Justiz Kein populistisches Recht

Die ehemaligen Terroristen Mohnhaupt und Klar warten auf ihre Entlassungen. Es gab zu diesem Anlass viele Missverständnisse. Ursache ist eine undurchsichtige Rechtslage, erläutert

Die Entlassung der ehemaligen Terroristin Brigitte Mohnhaupt und die bevorstehende Entscheidung über das Gnadengesuch von Christian Klar haben eine heftige Kontroverse ausgelöst. Kritik in Politik und Medien, bei Angehörigen von Opfern, in der Bevölkerung allenthalben, auch an Stammtischen. Die Reaktionen reichen von wohlwollender Billigung bis zu strikter Ablehnung. Immer wieder stößt man dabei auf Unkenntnis oder Missverständnisse bezüglich des geltenden Rechts zur Handhabung der lebenslangen Freiheitsstrafe.

Nach mehr als 24 Jahren Gefängnis kommt die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt frei

Nach mehr als 24 Jahren Gefängnis kommt die frühere RAF-Terroristin Brigitte Mohnhaupt frei

Die Rechtslage ist in der Tat undurchsichtig. Ein Konglomerat von Entscheidungen des Bundesgerichtshofs und Bundesverfassungsgerichts einerseits, gesetzgeberische Flickschusterei andererseits. Deswegen sei versucht, das Recht im Zusammenhang mit der Entlassung Mohnhaupts, die Entscheidungslage in der Gnadensache Klar und schließlich notwendige gesetzliche Klärungen zu skizzieren.

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Der strategische Kopf der zweiten RAF-Generation und die "Bevollmächtigte " des RAF-Gründers Andreas Baader, Brigitte Mohnhaupt, war bereits über vier Jahre wegen Aktivitäten für die Terrorgruppe inhaftiert. Im Jahr ihrer Entlassung, 1977, beging sie - unter anderem mit Klar - die Morde an Generalbundesanwalt Buback und zwei Begleitern, später an dem Dresdner Bank-Vorstandsvorsitzenden Ponto und an dem Arbeitgeberpräsidenten Schleyer. Mohnhaupt und Klar kamen 1982 in Haft. 1985 erhielten sie vom Oberlandesgericht Stuttgart jeweils fünfmal lebenslange und eine fünfzehnjährige Freiheitsstrafe. 2006 legte dieses Gericht für Mohnhaupt die Mindestverbüßungszeit auf 24, für Klar auf 26 Jahre fest. Anfang vergangener Woche befand das nämliche Gericht bekanntlich, bei Mohnhaupt bestehe kein Rückfallrisiko mehr. Sie sei nach Ablauf ihrer Haftjahre am 27. März aus dem Gefängnis Aichach zu entlassen.

Just im Jahr des "deutschen Herbstes", 1977, hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, die lebenslange Freiheitsstrafe sei im Sinne der Menschenwürde so auszugestalten, dass dem Verurteilten grundsätzlich eine Chance verbleibt, je wieder der Freiheit teilhaftig zu werden. " Die vage Aussicht auf Begnadigung reiche nicht. Ein Aussetzen der Reststrafe sei gesetzlich zu regeln. Jeder muss nämlich eine zweite Chance erhalten. Es verbietet sich eine endgültige Ausstoßung, der bürgerliche Tod. Eine Restaussetzung zur Bewährung ist seitdem möglich, jedoch frühestens nach 15 Jahren Haft. Wird besondere Schwere der Schuld festgestellt, muss das Vollstreckungsgericht vor Ablauf der 15 Jahre bemessen, welche zusätzliche Zeit zu verbüßen ist - also 15 plus x Jahre.

