Fall El-Masri Diplomatie gegen Justiz
Deutsche Staatsanwälte fahnden im Fall El-Masri mit internationalem Haftbefehl nach CIA-Agenten. Washington passt das nicht - die USA senden ihre Diplomaten aus, um zu intervenieren
Die Ermittlungen der Münchner Staatsanwaltschaft gegen 13 Agenten des amerikanischen Auslandsgeheimdiensts CIA im Fall El-Masri belasten das deutsch-amerikanische Verhältnis. Das berichtet der
Spiegel
. Ranghohe Diplomaten der USA intervenierten demnach bei der Bundesregierung in den vergangenen Wochen wiederholt gegen die juristische Verfolgung der Geheimdienstleute, die Anfang 2004 an der Verschleppung des Deutsch-Libanesen Khaled El-Masri nach Afghanistan beteiligt gewesen sein sollen.
Angeblich sprachen amerikanische Diplomaten im Kanzleramt bei den außenpolitischen Beratern von Bundeskanzlerin Angela Merkel vor. Im Bundesjustizministerium, das offiziell für internationale Rechtsfragen zuständig ist, wurde ein Gesandter der US-Botschaft vorstellig. Damit reagiere die Regierung in Washington auf die Entscheidung Berlins, die Münchner Haftbefehle wegen des Verdachts der gefährlichen Körperverletzung und Freiheitsberaubung international weiterzuleiten.
Am 21. Februar hatten die zuständigen Bundesministerien trotz erheblicher politischer Bedenken beschlossen, die juristisch einwandfreien Haftbefehle zur internationalen Fahndung freizugeben. Seitdem sind 10 der 13 ermittelten mutmaßlichen CIA-Agenten, die El-Masri im Januar 2004 von Mazedonien über Mallorca nach Afghanistan geflogen haben sollen, in den 186 Interpol-Mitgliedstaaten "mit dem Ziel der Festnahme zwecks Auslieferung nach Deutschland" ausgeschrieben. Auch nach Washington wurde das Fahndungsersuchen von Interpol offenbar übermittelt. Vergangene Woche habe der Rechtsberater im amerikanischen Außenministerium, John Bellinger, den Umgang der europäischen Staaten mit seiner Regierung gerügt.
Eine Schadenersatzklage El-Masris wegen Verschleppung und Folterung durch den Geheimdienst CIA war am Freitag von einem amerikanischen Gericht abermals zurückgewiesen worden. Ein Bundesberufungsgericht in Richmond (Bundesstaat Virginia) bestätigte die Entscheidung einer niedrigeren Instanz, die den gerichtlichen Vorstoß gegen die CIA im Mai nicht zugelassen hatte. Wie die untergeordnete Kammer befand auch das Bundesberufungsgericht im Kern, dass ein Verfahren Staatsgeheimnisse offen legen könnte. Dadurch wiederum könne die Sicherheit der USA gefährdet werden.
El-Masri hatte unter anderem den damaligen Geheimdienst-Direktor George Tenet direkt verklagt. Neben Aufklärung und einer Entschuldigung verlangte er Schadensersatz in Höhe von mindestens 75.000 Dollar. Die US-Bürgerrechtsorganisation ACLU, die El-Masri vor Gericht vertritt, äußerte sich am Freitag enttäuscht über das Scheitern und erwägt einen Berufungsantrag beim Obersten Gerichtshof.
"Heute hat das Berufungsgericht der CIA eine völlige Immunität für ihr
beschämendstes Verhalten ausgestellt", sagte ACLU-Anwalt Ben Wizner,
der El-Masri bei der mündlichen Verhandlung im November vertreten
hatte. "El-Masri einen Prozess mit der Begründung zu verweigern, dass
die Regierung Fakten nicht enthüllen kann, die die ganze Welt schon
kennt, macht die brutale Behandlung, die er erdulden musste, noch
schlimmer."
Zum Thema:
Der Fall El-Masri -
Eine Chronologie
- Datum 03.03.2007 - 12:50 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa
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Als US-Ölkonzerne von einem kalifornischem Gericht angeklagt wurden wegen Beschäftigung von Zwangsarbeitern in Birma und Verstoß gegen Menschenrechte in Indonesien, wurde die Aussetzung des Prozesses gefordert, weil der Prozess den Interessen der US-Außenpolitik zuwiderlaufe.
Hier sieht man sie wieder, die feige Doppelmoral des sogenannten 'freien Westens':
Wenn die russischen Behörden Scotland Yard bei den Ermittlungen im Mordfall Litvinenko nicht richtig unterstützen, heuchelt die westliche Öffentlichkeit Empörung und beschwört die Rückkehr des Stalinismus.
Wenn aber die Regierungsbehörden der freien, zivilisierten, demokratischen Rechtsstaaten irgendwo auf der Welt Menschen entführen, gefangenhalten, foltern oder ermorden lassen, dann dürfen die ausführenden Kriminellen natürlich auf Immunität rechnen: Das STAATSGEHEIMNIS schützt sie
Diese Entscheidung stammt nicht von DDR-Stasichef Erich Mielke, nicht vom 'irren' George W. Bush, sondern von einem 'ordentlichen' Gericht der größten westlichen Demokratie!
Hier, liebe Zeitgenossen, habt ihr den 'Rechtsstaat' vor euch, wie er heute in der westlichen Welt tatsächlich existiert.
Es ist natuerlich im Grunde richtig, was Sie sagen, Meier555. Aber in der Politik ( und auch im Geschaeftsleben) gibt es Dinge, die lassen sich nicht wortgenau gem. Bedienungsanweisung erledigen oder nach demokratischen Grundsaetzen oder nach internationalen Abmachnungen. Das sind Ausnahmesituationen, die da nicht reinpassen, aber dennoch eine Loesung erfordern. Uebrigens ist El Kaida bei dem 9-11 Attentat wohl auch nicht gerade nach den Grundsaetzen von irgendwelchen Menschenrechten vorgegangen.
Von wegen Auslieferung con CIA-Agenten an europaeische Staatsanwaelte: dass ich nicht lache. Die Amis werden keinen einzigen ausliefern. Und wenn's dann seitens der Europaer Zoff geben sollte, werden sie mal kurz an der Handelsschraube drehen.
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