Väter Salomonisches Urteil
Zweifelnden Männern soll es leichter gemacht werden, eine Vaterschaft anzufechten. Heimliche Tests aber bleiben verboten. Gut so, kommentiert Ludwig Greven
Seit längerer Zeit schon ziehen Interessengruppen von Vätern durch die Medien, die genau das nicht sein wollen: Väter. Sie beklagen wortgewaltig das Unrecht, das ihnen von Müttern angetan werde, die ihnen von anderen Männern gezeugte Kinder unterschöben. Und vom Gesetzgeber, der solches ermögliche.
Untermauert wird diese Klage durch Studien, wonach angeblich jedes zehnte Kind ein "Kuckuckskind" ist. Nun sind solche Zahlen naturgemäß schwer beweis- und widerlegbar. Doch hinter den Zahlen lauern Beziehungstragödien. Da keimt in einem "Vater", häufig nach Konflikten mit der Mutter oder einer Trennung, ein bohrender Zweifel. Ist das Kind, mit dem er unter Umständen seit Jahren liebevoll zusammengelebt hat, womöglich gar nicht von ihm? Nicht selten geht es auch um die Abwehr von Alimentezahlungen. In anderen Fällen möchten die Zweifelnden einfach nur Klarheit über die biologische Abstammung. Ein durchaus legitimer Wunsch.
Er ist jedoch nur schwer durchsetzbar, zumindest nicht gegen den Willen der Mutter. Verweigert sie die Mitwirkung an einer Vaterschaftsuntersuchung, hat der Mann kaum ein Mittel. Findige Firmen sind deshalb auf eine lukrative Idee gekommen: Sie bieten Gen-Schnelltests an, die Aufschluss versprechen. Eine Speichelprobe vom Schnuller, ein Haar des Kindes, im Schlaf geraubt, genügen.
Dürfen aber solche heimlich genommenen Genproben vor Gericht verwendet werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat das am Dienstag aus dreifach gutem Grund verworfen.
Denn hätte es der Klage eines Betroffenen Recht gegeben, hätte es erstens das Recht des Mannes auf Wissen über seine (Nicht-)Vaterschaft höher gestellt als das Grundrecht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Das schließt ein, dass ein Kind nicht wissen will, wer sein wirklicher Vater ist. Nebenbei würde auch in die Grundrechte der Mutter eingegriffen, die dann offenbaren müsste, von wem sonst das Kind stammt.
Zweitens hätten die obersten Richter mit einer Zulassung heimlicher Gentests vor Gericht dem Missbrauch Tor und Tür geöffnet. Dann hätten vielleicht demnächst auch Versicherungsgesellschaften solche Tests bei ihren Kunden, etwa bei einem Arztbesuch, heimlich vornehmen lassen können. Diese Tests könnten sie dann gegen den Versicherten verwenden, falls der bei Vertragsabschluss eine Erbkrankheit verschwiegen hätte.
Zum Dritten haben die Verfassungsrichter zugleich einen Weg aufgezeigt, wie den Vätern wider Willen doch noch in ihrer misslichen Lage geholfen werden kann. Der Gesetzgeber muss bis Ende März 2008 - also in relativ kurzer Zeit - einen Verfahrensweg eröffnen, der es sehr viel leichter als heute macht, eine Vaterschaft überprüfen zu lassen. Bundesjustizministerin Zypries arbeitet schon an einem solchen Gesetz. Künftig müssen zweifelnde Väter wahrscheinlich keine klaren Hinweise auf die Kuckucks-Eigenschaft des Nachwuches mehr vorbringen. Ein begründeter Zweifel an der eigenen Vaterschaft dürfte als Anfangsverdacht genügen, damit das Gericht von sich aus die Abstammung prüft. Das wäre eine vernünftige Regelung.
- Datum 14.02.2007 - 12:03 Uhr
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Nach dem verunglückten RAF Kommentar kommt nun gleich der nächste Griff ins Klo.
>Nebenbei würde auch in die Grundrechte der Mutter eingegriffen, die dann offenbaren müsste, von wem sonst das Kind stammt.
Warum und wem gegenüber müsste die Mutter dies tun? Schlicht dummes Zeug was sie hier schreiben!
Und was die 'Informationelle Selbstbestimmung' betrifft, die gibt es praktisch in keinem Lebensbereich. Jedem Fahrkartenkontrolleur müssen sie u.U. ihren Ausweis zeigen.
Weitergehende Konsequenz der bestehenden Gesetzgebung könnte sein, dass sich im Zeugungsstreik befindliche Männer strafrechtlich verfolgt werden, denn der klassische Mann ist und bleibt asozial, kriminell, dumm und faul - kurz das 'Familienschwein' (TAZ) und bedarf gesetzlicher Zwangsmaßnahmen mit einhergehender Umerziehung.
dass Frau Zypries sich mit ihren bisherigen Statements nicht unbedingt dafür qualifiziert hat, eine dem Rechtsfrieden dienende Lösung zu finden...man darf an ihrem guten Willen diesbezüglich zweifeln. Es würde mich nicht wundern, wenn das auf diese Weise entstehende Gesetz wieder vor dem BVerfG landet.
Eine Frau sollte nicht berechtig sein einem Mann ein Kind unter zu jubeln .Vaeter sollten das Recht haben im Fall dass sie zweifeln der Vater zu sein das auch untersuchen lassen zu koennen.Das waere auch fuer das Kind von Vorteil.Schliesslich sind genuegend Faelle bekannt geworden wo Vaeter ein Kind finanziell und emotionell unterstuetzt haben um spaeter heraus zu finden dass sie nicht als Vater in Frage kommen. Dass der Mann das Recht hat seine Vaterschaft zu pruefen waere auch eine Gleichberechtigung.
Sie können sich sehr wohl weigern dem Fahrkertenkontrolleur die Fahrkarte zu zeigen, dann würde aber der Besitzer des Verkehrmittel von seinen eigenen Grundrechten Gebrauch machen, da Sie durch Kauf und Nutzung des Verkehrsmittel mit ihm entsprechende Vereinbarung getroffen haben, ihre Fahrkarte einem Angestellten des Verkehrsbetriebes zur Überprüfung zur Verfügung zu stellen.
Ebenso läuft es auch beim Schwarzfahren. Sie müssen gar nix, aber wenn Sie's nicht tun dann holen die Kontrolleure die Polizei die aufgrund der 'verdachtsmomente' dann sehr wohl das Recht haben ihre Personalien aufzunehmen.
Was bringt es eigentlich, diese heimlichen Tests zu verbieten? Sie sind doch das einzige Mittel, die Identität eines Kindes festzustellen, ohne dass dabei die Beziehung zerstört oder schwer angekratzt wird. Selbst wenn nach Weisung des BVerfGs in Zukunft ein Gesetz geschaffen wird, dass offene Tests legalisiert, kann dies nicht helfen. Sollte ein Vater dann nämlich Zweifel haben (wofür er jederzeit berechtigt ist, schließlich steht nach der Geburt des Kindes nur die Mutter einwandfrei fest), kann er diese dann nur prüfen, indem er eine offene Sache draus macht. Dies führt unmittelbar zu einer starken Beschädigung der familiären Beziehungen, ganz gleich, ob der Zweifel unbegründet ist, oder sich die vermeintliche Vaterschaft als Lüge erweist. Findet der Test jedoch heimlich statt, kann Mann hinterher ohne Folgen den Bescheid verbrennen und sich dafür auf die Stirn schlagen, jemals gezweifelt zu heben.
Im übrigen, lieber Autor: ist es nicht ein himmelweiter Unterschied, genetische Daten zur Prüfung einer Identität einzusetzen, ohne sie zu speichern, oder sie im Dienste einer Krankenversicherung auszuwerten.
Erstens, haben Kinder generell nicht das Recht, nicht zu wissen, wer ihre Väter sind---das ist in allen Dokumenten eingetragen.
Zweitens, brauche Mütter niemandem zu erzählen, wer der wirkliche Vater ist---dann sollen sie die Kinder doch selbst versorgen.
Drittens, 'NO TAXATION WITHOUT REPRESENTATION', bzw. wie ein Vorredner schon sagte, Pflichte sind in demokratischen Rechtsstaaten an Rechte gebunden, und umgekehrt. Leider muss ich feststellen, dass Deutschland, zumindest was Rechte der Männer angeht, nicht zu dieser Gruppe gehört.
Um die intellektuellen Fähigkeiten zu besitzen, ein solches Urteil fällen zu können, musste man kein Verfassungsrichter sein. Etwas so 'Salomonisches', wie es hier unkritisch-laienhaft euphorisch gefeiert wird, hätte man unschwer auch mit einem 4-Punkte-Staatsxxamen fabrizieren können. Warum? Weil sich eine solche Lösung auch für den schlechtesten Juristen unter uns geradezu aufdrängt!
Also nicht immer ein Gericht so hochjubeln, das über sich nur noch den blauen Himmel und viele wissenschaftliche Mitarbeiter hat, die auch die letzten Selbstverständlichkeiten auf hunderten von Seiten kompliziert darstellen können ;-)
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