1986 wurde die lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe eingeführt. Sie kann nur einmal verhängt werden. Aus dem fünfmal " wurde für Mohnhaupt und Klar einmal Lebenslang " . Dass Lebenslängliche " mit besonderer Schuldschwere " überhaupt nach 15 Haftjahren erfahren, wie lange sie noch auf eine Entlassung zu warten hätten, verdanken sie einer weiteren Verfassungsgerichtsentscheidung von 1992. Jede Entlassung verlangt jedoch, dass dies unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit verantwortet werden kann " . Die Prognosebedingungen sind streng, weit strenger noch als bei der Sicherungsverwahrung. Das Vollstreckungsgericht hat ein Gutachten einzuholen, welches feststellen muss, ob bei dem Verurteilten keine Gefahr mehr besteht, dass dessen Gefährlichkeit fortbesteht " . Bei Zweifeln währt die Haft - selten - tatsächlich bis zum Tod. Diese schuldunabhängige Haft über den Mindestzeitraum hinaus ist also einzig durch Sicherungsbedürfnisse legitimiert.

Von Bewährung oder Stärke des Rechtsstaats sprachen die einen, als Mohnhaupts Entlassung feststand. Andere monierten, die Terroristen müssten ihre Taten bedauern, Reue zeigen, sich entschuldigen, zum Rechtsstaat bekennen und Angaben zu den noch unaufgeklärten Taten und Tatumständen machen, ehe Entlassung und Gnade angebracht seien. Jede Nachsicht des Rechtsstaats ist hier fehl am Platz - auch aus Rücksicht auf die Gefühle der Opfer " , sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU). SPD-Generalsekretär Heil forderte wenigstens ein nachträgliches öffentliches Zeugnis der Reue " .

Der berüchtigte Audi der RAF

Der berüchtigte Audi der RAF

Doch das Stuttgarter Oberlandesgericht hat im Sinne geltender Rechtslage entschieden. Durch Gutachten war allein ein Rückfallrisiko auszuschließen. Zwar können Reue, Entschuldigung und Tataufklärung Indizien für eine günstige Prognose sein, zwingende Voraussetzungen sind sie jedoch keineswegs. Ohnehin entzieht sich echte Reue moralischer Überprüfung und juristischer Beweisbarkeit. Mit Lippenbekenntnissen oder schriftlichen Reuebekundungen wäre Opfern kaum gedient. Vielleicht können solche Täter gar nicht bereuen " , weil die Widerstandshaltung wichtigster Teil ihres Lebens war. Das Eingeständnis von grundsätzlicher Fehlhaltung und Schuld käme einer Kapitulation ihrer Persönlichkeit gleich. Die Haltung der meisten kennzeichnet vielleicht am treffendsten eine Aussage der Ex-Terroristin Inge Viett nach ihrer Entlassung: "Mit denen (den kapitalistischen Verhältnissen in Deutschland) kann ich mich heute ebenso wenig anfreunden wie damals. Nur sah ich damals Perspektiven, dies vielleicht zu erschüttern. Die sehe ich heute nicht. "

Bessere Indizien dafür, keine Rückfallgefahr befürchten zu müssen, sind folgende: Die RAF ist Geschichte. Das Terrornetz gibt es nicht mehr. Unser Rechtsstaat hat sich nicht in die Knie zwingen lassen. Die meisten Mitglieder sind gefasst, bestraft und inzwischen wieder entlassen worden ohne Anzeichen für neue Gewaltaktivität. Unter maßgeblicher Beteiligung von Frau Mohnhaupt wurde 1998 -  30 Jahre nach Baaders Frankfurter Kaufhaus-Brandstiftung - das RAF-Projekt für beendet erklärt.

Wenn Kritik, dann wäre sie früher angebracht gewesen: vor einem Jahr, als das nämliche Gericht die den 15 Jahren folgende Verbüßungszeit auf nur " neun für Mohnhaupt und elf für Klar Jahre festlegte. Das war zwar überdurchschnittlich viel, vergleicht man es mit den bei Morden üblichen, andererseits eher milde, bedenkt man, dass es sich um fünf Morde und drei selbstständige, jeweils erneut geplante, perfide, hinterhältige Terroraktionen handelte und das Einmal-Lebenslang " nominell an die Stelle von Fünfmal Lebenslang " getreten war.

