Usbekistan Folter, Knast und Rohstoffe

In Zentralasien gibt es viel Öl und wenig Rechtsstaat. Ist die EU unter der deutschen Präsidentschaft bereit, aus energiepolitischen Interessen die Verletzung von Menschenrechten jetzt auch dort zu ignorieren?

Umida Niazowa ist 32 Jahre alt, hat einen zweijährigen Sohn und lebt in Taschkent. Sie ist, was riskant ist in dieser Gegend, mit Leidenschaft Journalistin. Sie arbeitet obendrein, noch schlimmer, als Dolmetscherin und Aktivistin für die Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch (HRW), die in Taschkent ein Büro unterhält.

Dieses Büro ist den usbekischen Behörden ein Dorn im Auge. Sie wollen es schließen, zögern aber noch. Weniger zögerlich ist der zentralasiatische Polizeistaat im Umgang mit den eigenen Bürgern. Umida Niazowa ist seit Ende Dezember in Haft. Sie wird der für diese Regime üblichen Mischung von Delikten beschuldigt: Schmuggel, illegaler Grenzübertritt, staatsfeindliche Propaganda. Dafür kann sie in Usbekistan mit Gefängnis bis zu zehn Jahren bestraft werden. Die Höchststrafen sind in der postsowjetischen "Rechtskultur" der Normalfall.

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Amnesty international (a.i.) hat Umida Niazowa bereits Anfang Februar dieses Jahres als politische Gefangene bzw. prisoner of conscience eingestuft und Niazowas sofortige bedingungslose Freilassung gefordert. Die demokratische Öffentlichkeit rief a.i. zugleich auf, sich des Falls in der a.i.-üblichen Weise anzunehmen: mit (höflich formulierten) Briefen an den Staatspräsidenten Islam Karimow , den Innenminister Bakhodir Matliubow (Fax: +998 71 133 89 34) und den Chefankläger Rashidzhon Kodirow . Darin solle man
1. Besorgnis über Umida Niazowas Schicksal äußern und Garantien dafür verlangen, dass sie nicht gefoltert wird,
2. die sofortige Freilassung verlangen, da Niazowa ja auch keine Gewalttaten vorgeworfen würden, und
3. die usbekischen Verantwortlichen an die internationalen Menschenrechtsvereinbarungen erinnern.

Der Prozess gegen Umida Niazowa sollte am vergangenen Donnerstag in Taschkent eröffnet werden. Nach Informationen aus Taschkent waren zahlreiche ausländische Beobachter, darunter auch westliche Diplomaten, zum Gerichtstermin erschienen. Doch siehe da: Das Verfahren war plötzlich auf unbestimmte Zeit verschoben worden. Was war passiert?

Die Vermutung liegt nahe, dass die usbekische Regierung die internationale Aufmerksamkeit zum jetzigen Zeitpunkt so klein wie möglich halten möchte. Nicht, dass sie sich um die Meinung der Weltöffentlichkeit - genauer: des Westens - besonders kümmert. Seit Abu Ghraib, Guantánamo, den CIA- Entführungen und den Fällen des Out-Sourcens von schwierigen Verhören in Folterstaaten sind die autoritären Helfer im Krisenbogen von Afghanistan bis zum Mittleren Osten ohnehin nicht mehr sonderlich um ihre eigene pseudo-rechtsstaatliche Fassade bemüht. Besonders in Staaten wie Turkmenistan, Usbekistan oder Kasachstan sind die Skrupel seit dem 11. September und der anschließenden Eskalation des "Kriegs gegen den Terror" weiter gesunken. Diese vordemokratischen Polizeistaaten wissen, dass sie in der Auseinandersetzung mit dem islamistischen Terrorismus zum Bündnispartner des Westens geworden sind (wie seinerzeit die Militärregierungen Südamerikas im Kampf Washingtons gegen den Kommunismus im "Hinterhof Amerikas"). Und sie verfügen über Rohstoffe, die sie vor allem aus Sicht Europas zu wichtigen strategischen Partnern machen.

