Recht Reporter als Fliegenfänger

Deutsche Ankläger verfolgen CIA-Agenten - und jene Journalisten, deren Arbeit dazu beiträgt, die Rolle der Geheimdienste aufzuklären. Das muss aufhören. Ein Kommentar von

© Katharina Langer für ZEIT online BILD

Gerade noch wurden Deutschlands Ankläger ob ihres Mutes bestaunt. Wagten sie es doch, Haftbefehle auszustellen gegen 16 CIA-Agenten, die den Deutschen Khaled El-Masri verschleppt und in Afghanistan gefoltert haben sollen. Da die Entführer (die unter Tarnnamen agierten) von den USA nicht ausgeliefert werden, war das vor allem auch ein symbolischer Akt, ein öffentlicher Warnschuss. Er sollte den entfesselten US-Geheimdienstlern zeigen, dass sie sich – die transatlantische Freundschaft in Ehren – im Anti-Terror-Krieg auch an das Strafrecht zu halten haben.

Nun zeigt Deutschlands Justiz ihr anderes, hässlicheres Gesicht. Mehrere stern -Redakteure werden von Hamburger Anklägern ins Visier genommen, weil sie (so wie auch die ZEIT ) einen als "geheim" abgestempelten Bericht der Bundesregierung zu den Fällen El-Masri, Kurnaz & Co. veröffentlicht hatten. Die Justiz will herausfinden, wer den Reportern das Dossier zugesteckt hat.

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Wieder einmal werden Journalisten kurzerhand zu Verdächtigen erklärt, damit sie als Fliegenfänger dienen. Über sie sollen sogenannte "Whistleblower", also behördeninterne Aufdecker, geschnappt werden können. Die Justiz verfolgt CIA-Agenten – und Journalisten, deren Arbeit sie eigentlich bei ihren Ermittlungen unterstützt, weil sie das Treiben der Geheimdienstler öffentlich macht.

Das passt nicht zusammen und es beschädigt das Redaktionsgeheimnis und den für Journalismus so wichtigen Informantenschutz. Denn es waren ja vor allem auch Journalisten, die mit ihren Recherchen bei Behörden und Untersuchungsausschüssen dazu beitrugen, dass die Verschleppungen von Terrorverdächtigen zum öffentlichen Skandal wurden. Es waren – neben behördlichen Untersuchungen – auch die fundierten Medienberichte, die dazu führten, dass der Bundestag nun die Rolle von Steimeier & Co. aufklärt.

Medien haben das Recht, auch geheime Informationen zu veröffentlichen, solange sie dabei nicht die berechtigten Interessen Dritter verletzten. Und die Öffentlichkeit hat das Recht über Missstände informiert zu werden. Das mag manchen Geheimdienstlern und Politikern missfallen. Aber heute weiß man wenigstens, dass deutsche Minister zu den Entführungen schwiegen wie Otto Schily im Fall El-Masri, Akten aus Guantánamo zum Schaden eines Bremers ausweideten wie Steinmeier im Fall Kurnaz oder den USA in Bagdad Zielkoordinaten lieferten. Das rechtfertigt den Bruch von Geheimhaltungsvorschriften.

Die Justiz muss damit aufhören, in den Schubladen der Reporter zu wühlen. Wenn sie es nicht von alleine schafft, muss es ihr der Gesetzgeber ausdrücklich untersagen. Beim Beichtgeheimnis klappt das ja auch.

 
Leser-Kommentare
  1. Hi ihr Journalisten,

    ihr werdet verstehen wenn ich die Darlegungen hier aus meiner Sicht als Hohn empfinden muss, in meinem Fall schweigt ihr seit dreieinhalb Jahren beharrlich und ich wüsste nur allzugerne warum?

    Beachtet meine Verfassungsbeschwerde auf meinen Webseiten, ist euch ja ohnehin bekannt!

    [ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ]

    Johann Klawatsch

    alias clavacs

  2. Der Artikel macht einen schon nachdenklich. Wie viel Dreck haben unsere Regierungsmannschaften wirklich am Stecken und wie viel Angst müssen sie vor Enthüllungen haben, dass sie Journalisten bespitzeln und die Berichterstattung einengen.
    Was wurde uns, den Bürgern, nicht schon alles erzählt von Terrorismus, von Gefahr. Bekommen wir wirklich US-amerikanische Verhältnisse in denen die Bevölkerung in permanenter Angst vor DEM TERROR gehalten werden und jede Nachfrage und Enthüllung als Geheimnisverrat, als Verrat an Volk und Vaterland, als Verrat an DEN GUTEN (die wir nun mal sind) verfolgt wird.

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