Sicherheitsgesetze Zwischen Aufregung und Taktik

SPD und Union streiten laut um den Kurs in der Sicherheitspolitik. Doch im Schatten der öffentlichen Empörung werden auch umstrittene Gesetzesänderungen durchgewunken

Die Emotionen in der Debatte um die innere Sicherheit schlagen hoch. Die Union macht Druck, während sich die SPD als Bürgerrechtspartei profilieren will, so scheint es zumindest. Erst waren Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble und Justizministerin Brigitte Zypries in der vergangenen Woche noch heftig aneinander geraten, dann sah es vor ein paar Tagen wieder nach Entspannung aus. Inzwischen stehen die Zeichen wieder auf Eskalation. SPD-Chef Kurt Beck wirft der Union vor, die Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu gefährden. Der bayerische Innenminister Günther Beckstein hingegen fabulierte bereits über eine Mitschuld der Sozialdemokraten an möglichen zukünftigen Terroranschlägen.

Doch zwischen inszenierter Empörung an der Spitze beider Parteien und der pragmatischen Kompromisssuche der Fachpolitiker klafft eine gewisse Lücke. So beteuert etwa der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion Olaf Scholz, nach der Amtszeit von Otto Schily als rot-grüner Innenminister müsse man nach Sicherheitslücken bei der Terrorismusbekämpfung „mit der Lupe suchen“. Dabei scheinen aber die Experten seiner Fraktion bei dieser Suche längst erfolgreich zu sein. Denn hinter den aufgeregten Debatten, hinter taktischen Vorschlägen und strategischen Forderungen deuten sich zwischen den Koalitionspartnern längst Kompromisslinien an.

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So spricht sich beispielsweise der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz für Online-Durchsuchungen aus, das heißt für die Ausspähung privater Computer mit Hilfe einer vom Bundeskriminalamt speziell entwickelten Schnüffel-Software. „Für mich ist klar, dass wir diese Ermittlungsmaßnahme brauchen“, sagte dieser in einem Zeitungsinterview, diese müsse „mit hohen Hürden und in extremen Ausnahmefällen“ zum Einsatz kommen. Noch ist nicht die gesamte SPD auf die Wiefelspütz-Position umgeschwenkt, sein Fraktionskollege Klaus Uwe Benneter sieht noch „erheblichen Diskussionsbedarf“. Ihm sei nicht klar, „was das an mehr Sicherheit bringt“, sagte dieser im Gespräch mit ZEIT online .

Doch Schritt für Schritt weicht die ablehnende Haltung der SPD-Fraktion in Sachen Online-Durchsuchungen auf und überraschend kommt dies nicht. Von einem Einknicken kann zudem bei Dieter Wiefelspütz keine Rede sein. Eine ähnliche Auffassung hatte der SPD-Bundestagsabgeordnete bereits Ende vergangenen Jahres in einer Bundestagsdebatte vertreten. Zudem wurde am Mittwoch in einer Sitzung des Innenausschusses bekannt, dass Innenminister Otto Schily bereits zu Zeiten der rot-grünen Bundesregierung in einem Erlass den Geheimdiensten Online-Durchsuchungen erlaubt hatte. Mehrfach wurden seitdem heimlich Computer ausgespäht. Dem Bundeskriminalamt hatte der Bundesgerichtshof am 5. Februar in einem Urteil verdeckte Online-Durchsuchungen wegen fehlender Rechtsgrundlage untersagt.

Auch darüber hinaus lehnt die SPD längst nicht alles ab, was derzeit von den Sicherheitsexperten vorgetragen wird. Im Gegenteil: Bei den Plänen zur Errichtung einer zentralen Datenbank aus den Passbildern und biometrischen Daten der Meldebehörden deutet sich ein Kompromiss an. Demnach sollen die Daten der Meldestellen zwar vernetzt werden, aber die Herausgabe der digitalen Fotos soll in der Regel nur auf Anforderung erfolgen. Die Fahndung nach Personen hingegen bleibt untersagt.

Auch bei der Nutzung von Daten aus der LKW-Maut, bei der Ausweitung der Telefonüberwachung sowie der umstrittenen, von Richtern durchzuführenden Trennung privater und ermittlungstechnisch relevanter Teile eines abgehörten Gesprächs beim Großen Lauschangriff, gibt es zwischen den Experten beider Fraktionen eine grundsätzliche Übereinkunft. Allerdings liegen hier, anders als bei der Änderung des Passgesetzes, noch keine Gesetzentwürfe vor, sodass noch niemand weiß, wie die Dinge im Detail geregelt werden sollen. Vor allem auf die Frage, wie mit begründeten verfassungsrechtlichen Einwänden umgegangen werden soll, gibt es bislang keine Antwort.

Der Gesetzentwurf zur Vorratsdatenspeicherung hingegen hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche bereits passiert. Demnach müssen alle Kommunikationsanbieter ab dem 1. Januar kommenden Jahres die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet sechs Monate lang speichern. Es müssen alle Daten über die Gesprächsteilnehmer, über die Dauer und den Standort gespeichert werden, beim Internet zusätzlich Beginn und Ende der Internetnutzung. Beim Verdacht schwerer Straftaten müssen diese Daten den Ermittlungsbehörden zugänglich gemacht werden.

