Justiz Recht auf Züchtigung

Im „marokkanischen Kulturkreis“ sei eheliche Gewalt durchaus üblich. Mit dieser Begründung wies eine Frankfurter Richterin eine vorzeitige Scheidung ab. Der Fall wurde ihr nun entzogen

Das Frankfurter Amtsgericht erklärte die Richterin für befangen, weil sie mit Bezug auf den Koran eine vorzeitige Scheidung abgelehnt hatte. Der Fall wird jetzt einem anderen Richter übergeben.

Die Amtsrichterin verwehrte einer Deutschen marokkanischer Herkunft die vorzeitige Scheidung von ihrem Ehemann mit einer in der deutschen Rechtssprechung ungewöhnlichen Begründung: Der Koran sehe ein "Züchtigungsrecht" vor, deshalb liege keine unzumutbare Härte vor, die eine Scheidung vor Ablauf des Trennungsjahres rechtfertigen würde.

Die Frau hatte angegeben, von ihrem Mann mehrfach schwer misshandelt und sogar mit dem Tod bedroht worden zu sein. Aus Angst hatte die Frau eine vorzeitige Scheidung beantragt. Diese war aber von der Amtsrichterin unter Bezugnahme auf eine konkrete Koranstelle abgelehnt worden. Man müsse schließlich berücksichtigen, dass beide Ehepartner aus dem marokkanischen Kulturkreis stammten, hatte die Richterin argumentiert.

Zum Thema

Anzeige
BILD

Scharia in Frankfurt - Jörg Lau kommentiert in seinem Weblog »

 
Leser-Kommentare
  1. So ein Urteil von einer deutschen Juristin macht mal wieder erschreckend klar wie 'out' so einige Sachen die offenbar im Islam 'normal' sind.Und mir kam der Gedanke ob die gute Frau etwa eine Burka unter ihrem Talar versteckt haelt?

  2. Frau Richterin hat auftragsgemäß die Augen geschlossen und sich in Lage hineingedacht, was herauskam, wissen wir jetzt.

    • zorc
    • 21.03.2007 um 19:53 Uhr

    Bizzarrer Quark, molinocampo: Was soll denn die marokkanische Regierung deiner Meinung nach tun, als zu versuchen, die Dinge besser zu machen, als sie bislang waren? Aufgeben, weil den ollen Moslems ja sowieso nicht zu helfen ist?
    Wenn irgendwo etwas substantiell Neues eingefuehrt wird, hat es per definitionem keine kulturellen Wurzeln: sonst waere es ja nicht substantiell neu. Aus deiner Perspektive scheinen Kulturkreise unverrueckbare Identitaeten zu haben - ist ja auch einfacher fuers intakte Feindbild. Aber fuer deine Xenophobie koennen die Marokkaner nichts.

  3. ich habe überhaupt nichts gegen die Maßnahmen der marokkanischen Regierung - im Gegenteil, ich bewundere den Mut dieser Vorgehensweise, begrüße diese Schritte...

    aber, und das zeigten übrigens viele Reaktionen der marokkanischen Öffentlichkeit, zu deren Einfluß die Imame nicht unterschätzt werden sollten, wieviel untergründiger Widerstand da offenbar wurde - ein anderes Beispiel: vor einigen Jahren verschärfte die laizistische Türkei (die schon vorher bestehende) Gesetzgebung, die 'Ehrenmorde' verbot und unter Strafe stellte - was aber war die Reaktion der türkischen Zivilgesellschaft? Ein deutliches Fallen der Zahlen von 'Ehrenmorden'? - Mitnichten! Stattdessen stiegen auf einmal ganz unerklärlich die Zahlen weiblicher 'Selbstmorde'!!

    Was ist geschehen? Ganz einfach- was vorher unverhohlener, offener 'Ehrenmord' war (der von türkischen Gerichten seeeehhhr nachsichtig geandet wurde), wird eben nun verdeckt, als 'Selbstmord' getarnt, lustig weitergeführt.... was ich also sagen wollte: GESETZE TAUGEN NUR ETWAS, WENN IHNEN EINE KULTURELL-SOZIALE GRUNDLAGE ENTSPRICHT, DIE VON DER MEHRHEIT GETEILT UND AKTIV UNTERSTÜTZT WIRD -

  4. ich habe nie behauptet, daß 'Kulturkreise' unverückbar und unveränderlich sind - schließlich ist auch unsere Kultur aus Prozessen entstanden, die über Jahrhunderte dauerten - allerdings, und das vergessen Leute wie Sie so gerne: die wesentlichen Grundlagen unserer heutigen Kultur, Rechts- und Lebensvorstellungen sind nicht im 17., 18. oder 19. Jahrhundert gelegt worden, sondern im 7., 8., 9. Jahrhundert unserer Zeitrechnung - ebenso wie die islamische Zivilisation in etwa dem selben Zeitraum ihre früheste, und damit entscheidendste Prägung erhalten hat - soweit zurück müssten wir also denken, wenn über die Möglichkeit kultureller Veränderung, kultureller Übernahmen SINNVOLL gesprochen werden soll - aber soweit zurück reicht ihr geistiger Horizont wohl nicht.....

  5. es gäbe nämlich schon ein historisches Vorbild, wie eine Annäherung aussehen/verlaufen könnte - nämlich die Entstehung der jüdischen 'Halaska' im späten 18. Jahrhundert, die ja ebenfalls im reflektierenden Nachvollzug der westlich-europäischen Aufklärung (die entgegen heutigen Dummschwätzer-Ansichten ursprünglich eben NICHT GEGEN sondern MIT UND DURCH CHRISTLICHES DENKEN entstanden ist) erfolgte - es bleibt allerdings in jedem Falle, im damaligen wie im heutigen aktuellen, wohl die Tragik bestehen, daß diese Angleichung in einem NACHVOLLZUG, und eben nicht aus einer aus dem eigenen Kulturzusammenhang entstandenen Motivation heraus geleistet werden müsste...

  6. Ich würde gern erfahren, wie sie ihre Behauptung belegen...wenn es geht, mit etwas geschichtlich relevantem.

    Deutsche Rechtsgeschichte zum Beispiel...
    oder die Grundlagen der Staatsentwicklung...
    oder der Gesellschaftsentwicklung...
    der Umgang mit Religion im Laufe der Jahrhunderte...

  7. Das die Richterin ein untragbares Urteil gefällt hat, welches Ihre gesamte Kompetenz in Frage stellt, ist mehr als offensichtlich. Es werden aber Behauptungen über einen Kulturrelativismus aufgestellt, die der Motivation der Richterin nicht unbedingt gerecht sein müssen. Es sollte nicht auszuschließen sein, dass die Richterin in der zu beurteilenden Gewaltbereitschaft auch Erfahrungen aus dem eigenen Kulturkreis zugetragen hat. Schließlich ist Gewalt von Deutschen gegen Frauen gewiss nichts Fremdes.

    Wer so irrational wie die Richterin ein Urteil begründet, indem man Gewaltanwendung verniedlicht, legt auch nahe, dass persönliche Toleranz dafür ursächlich gewesen sein könnte.

    Das Mediale Ausschlachten von solchen Einzelfällen, bei dem mal 'falsche Toleranz' nachgewiesen wird, birgt aber eine ganz eigene Qualität. Wilde Verallgemeinerungen solcher Einzelfälle, fördern nur eine Blinde Wut, die kritische Gedanken vernebelt, oder gar nicht erst zulässt.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service