Patientenverfügung Viele Zweifel
Der Bundestag hat über Patientenverfügungen diskutiert. Und dabei offengelegt, wie schwierig es sein wird, eine gesetzliche Regelung zu finden.
So leise und rücksichtsvoll hat man die Stimmung im Bundestag noch selten erlebt. Weil es am Donnerstag um letzte und existenzielle Fragen ging, durften die Abgeordneten einmal jenseits aller Fraktions- und Parteizwänge miteinander diskutieren. Das Thema war auch so schwierig genug. Auszuloten war
, ob es einer gesetzlichen Regelung bedarf, um ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen
und wie diese gegebenenfalls aussehen könnte.
Auch wenn die Abgeordneten sich hinterher davon beeindruckt zeigten, dass es ihnen gelungen war, dieses emotionale Thema so „ganz ohne Schaum vor dem Mund“ zu behandeln: Rasch kristallisierten sich drei Meinungen zum Thema im Parlament heraus. Da gibt es jene, die im Namen der Selbstbestimmung möglichst weitreichende Patientenverfügungen einführen wollen. Sie unterstützen den Gesetzentwurf des SPD-Abgeordneten Joachim Stünker. Dagegen betont die Gruppe um den Unionsabgeordneten Wolfgang Bosbach vor allem den Schutz des Lebens und plädiert für eine Reichweitenbeschränkung der Patientenverfügungen. Wieder andere lehnen eine gesetzliche Regelung der Problematik ab.
Zwar gebe es, begründete Stünker seinen Antrag, ein „Recht auf Leben“, aber keine „Pflicht zu leben“. Deswegen müssten Menschen darüber entscheiden dürfen, unter welchen Umständen sie lieber sterben als leben wollten. Ein Patient, der bei Bewusstsein sei, argumentierte auch Justizministerin Brigitte Zypries (SPD), könne jede Behandlung ablehnen, selbst wenn die Ärzte dies für unvernünftig hielten. Wieso also sollte dies nicht auch für einen Menschen gelten, der nicht mehr bei Bewusstsein ist, seinen entsprechenden Willen aber zuvor schriftlich niedergelegt hat?
Bosbach fiel die Antwort darauf nicht schwer. „Weil es ein Unterschied ist, ob man in einer akuten Krankheitssituation nach ausgiebiger ärztlicher Beratung eine Entscheidung trifft, oder ob man diese Entscheidung bereits Jahre zuvor auf rein hypothetischer Grundlage gefällt hat“, erwiderte er. Es gebe Patienten, die vorsorglich eine Patientenverfügung getroffen hatten, im Falle der tatsächlichen Erkrankung aber noch bei Bewusstsein waren. Den Ärzten zufolge hätten sich diese Patienten in der akuten Situation fast immer anders entschieden, als es in ihrer Verfügung festgelegt war.
Diese Erfahrung konnte auch der Grünen-Abgeordnete Josef Winkler bestätigen. Der Parlamentarier hat vor seinem Eintritt in die Politik als Krankenpfleger mit Demenzkranken gearbeitet. Viele seiner Patienten hätten im Zustand vollständiger Demenz einen fröhlichen und ausgeglichenen Eindruck gemacht, sagte er. Dagegen hätten sie zu Beginn ihrer Krankheit, wäre dies damals schon üblicher gewesen, vermutlich verfügt, dass sie im Zustand der vollständigen Selbstvergessenheit keine lebenserhaltende Behandlung mehr wollten.
Noch gravierender zeigt sich das Dilemma nach Unfällen oder bei anderen Erkrankungen, in denen Patienten später wieder zu Bewusstsein gelangen. Nicht wenige seien dann froh, dass ihre Patientenverfügung nicht gefunden wurde, sagte Bosbach. Das Leben mit der Krankheit stelle sich als lebenswerter heraus, als man als Gesunder vermutet hatte. Deswegen dürften Patientenverfügungen nur das Leiden von Sterbenden abkürzen, nicht aber das Leben beenden.
Zypries und viele andere, die eine umfassende Gültigkeit der Patientenverfügung wollen, sehen dies jedoch anders. Schließlich sei genauso gut denkbar, dass ein Patient entgegen seiner Verfügung am Leben erhalten werde und dies keineswegs gut finde. Deswegen solle jemand, der zum Beispiel nach wiederholtem Infarkt eine starke Hirnschädigung fürchten muss, festlegen dürfen, in einem solchen Fall nicht wiederbelebt zu werden. Die Einschränkung der Patientenverfügung auf die Sterbesituation sei nicht verfassungskonform, da sie dem Recht auf Selbstbestimmung widerspreche, sagte Zypries.
