Nazi-Symbole
Ende einer Posse
Antifaschisten dürfen verfremdete Nazi-Symbole verwenden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit einen Justiz-Skandal beendet. Ein Kommentar

Wenn sich die Justiz mit sich selbst beschäftigt, kann es zu absurden, um nicht zu sagen, skandalösen Prozessen kommen. Fast zwei Jahre lang beschäftigten sich Polizisten, Staatsanwälte und Richter mit der Frage, ob ein durchgestrichenes Hakenkreuz gegen das Verbot von NS-Symbolen verstoße. Wohnungen wurden durchsucht, Aufkleber und Transparente beschlagnahmt, Geldstrafen verhängt. An diesem Donnerstag nun hat der Bundesgerichtshof festgestellt, was jedem Normalbürger in Deutschland selbstverständlich erscheint. Antifaschisten dürfen Hakenkreuze bildlich in die Tonne treten, Punks dürfen sie symbolisch mit einem Stiefel zerquetschen oder mit einem Hammer zertrümmern. Politiker dürfen diese auch in ein rotes Halteverbotsschild integrieren und sich als Button ans Revers heften.
Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshof konnte darin anders als das Landgericht Stuttgart keine Straftat erkennen, und es sprach deshalb den 32-jährigen Versandhändler Jürgen Kamm vom Vorwurf der "Verwendung von Symbolen verfassungswidriger Organisationen“ (§ 86a StGB) frei. Wenn die Symbole »in offenkundiger und eindeutiger Weise« die Gegnerschaft zum Nationalsozialismus zum Ausdruck brächten, dann dürfe deren Gebrauch nicht kriminalisiert werden, begründete der BGH-Richter Walter Winkler das Urteil.
So weit so gut. Von einer Justizposse zu sprechen, verbietet sich trotzdem. Dazu ist das Thema zu ernst. Es war wohl eher ein Justizskandal. Und als solcher offenbart dieser nicht nur ein völlig borniertes Rechtsverständnis, sondern auch eine fragwürdige Vorstellung davon, wie sich die Gesellschaft mit alten Nazis und jungen Rassisten auseinanderzusetzen habe. Ganz so, als gäbe es keine Neonazis mehr, wenn man dessen Symbole aus der Öffentlichkeit verbannt, selbst in künstlerisch verfremdeter oder politisch motiviert in durchgestrichener Form.
Seinen Ursprung nahm das Verfahren, das jetzt mit einem höchstinstanzlichen Freispruch endete, im Baden-Württembergischen. Zunächst kassierten Polizisten das durchgestrichene Nazi-Symbol auf Antifa-Demonstrationen ein und verhängten Strafbefehle. Anschließend beschlagnahmte die Polizei auf Geheiß der Stuttgarter Staatsanwaltschaft bei besagtem Versandhändler, der sich der Punk-Szene in Deutschland zugehörig fühlt und seine Musikfreunde mit allen Insignien dieser Jugendkultur versorgte, etwa 16.000 Buttons, T-Shirts und CD-Cover. Ein Jahr später verurteilte das Landgericht Stuttgart Jürgen Kamm zu einer Geldstrafe von 3600 Euro und zog die beschlagnahmten Waren im Wert von 30.000 Euro ein.
Die Richter schlossen in ihrem Urteil mit messerscharfem Juristenverstand, ein Hakenkreuz bleibe auch dann ein Hakenkreuz, wenn es gegen Rechtsextremisten verwendet werde. Das Strafgesetzbuch strebe jedoch eine „grundsätzliche Tabuisierung“ des Symbols an, durch massives und ständiges Verwenden könne jedoch ein „Gewöhnungseffekt“ entstehen. Die Folgen des Urteils waren widersinnig. Neonazis feixten, erstatteten durch das Urteil geradezu aufgefordert sogar eigenhändig Strafanzeigen gegen ihre Gegner. Der Protest gegen Neonazis hingegen wurde kriminalisiert, anschließend sahen sich nicht nur viele Antifas, sondern auch DGB-Chef Michael Sommer und die Grünen-Vorsitzende Claudia Roth mit Ermittlungsverfahren konfrontiert.
- Datum 15.3.2007 - 05:48 Uhr
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wichtige Gegenkultur, wenn es um die Bekämpfung von Nazis geht'. Genau deshalb verliert der 'Kampf gegen Rechts' langsam aber sicher jede Glaubwürdigkeit. Linksextremisten, zu denen die lieben Punks nun mal enge Kontakte pflegen, werden als edele Widerstandskämpfer glorifiziert. Stellen wir uns diese Aussage mal mit umgekehrten Vorzeichen vor: Skinheads sind eine wichtige Gegenkultur im Kampf gegen Linksextreme'.
Leider hat sich Herr Seils hiermit geoutet: Es führt keinen Kampf um Demokratie, sondern um Ideologie. Hohen Richtern zu unterstellen, sie wollen die Punk-Subkultur damit gezielt kriminalisieren ist nun wirklich das Absurdeste, was ich je gehört habe. Es handelt sich hier um ein kompliziertes rechtsstaatliches Abgrenzungsproblem, ist das denn so schwer zu begreifen? Man darf Menschen nicht wegen ihrer Gesinnung, sondern ausschließlich wegen faßbarer, klarer Straftaten verurteilen. Sonst wären wir eine DDR light.