Für manch anderen wegen Mordes Verurteilten belief sich der Zuschlag auf 20 oder gar mehr Jahre. Reagiert die Justiz so nachsichtig bei Terroristen, besteht die Gefahr, dass in heutigen Zeiten populistischer Strafhärtepolitik medienmanipulierter Druck auf die Politik wächst, wieder ein reales Lebenslang einzuführen, also die Haft bis zum Tod. Die Mehrheitsentschließung zur Schweizer Volksinitiative für eine Verwahrung bis zum Tod für bestimmte Sexual- und Gewalttäter ist ein böses Omen. Großbritannien und Ungarn gar haben das reale Lebenslang " reaktiviert. Ob unser Verfassungsgericht entsprechendem Druck standhalten könnte, erscheint nicht zweifelsfrei. Immerhin hat dessen Zweiter Senat auch die höchst fragwürdige nachträgliche Sicherungsverwahrung passieren lassen.

Demnächst wird der Bundespräsident entscheiden, ob er Christian Klars Gnadengesuch entspricht und die Entlassung anordnet. Dann müsste der Gefangene nicht mehr die alsbald zu treffende Entscheidung des Vollstreckungsgerichts abwarten, das voraussichtlich eine Restaussetzung für Januar 2009 beschließen würde. Auch bräuchte er sich nicht mühsam im Rahmen der demnächst zu erwartenden Vollzugslockerungen auf die ihm aus Nächstenliebe " in Aussicht gestellte Tätigkeit als Bühnentechniker bei Klaus Peymann vorzubereiten. Wir können sicher sein, dass unser Präsident seine Entscheidung verantwortungsvoll trifft. Er bedarf keiner Ratschläge. So oder so werden wir das Ergebnis respektieren können, ohne dass der Rechtsstaat leiden muss. Aber man darf mögliche Kriterien erwägen, die in der Ermessensentscheidung berücksichtigt werden könnten oder sollten.

Zunächst sind es Kriterien, die auch demnächst das Vollstreckungsgericht bei einer Entscheidung über eine Strafrestaussetzung zu untersuchen hätte. Namentlich muss ein Rückfallrisiko ausgeschlossen sein. Bei Zweifeln würde sich die Begnadigung verbieten. Im Gutachten des Kriminalpsychologen Kury dürfte solch Risiko verneint worden sein.

Sodann fragt sich, was für einen Gnadenerweis sprechen könnte. Da drängt sich eine Gleichbehandlung mit Mohnhaupt auf. Freilich wird das Oberlandesgericht 2006 die Zusatzhaftzeit für Klar um zwei Jahre länger bemessen haben, weil Mohnhaupt schon vor 1977 vier, insgesamt also 28 Jahre verbüßt hatte. Günstig könnte sich die Erklärung zur Beendigung der RAF auswirken. Beachtenswert ist zudem, dass die meisten RAF-Terroristen längst tot oder aber entlassen sind, letztere bereits seit 10 oder 20 Jahren. Rückfälle sind nicht bekannt. Schon 2003 hatte es eine Begnadigung gegeben, die des Hans-Joachim Klein. Auch gilt: Ein starker Rechtsstaat kann sich Gnade leisten. Schließlich: 24 Jahre sind eine sehr lange Zeit im Leben von Gefangenen. Man übersteht sie nur mit Mühe, unter wesentlichen Entbehrungen, nicht unbeschädigt.

Was ließe sich einwenden? Alles soeben Genannte ist kein geläufiger Gnadenanlass. Üblicherweise begründen schwere Erkrankungen oder hohes Alter eine Begnadigung. Und Klar ist kein üblicher wegen Mordes Verurteilter. Fünf Mordtaten schwerster Art stehen hinter dem Urteil. Sie haben eine Vielzahl Hinterbliebener mit schweren Verlusten und Beschädigungen mit sich gebracht, darüber hinaus nachhaltige Belastungen für den Rechtsstaat. Klar hat ebenso wenig wie die anderen zur Aufdeckung der Taten beigetragen. Viele Fragen sind noch offen, mehrere Taten unaufgeklärt, etwa die gegen Alfred Herrhausen. Nach wie vor werden einige Beteiligte gesucht. Die RAF ist Geschichte, aber neuer Terror wächst allenthalben. Eine ausdrückliche Distanzierung oder Entschuldigung stehen aus.

