Internetrecht
Wächter fremder Meinung
Betreiber von Foren im Internet müssen ehrverletzende Äußerungen entfernen. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Musterprozess entschieden

Wer haftet bei Veröffentlichungen im Internet?
Das Internet ist bislang noch ein weitgehend rechtsungeklärter Raum. Wer etwa trägt die Verantwortung für Beiträge, die in den zahllosen Foren und Chatrooms im World Wide Web gepostet werden - der Autor oder der derjenige, der das Forum betreibt? Wer haftet, wenn sich ein Angegriffener wehrt und die Entfernung des Beitrags oder gar Schadensersatz verlangt?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hier am Dienstag ein richtungsweisendes Urteil gesprochen. Demnach müssen Anbieter von Internetangeboten mit Nutzerbeteiligung, dem Kernelement des Web 2.0, ehrverletzende Beiträge auch dann löschen, wenn der Urheber der Beleidigung bekannt ist und er die Veröffentlichung selbst korrigieren oder zurückziehen könnte. Damit ist es dem Anbieter einer Website nicht möglich, dem Nutzer die volle Verantwortung für dessen Inhalte zu überbelassen, wie es das Düsseldorfer Landgericht als Vorinstanz entschieden hatte und wie es im angelsächsischen Raum gilt.
Zwar ist der Betreiber der Plattform nach dem Urteil nicht selbst für den Inhalt haftbar. Wohl aber muss er dafür sorgen, die weitere Verbreitung wirksam zu unterbinden, sobald er Kenntnis vom berechtigten Anspruch eines Betroffenen hat.
«Der Fall hat zweifellos eine große praktische Bedeutung», sagte BGH-Vizepräsidentin Gerda Müller in der Verhandlung am Dienstag. Fortan muss jeder Betreiber eingehende Hinweise von Personen, die sich in ihrer Ehre verletzt fühlen, zeitnah prüfen und juristisch bewerten - oder die kritisierte Äußerung vorsorglich löschen.
Der Unterlassungsanspruch nach Kenntnisnahme eines rechtswidrigen Postings durch den Forenbetreiber besteht nach Gesetzeslage und ständiger Rechtsprechung allerdings schon lange. Unklar bleibt indes vorerst, wann eine Äußerung als ehrverletzend einzustufen ist und wo die Grenze zwischen Beleidigung, Ehrverletzung und Rechtsbruch verläuft.
Zu der Frage, ob die Betreiber alle Veröffentlichungen auf ihrer Plattform im Voraus auf anstößige Inhalte prüfen müssen, wie es das Landgericht Hamburg in einem aufsehenerregenden Urteil vom Heise-Verlag verlangt hatte, äußerte sich das BGH in seiner Entscheidung nicht.
Auslöser des Verfahrens war die Klage des Vorsitzenden eines Vereins zur Bekämpfung von Kinderpornografie. Er sah sich durch zwei Beiträge in einem Internetforum, das sich mit sexuellem Missbrauch und Kinderpornografie beschäftigt, in seiner Ehre verletzt. Die Postings selber erfolgten durch Nutzer und wurden unter einem Pseudonym ("Nickname") in das Forum eingestellt. Einer der Autoren war jedoch dem Kläger und dem Beklagten namentlich bekannt.
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- Datum 28.3.2007 - 10:18 Uhr
- Quelle ZEIT online; dpa 27.3.2007 - 18:46 Uhr
- Kommentare 5
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Ein weiteres Urteil das man wohl kaum als 'in Namen des Volkes' bezeichnen kann.
Der Chatter oder Beitragsschreiber hat seine Meinungsfreiheit und jetzt soll der Chatbetreiber darüber wachen?
Besonders Islamisten dürfen sich wieder einmal freuen, sind es ja gerade sie, die bei jeder passenden und unpassenden Gelegenheit beleidigt und in der Ehre verletzt fühlen.
Schon Sprüche wie 'Ackermann ist ein Abzocker!', 'Lafontaine ist ein Kommunist!', 'Burkas gehören allesamt verboten!', 'Türken sind keine Europäer!' und tausende andere Beispiele könnte man als ehrverletzend ansehen.
Abmahnkanzleien, hier kommt was auf euch zu, der Rubel kann wieder rollen!
Armes Deutschland kann man nur sagen, denn deine Richter schaffen es nicht mehr Recht und Gesetz zu unterscheiden. (Auch hier könnten sich Richter in ihre Ehre verletzt fühlen, aber das nehme ich in Kauf)
Tja, grundsätzlich irgendwie und eigentlich und tatsächlich muß man wohl sagen und im Grunde genommen und unter Berücksichtigung ... ist es ganz sinnvoll. Aber die Auslegung! Die Auslegung!
Jetzt haben unsere 'demokratischen' Medien noch mehr Handhabe alles wegzuzensieren was ihnen nicht in den ideologischen Kram paßt. Als Begründung herhalten kann da grundsätzlich: '. . . ist rechlich zweifelhaft!.'
