Justiz BGB oder Koran?

Gestützt auf den Koran versuchte eine Frankfurter Richterin Recht zu sprechen. Die Politik ist entrüstet - und will unterdrückten muslimischen Frauen künftig besser helfen

Im Namen Allahs ergeht folgendes Urteil

Im Namen Allahs ergeht folgendes Urteil

Im "marokkanischen Kulturkreis" sei eheliche Gewalt durchaus üblich. Mit dieser Begründung wies eine Frankfurter Richterin eine vorzeitige Scheidung ab . Eine deutsche Frau marokkanischer Herkunft hatte diese noch vor Ablauf des obligatorischen Trennungsjahres beantragt, nachdem sie von ihrem marokkanischen Mann misshandelt worden war. Bei ihrer Ablehnung berief sich die Richterin auf die Sure 4.34 des Korans und argumentierte, demnach könnten Männer aus einem Land wie Marokko ihre Frau schlagen, wenn diese ungehorsam sei. Ungehorsam könne nach der Argumentation der Richterin schon dann vorliegen, wenn die Frau einen westlichen Lebensstil pflege. Der Fall wurde ihr nun vom Frankfurter Amtsgericht entzogen.

Die Argumentation der Amtsrichterin hat parteiübergreifend Proteste ausgelöst. Politiker, Muslime und Juristen kritisierten die Richterin scharf.

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Eine Sprecherin des Zentralrats der Muslime sagte, die Richterin hätte auf der Grundlage des Grundgesetzes und nicht gemäß dem Koran entscheiden müssen. Auch das Netzwerk muslimischer Frauen HUDA erklärte in Bonn, deutsche Gerichte sollten sich bei ihrer Urteilsfindung auf Verfassung und Grundgesetz stützen und die Auslegung kritischer Koranverse Fachleuten überlassen.

Die Präsidentin des Juristinnenbundes, Jutta Wagner, sagte: "Das ist ein entsetzlicher Vorfall, gerade weil wir uns bei den Migranten für eine stärkere Akzeptanz unserer Regeln einsetzen." Zwar könne auch einer geschlagenen Frau das Verstreichen des Trennungsjahres zugemutet werden. Aber der Verweis auf den Islam sei "nicht akzeptabel". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries bewertete die amtsrichterliche Rechtfertigung ehelicher Gewalt bei Muslimen indes als Einzelfall: "Es gibt immer mal wieder Urteile, die einem völlig unverständlich erscheinen."

Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) sagte: "Die Einlassungen der Richterin sind so unerträglich, dass dies auch nicht mehr ansatzweise als eine nach Recht und Gesetz mögliche Entscheidung angesehen werden kann." Das Grundgesetz habe hierzulande für jedermann zu gelten. Zugleich forderte er: "Wir müssen die Frage des Kampfs gegen die Unterdrückung der Frau im Islam offensiver angehen." CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla sagte: "Wenn der Koran über das deutsche Grundgesetz gestellt wird, dann kann ich nur sagen: Gute Nacht, Deutschland."

Der Grünen-Fraktionsvize im Bundestag, Christian Ströbele, zeigte sich entsetzt über den Fall. Eine deutsche Richterin sei dem deutschen Recht und Gesetz verpflichtet, sagte Ströbele und fügte hinzu: Die schwere Misshandlung eines anderen Menschen ist hier zu Recht als Körperverletzung unter Strafe gestellt. Ströbele forderte in solchen Scheidungsfällen die Härtefallregelung anzuwenden, wonach das Trennungsjahr nicht eingehalten werden muss.

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Leser-Kommentare
  1. mal ein Moslem seine Frau schlägt, vergewaltigt oder ermordet, dann aus Protest gegen den Bundeswehreinsatz in Afghanistan.

    Mein Name ist Fritzfernando.

  2. [ Wir können leider nicht alle Verweise auf andere Internetseiten prüfen. Bitte haben Sie Verständnis, dass Links gelöscht werden. gez. Die Redaktion ]

  3. hat seine Präferenzen schon oft genug geäußert.
    Es reicht!

  4. 4.

    Lesen Sie einfach das Buch, was ich oben empfehle und studieren sie die angefügten Quellen.

    Dann müssen Sie sich nicht darüber wundern, dass es Dinge gibt, die Sie bei ihren Treffen der Hisbollah-Ortsgruppe nicht erfahren.

  5. wes geistes kind ihr seid, danke, du hast ihn gerade angetreten ...

  6. 6.

    ...beruhigend.

