Nazi-Symbole Ende einer PosseSeite 2/2
Wenig später übrigens musste sich die Stuttgarter Staatsanwaltschaft mit einer Fan-Broschüre beschäftigen, die die Fifa anlässlich der Fußball-Weltmeisterschaft herausgebracht hatte. Auch darin wurde das mit einem schrägen roten Querbalken durchgestrichene Nazisymbol verwendet. Aber anders als mit ein paar Punks oder einem kleinen Versandhändler mochte sich die Staatsanwaltschaft mit dem mächtigen Fußball-Weltverband nicht anlegen. Ein Ermittlungsverfahren wurde nicht eröffnet, weil eine Wirkung entsprechend dem Symbolgehalt des Kennzeichens „von vornherein ausgeschlossen“ werden könne.
Der Verdacht liegt also nahe, dass es der Justiz nicht so sehr um das Symbol, sondern um die Gesinnung ihres Urhebers, Vertreibers oder der Träger ging, dass braven Polizisten, biederen Staatsanwälten und kleinbürgerlichen Richtern nicht das durchgestrichene Hakenkreuz sondern das Punk-Milieu ein Dorn im Auge war. Als Jugendkultur sind Punks laut, bunt und häufig anstrengend. Den braven Bürger provozieren diese mit Irokesen-Schnitt und zerfetzten Lederjacken mehr als ordentlich gescheitelte und strammstehende Jungbraune.
Aber Punks sind eine wichtige jugendliche Gegenkultur, wenn es darum geht, die neonazistische Subkultur in Deutschland einzudämmen. Anti-Nazi-Symbole gehören zu ihren Identität stiftenden Insignien. So unbequem und nervig diese gelegentlich sind, die Gesellschaft sollte deren Engagement zumindest bei Gelegenheit auch mal würdigen, statt sie wegen vermeintlicher Straftaten vor Gericht zu zerren.
In der Sache übrigens hatte sich der Bundesgerichtshof schon vor 23 Jahren einmal mit derselben Frage beschäftigt. Damals waren schwarz-rot-goldene Plastikschweine, die mit einem Hakenkreuz versehen worden waren, das Corpus Delicti. Schon 1974 sprach der BGH die Künstler frei, weil die Botschaft eindeutig war. Dem wäre eigentlich nichts hinzuzufügen gewesen.
Zum Thema
Darf man Handel mit durchgestrichenen Hakenkreuzen betreiben?
-
Kritiker sähen in einem Verbot einen Schildbürgerstreich der Justiz »
Aktuelle Nachrichten aus Deutschland »
Innenpolitik:
Analysen und Hintergründe »
- Datum 15.03.2007 - 05:48 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 32
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





das braune Haeuflein mit durchgestichenen Hakenkreuzen marschiert, dann stehe ich feixend am Strassenrand.
Nationalsozialismus beruht zu einem grossen Teil auf Symbolik. Auf Ritualen, blindem Gehorsam, einer mythologisiert ueberhoehten Ideologie.
Fuer Selbstironie ist in diesem Weltbild kein Platz. Nazis mit durchgestrichenen Hakenkreuzen sind fast nur noch lustiges Paradoxon, fast schon Pop...
dem Mode-Accesour der Halbwüchsigen, wäre aber seitens der Eltern notwendig.
Also der Bundesgerichtshof hat das durchgestrichene Zeichen nicht erlaubt, sondern er hat gesagt, dass das nicht strafbar ist und hat das Gesetz eben anders ausgelegt, als das Landgericht. Ob ein derartiges Zeichen sinnvoll ist, bezweifle ich. Es lädt nur die sehr Kreativen unter den Neonazi dazu ein, ihre Zeichen eben auch entsprechend zu verschleiern und was soll dann die Polizei dabei machen?
Ach so und zu den Vermutungen zu den Richtern beim Landgericht. Ich kenne die auch nicht, aber die Wahrscheinlichkeit, dass die 'alten Zausel' eher beim Bundesgerichtshof sitzen als am Landgericht dürfte höher sein. Bloß weil die anderer Meinung waren als jetzt der Bundesgerichtshof, muss das nicht falsch gewesen sein. Überzeugender ist natürlich das Ergebnis des Bundesgerichtshofs.
Wäre es umgekehrt gelaufen, auf wen würde jetzt geschimpft?
