Wahlrecht Früher Demokratie wagen

In Österreich sollen Jugendliche künftig schon mit 16 wählen dürfen. Eine gute Idee – warum nicht auch für Deutschland? Ein Kommentar

Es war der 31. Juli des Jahres 1970, als die Abgeordneten des Deutschen Bundestages Mut bewiesen. Sie senkten das Mindestwahlalter, das bis dahin bei 21 Jahren lag. Seitdem steht in Artikel 38 des Grundgesetzes: „Wahlberechtigt ist, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.“ Damals profitierte vor allem die SPD von der Verfassungsänderung – zwei Jahre später machten die Jungwähler mit ihren Stimmen Willy Brandt erneut zum Bundeskanzler.

Die Regierung Österreichs will nun noch einen Schritt weiter gehen. Schon mit 16 Jahren sollen Jugendliche künftig an den Nationalratswahlen teilnehmen. Die Initiative ist Teil einer groß angelegten Demokratiereform. Die Parteien sollen so ermuntert werden, aktiv auf die junge Generation zuzugehen. Das ist schön gedacht, doch es gibt viel bessere Argumente. Eines davon der Satz, der so oder ähnlich in jeder demokratischen Verfassung steht: „Alle Macht geht vom Volke aus.“ In Deutschland ist das Artikel 20 des Grundgesetzes.

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Doch wie ist es zu erklären, dass einem erheblichen Teil des Volkes diese Macht schon wenige Artikel später wieder genommen wird, wenn es um das Wahlalter geht? Etwa ein Fünftel der deutschen Bürger ist jünger als 20. Der größte Teil von ihnen (nämlich alle unter 18-Jährigen) darf überhaupt nicht wählen; und weil der Bundestag nur alle vier Jahre gewählt wird, haben auch die meisten jetzt 20-Jährigen noch nie ein Wahllokal von innen gesehen.

Dabei haben viele Entscheidungen, welche die Politiker treffen, direkte Auswirkungen auf ihre Zukunft. Beispiel Studiengebühren: Wer im vergangenen Jahr 17 war, wird erst 2009 zum ersten Mal seine Stimme abgeben dürfen – und dann womöglich bereits im vierten oder fünften Semester eingeschrieben sein. Solche Beispiele gibt es viele: Ausbildungsmarkt, Auslandseinsätze der Bundeswehr, Rente mit 67, die Förderung junger Familien und Mütter. Wer kann erklären, weshalb die Generation 65 plus, die durchschnittlich ebenfalls etwa 20 Prozent der Bevölkerung ausmacht, Einfluss auf solche politischen Richtungsentscheidungen nehmen kann, deren Auswirkungen in eine für sie unerreichbare Zukunft fallen, nicht aber diejenigen, die davon betroffen sind?

Leser-Kommentare
  1. Nur weil es genug unreife Erwachsene gibt muss man nicht noch naive und unerfahrene Kinder wählen lassen.

    Wahlrecht ab 16 aber Strafmündigkeit erst ab 21 oder noch später - hier passt was nicht zusammen.

  2. Wahlberechtigung ab 16,dann sollte der Waehler in spe nicht mehr unter das Gesetz fallen dass ihn bis zur Volljaehrigkeit
    vor dem Strafrecht schuetzt.Leute die waehlen koennen und es als ihr Recht ansehen sollten auch mal mit den Pflichten und anderen Obligationen bekannt gemacht werden. Aber ich finde dass viele 16 jaehrige garnicht in der Lage sind sich ueber Politik ein Bild zu machen da sie sich mit ganz anderen Sachen beschaeftigen.

  3. Kinder können noch nicht wirklich zwischen vernünftigem Wahlkampf und Manipulation unterscheiden. Grundschule hätte man mit Manipuation der Kinder gute Chancen, sie zu beeinflussen.

    Andere Kinder könnten von ihren Eltern unter Druck gesetzt werden. 'Du wählst SPD!' oder 'Na, was hast du gewählt? Wohl hoffentlich CDU, oder?'