Deshalb wollen die EU-Außenminister in diesen Tagen auf Initiative der deutschen Präsidentschaft auch erstmals über eine neue gemeinsame Strategie der Zusammenarbeit mit Zentralasien beraten. Regierungen wie der in Taschkent, die zurzeit noch mit EU-Sanktionen belegt sind, kommt das sehr gelegen. Da kann man zur Klimaverbesserung einen unverbindlichen Beitrag leisten und einen Prozessbeginn verschieben. Die Europäer freuen sich auch über kleine Gesten, vor allem, wenn es um große Fragen geht wie Stabilität und Rohstoffsicherung. Da sollen die Menschenrechte nicht im Weg stehen. Motto: Jegliches hat seine Zeit. Realpolitik pur, immer im Interesse der Stabilität: eine Sichtweise, die den Staatskanzleien auch im Menschenrechtskontinent Europa keineswegs fremd ist. Dass die EU, voran die Bundesrepublik, im Ringen um die Einrichtung des Internationalen Strafgerichtsgerichtshofs um die Jahrhundertwende noch großen Ärger mit den USA in Kauf genommen hatte, gerät in Vergessenheit. Jetzt gilt es, Ärger mit Zentralasien zu vermeiden.

Für Umida Niazowa wird es kaum von Vorteil sein, dass ihr der Prozessbeginn vorerst erspart blieb. Was sie bräuchte, ist aktive Hilfe seitens der EU. Doch mit weiterem politischem Druck gegen die Machthaber, die ihr die in Europa selbstverständlichen Grundrechte verweigern, darf sie zurzeit nicht rechnen. Auch nicht die mindestens 14 weiteren usbekischen Menschenrechtsaktivisten, die sich nach Angaben von HRW ebenfalls in Haft befinden. Im Gegenteil. Konkrete Menschenrechtsprobleme werden von der EU bewusst von den strategischen Überlegungen abgetrennt, so als hätten Fragen der Demokratie und der politischen Stabilität nichts miteinander zu tun.

Diese Trennung ist besonders prekär im Fall Usbekistan. Immerhin hatte die Europäische Union im November 2005 nach zähen Diskussionen Sanktionen gegen Usbekistan verhängt, relativ milde zwar, aber immerhin. Deren erklärtes Ziel war eine unabhängige, internationale Untersuchung des Massakers, das im Mai desselben Jahres in der ostusbekischen Stadt Andischan stattgefunden hatte, eine zentralasiatische Variante des chinesischen Staatsterrors am Tiananmen-Platz Pekings im Juni 1989. Andischan, 13. Mai 2005: Nach mehreren Augenzeugenberichten zerschlagen Einheiten der Regierung eine im Prinzip friedliche Protestdemonstration von mehreren tausend Bürgern - unter ihnen auch eine Gruppe von bewaffneten Oppositionellen - mit Schüssen in die Menschenmenge. Die Polizei feuert dabei, diesen Berichten zufolge, auch gezielt auf flüchtende Demonstranten. Bei dem Gemetzel kommen nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen, einschließlich der Vereinten Nationen, mehrere hundert Menschen ums Leben, die usbekische Regierung sprach immerhin von mehr als 180 Toten. Genaue Zahlen gibt es bis heute nicht, die internationale Untersuchung hat bisher nicht stattgefunden. In Usbekistan ist das Thema von Staats wegen tabuisiert. Recherchen werden verfolgt. Beispiel: Umida Niazowa.

Die Völkergemeinschaft drängte 2005 sofort auf eine unabhängige Untersuchung unter Einschaltung internationaler Organisationen. Usbekistan verbat sich jede Form solcher "Einmischung". Darauf beschloss die EU, nicht zuletzt auf Drängen Großbritanniens, die diplomatischen Sanktionen, die Usbekistan zum Nachgeben in Sachen Andischan veranlassen sollten. Zentrale Bedeutung innerhalb der Sanktionen hat die Einreisesperre der EU für zwölf mutmaßliche Verantwortliche des Massakers, darunter der damalige Innenminister Zakir Almatow. Ausgerechnet er, der den Befehl zum Feuern auf die Demonstranten gegeben haben soll, demonstrierte die Durchlässigkeit der Sanktionen: Unter Berufung auf "humanitäre Gründe" - der krebskranke Hauptverdächtige brauchte eine Spezialbehandlungen, die ihm angeblich nur in Hannover möglich war - erhielt Almatow eine Einreisegenehmigung der damals noch amtierenden rot-grünen Regierung, trotz Visa-Sperre. Als Human Rights Watch zusammen mit einigen inzwischen in Westeuropa untergetauchten Überlebenden des Massakers bei der Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Almatow erstattete, verschwand der Usbeke unter bisher ungeklärten Umständen aus dem Land. Der von vornherein nicht gerade eifrige Generalbundesanwalt verzichtete daraufhin unter Hinweis auf diese Abreise des Schwerkranken auf jedwede Ermittlungen, zu denen er nach dem neuen deutschen Völkerrechtsstrafgesetzbuch aus dem Jahr 2002 immerhin berechtigt gewesen wäre.