Wie alt und zauselig muss man heute eigentlich sein, um nicht spätestens aus der 68er Generation zu sein?
Zur Zeit werden die Jahrgänge 1942 pensioniert, das könnte also der älteste Richter sein, er müsste frühesten 1968 eingestellt worden sein. Mit drei Jahren hat bestimmt keiner bewusst Fähnchen für Nazi geschwenkt und 1968 war die Zeit der Nazis sicher vorbei.
Also immer schön tapfer bleiben und nicht alles in die falsche Ecke schieben, wenn andere nur ihre Arbeit machen, auch wenn es hinterher nicht überzeugt.
Der Bundesgerichtshof hat erkannt, daß Symbole einander zwar ähnlich sein können, ähnliche Symbole aber nicht nur nicht unbedingt, sondern eher kaum jemals dasselbe symbolisieren: eine verfremdete Darstellung könne sogar dem 'entgegentreten', welches das nicht verfremdete Symbol symbolisiert. Jetzt weiß es auch die Justiz, und das ist gut so.
Ich kann mich noch gut an einige Polizeieinsätze bei Wackersdorf erinnern, wo die Polizei mit Lust und Vergnügen auf friedliche Demonstranten eingeprügelt hat.
Ich will die Bundesrepublik auch nicht mit der DDR vergleichen, aber die ersten, die nach dem Krieg in Deutschland aus politischen Gründen abgeknallt wurden, waren Benno Ohnesorg und Rudi Dutschke, der eine davon bekanntlich von einem Polizisten.
Also ein bisschen mehr Differnezierungsvermögen wäre auch von Ihrer Seite angebracht.
Offenbar besitzen Sie kein Differenzierungsvermögen. Natürlich ist es politisch korrekt auf die braune Scheisse einzuschlagen.
Aber schon Kurt Schumacher wusste von den rotlackierten Nazis zu berichten.
An dieser Einschätzung hat sich bis heute nichts geändert. Wer gesehen hat, mit welcher perverser Lust Linksfaschisten auf die Polizei bei Demos hierzulande einprügeln, der weiss, dass von dieser Seite keine Humanität zu erwarten ist, sondern die Abschaffung des (Rechts-) Staates. Ob KZ oder GULAG, ob Faschist oder Linksfaschist, spielt nur für Gutmenschen eine Rolle.
Danke an Herrn Seils für diesen deutlichen Artikel - und an den BGH, daß er diesem Schwachsinn ein Ende bereitet hat.
wichtige Gegenkultur, wenn es um die Bekämpfung von Nazis geht'. Genau deshalb verliert der 'Kampf gegen Rechts' langsam aber sicher jede Glaubwürdigkeit. Linksextremisten, zu denen die lieben Punks nun mal enge Kontakte pflegen, werden als edele Widerstandskämpfer glorifiziert. Stellen wir uns diese Aussage mal mit umgekehrten Vorzeichen vor: Skinheads sind eine wichtige Gegenkultur im Kampf gegen Linksextreme'.
Leider hat sich Herr Seils hiermit geoutet: Es führt keinen Kampf um Demokratie, sondern um Ideologie. Hohen Richtern zu unterstellen, sie wollen die Punk-Subkultur damit gezielt kriminalisieren ist nun wirklich das Absurdeste, was ich je gehört habe. Es handelt sich hier um ein kompliziertes rechtsstaatliches Abgrenzungsproblem, ist das denn so schwer zu begreifen? Man darf Menschen nicht wegen ihrer Gesinnung, sondern ausschließlich wegen faßbarer, klarer Straftaten verurteilen. Sonst wären wir eine DDR light.
Sehr geehrter Herr Seils, natürlich sind nicht alle Punks Extremisten. Aber es sind auch nicht alle Rechten Neonazis. Diese aber werden von der Straße weg verhaftet, wenn sie eine alte Thor Steinar Hose tragen. Fällt Ihnen denn nicht auf, daß diese ominösen, geisterhaften Nazimassen, von denen wir dauernd hören und lesen, sich nirgendswo artikulieren dürfen? Wir können gar nicht wissen, welche Menschen sich dahinter verbergen, was sie antreibt, was sie eigentlich wollen. Sie bedienen in diesem Artikel wie die meisten Journalisten nur platte Vorurteile und Feindbilder. Schade, ich hätte mehr von Ihnen erwartet.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren