Vaterschaft Gift des Zweifels
In den Reaktionen auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Vaterschaftstests schimmern tiefe Ängste der Männer durch. Und es zeigen sich die Grenzen des Rechts. Ludwig Greven kommentiert das Meinungsbild
Die Karlsruher Richter haben ein salomonisches Urteil gesprochen : Vätern soll es vom Gesetzgeber leichter gemacht werden, prüfen zu lassen, ob sie tatsächlich der biologische Vater eines Kindes sind, ohne dass sie deswegen - bei negativem Ergebnbis - gleich alle Beziehungen zu dem Kind abbrechen müssen. Heimliche Gentests werden vor Gericht jedoch auch weiterhin nicht als Beweismittel anerkannt. Die Zeitungskommentatoren loben an diesem Mittwoch durch die Bank diese Entscheidung und äußern die Hoffnung, das die Justizministerin sie im Sinne des höchstens Gerichts und der betroffenen Väter rasch umsetzt.
In einigen Kommentaren wird allerdings noch einmal die große Schlacht der Geschlechter geschlagen, als gäbe es in solch schwierigen persönlichen Konflikten, um die es geht, einfache Antworten. Eine Reihe nicht nur männlicher Kommentatoren schlägt sich eindeutig auf die Seite der Männer, die, falls ihnen irgendwann Zweifel an ihrer Vaterschaft kommen, bislang kaum die rechtliche Möglichkeit hatten, diese Zweifel auszuräumen, zumindest nicht gegen den Willen der Mutter.
In manchen Pressestimmen ist gar ein atavistisches Weltbild zu erkennen: hier die Mutter, die häufig fremdgeht und das in der Sünde gezeugte Kind einem anderen Mann unterschiebt, ohne ein Risiko einzugehen. Denn sie weiß ja, in der Regel zumindest, als einzige mit einiger Sicherheit, von wem das Kind ist. Sie kann es daher problemlos verschweigen und die Männer betrügen. Dort der Mann, der neben der Schande, heimlich gehörnt worden zu sein, nun auch noch die finanziellen und sonstige Folgen zu tragen hat. Und der sich dagegen nicht wehren kann, weil er ohne Gewissheit bleibt, ob nun seine oder fremde Spermien zum Zuge kamen.
Am deutlichsten wird diese biologistische Sichtweise in dem Kommentar der
FAZ
: "Es ist eine bodenlose Gemeinheit, dass ein Mann praktisch sein Familienleben zerstören muss, um die vage Chance auf Klärung seiner Vaterschaft zu gewinnen. Die Vaterschaftsklage, die angestrengt wird, wenn die Mutter nicht kooperiert, kommt einer Aufkündigung der häuslichen Gemeinschaft gleich mit besonders schlimmen Folgen für jene achtzig Prozent der Fälle, in denen sich die Zweifel als unbegründet herausstellen. Das Vertrauensverhältnis zwischen den Eheleuten ist in der Regel damit auf Dauer zerrüttet."
Aber ist, möchte man zurückfragen, das Vertrauen nicht schon zerstört, wenn ein Mann überhaupt auf die Idee kommt, einen Vaterschaftstest zu machen? Was sagt das zudem aus über sein Verhältnis zu dem Kind? Sind im wirklichen Leben Situationen vorstellbar, wie sie auch die Verfassungsrichter unterstellen, in denen ein Vater am Ende weiß, dass das Kind nicht von ihm ist, und er es dennoch mit gleicher Liebe wie bisher umsorgt? Oder anders gefragt: Muss es wirklich ein Recht auf dieses Wissen geben - zu wessem Segen?
Der Bonner
General-Anzeiger
jedenfalls ist dieser Ansicht, auch mit Verweis auf das Kind: "Jeder Mensch hat das Recht zu erfahren, von wem er abstammt. Denn das Wissen um die eigene Herkunft gilt als Fundament für die Identitätsfindung. Aus diesem Grund hat auch ein adoptiertes Kind das Recht zu erfahren, wer seine biologischen Eltern sind. Wer das ernst nimmt, kann auch Männern nicht das Recht auf Wissen streitig machen, wer von ihnen abstammt."
