Dauerbeschallung Kunst als Folter
Was Kaufhäuser seit Weihnachten so nicht mehr wagen - in der Neuen Nationalgalerie zu Berlin wird es rücksichtslos exekutiert: die musikalische Prügelstrafe.
Mal was ganz anderes – denn der Mensch lebt (und liest) nicht nur von der Politik allein. Wer fühlte sich also nicht immer noch erleichtert darüber, dass die (Vor-)Weihnachtszeit nun schon eine Weile hinter ihm liegt? Nichts gegen Weihnachten, übrigens, aber alles gegen die Beschallung der Konsumzonen mit den plärrend abgenudelten Weihnachtsliederchen, vor und in den Kaufhäusern. (Konsumzonen sind das ja in Wirklichkeit gar nicht, sondern Zonen, in denen lediglich die Vorbereitungshandlungen getroffen werden – wo also der Ankauf der später zu konsumierenden Waren getätigt wird. Denn wer würde sich schon beim tatsächlich zu vollziehenden Konsum – sagen wir – seines neu erworbenen Pelzmantels von solchem Lärm belästigen lassen?) Also, um es kurz zu machen: Man denkt doch, dass diese Art der musikalischen Umweltverschmutzung – oder besser: umweltbezogenen Musikverschmutzung – nun endgültig hinter uns liegt, mindestens bis zur nächsten (Vor-)Weihnachtszeit.
Weit gefehlt! Gehen Sie einmal in die Neue Nationalgalerie zu Berlin! Sie kommen kaum an das Gebäude heran, schon hören Sie draußen vor der Tür ein – wie es scheint – leises Violingesäusel. Armer Kerl, denkt man, bei diesem lausigen Ost-Wind – zumal da er noch zu üben scheint, denn eigentlich fängt er immer wieder an der selben Stelle an. Also, gib ihm schnell einen Taler! Er muss ja fast umkommen in dieser kalten Ecke. Aber nirgendwo ist der Mann zu sehen … Da endlich scheint der Groschen zu fallen. Hatte man nicht neulich gelesen, dass Kaufhäuser dazu übergegangen seien, vor ihren Türen klassische Musik aus den Lautsprechern träufeln zu lassen, da dies die „Penner“ zuverlässig fernhalte; die könnten derlei nämlich nicht über längere Zeit aushalten. Na gut, ist ja auch in der Tat weit und breit kein Penner zu sehen auf dem Zugangspodest zur Neuen Nationalgalerie.
Umso größer das Entsetzen beim Eintritt in dieselbe! Da nämlich schwillt der Klang erst richtig an – kein Entkommen. Und was das Schlimmste ist: Nicht nur handelt es sich um eine extrem kurze Tonschleife, die sich permanent wiederholt. Es handelt sich überdies um eine extrem versimpelte Verballhornung der
Air
aus der 3. Ouvertüre von Johann Sebastian Bach. Von Mal zu mal denkt, hofft man: Ob er es wohl diesmal endlich richtig herausbringt? Natürlich nie … Das Ganze ist nicht nur eine musikalische Weltverschmutzung, sondern eine ausgesprochene Folterhandlung, schon an den Besuchern, gewiss aber an den Mitarbeitern dieser Galerie – mindestens aber als gefährliche Körperverletzung strafbar:
Wer die Körperverletzung
1.
durch Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen,
2.
mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs,
3.
mittels eines hinterlistigen Überfalls,
4.
mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder
5.
mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung
begeht, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
Die Lautsprecher müssen hier als Waffen in der Mehrzahl betrachtet werden. Dass die Tat mit anderen gemeinschaftlich begangen wird, ergibt sich aus der Organisationsform der Neuen Nationalgalerie von selbst (man beachte: National-Galerie!). Und dass es sich um einen hinterlistigen Überfall handelt, liegt auf der Hand.
Hilfsweise/zusätzlich ist den Verantwortlichen aufzuerlegen
1.) für jede einzelne Wiederholung der Klangschleife die Zahlung einer Verstümmelungs-Tantieme an die Erben Johann Sebastian Bachs.
2.) die morgendliche öffentliche Rezitation des Textes „Das elfte Gebot“ von Robert Gernhardt. (Dieses Gebot lautet nämlich: Du sollst nicht lärmen.)
3.) Die Zahlung eines stündlichen Schmerzensgeldes an die Mitarbeiter des Eingangsbereichs der Sammlung (Foyer im Erd- wie Untergeschoss, Garderoben etc.)
Und am Ausgang ist jedem Besucher/jeder Besucherin eine CD mit Bachs 3. Ouvertüre auszuhändigen, damit die geplagten Gäste die
Air
endlich komplett und korrekt anhören können – zur Reinigung ihrer Ohren. Oder wie Bach gesagt hatte: zur Ergötzung ihres Gemüts.
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- Datum 12.02.2007 - 04:10 Uhr
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