Nachvollziehbarerweise werden von den Angehörigen der Opfer schwere Bedenken gegen einen Gnadenerweis erhoben. Danach scheinen eben 24 Strafjahre doch nicht auszureichen, Rechtsfrieden zu stiften. Ein Gnadenerweis könnte als falsches Signal verstanden werden. Nicht zuletzt: Könnten durch eine Begnadigung das Rechtsbewusstsein, ein Verständnis für unser aufgeklärtes, maßvolles System der Strafen und für das Gewähren der zweiten Chance " Schaden nehmen? Entstünde nicht der Eindruck, die vergangene Gerichtsentscheidung von 2006 würde korrigiert, die bevorstehende zur nahen Restaussetzung vorweggenommen durch den höchsten Staatsrepräsentanten?

Das strafrechtliche System der Mord- und Totschlagsdelikte - so gut wie ausschließlich wird Lebenslang " bei diesen Straftaten verhängt - ist längst überholungsbedürftig. Außerdem sind die schwersten Rechtsfolgen - lebenslange Freiheitsstrafe und Sicherungsverwahrung - unzureichend geregelt. Der Gesetzgeber sollte ein durchdachtes Systems ohne Widersprüchlichkeiten schaffen, statt fragmentarisch auf Entscheidungen des Verfassungsgerichts zu reagieren. Lebenslänglich " abzuschaffen, weil es eine Lüge sei, wie es früher die Grünen mit den meisten Kriminalwissenschaftlern forderten, erscheint derzeit nicht durchsetzbar. Sauberer wäre es in der Tat, eine Höchststrafe von 20 Jahren zu schaffen. Bei Tathäufungen wäre eine Obergrenze von 30 Jahren Haftzeit vorzusehen. Freilich mit anschließender Sicherungsverwahrung, sollte sich am Strafende ein unverantwortbares Restrisiko herausstellen.

Jedenfalls aber sollte die Strafzumessung " wieder einheitlich dem Tatgericht zukommen: Verhängung der lebenslangen Strafe und gleichzeitige Festsetzung einer zusätzlichen Mindestverbüßungszeit bei besonderer Schuldschwere. Wer könnte dies besser beurteilen als das erkennende Gericht? Warum überflüssiger Aufwand für das spätere Vollstreckungsgericht?

Die frühe eindeutige Bemessung gibt Verurteiltem und Vollzug Planungssicherheit. Auch das ist Bestandteil von Rechtssicherheit und Rechtsstaatlichkeit. Zudem sollte die Obergrenze für den Zuschlag bei besonderer Schuldschwere gesetzlich festgelegt werden. 15 Jahre als Grenze über die 15 Jahre Mindestverbüßungszeit hinaus bieten sich an. Es ist die jetzige Obergrenze der höchsten Freiheitsstrafe.

* Der Autor ist emeritierter Professor für Kriminologie


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Leser-Kommentare
  1. ...wird ohnehin die Aussage, nach 15 Jahren sei Schluß. Es sei angemerkt, dass die durchschnittliche Haftdauer deutlich darüber leigt und 15 Jahre die Mindestdauer darstellt...

  2. Da ich selbst Jurist bin, ist es für mich selbstverständlich, dass auch Terroristen nach streng rechtstaatlichen Gesichtspunkten zu behandeln sind. Dafür spricht natürlich auch das politische Argument, dass man den Herrschaften sonst 'entgegenkommt' hinsichtlich ihrer Attitüde, sie seien nicht gewöhnliche Kriminelle, sondern 'politische Gefangene' des bösen Polizeistaates.

    Allerdings möchte ich Herrn Kreuzer doch in einigen Punkten entschieden widersprechen: Ich finde es keineswegs zwingend, die Rückfallgefahr bei Frau Mohnhaupt zu verneinen, nur weil sie gegenwärtig 'keine Perspektive' sieht, die Verhältnisse im Staat (die ihr nach wie vor missfallen) mit Gewalt zu ändern. Was ist, wenn sich diese Perspektive in ihrer Gedankenwelt, die sich normalen Meschen kaum erschließt, in Freiheit wieder ändert? Immerhin ist sie bereits einmal rückfällig geworden.

