Internet-Flatrate Teilen und SurfenSeite 2/2

Dafür drohen rechtlichen Probleme. Wer in Deutschland ein offenes Funknetz betreibt, trägt zwar eigentlich nicht die Verantwortung für diejenigen, die bei ihm mitsurfen – das gilt sowohl für Internetcafés als auch für Foneros. Allerdings ist es zunächst der Inhaber des Anschlusses, der in Verdacht gerät, wenn jemand über sein Funknetz zum Bespiel Kinderpornografie verbreitet. Ein Unschuldsbeweis ist dann womöglich gar nicht so einfach. Denn die Daten der registrierten Foneros hat nur das Unternehmen selbst. Die Frage, wie schnell Fon im Zweifelsfall reagieren würde, wenn Polizeibeamte den Rechner eines Foneros beschlagnahmen, sorgt derzeit für aufgeregte Debatten in den Nutzer-Foren.

Ein weiteres Problem sind die Internet-Provider. Zwar arbeitet Fon mit einigen von ihnen zusammen, zum Beispiel mit Interroute oder dem großen französischen Anbieter Neuf Cegetel. Viele Provider verbieten ihren Kunden aber nach wie vor, den Internetzugang mit weiteren Personen zu teilen – so zum Beispiel Versatel. Wer ein offenes Funknetz betreibt, verstößt dann gegen die Vertragsbestimmungen. T-Online verbietet zwar nicht explizit, andere mitsurfen zu lassen, weist seine Kunden aber auf die rechtlichen Risiken hin. Varsavsky betont, dass Fon keine Konkurrenz zu den drahtgebundenen Internetanbietern sei und Fonspots bisher überall inoffiziell geduldet wurden. In Deutschland trifft das zurzeit zum Beispiel auf HanseNet zu. Eine rechtliche Garantie ist es allerdings nicht.

Inzwischen rumort es an der Basis. Die Router, die Fon an die Mitglieder verteilt, seien fehlerhaft, technische Fragen würden gar nicht oder nur unzureichend beantwortet, kritische Beiträge im offiziellen deutschen Fon-Blog zensiert. Auf der Website der Wiener Fon-Gruppe werden sogar grundsätzliche Zweifel an Varsavskys Community-Idee geäußert: „Die Kinder der ReFONlution fühlen sich missbraucht und angesichts zahlreicher Probleme im technischen, administrativen und rechtlichen Bereich im Stich gelassen.“

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