Die
Süddeutsche Zeitung
ist skeptischer: "Die Vernunft der Beteiligten kann kein Gesetz der Welt ersetzen; oft war und ist es leider so, dass das Kind im Streit zwischen Mann und Frau untergeht." Jedenfalls aber habe Karlsruhe so klar wie nie festgestellt, dass aus der Schutzpflicht des Staates für die Grundrechte, in diesem Fall des Kindes und des Vaters, auch seine Pflicht zu einer entsprechenden Gesetzgebung folge. Die Leipziger Volkszeitung formuiert es so: "Familientragödien sind auch künftig nicht ausgeschlossen. Doch ist nach dem Karlsruher Richterspruch die Aussicht auf einen Sieg der Vernunft gestiegen."
Die
Welt
sieht in dem Urteil ebenfalls einen "großen Fortschritt". Denn künftig würden Männer nicht mehr "für bloßen Zweifel bestraft, Frauen hingegen bei der Verschleierung der Vaterschaft vom Gesetz gedeckt". Allerdings hat das Blatt Sorgen, dass sich die
Justizministerin bei der Umsetzung
doch wieder auf die Seiten der Frauen schlagen wird und warnt: "Es wäre ein Rückschritt zu altfeministischer Väterverdächtigung, wenn dabei jene "begründeten Anhaltspunkte" vorzubringen wären, zu denen Bundesjustizministerin Zypries die Männer verdonnern will. Nein, wer zweifelt, soll Gewissheit erlangen können."
Indes begrüßt, aus weiblicher Sicht, auch Tissy Bruns im Berliner
Tagesspiegel,
dass "die Macht der Mütter schrumpft. Das sei "gut für Vater, Mutter, Kind": "Wann und warum Zweifel überhaupt aufkommen, können nur die jeweils Beteiligten wissen. Aber kein Staat kann verordnen, dass Betroffene ihn unterdrücken. Kinder sind einem schleichenden Gift ausgesetzt, wenn eine solche Ungewissheit zwischen den Eltern steht. Und einer Katastrophe, wenn er heimlich und mit den unvermeidlich folgenden Kraftproben ausgetragen wird. Vor allem für die Kinder ist es gut, wenn Zweifel dieses Gewichts ohne Heimlichkeit ausgeräumt werden können."
Die
Berliner Zeitung
ist dagegen nicht so sicher, ob die Neuregelung wirklich für mehr Frieden zwischen Vater, Mutter, Kind sorgt: "Leichter wird das Zusammenleben in manchen Familien mit dem vorgeschriebenen Gesetz sicherlich nicht. Das neue Gesetz, das jedem Mann die Abstammungskontrolle ermöglichen dürfte, mag für viele eine regelrechte Einladung zur raschen und billigen Überprüfung ihrer vagen Zweifel sein. Wie sie dann mit eventuell gewonnenen Gewissheit umgehen, nicht der Vater jener Kinder zu sein, mit denen sie seit Jahren lebten, das dürfte für viele eine schwere Prüfung werden."
Ähnlich sieht es die
Stuttgarter Zeitung
: "Die Zahl der Männer, die es genau wissen wollen, wenn Beziehungen erst einmal kriseln oder zerbrechen, wird zunehmen - vor allem wenn es ans Zahlen geht. Der Streit um die Vaterschaft wird gerade dort zusätzliche Wunden schlagen, wo der Verdacht unbegründet oder gar nur aus taktischen Gründen vorgeschoben worden war. Und es ist keineswegs sicher, ob alle Betroffenen am Ende die Wahrheiten, die auf den Tisch kommen werden, auch aushalten können."
Vordergründig, so könnte man den Tenor der Kommentare zusammenfassen, wird es für manche zweifelnde Väter leichter. Aber unter dem Strich werden als Ergebnis womöglich noch mehr Konflikte in Partnerschaften auftauchen, die kein Gericht lösen kann. Und das wird so bleiben, da kein weltliches Gesetz ewige Treue vorschreiben kann.