    Nach meiner Ansicht kann bei einer größenwahnsinnigen Irren, die sich einmal entschlossen hat, dutzende Menschen umzubringen, nur um ihre wirren politischen Ziele durchzusetzen, niemand sicher ausschließen, dass solches nicht erneut geschieht.

    Gänzlich absurd finde ich allerdings das Argument, man solle das (ohnehin zunehmend aufgeweichte) Instrument der lebenslangen Freiheitsstrafe ganz abschaffen, damit der Verurteilte 'Planungssicherheit' genieße - was für ein Zynismus gegenüber den Opfern! Leute, wenn Ihr einen Mord plant, macht es früh, dann seid Ihr rechtzeitig zur Talkshow bei Beckmann wieder draußen?!

    Ich glaube vielmehr, dass diese Gesellschaft sich entschließen sollte, bestimmte schwere Straftaten wieder deutlich härter und eben ganz ohne Planungssicherheit für die Täter zu bestrafen. Das hat mit Populismus wenig zu tun, aber viel mit rechtsstaatlich gebotenem Schutz der Bürger.

    Resozialisierung ist ein hehrer Grundsatz, aber in bestimmten Fällen (Mord, sexulller Mißbrauch von Kindern) sollte der Schutz potentieller Opfer (wieder) deutlich in den Vordergrund treten - resozialisieren kann sich der Täter dann auch noch im Rentenalter. Auch sollte man sich der Erkenntnis beugen, dass in einigen Fällen eine Resozialisierung schlicht nicht möglich ist und konsequent danach handeln!

    Übrigens verlangen die vom Autor zitierten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts entgegen vieler fehlgeleiteter Interpretationsbemühungen pseudoliberaler Politiker (Baum, Leutheuser-Scharrenberger) keineswegs die von der heutigen Justiz praktizierte Automatik (nach 15 Jahren ist Schluß).

    Entsprechend finde ich die gesamte Argumentation von Herrn
    Kreuzer löchrig und wenig nachvollziehbar - und die Gespräche, die ich in dieser causa mit Nicht-Juristen führe, bestätigen mich darin, dass eigentlich niemand Planungssicherheit für Mörder und anderes Gesindel für ein hohes Rechtsgut hält...

    R.Jonasson

    Hamburg

  3. 3.

    Warum wir so wild darauf sind, skrupelose Mörder in Schutz zu nehmen?
    Weil wir nicht so kurzsichtig denken, wie es deine Argumentation ist.
    Das was du polemisch Hintertuerchen nennst, ist fuer einen Rechtsstaat und die darin lebenden Menschen aeusserst wichtig! Es geht um Menschenwürde und die damit wichtige grundlegende Sicherheit, die ein Staat einem Mensch geben kann, eine Komponente, die du und Leute, die so denken wie du, einfach wegdiskutieren.
    Deine Denke funktioniert in einem Staat, wo alle (Menschen, Rechtsprechung etc.) perfekt sind, alle genau wissen, wer schuldig ist und wer nicht (du scheinst es ja auch ganz genau zu wissen).
    Aber sollte dein 'Gesetz' gelten und jemand in dieser tollen Gesellschaft macht einen Fehler und jemand 'sitzt ein' aufgrund eines Fehlers in der Verurteilung oder noch besser vorsätzlich, wie es in China aus politischen Gruenden tagtäglich passiert, dann bist du verloren.
    Kein Gesetz schuetzt dich mehr. Du sitzt in einem Kellerloch, wirst unmenschlich behandelt und alles unter dem Deckmantel des Geseztes, welches aber Menschenwuerde und auch Schutz der Gefangenen nicht mehr gewährleistet.
    Für diesen absoluten Ernstfall, ein Fall der täglich überall auf der Welt geschieht, Menschen die vorsätzlich weggesperrt werden, muss das Gesetz einspringen können.
    Wenn du jetzt das Gesetz änderst, wie du es gerne haettest: 'Verurteilung, wegschliessen, am besten Tuer nie mehr aufmachen und den Fall bloss nicht mehr diskutieren!' haben wir bald einen Staat, wo Menschenwürde und Menschenrechte keine Komponenten mehr sind, die dem Staat die Pflicht und die Möglichkeit geben, Fälle zu diksutieren, neu zu prüfen und ggfs, jemanden auch freizusprechen. Tuer und Tor füer Missbrauch werden geoeffnet und - glaube mir - auch ausgenutzt.
    Wenn du wirklich dagegeben bist, setze dich mal in die Lage eines Gefangenen, der wirklich keine Grundrechte mehr hat, weil er ja so boese ist.
    Menschen, die zu Recht einsitzen, sind verurteilt, sitzen ab diesem Zeitpunkt ihre Strafe ab. Aber parallel muss etwas existieren, welches die Menschenwuerde auch von Schuldigen, schützt.
    Wenn das nicht mehr möglich ist, haben wir bald ganz andere Verhältnisse hier. Und warum? weil ein paar begrenzt Denkende Angst haben vor Bösen, die im Gefaengnis sitzen und bald rauskommen und dann wieder böse sind.
    Zur Erinnerung: Um solche freizulassen, sind einige Prüfungen nötwendig, die nicht ohne sind. Aber da empfehle ich Dir doch besser, den zu dieser Diskussion zugehörigen Artikel mal ordentlich zu lesen.

