Innere Sicherheit

Wachsende Konfusion

Wohin steuert Innenminister Schäuble? Justizministerin Zypries zeigt sich über ihren Kabinettskollegen und die ständig neuen Vorschläge aus seinem Haus irritiert.

Justizministerin Brigitte Zypries

Justizministerin Brigitte Zypries

Dass es mit der Zusammenarbeit zwischen dem CDU-Innenminister und seiner sozialdemokratischen Kollegin im Justizressort derzeit nicht zum Besten steht, war am Mittwoch in Berlin erneut zu beobachten. Jeden Tag würden aus der Union neue Vorschläge zur Verschärfung der Sicherheitsgesetze gemacht, beschwerte sich Zypries, als sie in Berlin den Kabinettsentwurf zur Vorratsspeicherung von Handy- und Internet-Verbindungsdaten vorstellte. Zu vielen davon nehme Schäuble dann noch nicht mal wirklich Stellung. „Da fällt es schwer, die klaren Konturen zu sehen“, bekannte Zypries in ungewohnter Offenheit. Vor allem im Hinblick auf die geforderte Speicherung von Fingerabdrücken gebe es derzeit kaum mehr als kryptische Pressemeldungen. „Ich kann erst sagen, was möglich ist und was nicht, wenn Gesetzesentwürfe vorliegen“, kritisierte die Ministerin.

Schäuble selbst sieht die Lage offenbar nicht ganz so kritisch. Zypries erwecke zunehmend öffentlich den Eindruck, die Zusammenarbeit sei weniger konstruktiv, als dies in Wirklichkeit der Fall sei, sagte er in einem am Donnerstag im Stern erscheinenden Interview.

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Doch in Wahrheit verbirgt sich hinter diesen öffentlichen Anwürfen ein tieferer Streit und ein Konflikt, der die Große Koalition noch in Bedrängnis bringen könnte. Bei der Diskussion um die Verschärfung der Sicherheitsgesetze geht es letztlich immer wieder um die Frage, wie sehr die Rechte aller Bürger eingeschränkt werden dürfen, um terroristische Gefahren abwehren zu können. Und in dieser Frage nimmt die Justizministerin ganz offensichtlich einen wesentlich restriktiveren Standpunkt ein als ihr Kollege.

Relativ gelassen reagierte Zypries dennoch auf eine von Schäuble in dem Stern -Interview gemachte Bemerkung, wonach im Bereich der Terrorismusabwehr die Unschuldsvermutung nur eingeschränkt gelten könne. „Natürlich können Sie nicht einfach alle Männer eines bestimmten Alters einsperren, bloß weil sie vielleicht Terroristen sein könnten“, sagte die SPD-Politikerin. Sie räumte aber ein, dass im Bereich der Gefahrenabwehr auch dann Maßnahmen ergriffen werden müssten, wenn die Schuld eines Verdächtigen nicht einwandfrei nachzuweisen sei. Trotzdem müsse die Verhältnismäßigkeit der Mittel stimmen. Im Strafrecht müsse die Unschuldsvermutung dagegen uneingeschränkt auch für Terroristen gelten. Da sie davon ausgehe, dass Schäuble die Verfassung achte, werde er dies wohl nicht infrage stellen, betonte sie.

Ob es für sie in der Auseinandersetzung mit dem Innenminister eine „rote Linie“ gebe, über die sie bei der Einschränkung individueller Freiheiten nicht gehen werde, wollte die Ministerin zwar nicht sagen. Grundsätzlich gelte für neue Gesetze aber immer die Einschränkung, dass diese sinnvoll und praktikabel sein müssten. Als Beispiel verwies sie darauf, dass selbst Polizeipraktiker die Speicherung digitaler Fingerabdrücke für nicht notwendig hielten. Außerdem müsse stets der Grundsatz berücksichtigt werden, dass der Kernbereich der privaten Lebensgestaltung geachtet werde. Vor allem bei Onlinedurchsuchungen sei ihr nicht einsichtig, wie hier zwischen privaten und andern Daten getrennt werden könne. „Ich kann ja nicht sagen: Suche Bombenbauanleitung, schließe Herzschmerz aus“, kritisierte sie.

Ganz anders ist es laut Zypries dagegen um den Gesetzentwurf bestellt, den das Kabinett am Mittwoch beschloss und der aus ihrem Hause stammt. „Mit den Vorschlägen aus dem Innenministerium haben diese beiden Entwürfe nichts zu tun“, betonte sie. Die Neuordnung der Telefonüberwachung und die sogenannte Vorratsdatenspeicherung stellten keine neuen Ermittlungsmaßnahmen dar, wie dies etwa die unbeobachtete Onlinedurchsuchung wäre.

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Leser-Kommentare

    • 18.04.2007 um 18:26 Uhr
    • WillyF

    Mit der Vorratsspeicherung werden sämtliche Internet-, Email- SMS-, Fax- sowie Telefonverbindungsdaten von jedem Bundesbürger ein halbes Jahr ohne jeglichen vorherigen Verdacht gespeichert. Man muss die Bürger schon für ziemlich dumm halten, wenn man diese perfide Überwachung - wie Zypries - als Stärkung der Bürgerrechte verkauft, nur weil man sich nachträglich gegen solche Maßnahmen gerichtlich zur Wehr setzen darf.

    Frau Zypries: Sie und Herr Schäuble ergänzen sich auf´s trefflichste!