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Heimlich gemachte Genproben bei Kindern dürfen vor Gericht nicht verwendet werden, um eine Vaterschaft zu überprüfen. Sind Sie auch dafür? Oder sollten Männer die Möglichkeit haben, Zweifeln an ihrer Vaterschaft mit solchen Tests nachzugehen?
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- Datum 14.02.2007 - 12:34 Uhr
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Denn die Frage ist die:
soll es um Recht gehen - oder um Recht ?
Schon bei Cicero war Recht nicht gleich Recht. Es ging vielmehr darum, wer seinen Standpunkt am besten vertreten konnte.
Geht es hier also um soziale Gerechtigkeit (wie es bisher gehandhabt wird - und auf Kosten der 'Betrogenen') - oder
geht es um Gerechtigkeit im Ethischen Sinne: dass ein Betrug nicht dadurch zur Gerechtigkeit werden kann, indem er verschwiegen und verdrängt wird.
Ein Staat und seine Institutionen müssen der Wahrheit verpflichtet sein.
Das gerade aus dem Justizministerium Vorschläge kommen die das Opfer zum Täter machen zeigt wie verkommen unser Staat bzw. das politische System mittlerweile ist.
Man muss unterscheiden zwischen dem Recht auf Wahrheit und dem Vermögen, damit umgehen zu können - oder umgehen zu lernen.
Generell sollte gelten: Männer ollten das Recht haben, zu wissen, ob das jeweilige Kind von ihnen stammt.
Sollte es nicht von ihnen stammen, dann ist es nur legitim, dies auch vor Gericht bringen zu können - und zwar MIT einem vom Gericht anerkannten Vaterschaftstest.
Unabhängig davon besteht aber noch ein zweites Problem:
Das, wie Eltern und Kinder mit solchen Wahrheiten umgehen. Hier muss möglicherweise eine Psychotherapie einspringen. Es kann aber nicht angehen, a priori Wahrheiten zu verschweigen oder gar - gedeckelt durch das Gesetz - zu unterbinden.
Es geht also einerseits um das Recht auf Wahrheit - und andrerseits darum, wie man es ertragen kann. Und zudem noch darum, dass gewisse Rechte aus dieser Wahrheit folgen sollten: dass beispielsweise 'Kuckuckskinder' nicht automatisch Alimente von dem erhalten, der nicht der biologische Vater ist.
Dies hat mit Recht nichts zu tun, auch, wenn es gut gemeint ist.
Wenn in einem solchen Fall eine einvernehmliche Einigung zwischen den Eheleuten zustandekommt, ist das sehr wünschenswert. Verordnet werden darf sie aber eigentlich nicht. Vielmehr wäre dann die Frau im Zugzwang, für die finanziellen Folgen zu sorgen, die daraus entstehen, dass eben nicht ihr Gatte, sondern jemand anderes der biologische Vater ihres Nachwuchses ist.
Es ist schon traurig, wenn die Tatsache, daß es für 99% der Männer eine große Rolle spielt, ob das Kind, das sie ernähren und erziehen, ihr eigenes ist oder nicht, in der ZEIT als Zeichen eines 'atavistischen Weltbildes' gesehen wird. Wollen wir wetten, daß Herr Greven persönlich - so er Kinder hätte und sich herausstellen sollte, daß er nicht der Vater ist - genauso atavistisch reagieren würde wie seine Geschlechtsgenossen?
Greven wirft der FAZ eine 'biologistische' Sichtweise vor. Kapiert er nicht, daß unser ganzes Familienrecht 'biologistisch' ist, indem es an die biologische Elternschaft extrem weitreichende Folgen knüpft? Solange Eltern für ihre Kinder einstehen müssen, solange haben sie das gottverdammte Recht zu erfahren, ob es auch ihre Kinder sind.
Zitat aus dem Artikel:
'Aber ist, möchte man zurückfragen, das Vertrauen nicht schon zerstört, wenn ein Mann überhaupt auf die Idee kommt, einen Vaterschaftstest zu machen?'