- Datum 29.03.2007 - 07:48 Uhr
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Nach dem fröhlichen 'Mongo' bei der Abtreibungsdikussion vor zwanzig Jahren, jetzt der fröhliche 'Demi' bei der Patientenverfügung? Ich sehe schon Heerscharen von religiösen Spinnern aus ihren Löchern kriechen.
Der Wille des Patienten ist immer auch eine Frage der Aufklärung des Patienten.
In meiner Eigenschaft als 2. Vorsitzender des Patientenschutz e.V. Berlin, www.patientenschutz.de , muß ich leider immerwieder feststellen d. es gerade an Letzterem mangelt.
Die Landesarbeitsgemeinschaft Nord fordert deshalb schon lange bei der Aufklärung über schwere Krankeiten und Operationen einen neutrale Patientenassistance, die mit dem Patienten eingehend die Situation erörtert.
Leider ist immer noch die Patientenaufklärung in fünf Minuten vor der OP die Regel.
Bezüglich der Patientenverfügung halten wir den vom niedersächsischen Justizministerium heraus gegeben Vordruck, der in allen Amtsgerichten kostenlos erhältlich ist, für ein gutes Instrument.
Vorbedingung für die Anerkennung sollten aber zwingend die aufnahme derartiger Verfügungen ibn ein entsprechendes Register von Amts wegen sein.
Gerhard Kreuter
Patientenschutz e.V.
Lag Nord
Postfach 4223
26863 papenburg
Sorry, Iridium, aber dein Statement ist wohl die Frage nach Wert oder Unwert eines Lebens. 'Mongos' und 'Delis' haben demnach also grundsätzlich niemals Freude am Leben und ihr Leben ist sinnlos?
Jeder hat das Recht, eine Behandlung abzulehnen. So weit, so gut und sofern der Patient dazu in der Lage ist. Soweit es die passive Sterbehilfe betrifft, habe ich damit kein Problem. Stinkig werde ich, wenn Ärzte und Pfleger dazu verpflichtet werden sollen, ein Leben aktiv zu beenden. Diese 'Arbeit' überlasse ich gerne den Leuten, die sich dafür entschieden haben, Patienten oder Angehörige. Ich wette, so manche Entscheidung fiele dann ganz anders aus. Gefordert wird Selbstbestimmung, aber letzten Endes soll den Ärzten eine Entscheidungsgewalt aufgezwungen werden, die sie nicht tragen können, höchstens als beratendes Organ.Bei der Beratungskompetenz liegt allerdings eines im Argen in Deutschland. Die Ärzte können selten und das Pflegepersonal darf nicht.
im Bundestag mitverfolgt hatte - phoenix live -, der konnte sich davon überzeugen, wie ernst und auch wie differenziert und ausgewogen zu diesem Thema diskutiert wurde. Vorblidliche Demokratie! (Deswegen finde ich es völlig deplaziert, wenn die Autorin, Frau Schluter, hier hinter jedem Namen die parteizugehörigkeit setzt, die eigentlich nicht zu interessieren braucht). Die Entscheidung wie auch immer ist schwierig.
Denn jeder kennt Beispiele, wo z.B. ein wiederbelebter Mensch mit seinem wieder erhaltenem, aber vielleicht durch entsprechende Krankheitsschäden beeinträchtigtem Leben sich schwer tut, es zu akzeptieren.
Ich kannte jemanden, der nach 1. Schlaganfall darum bat, im Falle eines 2. Schlaganfalles in Ruhe sterben zu dürfen. Er wurde aber wiederum wiederbelebt und nach wenigen Monaten der Rehabilitation erhängte sich dieser 90jährige Mensch, weil er mit seiner 'unmenschlichen Existenz' nicht mehr zurechtkam. Furchtbares zeugnis von ärztlicher Macht, die aber nicht gewollt gewesen war und von Ignoranz des Willen eines Menschen.
Aber es gibt auch genau gegenteilige Beispiele von Komapatienten, die nach vielen, vielen Monaten der Passivität wach wurden und sich am Leben wieder erfreuen können, wenn auch als Behinderte
.
Aus diesem Grunde ist, wie @retuerk anmerkte, es sehr wichtig, Menschen auch so umfassend wie möglich aufzuklären und - was vielleicht noch wichtiger ist - dass sich Menschen, solange sie denken und reflektieren können, sich über ihr Leben Klarheit verschaffen und ihren Willen herausfinden.
So also gibt es zwei Möglichkeiten: a) seinen Willen präzise nach den Vorgaben des neuen Gesetzes zu erklären und dann auch Gefahr laufen, dass man evtl. im Falle eines Falles nicht mehr zurückkann, weil der Wille ernst genommen wird, oder b) seinen Willen nicht zu erklären und sich seinem Schicksal hinzugeben.
Beides sind denkbare und individuell auch richtige Optionen. Diese aber in Gesetzestext zu fassen wird noch schwierig werden.
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