    Mit 18 wählen zu dürfen ist schon schlimm genug. Ich jedenfalls hatte mit 18 noch so wenig Ahnung von Politik und WIrtschaft, dass ich mich unmöglich als Wahlmündig bezneichnen könnte. Jetzt, mit 22, sieht das schon etwas besser aus.

    • keox
    • 15.03.2007 um 19:52 Uhr

    ein dankenswert klarer artikel. es geht um´s gefühl.

    • spi122
    • 15.03.2007 um 20:25 Uhr
    5. Ab 21

    Man täte gut daran das Wahlrecht wieder ab den 21-jährigen zuzulassen. Zwischen 16 und 21 Jahren liegen Welten der geistigen Reife eines jungen Menschen.

  4. ... aber warum dann nicht auch die volle Geschäftsfähigkeit und die volle Strafmündigkeit mit 16 beginnen lassen?

    Wäre die einseitige Herabsetzung des Wahlmindestalters nicht das falsche Signal: 'Ihr dürft schon mal mitbestimmen. Die volle Verantwortung für euer Handeln müsst ihr aber erst in ein paar Jahren tragen.'?

    Ein Staatsbürger (bzw. ein Mitglied der Gesellschaft) besitzt gleichermaßen Rechte wie Pflichten - diese bedingen einander. Dieser Zusammenhang würde m. E. vernebelt und einer einseitigen Anspruchshaltung an Staat und Gesellschaft würde vorgebaut, wenn den heranwachsenden Staatsbürgern die Wahlmündigkeit vor der Straf- und Geschäftsmündigkeit bescheinigt würde. Warum auch? Sollte, wem die Entscheidung über die nächste Bundesregierung zugetraut wird, nicht auch zu einer größeren Anschaffung oder zur Unterscheidung von legal und illegal in der Lage sein?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen
    • EGKHL
    • 05.11.2010 um 10:20 Uhr

    Ich finde es ist keine gute Idee das Wählen ab 16 zuerlauben.Mit 16 ist man einfach noch nicht reif genug,um so eine wichtige Entscheidung zutreffen.Außerdem ist es bei 16-jährigen eher warscheinlich,dass sie extreme Parteien wählen. Wenn sie dass nicht tun wählen sie warscheinlich die Partei die ihre Eltern bevorzugen, somit könnte man auch einfach den Eltern die Stimme für ihre Kinder geben.

    • EGKHL
    • 05.11.2010 um 10:20 Uhr

    Ich finde es ist keine gute Idee das Wählen ab 16 zuerlauben.Mit 16 ist man einfach noch nicht reif genug,um so eine wichtige Entscheidung zutreffen.Außerdem ist es bei 16-jährigen eher warscheinlich,dass sie extreme Parteien wählen. Wenn sie dass nicht tun wählen sie warscheinlich die Partei die ihre Eltern bevorzugen, somit könnte man auch einfach den Eltern die Stimme für ihre Kinder geben.

    • Anonym
    • 19.03.2007 um 9:24 Uhr

    Inzwischen ist es so, daß man seine Zeit anders nutzen sollte, als sich mit den Kommentaren der Zeit zu beschäftigen. Das Niveau wird immer seichter!

    • fegalo
    • 15.03.2007 um 19:39 Uhr
    8.

    Warum soll das besser sein?
    Zu befürchten wäre eher ein unangenehmes Anbiedern der Wahlwerbung an die Jugendlichen, denen man (zu recht) eine geringere eigenständige Urteilskraft zutraut als den 18-Jährigen. Eine verantwortungsvolle Wahlentscheidung zu treffen, fällt doch auch dem Erwachsenen schwer, der nicht einer besonderen Parteienklientel zuzuordnen ist, so komplex wie sich die Situation und so nebulös wie sich das Profil der Parteien darstellt. Man müßte davon ausgehen, daß sich die meisten Wahlentscheidungen an der „peer group“ oder am Elternhaus ausrichten, und somit die Beeinflußbarkeit des Wahlvolks insgesamt zunimmt.
    Natürlich ist die Altersgrenze 18 Jahre für die Volljährigkeit willkürlich gewählt. Aber ich kriege keine mündigen Bürger, indem ich sie per Gesetz für mündig erkläre.

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