Sexualstraftäter Wegsperren für immer?

In Sachsen hat ein Gericht erstmals eine nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter verhängt. Ein höchst fragwürdiges, rechtsstaatswidriges Instrument.

Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Dresden ordnet an, dass der 47-jährige Gefangene, der mehrfach Kinder sexuell missbraucht hatte, nach dem nahenden Ende seiner achtjährigen Freiheitsstrafe in Sicherungsverwahrung bleibt und nicht freigelassen wird. Als Gründe für die möglicherweise lebenslange weitere Inhaftierung wurden genannt, dass der Häftling sich mit seiner pädophilen Vergangenheit nicht auseinandergesetzt habe und er eine spezielle Behandlung in der Haft boykottiere. Die Rechtsgrundlage für die nachträgliche Sicherheitsverwahrung war in Sachsen erst 2004 durch ein Gesetz geschaffen worden, das nun erstmals angewandt wurde.

Auch nach der eigentlichen Haft weiter unter Verschluss und Beobachtung: Türspion in einer Gefängnistür

Auch nach der eigentlichen Haft weiter unter Verschluss und Beobachtung: Türspion in einer Gefängnistür

Was aber hat es mit solcher gummibandartigen Anschlusshaft auf sich, die immer wieder gefordert wird, und warum ist sie so fragwürdig? Die Sicherungsverwahrung neben der Strafe ist ein rechtsstaatlich geläutertes Relikt aus dem NS-Gewohnheitsverbrechergesetz. In der Nachkriegszeit wurde es drastisch eingeschränkt auf erheblich rückfallgefährdete Schwersttäter bei einer dritten Bestrafung. Nach dem Ende der eigentlichen Haftzeit drohten ihnen bei erstmaliger Anordnung zehn weitere Jahre Sicherungshaft. Das Instrument schrumpfte fast zur Bedeutungslosigkeit.

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In  den neunziger Jahren begann eine Strafverhärtungspolitik. Spektakuläre Delikte wurden skandalisiert. Es entstand der Eindruck, Sexualkriminalität wachse, die Bevölkerung werde nicht genügend geschützt.  Dies, obwohl gerade schwerste Sexualdelikte seit langem rückläufig sind. „Wegschließen, und zwar für immer“ lautete nun das Credo nicht nur des Bundeskanzlers Gerhard Schröder. Seit 1998 schienen alle rechtsstaatlichen Schamgrenzen zu fallen. Ausweitungen der Sicherungsverwahrung folgten Schlag auf Schlag. Die Zehnjahresfrist wurde aufgehoben. Schon bei einer Erstverurteilung wegen drei Gewalt- oder zwei Sexualstraftaten konnte sie nun angeordnet werden. 2002 kam die Möglichkeit hinzu, nachträgliche Sicherungsverwahrung im ersten Urteil bei zweifelhafter Rückfallprognose für das Strafende vorzubehalten.

2004 gab das Bundesverfassungsgericht den Weg frei für eine bundesgesetzlich festzulegende nachträgliche Sicherungsverwahrung auch ohne Vorbehalt im Ersturteil. Der Gesetzgeber schuf sie noch  im selben Jahr – hektisch, wenig durchdacht. Sie darf seitdem sogar bei Ersttätern mit nur einer entsprechenden Tat nach Verbüßung einer mindestens  fünfjähriger Strafe angeordnet werden. Der Bundestag berät demnächst einen Entwurf, diese rechtsstaatlich nahezu völlig entgrenzte Haftform auf Jugendliche auszuweiten. Vorausgesetzt wird lediglich, dass in der Haftzeit neue Erkenntnisse über eine vorher unbekannte hohe Rückfallwahrscheinlichkeit auftauchen, gestützt auf eine dementsprechende gutachtliche Prognose.

Trotz der weitgehenden Wirkungslosigkeit und der verheerenden finanziellen und administrativen Folgen für die Vollstreckungs- und Vollzugsbehörden, von den Gefangenen ganz zu schweigen, gab und gibt es keinen rechtsstaatlichen Aufschrei im Parlament; auch keine Bedenken wegen von Fachleuten befürchteter Rügen durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Keine Gesprächsbereitschaft in der Großen Koalition, das Instrument wegen seiner offenkundigen Mängel aufzugeben zugunsten einer sinnvolleren, treffsichereren, sparsameren, rechtsstaatlich eher hinnehmbaren vorbehaltenen Sicherungsverwahrung für wenige Ersttäter schwerster Straftaten bei ungünstiger Prognose.