Und im Zweifelsfall wird dann gern und lustvoll zensiert!
Hier ein paar Beispiele aus dem prallen (Internet)-Leben!
Das hier dürfte eindeutig sein, aber steht immer noch bei @Heise:
6. Juni 2005 18:51
[Danke, dass Sie hier ein Beispiel einfügen wollten. Allerdings können und wollen wir nicht die Verantwortung, auch nicht für zitierte Beleidigungen übernehmen. gez. die Redaktion, fl]
oder dies hier, eine Beleidigung all derer die nicht diesen Fummel von Apple kaufen (war das jetzt auch schon strafbar?):
22. Februar 2006 11:38
Ich finde es gut, ...
Liesel Weppen (mehr als 1000 Beiträge seit 27.10.04)
. . .
Schließlich hat, wer einen Mac nutzt, damit schon *bewiesen*, daßsein Bewußtsein für Arbeitsqualität und die weitergehenden Implikationen der gewählten Plattform ein überdurchschnittliches ist. Sonst hätte er ja bequem und ignorant an den Schweinetrögen der Masse verbleiben können.
. . .
(Sie ist übrigens ein Er mit Vornamen Tobias!)
Und als sowas wie ein Kontrapunkt, wie steht es hiermit:
[hier stand ein Link zu einer geschmacklosen Website, der wir keinen weiteren Zulauf gönnen. gez. die Redaktion, fl]
(Ich find´s abgefahren! Und die Hundscheiße überall mag ich auch nicht!)
Fazit:
Mit diesem Urteil wird es noch so richtig lustig werden in der Bumsrepublik!
... im Internet dasselbe, als ob jemand in seiner Kneipe ein Pinbord zulässt, da darf er auch keine beleidigenden Inhalte stehen lassen. Aber es hätte doch gereicht, daß der Betreiber die Inhalte NACH Gesuch des Beleidigten entfernt hätte. Zudem arbeiten im Netz eh fast alle mit Nicknames. Wenn also ein Nick den andern beleidigt, dann ist das zwar unfein aber im Grunde haben sich doch zwei virtuelle Spielfiguren gegenseitig angedödelt, oder?
Es ist wie eh und je: In Deutschland wird alles bis ins Kleinste geregelt. Unter der dann enstandenen 'allgemeinen Gerechtigkeit' erstickt die Freiheit !
Gutmenschen, schlecht für die Meinungsfreiheit, das ist wohl der Kern des neuen Urteils.
Es geht weniger um die 'wirklich' diffamierenden Aussagen von Nutzern, sondern die Mehrzahl derer in der Grauzone zwischen Meinungsfreiheit und Beleidigung. Wobei diese Grenzlinie von unseren Political-Correctness-Terroristen in Presse und Gesellschaft jetzt zu ihren Gunsten verschoben werden wird.
Eigentlich sollte das Internet eine Ventilfunktion für unangenehme Wahrheiten, Andersdenkende sein. Das muss eine Demokratie schon vertragen können. Nicht so offenbar unsere Bundesrepublik.
Aber ist das noch eine Demokratie? Oder regiert nicht längst schon die 4. Gewalt in diesem Staate? Wird nicht ständig eine Wirklichkeit herbeigeschrieben und/oder -gesendet, wie sie der Durchschnittsbürger schon längst nicht mehr in seinem Alltag erlebt?
Ja aber sowas darf gar nicht mehr vorkommen! Da steckt doch noch Potenzial für unsere ganz speziell deutschen Parasitenförderungsgesetze. Wir müssen die Forenbetreiber und einfach ALLE, die Kommunikationsplattformen zur Verfügung stellen (womöglich auch noch kostenlos!) dazu zwingen, vor Onlinestellung sich jede einzelne Aussage vorzunehmen und von einem Anwalt auf Bedenklichkeit überprüfen zu lassen. Da hätten wir auf der Seite schonmal für Anwaltsjobs gesorgt. Und auf jeden Fall kommt irgendwie trotzdem immer einer durch mit was anfechtbarem. Danach suchen dann die Anwälte auf der anderen Seite und mahnen ab - wieder prima Jobs! - Und außerdem arbeiten wir damit weiter an der Kultur, dass man besser nichts sagt, bevor man etwas falsches sagt. Meinungsfreiheit ja, aber auf dem Papier , das reicht ja wohl. Mehr, als zu wissen, das es auf dem Papier existiert, brauchen wir in Deutschland auch nicht. Damit es bleibt, wie es ist.
Gegen Beleidigungen vorzugehen ist eine Sache, aber das Gut der Meinungsfreiheit zu realisieren eine unendlich höherwertige Aufgabe, welche durch den Umgang mit der ersteren nicht angegriffen werden darf. dürfte.
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