  7. schon das alte Judentum (des alten Testaments) unterhielt eine lebhafte 'Theologie', in der die unterschiedlichen 'Überlieferungsschriften' (wie Sie es nennen) gegeneinander abgeglichen, kritisiert, interpretiert wurden.

    Für Juden wie Christen bedeutet die 'Heilige Schrift' eine Wiedergabe tatsächlicher Begebenheiten - sie ist gewissermaßen 'geerdet' - und dennoch wurde SCHON IMMER der 'höhere', der 'geistige' Sinn dieser heils-GESCHICHTLICHEN Begebenheiten befragt - so wie es in 'Gleichnissen' geschieht: diese handeln von konkreten Menschen, konkreten Vorgängen, verweisen aber auf letztlich spirituelle Wahrheiten - und bleiben doch (darin sind sie ja so meisterlich) auch im der konkreten Lebensumfeld 'logisch', stimmig, nachvollziehbar.

    Kein Jude, kein Christ der auf sich hielt, hat deshalb jemals die Schrift ALLEIN UND AUSSCHLIEßLICh 'Wortwörtlich' gelesen und verstanden.

    Die christliche Theologie hat seit ihrer Entstehung die Schriften vielfältig interpretiert - es gab allerdings immer wieder auch stimmen, die auf 'Wortwörtlichkeit' drangen - doch setzte sich das nie durch. Ich empfehle Ihnen DRINGEND, sich mit den frühen Kirchenvätern und den Konzilien zu beschäftigen.

    Und lassen Sie da bloß die 'Aufklärung' aus dem Spiel! Die hat damit nichts zu tun! Umgekehrt! Die Aufklärung als Geistesprojekt wurde nur möglich, weil das christliche Denken eine Differenz zwischen weltlicher und geistlicher Sphäre zuließ - das christliche Denken,die christliche Theologie ist VORAUSSETZUNG aufklärerischen Denkens.

    ABER darüberhinaus: auch im alten Judentum, wie im Islam, fielen GOTTESGESETZ und MENSCHENGESETZ in eins - nicht zufällig hat der Islam die Reinheitsgebote des Judentums 'geerbt': der Gläubige erkennt sein rechtes Tun, indem er in seiner Alltagswelt bestimmte Dinge auf eine ganz bestimmte Weise tut - sonst sündigt er, wird 'unrein' (und muß erst wieder durch rituelle Waschungen rein werden): die Art zu essen, die Art sich anzuziehen, die Art seine Frau zu beschlafen, die Art 'richtig' zu beten etc.

    Das CHRISTENTUM hat diesen Ritualglauben des Alltags ÜBERWUNDEN (auch das meint BEFREIUUNG durch den Kreuzestod).

    Zu den 'Wortwörtlich' Tendenzen bei einigen (evangelikalen) Sekten: ja, die gibt es.
    Da wäre noch einiges zu sagen zum Protestantismus überhaupt, der in der Tat historisch die Tendenz zeigte (und aus diesem Bedürfnis entstand), WELTLICHE ORDNUNG UND GEISTLICHE ORDNUNG in ÜBEREINSTIMMUNG zu bringen - abzulesen z.B. daß in den protestantischen Staaten schließlich die Staatsoberhäupter (Fürsten) zugleich Kirchenoberhäupter wurden, die Auflösung der alten Spannung zwischen Kirche und Laien: wie es der jüdische Religionsphilosoph Martin Buber einmal ausdrückte: 'Martin Luther hat die Klöster aufgehoben, und die Welt zu einem Kloster gemacht.'

    Doch selbst bei denen blieb das 'wortwörtlich' begrenzt, vor allem aber wirksam konterkariert durch die Dynamik der christlichen Glaubenslehre, die seit je dazu aufrief, die WELT NICHT UNHINTERFRAGT SO HINZUNEHMEN WIE SIE IST (u.das heißt z.B. auch nicht alte Rechtsordnungen)- so sollten Sie die Tatsache nicht übersehen, daß gerade die puritanischen (sehr unangenehme Zeitgenossen damals) und evangelikalen Strömungen die historische politische Welt REVOLUTIONIERT haben (englische Revolution - Parlamentarismus; amerikanische Revolution - Demokratie!)

    Es gibt keine vergleichbare DYNAMIK im Islam - denn der sieht die Welt so, WIE SIE IST als gottgegeben und damit geheiligt an!

    Uff, das war ein Versuch, Geistesgeschichte in fünf Minuten zu rekapitulieren!

    • Rafael
    • 25.03.2007 um 11:49 Uhr
    8.

    formale Logik finde ich schon mal ein ziemlich gutes Argument für oder gegen was auch immer

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