Internet Recht so!

Der Internetrechtsexperte Ralf Möbius begrüßt das Urteil des Bundesgerichts zur Haftung in Internetforen, fürchtet aber, dass es wenig nutzen wird.

Ralf Möbius ist Anwalt u. a. für Internetrecht in Hannover

ZEIT online : Das oberste deutsche Gericht hat entschieden, dass Betreiber von Meinungsforen künftig stärker in Haftung genommen werden. Begrüßen Sie dieses Urteil?

Möbius : Ja, natürlich. Wenn irgendwo in einem Internet-Forum steht, „Rechtsanwalt Möbius ist der größte Halsabschneider“, geschrieben hat das „Mauerblümchen 141“, deren angegebene E-Mail-Adresse aber natürlich falsch ist, was kann ich da schon tun? Ich schreibe eine E-Mail an den Betreiber, denn - so ist die Rechtslage bislang – sobald dieser in Kenntnis davon gesetzt ist, muss er eine anonyme Ehrabschneidung entfernen. Ist allerdings zu ermitteln, welche Person hinter dem „Mauerblümchen“ steckt, muss ich mich mit dieser selbst auseinandersetzen. Von jetzt an ist die Rechtslage in Deutschland eindeutiger. Jetzt muss der Betreiber ehrverletzende Beiträge von seiner Homepage entfernen, ganz gleich ob diese anonym oder von Bekannten getätigt worden sind.

ZEIT online
: Welche praktischen Konsequenzen hat das Urteil für die Betreiber der Diskussionsforen?

Möbius : Die Forenbetreiber werden strengere Voraussetzungen zur Anmeldung einführen müssen. Auf jeden Fall müssen sie künftig ihr Angebot regelmäßig überprüfen. Lange Zeit herrschte die Auffassung vor, man könne nur gegen die Rechtsverletzung als solches, nicht gegen den Ort, an der sie stattfindet, vorgehen. Das ist aber nicht richtig, natürlich kann der Betreiber etwas für die Einträge in seinem Forum.

ZEIT online: Wird sich das Internet durch dieses und ähnliche zu erwartende Urteile verändern?

Möbius : Grundsätzlich wird die Stoßrichtung sein, dass die Anonymität immer stärker aus dem Web zurückgedrängt und eingeengt wird.

ZEIT online: Verliert das Internet dann nicht mit der Anonymität auch seinen ursprünglichen Charme?

Möbius : Im Schatten der Anonymität kann man doch auch viel Blödsinn machen! Innerhalb von fünf Minuten haben Sie sich eine erlogene E-Mail-Adresse zusammengebastelt und die grundsätzlich so tollen Freiheitsrechte des Netzes missbraucht. Ich betrachte die ganze Angelegenheit aus der Perspektive der im Internet Verletzten. Diese müssen in eine Position gebracht werden, dass sie gegen Rechtsverletzungen vorgehen können.

ZEIT online : Lässt sich das neue deutsche Recht überhaupt durchsetzen? Schließlich ist das Internet international geprägt, viele Anbieter, auch deutschsprachige, sitzen im Ausland.

Möbius : Genau das wird die Schwierigkeit sein. Nationale Gesetze nutzen für das Netz letztlich wenig. Jeder kann auch künftig auf ausländischen Servern mit falschen Mail-Adresse munter weiter beleidigen. Das allgemeine Regulierungsbedürfnis des Internets wächst zwar weltweit immer stärker, die Rechtsprechung wird aber der Technik hinterherhinken. Anbieter und User werden immer einen Schritt voraus bleiben.

Die Fragen stellte Michael Schlieben

Virtuelles und Reales: Alles über Computer auf ZEIT online »

 
Schreiben Sie den ersten Kommentar!

    Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

    • Quelle ZEIT online
    • Versenden E-Mail verschicken
    • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
    • Autoren abonnieren RSS-Feed
    • Artikel Drucken Druckversion | PDF
    • Schlagworte Internet | Recht | Rechtslage | Hannover
    • Artikel-Tools präsentiert von:

    Service