Woran droht diese Haftform allgemein zu scheitern, und warum könnte die Dresdener Anordnung in der Revision aufgehoben werden? Dutzende Male mussten der Bundesgerichtshof und das Bundesverfassungsgericht bereits nachträglich verhängte Sicherungsverwahrungen überprüfen, die meisten in Bayern. Nur eine Handvoll dieser Fälle hat diese Hürden genommen. Die meisten scheiterten daran, dass keine neuen Tatsachen während der Haft nachzuweisen waren, die eine hohe Rückfallgefahr erwiesen hätten. Eine bloße Therapieverweigerung reichte den obersten Richtern dafür nicht. Persönlichkeitsmängel wie Narzissmus dürften schon in der Begutachtung für das eigentliche Strafurteil festgestellt worden sein; sie stellen also ebenfalls keine neuen Tatsachen dar. Dass eine Sicherungsverwahrung für Ersttäter - wie in dem Dresdner Fall - mangels gesetzlicher Grundlage nicht möglich war, ist gleichfalls kein Anlass für nachträgliche Anordnung. Wahrscheinlich erschien der Dresdener Sexualtäter schon zur Zeit des Strafurteils als rückfallgefährdet, nicht erst aufgrund seines Haftverhaltens. Also gibt es auch hier keinen  Grund für die nachträgliche Entscheidung.

Leser-Kommentare
  1. 1. Zensur

    Hi! Heute geht wieder einmal das Zensurteufelchen um! Manche Leute sind selbst heute angesichts eines drohenden Umwelt-Holocausts noch immer der Meinung, sie könnten mit Beschwichtigungsromantik und einer übergeordneten Gutmenschenzensur die Wahrheit und letztendlich ihre Folgen verhindern.
    Nun ja, EU!

    [Und was wollten Sie uns mit Ihrem Beitrag wirklich mitteilen?/ Redaktion]

    • wpev
    • 27.04.2007 um 9:51 Uhr

    Aber was soll geschehen? Die Gesellschaft hat Recht auf Schutz, denn Wilder Westen war! Der/die Täter ist/sind zwar nicht unschuldig... aber die Versuchung zur Tat bleibt erkennbar. Wie also Taten verhindern und dem Schuldigen helfen? Entweder 'wegsperren für immer' oder medizinische Eingriffe? Liberales Gefasel hilft nachweislich nicht... Es muß etwas geschehen! Schnellschußaus der Hüfte? Nur das nicht, folglich drängt sich der Gedanke auf das sich die Politik, Justiz und Medizin an einen Tisch begegebn sollten... für eine Lösung für die Menschen. Das sind Opfer und Täter!

  2. ... Kollegen von der Kriminologie: Sie sind einfach zu sehr auf die Täter fixiert und vergessen dabei die (potentiellen) Opfer! So wirken denn auch die Einlassungen des Autors, mit denen er versucht, den gesellschaftlichen Nutzen der nachträglichen Sicherungsverwahrung in Zweifel zu ziehen, geradezu zynisch.

    Von einem schlechten Kosten/Nutzenverhältnis zu sprechen angesichts des dringend erforderlichen Schutzes der Bevölkerung vor nicht resozialisierungsfähigen Mehrfachtätern zeugt genau von jener ignoranten Haltung, die es jedem 'normalen' Juristen unmöglich macht, dem Laien auch nur ansatzweise zu erklären, was das alles soll.

    Denn all zu oft wird der Bevölkerung der Eindruck vermittelt, der Schutz des Täters sei der Justiz ungleich wichtiger als der des Opfers. Dies führt selbstverständlich dazu, dass das Rechtsbewußtsein schwer geschädigt wird mit dem Ergebnis, das auch die Rechtstreue der Bürger dramatisch sinkt.

    Ein schönes Beispiel dazu ereignete sich jüngst in Hamburg: Mit großem Tamtam wurde vor über einem Jahr die sogenannte Marek-Bande festgesetzt, die in großem Stil illegale Bordelle und Menschenhandel betreibt. So lautete dann auch die Begründung der Urteile, in denen dann allerding allen Ernstes Bewährungsstrafen ausgeurteilt wurden.

    Wenn man dann das Kriminologen-Geschwätz hört, mit dem solches gerechtfertigt wird, fällt einem nichts mehr ein. Was ist das für ein Rechtsstaat, in dem selbst die wenigen Menschenhändler, die mal erwischt werden, nach Ende des Prozesses mit breitem Grinsen das Gericht verlassen, um sich wieder ihren gauenhaften Geschäften zu widmen?

    R.Jonasson

    • Anonym
    • 27.04.2007 um 10:45 Uhr

    Es ist natürlich 'schade', daß der 'arme' Täter evtl.lebenslang büßen muß.
    Nur, mich interessiert mehr daß u. U. lebenslange Trauma der Kinder.
    Hier muß zumindest ausgeschlossen werden, daß ein solcher Mensch nocheinmal zum Täter werden werden kann.
    Leider wird es immer wieder neue Täter geben. Keiner von ihnen kann jedoch sagen, daß er zu seiner Tat gezwungen wurde, auch zu seinen Trieben kann man 'Nein' sagen und wenn dies schwer fällt, kann man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

  3. liter weise Tinte vergiessen um Kinderschaendern vor Strafen zu schuetzen,beschraenken sich die Artikel die sich mit dem Problem der seelisch und koerperlichen Trauma der geschaendeten Kindern in einem beschaulichen Rahmen.,
    Diese Tatsachen stehen in keinem Verhaeltnis.Die Kinder muessen vor diesen Leuten beschuetzt werden und man sollte sie vom Rest der Gesellschaft trennen es sein denn diese Pro-Taeter Gruppe kann uns garantieren dass sie nicht wieder straffaellig werden.

