Nazi-Symbole Ende einer Posse

Antifaschisten dürfen verfremdete Nazi-Symbole verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einen Justiz-Skandal beendet. Ein Kommentar

Wenn sich die Justiz mit sich selbst beschäftigt, kann es zu absurden, um nicht zu sagen, skandalösen Prozessen kommen. Fast zwei Jahre lang beschäftigten sich Polizisten, Staatsanwälte und Richter mit der Frage, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz gegen das Verbot von NS-Symbolen verstoße. Wohnungen wurden durchsucht, Aufkleber und Transparente beschlagnahmt, Geldstrafen verhängt. An diesem Donnerstag nun hat der Bundesgerichtshof festgestellt, was jedem Normalbürger in Deutschland selbstverständlich erscheint. Antifaschisten dürfen Hakenkreuze bildlich in die Tonne treten, Punks dürfen sie symbolisch mit einem Stiefel zerquetschen oder mit einem Hammer zertrümmern. Politiker dürfen diese auch in ein rotes Halteverbotsschild integrieren und sich als Button ans Revers heften.

Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof konnte darin anders als das Landgericht Stuttgart keine Straftat erkennen, und es sprach deshalb den 32-jährigen Versandhändler Jürgen Kamm vom Vorwurf der "Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) frei. Wenn die Symbole »in offenkundiger und eindeutiger Weise« die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden, begründete der BGH-Richter Walter Winkler das Urteil.

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So weit so gut. Von einer Justizposse zu sprechen, verbietet sich trotzdem. Dazu ist das Thema zu ernst. Es war wohl eher ein Justizskandal. Und als solcher offenbart dieser nicht nur ein völlig borniertes Rechtsverständnis, sondern auch eine fragwürdige Vorstellung davon, wie sich die Gesellschaft mit alten Nazis und jungen Rassisten auseinanderzusetzen habe. Ganz so, als gäbe es keine Neonazis mehr, wenn man dessen Symbole aus der Öffentlichkeit verbannt, selbst in künstlerisch verfremdeter oder politisch motiviert in durchgestrichener Form.

Seinen Ursprung nahm das Verfahren, das jetzt mit einem höchstinstanzlichen Freispruch endete, im Baden-Württembergischen. Zunächst kassierten Polizisten das durchgestrichene Nazi-Symbol auf Antifa-Demonstrationen ein und verhängten Strafbefehle. Anschließend beschlagnahmte die Polizei auf Geheiß der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei besagtem Versandhändler, der sich der Punk-Szene in Deutschland zugehörig fühlt und seine Musikfreunde mit allen Insignien dieser Jugendkultur versorgte, etwa 16.000 Buttons, T-Shirts und CD-Cover. Ein Jahr später verurteilte das Landgericht Stuttgart Jürgen Kamm zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und zog die beschlagnahmten Waren im Wert von 30.000 Euro ein.

Die Richter schlossen in ihrem Urteil mit messerscharfem Juristenverstand, ein Hakenkreuz bleibe auch dann ein Hakenkreuz, wenn es gegen Rechtsextremisten verwendet werde. Das Strafgesetzbuch strebe jedoch eine „grundsätzliche Tabuisierung“ des Symbols an, durch massives und ständiges Verwenden könne jedoch ein „Gewöhnungseffekt“ entstehen. Die Folgen des Urteils waren widersinnig. Neonazis feixten, erstatteten durch das Urteil geradezu aufgefordert sogar eigenhändig Strafanzeigen gegen ihre Gegner. Der Protest gegen Neonazis hingegen wurde kriminalisiert, anschließend sahen sich nicht nur viele Antifas, sondern auch DGB-Chef Michael Sommer und die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth mit Ermittlungsverfahren konfrontiert.

Leser-Kommentare
    • KMurx
    • 16.03.2007 um 10:22 Uhr

    das braune Haeuflein mit durchgestichenen Hakenkreuzen marschiert, dann stehe ich feixend am Strassenrand.
    Nationalsozialismus beruht zu einem grossen Teil auf Symbolik. Auf Ritualen, blindem Gehorsam, einer mythologisiert ueberhoehten Ideologie.
    Fuer Selbstironie ist in diesem Weltbild kein Platz. Nazis mit durchgestrichenen Hakenkreuzen sind fast nur noch lustiges Paradoxon, fast schon Pop...

    • plamen
    • 15.03.2007 um 17:19 Uhr

    dem Mode-Accesour der Halbwüchsigen, wäre aber seitens der Eltern notwendig.