    Wann werden Sie - wie man es im Leben der anderen sehen konnte - dafür plädieren, das Briefgeheimnis durch die - dann vielleicht automatisierte - Benutzung von Wasserdampf mit anschließender Neukuvertierung der Sendung zu relativieren und dies als Stärkung der Bürgerrechte zu verkaufen, nur weil Sie eine gerichtliche Kontrolle ex post vorsehen?

    Wenn man die Aktivitäten der Bundesregierung und Ihre scheinheilige Argumentation betrachtet, wird ein solches Szenario sicherlich auch nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    • 18.04.2007 um 19:45 Uhr
    • keox

    wer diese kontrollmöglichkeiten mit denen des NS-staates vergleicht fällt der ZEIT-gemäßen zensur zum opfer.

    ich beabsichtige daher eine beschwerde beim presserat, auch wenn ich fast sicher bin, daß politische zensur nicht in seinen zuständigkeitsbereich fällt.

    diese üble praxis muß an die öffentlichkeit.

    [Nanana, meinen Sie nicht, mit diesem Beitrag weit über das Ziel hinausgeschossen zu haben? Bei solchen Vergleichen kommt es immer auf den Tonfall und die Wortwahl an/ Redaktion]

  1. Die Schwierigkeiten unseres Innenministers mit den Vorschriften des Rechtstaates sind hinlänglich bekannt. Daher stellt sich umso dringlicher die Frage, wann der Innenminister endlich durch einen Nachfolger/eine Nachfolgerin abgelöst wird, die das rechtstaatliche Fundament des Staates achten.

    'Eine Unschuldsvermutung brauchen wir nicht mehr. Wir brauchen Online-Überwachung.' Was wir gegengenwärtig haben, sind Computerviren, Trojaner, Pishing-Mails, Passwordklau, Vorkassebetrug und der Staat guckt zu. Statt immer abstrusere Forderungen zu stellen, sollte der Innenminister endlich seine Hausaufgaben machen.

    korfstroem

  2. Schade, dass sich Herr Schäuble nicht mit dem gleichen Eifer für Datenspeicherung und Überwachung engagiert hat, als sein ehemaliger Chef Kohl wirklich interessante Akten vernichten liess !!!

  3. Die Autorin hat ein Talent, das Sie als Pressesprecherin von Frau Zypries an hervorragender Stelle einsetzen koennte.

    Oder ist mir bisher bloss entgangen, dass Sie diese Stelle schon eingenommen hat?

  4. Herr Schäuble leidet meiner Meinung nach unter einem zunehmend starken Realitätsverlust, ggf. hervorgerufen durch sein persönliches Schicksal: ein Attentäter machte ihn damals zum Invaliden, nun scheint er anzunehmen, dass alles und jedes Leben und Gesundheit, die der ganzen Nation, in Gefahr sind und der Rettung bedürfen.

    Damals wie heute zeigt sich: die Täter sind häufig geistig verwirrt, nur dass er diesmal nicht in der Opferrolle, sondern selbst Täter ist: durch seinen Anschlag auf die informationelle Selbstbestimmung.

  5. Der Innenminister schert sich nicht um das Grundgesetz und Urteile des BVerfG. Wenn das GG nicht passt, wird es eben hingebogen. Sagt er. Seine Entwürfe spotten jeder Beschreibung und lassen sich nur mit einer verfassungsfeindlichen Gesinnung erklären. In den 70er Jahren hätte das für ein Berufsverbot nach dem Radikalen-Erlass ausgereicht. Alternativ käme noch fortschreitende Demenz in Frage.

    Die Justizministerin bemerkt wenigstens die ganz groben Angriffe des Innenministers, ist aber ansonsten blind. Bisher zeichnete sie sich auch durch eine rekordverdächtige Anzahl von Ohrfeigen aus Karlsruhe aus.

    Ihr Entwurf zur Vorrats-Datenspeicherung ist 150%ig verfassungswidrig, denn das BVerfG hat in mehreren Urteilen zum Thema explizit jedes verdachtslose Datensammeln verboten. Daher hat eine wie auch immer geartete VDS keine Chance in Karlsruhe, auch nicht über den Umweg einer EU-Richtline.

    Zum einen ist diese Richtlinie selbst illegal, denn die EU hat in Fragen der inneren Sicherheit keine Gesetzgebungs-Kompetenzen. Siehe Weitergabe von Passagierdaten an US-Behörden, die Regelung wurde vom EuGH gekippt. Ds wird in Kürze auch mit der VDS passieren, denn die Klage Irlands steht jetzt zur Entscheidung beim EuGH an.

    Zum anderen sind die Grundrechte des GG nicht verhandelbar, und das wird das BVerfG beim Urteil zur VDS mit Nachdruck klarstellen. Es wäre ja auch ein Desaster, wenn verfassungswidrige Gesetze über den Umweg 'EU' durchgedrückt werden könnten.

  6. Vielleicht planen unsere Strafverfolgungsbehörden ja, in Winterschlaf zu gehen und legen sich dafür Vorräte an, wie die Eichhörnchen. Oder die Hamster.
    Was machen die aber bei email-Adressen, bei denen der Provider nicht in Deutschland sitzt? Es ist überhaupt kein Problem, sich eine email-Adresse bei einem Freemailer sonstwo auf der Welt zu besorgen. Ich habe das auch gemacht, bin mit dem Provider zufrieden und verschicke mails mit der Endung .se...

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  • Von Katharina Schuler
  • Datum 18.4.2007 - 06:07 Uhr
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