Sehr geehrter Herr Seils, natürlich sind nicht alle Punks Extremisten. Aber es sind auch nicht alle Rechten Neonazis. Diese aber werden von der Straße weg verhaftet, wenn sie eine alte Thor Steinar Hose tragen. Fällt Ihnen denn nicht auf, daß diese ominösen, geisterhaften Nazimassen, von denen wir dauernd hören und lesen, sich nirgendswo artikulieren dürfen? Wir können gar nicht wissen, welche Menschen sich dahinter verbergen, was sie antreibt, was sie eigentlich wollen. Sie bedienen in diesem Artikel wie die meisten Journalisten nur platte Vorurteile und Feindbilder. Schade, ich hätte mehr von Ihnen erwartet.
Wer wirklich wissen will in wessen Namen da ein 'Justizskandal' verhindert wurde, der sollte einfach mal einen Blick in das Internetportal der sog. Antifaschisten werfen. Ich weiß nicht ob ein Link auf diese Seite strafrechtlich relevant wäre, aber es handelt sich um die deutsche Version von Indymedia. Dort werden regelmäßig Gewalttaten gegen andersdenkende Rechte und Polizisten gefeiert. Ob der Autor diese Personen meinte? Mit faschistischer Ideologie den Faschismus zu bekämpfen scheint mir ein wenig... Nunja, zu kurz gedacht.
Mich interessiert auch gar nicht, wer der 'Mensch hinter Glatze' eigentlich ist, was ihn antreibt, mich zu bedrohen oder Menschen anzuzünden und es ist mir herzlich scheißegal, was er denn 'eigentlich' will. Und jedem Journalisten, Reporter etc. noch einen Schulterschlag, der jedem Rechten, ob mit oder ohne Glatze, das Recht verweigert, sich zu artikulieren! Leider werden noch viel zu wenige 'von der Straße weg' verhaftet, die eindeutig der rechten Szene angehören. Und die angeblich gar nicht vorhandenen Nazimassen - nun, die haben ihre Recht auf Meinungsäußerung bereits in ihrer Ideengrundlage verspielt.
Danke an Herrn Seils für diesen deutlichen Artikel - und an den BGH, daß er diesem Schwachsinn ein Ende bereitet hat.
Christoph Seils sollte vorsichtig sein, mit der Ausrufung eines Justizskandals, wenn er dafür lediglich einen „Verdacht“ und keine stichhaltigen Gründe vorlegen kann. Investigativer Journalismus stellt bestimmte Anforderungen an diejenigen, die ihn betreiben (wollen). Fest steht offenbar bisher bloß, dass die Staatsanwaltschaft Stuttgart (wer auch immer das im Einzelnen gewesen sein mag) gegen eine einzelne, dem linksautonomen Spektrum zugeordneten Kleinstunternehmer restriktiv vorzugehen bereit ist, gegen den Fußball-Weltverband FIFA hingegen nicht. Ob diese Bewusstseins-Spaltung einen einzelnen Richter oder „bloß“ die Institution als Ganze betrifft, wird leider nicht erwähnt. Es wäre ein denkbarer Anfang für die sachliche Beschäftigung mit einem vermeintlichen Skandal gewesen, an dieser Stelle nachzufragen. Statt dessen beschränkt sich der Verfasser des Artikels darauf, Gerüchte in die Welt zu setzen. Das ist in sofern schlimm, als damit all jenen geholfen ist, die den angeblich unterdrückten Rechten zu mehr Gerechtigkeit verhelfen wollen (siehe Leserzuschriften). Tröstlich an der ganzen bösen Geschichte ist lediglich, dass höhere Instanzen offenbar die in Juristen-Hörsälen häufig vorgetragene Behauptung, Recht und Logik hätten rein gar nichts miteinander zu schaffen, nicht ebenso sehr (und zumindest nicht komplett) verinnerlicht haben, wie die unteren Chargen. Wäre die Sache anders ausgegangen, hätte sich Deutschland einmal mehr bis auf die Knochen blamiert und einem weit verbreiteten vorurteil Vorschub geleistet: Die spinnen, die Deutschen! Nein, die Nazis haben nicht auf alle Zeiten die Markenrechte am Hakenkreuz. Es handelt sich dabei zwar um ein Symbol, aber eben nicht um ein geschütztes Label. Die Zeit kann damit arbeiten. Aus alt mach neu - das Deutschland von heute schafft sich eigene Symbole, ohne die alten dabei unter den Teppich zu kehren. Eigentlich eine erfreuliche, eine unterstützenswerte Entwicklung, Herr Staatsanwalt, oder etwa nicht?
auch wenn ein bestehendes verbot unakzeptabel gewesen wäre, so wäre es dann doch zumindest wieder attraktiv geworden die verbotenen anti-nazi-symbole zu tragen.
Einige Kommentarschreiber hier lösen bei mir ratloses Kopfschütteln aus. Unsere Tochter ist 16 Jahre, besucht das Gymnasium recht erfolgreich und hat pink gefärbtes Haar. Sie probiert sich aus, um ihre Persönlichkeit zu finden.
Auch sie ist stolze Besitzerin solcher Ani Nazis Shirts, die sie übrigens am liebsten gebügelt trägt. Was sagt das über sie aus? Daß sie Nazis scheiße findet. Ist doch gut. Alle sollten Nazis scheiße finden, als sich über gefärbtes, toupierts oder rasiertes Haupthaar aufzuregen.
dem Mode-Accesour der Halbwüchsigen, wäre aber seitens der Eltern notwendig.
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