Medien Karlsruhe stärkt Pressefreiheit

Die Polizei darf die Büros von Journalisten nicht durchsuchen, um undichte Stellen in einer Behörde zu ermitteln. Das Bundesverfassungsgericht entschied, dass eine entsprechende Razzia bei der Zeitschrift "Cicero" verfassungswidrig war.

Das Bundesverfassungsgericht hat den Schutz der Medien vor polizeilichen Durchsuchungen gestärkt. Die Richter entschieden an diesem Dienstag, dass eine Razzia bei der Zeitschrift Cicero im September 2005 die im Grundgesetz garantierte Pressefreiheit verletzt habe. Damit hatten zwei Verfassungsbeschwerden des Cicero -Chefredakteurs Wolfram Weimer Erfolg.

"Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person eines Informanten zu ermitteln", sagte Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier.

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Bei der vom Amtsgericht Potsdam angeordneten Aktion waren Datenträger sichergestellt sowie eine Kopie einer Computerfestplatte gezogen worden. Ein Artikel des Journalisten Bruno Schirra über den inzwischen getöteten Terroristen Abu Mussab al-Sarkawi hatte die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ausgelöst. Der Text war im April 2005 erschienen. Darin wurde aus einem als "Verschlusssache" gekennzeichneten Bericht des Bundeskriminalamts zitiert.

Nach den Worten der Karlsruher Richter sind Journalisten, die vertrauliche Schriftstücke publizieren, zwar nicht von einer Strafbarkeit wegen Beihilfe zur Verletzung von Dienstgeheimnissen ausgenommen. Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments
rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen.

Andernfalls hätten es die Staatsanwälte in der Hand, den verfassungsrechtlich garantierten Informantenschutz auszuhebeln, indem sie eigens zu diesem Zweck Ermittlungen gegen einen Journalisten einleiteten. Erforderlich seien "spezifische tatsächliche Anhaltspunkte" dafür, dass der Informant die Veröffentlichung der Dienstgeheimnisse bezweckt habe.

Die Bundesregierung will nun die Regeln zum Schutz von Informanten der Medien anpassen. Die Vorschriften der Strafprozessordnung etwa zum Zeugnisverweigerungsrecht von Medienangehörigen sollten noch in diesem Halbjahr "harmonisiert" werden, kündigte Justizstaatssekretär Lutz Diwell an. Auch Hans Leyendecker, Redakteur der Süddeutschen Zeitung und Vertreter der Journalistenvereinigung "Netzwerk Recherche" zeigte sich mit dem Urteil zufrieden. Im Normalfall werde Journalisten damit ausreichend Schutz vor solchen staatsanwaltlichen Ermittlungen gewährt.

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Leser-Kommentare
  1. prima, dann brauchen wir ja jetzt nur noch eine freie Presse ;-)

  2. So, so, die Pressefreiheit ist ein hohes Gut. Aha, und wie steht es mit der Zensur von Leserbeiträgen in unseren 'demokratischen' Medien?

    Mein Kommentar zu diesem Artikel im Tagesspiegel (waren nur 2 Sätze):
    http://www.tagesspiegel.d...

    Sinngemäß: 'Und wie steht es mit der Zensur von Leserbeiträgen? Ach ja, verstehe, daß fällt ja nicht unter die Pressefreiheit!?'

    Dieser obszöne und die etablierte Demokratie gefährdende Kommentar wurde von den liberalen, den Rechtsstaat verteidigenden 'Wächtern der Demokratie' im Tagesspiegel wegzensiert. So etablierte Demokraten und Antifaschisten sind eben sensibel, solche Fragen darf man denen nicht stellen.

    Und was das Urteil anbetrifft: 'Allein die Veröffentlichung eines Geheimdokuments durch die Presse rechtfertige aber noch nicht die Durchsuchung von Redaktionsräumen oder Wohnungen.'

    Also selbst, wenn die Veröffentlichung eine Gefährdung der Sicherheit des Staates ist, darf nicht zugegriffen werden. Da werden sich Verräter und Spitzel ja freuen, und im übrigen ist dies ein weiterer Beweis dafür, was da für lebensfremde salon-Liberale Idioten in Karlsruhe hocken!

    • clubby
    • 27.02.2007 um 19:01 Uhr

    Was sich da so Jounalist schimpft ist oft unerträglich.
    Da muß man sich doch oft fragen nach welchen Kriterien so ein Ausweis eigentlich vergeben wird, und ob diese wirklich ausreichen.

  3. ... doch wundert es mich, dass Herr Schäuble noch nicht angekündigt hat schnellstmöglich die Verfassung zu ändern um dieser eklatanten Gefährdung des deutschen Volkes Herr zu werden.

  4. Dieser Cicero-Artikel damals war eigentlich nur ein peinliches Herumgetöne ohne jeden Nutzwert (zumindest für denjenigen, der an relevanten Hintergrundinformationen interessiert war). Stattdessen wurden stolz so unglaublich wichtige Insider-Fakten präsentiert wie Sarkawis Telefonnummer!
    Man hatte bei jeder Zeile den Eindruck, daß das ganze vom Herrn Schirra nur geschrieben wurde um zu zeigen, daß er der tolle Bodo mit den Geheimdienst-Infos ist.
    Ich bin ganz sicher nicht jemand, der die Pressefreiheit einschränken will. Aber ob solch ein eitles Geschwätz es wert war, dafür die Arbeit der Geheimdienste zu gefährden, bezweifle ich doch sehr.

    • hagego
    • 27.02.2007 um 16:18 Uhr

    Vermehrt hat man ja den Eindruck, dass die ein oder andere Behörde nicht ganz dicht ist. Im Fall 'Cicero' war es der eine oder andere Innenminister wohl auch nicht. Sonst hätte es diese Razzia - respektive Einschüchterung der Pressefreiheit - so nicht geben dürfen.
    Der Spiegel-Affäre zweiter Teil...
    Bin mal gespannt, ob sich das Innenministerium bei dem Magazin entschuldigt. Oder ob auf parlamentarischer Ebene versucht wird, die entsprechenden Paragraphen zu 'verbiegen'.

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  • Quelle ZEIT online, reuters, dpa
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