Gegen die Vorratsdatenspeicherung gibt es von Datenschützern und Verfassungsrechtlern grundlegende verfassungsrechtliche Bedenken. Doch anders als beim Thema Fingerabdrücke redet darüber niemand, auch die SPD nicht. Und so drängt sich der Verdacht auf, dass ein Großteil der Aufregung inszeniert ist und manche Forderung in der Debatte nur deshalb erhoben worden ist, um sich erstens Sicherheitspolitisch zu profilieren und zweitens im Schatten der öffentlichen Empörung andere umstrittene Gesetzesänderungen durchzuwinken.

So stand die Speicherung von Fingerabdrücken in den Meldeämtern ursprünglich gar nicht in dem Gesetzesentwurf zum Passgesetz von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble. Sie wurde zuerst von den unionsregierten Bundesländern sowie sicherheitspolitischen Hardlinern in der Fraktion gefordert und über den Bundesrat in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Wolfgang Schäuble scheint deshalb auch gar nicht darauf zu beharren. Und auch wenn der stellvertretende CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Bosbach noch dementiert, faktisch ist dieser Vorschlag mittlerweile vom Tisch, zumindest in dieser Gesetzgebungsrunde. Die SPD hat sich durchgesetzt und mit diesem symbolischen Erfolg im Rücken lassen sich an anderer Stelle leichter Zugeständnisse machen.

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Leser-Kommentare
  1. und das aus gutem Grund.

    Was in den letzten Jahren sich abspielt ist nur ein Vorgriff auf die so genannte 'EU-Verfassung' - in der das derzeitige Geschehen bei Raubtierkapitalismus, Sozialabbau und Sicherheit mehr oder weniger dezent umschrieben bereits drin steht.

    Es werden also langfristig geplante Ziele verfolgt, die scheibchenweise EU-weit die Bürgerrechte schwächen und soziale Konflikte heraufbeschwören - nur dazu wird die ganze 'Pracht' der total kontrollierenden Überwachung unserer Lebensvorgänge benötigt. Schon 1998 bei der Einführung der weltweiten ETSI-Abhörstandards hat man sich lange vor 9/11 auf 'Terrorismus und KiPo' als Begründung geeinigt. Natürlich fern jeder parlamentarischen Kontrolle.

    Es ist also kein reagieren, sondern ein aktiv geplantes agieren. Einzig die Kanadier haben sich ein wenig aus dieser Kontrollwelt ausgeklinkt, die hier frei nach Orwells '1984' nach vollzogen wird zur Sicherstellung der eigenen Machtposition der uns 'regierenden' zusammen mit dem dahinter stehenden Großkapital und dessen Zielen.

    Leider wird immer wieder nur auf die bewußt kleinkariert dargestellten Einzelaktionen reagiert, statt das grosse Komplott in seiner Gesamtheit mit seinen Auswirkungen darzustellen, um das es in Wirklichkeit geht.

    Da stecken riesige Machtkomplexe dahinter, auf den politischen Bühnen tanzen die Marionetten in dem Ihnen erlaubten Bereichen frei und befolgen in den anderen die Vorgaben ihrer 'Herscher' von Antlantik e.V. über Bertelsmannstiftung, Bilderberger, Freimaurer bis Rockefeller & Co. (um nur einige Namen zu nennen).

    Das mag Verschwörungstheoretisch klingen, dürfte aber eher der Wahrheit entsprechen, als das tägliche Marionettentheater für die Bürger in den Parlamenten zum Beweis des Vorhandenseins der (Schein-)Demokratien.

    Sicher böse Worte, aber nach 60 Jahren mit erleben, verstehen und nicht verstehen wird leider immer deutlicher, wer die Welt wirklich regiert.

  2. Online-Durchsuchung: 100%ig verfassungswidrig. Eine Grundgesetzänderung, die sie legalisiert, ist ebenfalls verfassungswidrig - Artikel 79.

    Vorratsdatenspeicherung: 150%ig verfassungswidrig. Grundgesetzänderung ebenfalls verfassungswidrig - Artikel 79. EU-Richtlinie illegal, siehe EuGH-Urteil zur Weitergabe von Flugdaten an die USA.

    Es bahnt sich hier eine gewaltige Kollision zwischen EU-Kommission und -Rat und der Bundesregierung auf der einen und dem EuGH und dem BVerfG auf der anderen Seite an. Ich hoffe sehr, dass bei der Gelegenheit ein für alle mal klargestellt wird, dass der Machtanspruch der 'Eliten' nicht der Maßsatab der Politik sein kann. Sonst endet die EU nämlich in einem Volksaufstand.

    Wer noch nicht gemerkt hat, wo wir eigentlich stehen, möge das Urteil der BVerfG zum Grossen Lauschangriff lesen. Da gab es ein Minderheitsvotum von 2 Richtern, die den Artikel 79 auf die Änderung von Artikel 13 (Unverletzlichkeit der Wohnung) anwenden und die Zusätze einkassieren wollten.

    Tenor: Es geht nicht mehr darum, den Anfängen zu wehren, sondern ein schlimmes Ende zu verhindern. Beim nächsten Versuch wird das kein Minderheitsvotum mehr sein.

  3. ... aber die Frage ist wie lange noch ...

    und die weitere Frage ist doch: Welche Partei bezieht klar Stellung gegen die Aushöhlung unserer grundsätzlichen Freiheiten? Bisher habe ich immer nur von Einzelpolitikern gelesen, die sich dagegen ausgesprochen haben.

    Selbstverständlich hat der Staat auch einen Sicherheitsauftrag, aber wenn man etwas sichert, sollte man darauf achtgeben, dass man es nicht zu Tode schützt.

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