Auf jeden Fall ist es angeknackst. Und die sicherste Methode, die Familie -im Sinne des Kindes! - zu retten, besteht darin, den Verdachtsgrund ganz still und leise auszuräumen.
'Sind im wirklichen Leben Situationen vorstellbar, wie sie auch die Verfassungsrichter unterstellen, in denen ein Vater am Ende weiß, dass das Kind nicht von ihm ist, und er es dennoch mit gleicher Liebe wie bisher umsorgt? Oder anders gefragt: Muss es wirklich ein Recht auf dieses Wissen geben - zu wessem Segen?'
Zum Segen des Vaters, selbstredend. Zum Segen dessen, den unser Zivilrecht zu höchst umfangreichen Leistungen zugunsten eines Menschen verdonnert, mit dem er überhaupt nicht verwandt ist -- Unterhaltszahlungen an dessen Mutter, die ihn belogen und betrogen hat, häufig eingeschlossen.
Wollen Sie darauf hinaus, daß es dem Wohl des Kuckuckskindes und dem sozialen Frieden am besten gedient ist, wenn der vermeintliche Vater nie erfährt, daß er gehörnt ist? Dann haben Sie zweifellos recht. Zweifellos geht des den Nutznießern eines Betruges besser, wenn der Betrogene nichts davon erfährt - ja, wenn der Staat ihm die Möglichkeit verbaut, den Betrug mit einfachsten Mitteln aufzudecken.
Ach je. Kinder zeugen ist per se 'atavistisch'. Rational wäre es nämlich, anstatt Geld in Kinder zu investieren, es lieber gleich für die eigene Rente anzulegen. Also gönnen sie uns paar Männern, die noch atavistisch genug waren, Vater werden zu wollen, auch die atavistische Gewissheit, tatsächlich Vater geworden zu sein.
Was bei der Diskussion vernachlässigt wird: Ein großer Teil der Kinder bekommt den Papi nur noch selten oder auch gar nicht mehr zu sehen, weil die Eltern geschieden sind und Mami den Umgang mit dem Vater verhindert. Papi darf natürlich trotzdem weiterhin für Mami und das Kindchen zahlen. Deshalb muß es sein Recht sein, prüfen zu lassen ob er zurecht zahlt oder nicht. Von der anderen Seite aus betrachtet: Er muß das Recht haben, Mami gegebenfalls den Betrug (es geht immerhin um mehrere zehntausend Euro) nachweisen zu können.
Beides Dinge mit denen Herr Greven leider nix anzufangen weiß.
Das ist Gleichberechtigung im 21. Jahrhundert: Der Vater darf nicht wissen, ober er der Vater ist, aber zahlen 'darf' er immer. Heimliche Vaterschaftstests werden mit dem Pseudoargument verboten, dass ein Kind ja ein 'informationelles Selbstbestimmungsrecht' habe. Komisch, dass ein Kind über seine Daten bestimmen darf, aber nicht darüber, ob es seinen Vater sehen darf: wenn ein Kind das nämlich will, die Mutter aber nicht, hat das Kind plötzlich nichts mehr zu melden.
Auch wenn es damit nur indirekt zu tun hat, so ist das nur eine weitere Blüte des Matriarchats: Wenn eine Mutter gegen ihren Willen ein Kind bekommt, kommt der Vater (z.B. wegen Vergewaltigung) in den Knast. Wird ein Mann gegen seinen Willen zum Vater (z.B. weil die Mutter heimlich die Pille abgesetzt hat), wird die Mutter belohnt und der Vater kriegt lebenslänglich, zumindest finanziell.
Männern wird nicht nur ein Vaterschaftstest vorenthalten, sondern allgemein ein 'reproduktives Selbstbestimmungsrecht'. Ein Recht über die eigenen Informationen zu haben ist wichtig - ein Recht über die eigene Reproduktion aber ist existentiell. Nicht nur Straffreiheit, es sollte sogar kostenlose Tests für zweifelnde Väter geben, denn nur dadurch wären Väter und Mütter zumindest 'informationell', wenn schon nicht 'reproduktiv' gleichberechtigt.
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