    Und warum diese Diskussion? Weil so Leute wie du meinen, es alles besser zu machen. Aber die Verurteilung in den 80igern von Mohnhaupt habt Ihr doch alle hingenommen!Da wart ihr einverstanden.
    Warum hast du da nicht rebelliert und gesagt, es sei noch zu wenig oder die Begnadigungskomponente gefaellt mir ja gar nicht? Euer Problem ist doch nur: Ihr verlasst euch nicht mehr so gerne auf die Rechtsprechung. Ihr seid euch unsicher, ob die Leute der Rechtsprechung wirklich gute Arbeit leisten und jemanden wirklich nur freilassen, wenn dies kompetent geprueft wurde.
    Dann muss ich aber sagen, ist die Kritik an der falschen Stelle. Dann muss man sich überlegen, warum man der Rechtsprechung nicht mehr traut. Aber bitte ja nicht die Komponeten angreifen, die sowas wie Schutz und Würde des Menschen vertreten!
    Der Mensch ansich ist zu schützen, ob 'Gut' oder 'Böse', ein Schuldiger gehört nicht gefoltert oder ohne Rechte weggesperrt! Aus rein menschlicher Betrachtung und eben wegen der ausführlich geschilderten Gefahr des Missbrauchs und der möglichen Fehler in !jedem! System.

    Gruesse aus Hamburg,
    frank

    • keox
    • 23.02.2007 um 17:14 Uhr

    ein gewisser Uwe Nettelbeck beobachtete, damals ZEIT-schreiber, den prozess gegen die so genannten kaufhaus-brandstifter Baader, ensslin et al.

    nachdem der damalige stellvertretende chefredakteur Theo Sommer ihn daraufhin abmahnte:

    'hätte ich den artikel vor der drucklegung gesehen, so hätte ich gewiß alles aufgeboten, um sein erscheinen in dieser form zu verhindern. auch habe ich mir vorgenommen, zukünftige gerichtsberichte aus ihrer feder sehr genau im manuskript zu betrachten'

    kündigte herr nettelbeck mit der begründung:

    '......ich halte es für besser, Theo Sommer liest meine artikel auch in zukunft erst dann, wenn sie erschienen sind. sie werden bis auf weiteres in KONKRET erscheinen'

    soviel zum thema freie presse. aber auch das war ´68, autoren mit charakter.

    zu finden ist der artikel im archiv, 45/68, suchwort nettelbeck.

    quelle: KONKRET 3/07

  4. Vor ein paar Tagen haette ich mich noch mit auf die Reise nehmen lassen. In der veroeffentlichten Meinung nur kluge Worte zum Sonntag. Ich war schon fast - altersmilde gestimmt - dabei meine Bedenken zurueckzustellen. Und dann das: Ein Grusswort von Herrn Klar holt mich in die Wirklichkeit zurueck. Was wollen uns eigentlich all die bestellten Gutachter und Prognostiker einreden?
    Um ehrlich zu sein: ich brauche die subtile Agitation nicht mehr.