  1. Also der Bundesgerichtshof hat das durchgestrichene Zeichen nicht erlaubt, sondern er hat gesagt, dass das nicht strafbar ist und hat das Gesetz eben anders ausgelegt, als das Landgericht. Ob ein derartiges Zeichen sinnvoll ist, bezweifle ich. Es lädt nur die sehr Kreativen unter den Neonazi dazu ein, ihre Zeichen eben auch entsprechend zu verschleiern und was soll dann die Polizei dabei machen?
    Ach so und zu den Vermutungen zu den Richtern beim Landgericht. Ich kenne die auch nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die 'alten Zausel' eher beim Bundesgerichtshof sitzen als am Landgericht dürfte höher sein. Bloß weil die anderer Meinung waren als jetzt der Bundesgerichtshof, muss das nicht falsch gewesen sein. Überzeugender ist natürlich das Ergebnis des Bundesgerichtshofs.
    Wäre es umgekehrt gelaufen, auf wen würde jetzt geschimpft?
    Wie alt und zauselig muss man heute eigentlich sein, um nicht spätestens aus der 68er Generation zu sein?
    Zur Zeit werden die Jahrgänge 1942 pensioniert, das könnte also der älteste Richter sein, er müsste frühesten 1968 eingestellt worden sein. Mit drei Jahren hat bestimmt keiner bewusst Fähnchen für Nazi geschwenkt und 1968 war die Zeit der Nazis sicher vorbei.
    Also immer schön tapfer bleiben und nicht alles in die falsche Ecke schieben, wenn andere nur ihre Arbeit machen, auch wenn es hinterher nicht überzeugt.

  2. Der Bundesgerichtshof hat erkannt, daß Symbole einander zwar ähnlich sein können, ähnliche Symbole aber nicht nur nicht unbedingt, sondern eher kaum jemals dasselbe symbolisieren: eine verfremdete Darstellung könne sogar dem 'entgegentreten', welches das nicht verfremdete Symbol symbolisiert. Jetzt weiß es auch die Justiz, und das ist gut so.

    • ibm
    • 19.03.2007 um 9:11 Uhr

    Ich kann mich noch gut an einige Polizeieinsätze bei Wackersdorf erinnern, wo die Polizei mit Lust und Vergnügen auf friedliche Demonstranten eingeprügelt hat.
    Ich will die Bundesrepublik auch nicht mit der DDR vergleichen, aber die ersten, die nach dem Krieg in Deutschland aus politischen Gründen abgeknallt wurden, waren Benno Ohnesorg und Rudi Dutschke, der eine davon bekanntlich von einem Polizisten.
    Also ein bisschen mehr Differnezierungsvermögen wäre auch von Ihrer Seite angebracht.

  3. 6.

    Offenbar besitzen Sie kein Differenzierungsvermögen. Natürlich ist es politisch korrekt auf die braune Scheisse einzuschlagen.
    Aber schon Kurt Schumacher wusste von den rotlackierten Nazis zu berichten.
    An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Wer gesehen hat, mit welcher perverser Lust Linksfaschisten auf die Polizei bei Demos hierzulande einprügeln, der weiss, dass von dieser Seite keine Humanität zu erwarten ist, sondern die Abschaffung des (Rechts-) Staates. Ob KZ oder GULAG, ob Faschist oder Linksfaschist, spielt nur für Gutmenschen eine Rolle.

  4. 7.

    Danke an Herrn Seils für diesen deutlichen Artikel - und an den BGH, daß er diesem Schwachsinn ein Ende bereitet hat.

    • Tom030
    • 15.03.2007 um 12:41 Uhr

    wichtige Gegenkultur, wenn es um die Bekämpfung von Nazis geht'. Genau deshalb verliert der 'Kampf gegen Rechts' langsam aber sicher jede Glaubwürdigkeit. Linksextremisten, zu denen die lieben Punks nun mal enge Kontakte pflegen, werden als edele Widerstandskämpfer glorifiziert. Stellen wir uns diese Aussage mal mit umgekehrten Vorzeichen vor: Skinheads sind eine wichtige Gegenkultur im Kampf gegen Linksextreme'.

    Leider hat sich Herr Seils hiermit geoutet: Es führt keinen Kampf um Demokratie, sondern um Ideologie. Hohen Richtern zu unterstellen, sie wollen die Punk-Subkultur damit gezielt kriminalisieren ist nun wirklich das Absurdeste, was ich je gehört habe. Es handelt sich hier um ein kompliziertes rechtsstaatliches Abgrenzungsproblem, ist das denn so schwer zu begreifen? Man darf Menschen nicht wegen ihrer Gesinnung, sondern ausschließlich wegen faßbarer, klarer Straftaten verurteilen. Sonst wären wir eine DDR light.

    Sehr geehrter Herr Seils, natürlich sind nicht alle Punks Extremisten. Aber es sind auch nicht alle Rechten Neonazis. Diese aber werden von der Straße weg verhaftet, wenn sie eine alte Thor Steinar Hose tragen. Fällt Ihnen denn nicht auf, daß diese ominösen, geisterhaften Nazimassen, von denen wir dauernd hören und lesen, sich nirgendswo artikulieren dürfen? Wir können gar nicht wissen, welche Menschen sich dahinter verbergen, was sie antreibt, was sie eigentlich wollen. Sie bedienen in diesem Artikel wie die meisten Journalisten nur platte Vorurteile und Feindbilder. Schade, ich hätte mehr von Ihnen erwartet.

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