Nach Informationen aus Brüssel ist inzwischen ausgerechnet die Bundesrepublik eine treibende Kraft bei den Bemühungen, diese nicht sehr wirkungsvollen Sanktionen zu lockern, wenn nicht gar auszusetzen. Man verweist auf Signale aus Taschkent, wo man Bereitschaft zeige, über das Massaker von Andischan „zu reden“. Freilich ist diese „Bereitschaft“ im Licht der jüngsten Verhaftungen usbekischer Menschenrechtsaktivisten eher als Hohn über die EU-Sanktionen denn als ein Nachgeben zu bewerten. Denn einer der Hauptvorwürfe gegen Umida Niazowa ist eben Material von Human Rights Watch über Andischan, das man auf der Festplatte von Niazowas Laptops gefunden hat: eine detaillierte Zusammenfassung von Augenzeugenberichten des Massakers . "Wenn man jetzt die angebliche Bereitschaft, über Andischan zu reden, als Fortschritt wertet und dafür die Sanktionen aussetzt", sagt man bei Human Rights Watch, "dann führt man die Sanktionen selbst ad absurdum." Es gehe um internationale Untersuchungen zwei Jahre nach der Tat. Nicht um unverbindliche Gespräche, selbst wenn man sie "Menschenrechtsdialog" nennt.

Genau das aber könnte passieren. Über den Fall Andischan und die Maßnahmen der EU wollen die EU-Außenminister am 14. Mai beraten, unabhängig von den aktuellen Strategieüberlegungen über Zentralasien in dieser Woche. In Brüssel heißt es, die Deutschen als Präsidialmacht drängten schon jetzt auf eine Lockerung der Sanktionen, ganz im Sinne der strategischen Beziehungen zu Zentralasien. Da würde ein "Dialog" zwischen EU und Usbekistan sich gut machen, jedenfalls im Schaufenster. Sollte es unter diesem Vorwand - also ohne Einigung auf den Beginn einer seriösen internationalen Untersuchung von Andischan - tatsächlich zu einer Aussetzung der Sanktionen "zur Bewährung" kommen, wäre das de facto eine Bankrotterklärung der europäischen Menschenrechtspolitik. Umida Niazowa und ihre Mithäftlinge, die auf Europas Solidarität hoffen, würden es als Erste schmerzhaft erfahren. Sie sind die großen Verlierer im kleinmütigen strategischen Spiel.

Weiterführende Links zum Thema:
- Human Rights Watch - Der Fall Usbekistan (in englischer Sprache)
- Amnesty International - Zum Jahrestag des Massakers von Andischan
- Amnesty International - Ein Appell für Umida Niazowa (in englischer Sprache)

 
Leser-Kommentare
  1. Im Himmel wird man Ihnen fuer diesen hervorragenden Artikel einmal danken!

    Auf Erden tue ich das jetzt schon, werde aber wohl ein armer Rufer in der Wueste bleiben!

    Schade, dass die Dame nicht 'Knut' heisst, vielleicht saehe es dann besser aus!

  2. was in entwickelten Gesellschaften nützlich ist, ist für die Entwicklung der Schwellenländer eine Bremse. Europa sit schon lange hochentwickelt aber die Menschrechte und die Domokratie waren nur zum Ende dieser Entwicklung ein Thema.

    Europa hat in Usbekistan foltern lassen, beim Kampf gegen den Terror, diese Folterergebnisse wurden dann von den Briten verwendet .
    Man hätte den Usbeken einfach sagen müssen dass Folter nur gegen Muslime erlaubt sind, aber nicht für Vertreter westlicher subversiver Organisationen .

    Schäuble will Folteregebnisse egal woher verwenden. Na wenn das keine Ermunterung für die Regimes und jordanien und Ägypten ist ,die unsere grössten Folterfreunde sind. Bei der Folter ist es wie mit den Drogen, erst die Nachfrage schafft das Problem, und die grösste Nachfrager von Foltererkenntnissen sind die modernen Inquisiteure des Westens, denn deren Prinzip ist das gleiche wie bei der Hexenverfolgung.

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