  5. wenn man einhergehend mit einer Entlassung auch klare Zeichen von Reue und Reflektion erkennen möchte?
    Genau dies fehlt mir doch sehr. Und die letzten Meldungen zu Christian Klars Sprüchen über den Kapitalismus lassen mich daran zweifeln, ob das im Sinne der Opfer ist, die ja auch aus den Verwandten und Bekannten der Ermordeten bestehen und die heute noch leiden.
    Seiner Gesinnung ist Herr Klar in all der Zeit im Gefängnis jedenfalls offensichtlich treu geblieben.
    Auch finde ich es eine Schande, daß ihnen nun die Möglichkeiten geboten werden, sich durch Interviews oder Buchveröffentlichungen zu bereichern, auch wenn dies gleichwohl interessant wäre.
    Aber im Sinne des Rechtsstaates müssen solche Überlegungen zurückstehen.
    Nur sieht man hier die Diskrepanz zwischen Recht und gerecht sehr deutlich, wie ich persönlich finde.

    • Rellem
    • 21.02.2007 um 11:37 Uhr

    Hi @ll
    Die Rechtslage ist eindeutig.
    Im Fall Christian Klar wurde mehrmals Lebensläglich ausgesprochen. Deshalb ist die Frage erlaubt warum auch nur über eine Begnadigung nachgedacht wird.
    Kannte dieser Mann Gnade seinen Opfern gegenüber?
    Nein.
    Trug er auch nur ansatzweise dazu bei Klarheit in die Taten der RAF zu bringen an denen er beteiligt war?
    Nein.
    Warum bitte sind Teile dieser Gesellschaft so wild darauf skrupellose Mörder in Schutz zu nehmen?
    Ärgert es sie das sie damals nicht den Mut hatten da *mitzumachen*?
    Was bitte hat das mit Recht zu tun wenn *Rechtsstaat* zu tun wenn Urteile durch die Hintertür ausgehebelt werden?
    Gruss
    Rene

  6. Wenn normale Kriminelle die aus materialistischen Gründen Menschen umgebracht haben nach 15 Jahren freigelassen werden , soltten die Bürgersöhnchen die sich von den damals noch in allen Institutionen vorhandenen Nazis eingekreist sahen auch nicht weiter politisiert werden , wenn man den Schein aufrechterhalten will es gäbe keine politischen Gefangenen in Deutscheland. Heut wo sich Menschen global vom modernen Faschismus eingekreist Gewalt bedienen stellt sich die Frage erneut inwiefern zwischen kriminellen und politischen Gefangenen unterschieden werden soll. politisches Gesinnungsrecht , staatliche Morde und Folter und Sondertribunale und Apartheid erscheinen denjenigen die die RAF verdammen heute schon wieder hoffähig und im Rahmen des den Staaten anvertrauten Gewaltmonopols.

    Bis der neue Faschismus zusammenbricht wird es nach Guantanomo bestimmt zu weiteren KZ's kommen und politische Gefangene zu tausenden eingekerkert werden, oder ermordet und gefoltert. Die RAF stand ideologisch denen nahe die früher links waren und nach dem Zusammenbruch des Sozialismus zunächst heimatlos zu einer Speerspitze des neuen Faschismus und zu einer atlantischen Lobby wurden.

    Es ist interessant inwieweit die ehemalgen RAF Ikonen durch ihre bürgerliche Herkunft und der früheren ideologischen Kumpanei mit den heutigen neuen Faschismus ihren Standort bestimmen werden, wir haben es ja heute in Europa mit Gestalten zu tun, die in Kindergärten ihren Hosenstall nicht geschlossen halten konnten und mit PolPot zusammen 68 in Paris auf die Barrikaden gingen die sich heute berufen fühlen das Abendland zu retten. Die Welt ist in einem Wandel, der von Gewalt begleitet ist, mit staatlichen und politischen Verbrechern, gewaltsamem Widerstand und natürlich auch politischen Gefangenen in Gefängnissen und Lagern.

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