Patientenverfügung Und wie sterbe ich?

An diesem Donnerstag debattiert der Bundestag erstmals darüber, ob und wie der Wille der Patienten am Lebensende gesetzlich geregelt werden kann. Ob die menschliche Würde mit einem Gesetz mehr Beachtung fände als bisher, ist jedoch höchst umstritten.

Schmerzfrei, friedlich und in Würde - wohl jeder Mensch wünscht sich, so zu sterben. Und zumindest in diesem Punkt werden sich auch die Bundestagsabgeordneten einig sein, wenn sie am Donnerstag in Berlin erstmals über eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen debattieren.

Es wird der Beginn einer langwierigen und kontroversen Entscheidungsfindung sein, und mit deren Ende ist wohl kaum vor dem Ablauf der Legislaturperiode in zwei Jahren zu rechnen - wenn überhaupt. Denn das Thema ist nicht nur ein ethisch heikles, es gibt im Fall der Verfügungen auch keine parteipolitischen Positionen.

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Stattdessen verlaufen die Fronten quer durch die Fraktionen, und nicht nur dort: Auch innerhalb der Ärzteschaft klaffen die Meinungen auseinander. Hinzu kommt, dass die Patienten selbst und natürlich die Kirchen eine jeweils eigene Position vertreten, die in die Diskussion einfließen muss.

Besonders hitzig verspricht die Debatte in drei Punkten zu werden: Da ist zum einen die Frage, ob eine gesetzliche Regelung überhaupt sinnvoll wäre. Die Bundesärztekammer hält ein Gesetz für überflüssig, zumal Patientenverfügungen auch nach derzeit geltendem Recht "schon verbindlich" seien. Präsident Jörg-Dietrich Hoppe wies zudem darauf hin, dass es Situationen gebe, in denen "Ärzte den in einer Patientenverfügung erklärten Willen nicht akzeptieren können, weil er ihrem ärztlichen Gewissen widerspricht".

Ein Gesetz würde an dieser Situation nichts ändern. Das sehen die Palliativmediziner allerdings anders: Als Ärzte, die fast ausschließlich mit Sterbenden zu tun haben, würden sie ihr Handeln gern gesetzlich abgesichert wissen.

Zum anderen geht es nämlich um die Frage, inwieweit Patientenverfügungen für Ärzte verbindlich sein sollten, falls das Gesetz wirklich kommt. Die Palliativärzte wünschen sich den juristisch festgezurrten Freiraum, in bestimmten Situationen auch gegen eine Patientenverfügung oder gegen den Willen eines Vorsorgebevollmächtigten zu entscheiden.

Leser-Kommentare
    • ErichH
    • 29.03.2007 um 7:17 Uhr

    Was kann getan werden um schwerleidenden Menschen das Leben erträglich zu gestalten? Was wird wirklich getan?

    Wo wird die Behandlung leidender Menschen besprochen? Und muss diese Diskussion, der Diskussion über die Tötung dieser Menschen nicht vorangehen?

  1. Welches Recht sollten diese »Institutionen« haben ihren weltfremden Demagogismus in dieser Debatte auszubreiten? Die ältesteten noch aktiven Terrororganisationen sind nicht am Leben und Sterben interessiert, sondern daran dumpfe Untertanen zu züchten. Da ist das Verbot der Selbsttötung natürlich ein ebenso probates Mittel wie der Zwang zur Monogamie durch die »Ehe«.

    Es widert mich an, daß zwar das Grundgesetz von der Trennung von Kirche und Staat spricht, diese lebensfremden alten Fundamentalisten aber in gesetzformende Diskussionen eingebunden werden sollen.

  2. Wenn Menschen durch Entrechtung und Vernachlässigung im Alter in schlimme Verhältnisse kommen, so läufft das dem zivilisatorischen Anspruch der ein menschliches Zusammenleben ermöglichen soll zuwieder.

    Es leiden mehr Menschen an Schlechtversorgung als am Alterungsprozess und Krankheit, statt eines 'würdigen' Todes steht ihnen ein würdevoller Umgang zu. Das betrifft sicher die Masse derer die per Patientenverfügung euthanisiert werden sollen, dass ihnen keine andere Wahl angeboten werden wird, ausser sie verfügen über soviel Geld für angemessene Versorgung im Alter. Eine Gesellschaft denen ihre Kinder und Alten quasie egal sind, zumindest in den Unteren Klassen ist eine vorrevolutionäre Gesellschafft oder eine Untergehende Gesellschafft deren staatliche Grundlagen schon nicht mehr rechtmässig sein können.

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