Terrorismus Rote Zora zeigt Reue
In den 80er Jahren verübte eine Gruppe linksextremer Frauen Anschläge auf Sexshops und Konzerne. Eine der Feierabend-Terroristinnen steht nun vor Gericht und distanziert sich von ihren Taten
Fast 20 Jahre lang war sie auf der Flucht. An diesem Mittwoch begann vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen die heute 58 Jahre alte Adriane G., ein mutmaßliches Mitglied der Terrorgruppe „Rote Zora“. Ihre Beteiligung an zwei gescheiterten Sprengstoffanschlägen in den achtziger Jahren hat die Angeklagte bereits gestanden.
Im Dezember vergangenen Jahres hatte sich die Beschuldigte, eine Pädagogin und ausgebildete Funkelektronikerin, zusammen mit ihrem ehemaligen Mitstreiter gestellt. Beide waren im Dezember 1987 nach einer bundesweiten Fahndung des Bundeskriminalamtes gemeinsam mit anderen mutmaßlichen Terroristen untergetaucht.
Die „Rote Zora“ hatte sich 1977 als feministische Teilorganisation innerhalb der „Revolutionären Zellen“ gegründet. Im Gegensatz zur Roten Armee Fraktion galten die „Revolutionären Zellen“ unter Linken als „selbstkritische Aktivisten“. Zwar hatten einzelne Mitglieder Kontakte zu palästinensischen Hardlinern und dem berüchtigten Terroristen Carlos. Bei den Attentaten der „Revolutionären Zellen“ sollten die Opfer jedoch nur verletzt, nicht getötet werden.
Bis Anfang der neunziger Jahre verübten die „Revolutionären Zellen“ fast 200 Anschläge, die sich insbesondere gegen die Asyl- und Sozialpolitik der Bundesrepublik richteten. Die „Rote Zora“ griff vor allem Sexshops und Konzerne an, die angeblich Frauen unterdrückten. Die gescheiterten Anschläge, für die sich G. nun vor Gericht verantwortet, zielten auf ein Bekleidungswerk und auf ein Gentechnisches Institut. Die linksextreme Frauengruppe wollte so ihre „Solidarität mit streikenden Arbeiterinnen in Südkorea“ beziehungsweise ihre ablehnende Haltung zur Gentechnologie zum Ausdruck bringen.
Anders als bei der RAF lebten die Mitglieder der „Revolutionären Zellen“ nicht im Untergrund: Die unabhängig voneinander agierenden Kleingruppen verübten ihre Anschläge unerkannt neben ihrem normalen Beruf und legalem Engagement. Diese „Feierabend-Terrorismus“ genannte Vorgehensweise schützte sie lange Zeit vor den Ermittlern. Erst durch die Verhaftung Hans-Joachim Kleins, einem international aktiven Mitglied der „Revolutionären Zellen“, in Frankreich 1999 erfuhren die Behörden etwas über deren interne Strukturen.
Sieben ehemalige Aktivisten mussten sich in den vergangenen Jahren schon wegen Brand- und Sprengstoffanschlägen in den achtziger Jahren verantworten. Das erste Urteil wurde im Dezember 2000 gegen den Berliner Tarek Mousli gesprochen. Der frühere Kampfsportlehrer kam mit einer Bewährungsstrafe davon: Als Kronzeuge machte er umfangreiche Aussagen, die im März 2004 zur Verhängung von Haftstrafen gegen fünf seiner ehemaligen Mitstreiter führten. Das letzte Verfahren gegen ein Mitglied der Terrorgruppe endete im Juli 2004 mit einer Bewährungsstrafe für den geständigen Angeklagten.
Für das Verfahren gegen Adrienne G. sind zwei weitere Verhandlungstermine – am 12. und 16. April – geplant.
Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von Tagesspiegel online
- Datum 11.04.2007 - 06:56 Uhr
- Quelle ZEIT online
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Unterschied zwischen Linksfaschist und Rechtsfaschist? Und doch bekommt unsere Justiz bei ersteren glänzende Augen und verdammt die letzteren. Auch wenn letzteres richtig ist, wenngleich dem Zeitgeist geschuldet, bleibt wie immer ein bitterer Nachgeschmack.
Man stelle sich doch nur vor: Ein NS-Parteibonze aus früheren Jahren würde sagen: Die Idee war gut, die Ausführung schlecht. Lasst uns zur Tagesordnung weitergehen!
Jaja, die anti-juedische Weltverschwoerung. Man kann sich sowas auch einreden.
Wieso wird eine Gruppe, die nur Sachschaden zu verursachen beabsichtigt, 'Terrorgruppe' genannt, während diejenigen, die aus ihrer Hassideologie Unbeteiligte und Unschuldige morden lediglich 'Hardliner' seien? Mann bekommt den Eindruck, ein jüdisches Leben sei hier weniger Wert, als das Schaufenster eines Sexshops.
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