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    uneingeschränkte Zustimmung! Anstatt soviel Energie darauf zu verwenden aus falsch verstandenem Gutmenschentum und infantiler Rechtsauffassung heraus die gängige Sanktionspraxis als zu scharf darzustellen, sollten Sie Sie sich doch mal etwas mehr "Zeit" für den Opferhorizont nehmen. Im übrigen gibt es, human hin oder her, unter diesen Täterkreisen eine vielzahl die biologisch nicht "resozialisierbar" ist, deren Triebhaftigkeit sich jeder Therapie entzieht. So jemanden sollte man entweder der chemischen Keule unterziehen oder für immer wegsperren. Die meisten Sexualstraftäter sind Wiederholungstäter, die bereits zuvor strafrechtlich belangt wurden. Strafe als Prävention wirkt hier ohnehin nicht.
    Was ich, als Vater zweier Töchter, darüberhinaus zur Diskussion stellen würde, ist die Gesamtgesellschaftliche Pädophilisierung. Schauen Sie sich doch mal in den Medien um. Befragen Sie mal die männlichen Internetnutzers. Es fehlt an einer Sensibilisierung, auch der Eltern.

    Will man "Kinderschänder vor Strafe schützen"?

    Nein, vor Antritt der "Sicherheitsverwahrung" haben sie ihre Strafe abgesessen. Wenn man der Meinung ist, die Strafe genügt nicht, muß man eben das Strafmaß von vornherein erhöhen.

    "Sicherheitsverwahrung" ist im Kern eine Strafe ohne Straftat, denn die Strafe für die Straftat ist ja schon erledigt.

    Rechtsstaat heißt: Man kann nur für begangene Straftaten verurteilt werden, und zwar im Rahmen der bestehenden Gesetze. Man kann nicht für Straftaten verurteilt werden, die man eventuell begehen könnte (sonst säßen wir alle im Knast.

    Ich finde es erschreckend, wie wenige Kommentarschreiber wenigstens die Grundlagen des Rechtsstaates begriffen haben. (Von Politikern ist man es ja inzwischen gewöhnt).

    uneingeschränkte Zustimmung! Anstatt soviel Energie darauf zu verwenden aus falsch verstandenem Gutmenschentum und infantiler Rechtsauffassung heraus die gängige Sanktionspraxis als zu scharf darzustellen, sollten Sie Sie sich doch mal etwas mehr "Zeit" für den Opferhorizont nehmen. Im übrigen gibt es, human hin oder her, unter diesen Täterkreisen eine vielzahl die biologisch nicht "resozialisierbar" ist, deren Triebhaftigkeit sich jeder Therapie entzieht. So jemanden sollte man entweder der chemischen Keule unterziehen oder für immer wegsperren. Die meisten Sexualstraftäter sind Wiederholungstäter, die bereits zuvor strafrechtlich belangt wurden. Strafe als Prävention wirkt hier ohnehin nicht.
    Was ich, als Vater zweier Töchter, darüberhinaus zur Diskussion stellen würde, ist die Gesamtgesellschaftliche Pädophilisierung. Schauen Sie sich doch mal in den Medien um. Befragen Sie mal die männlichen Internetnutzers. Es fehlt an einer Sensibilisierung, auch der Eltern.

    Will man "Kinderschänder vor Strafe schützen"?

    Nein, vor Antritt der "Sicherheitsverwahrung" haben sie ihre Strafe abgesessen. Wenn man der Meinung ist, die Strafe genügt nicht, muß man eben das Strafmaß von vornherein erhöhen.

    "Sicherheitsverwahrung" ist im Kern eine Strafe ohne Straftat, denn die Strafe für die Straftat ist ja schon erledigt.

    Rechtsstaat heißt: Man kann nur für begangene Straftaten verurteilt werden, und zwar im Rahmen der bestehenden Gesetze. Man kann nicht für Straftaten verurteilt werden, die man eventuell begehen könnte (sonst säßen wir alle im Knast.

    Ich finde es erschreckend, wie wenige Kommentarschreiber wenigstens die Grundlagen des Rechtsstaates begriffen haben. (Von Politikern ist man es ja inzwischen gewöhnt).

  4. Ja, am besten wird sein, man sperrt alle Menschen schon direkt nach ihrer Geburt weg. Fuer immer. Denn es koennte sonst ja sein, dass sie irgendwann straffaellig werden. Und nur durch das direkte Wegsperren kann man wirklich sicher gewaehrleisten, dass diese Gefahr sicher ausgeschlossen wird. Nur so kann man diese armen potentiellen Straftaeter auch vor sich selbst schuetzen. Und das ist die Gesellschaft ihnen doch schuldig.

    Roland Geibel
    Karlsruhe

    RolandGeibel@yahoo.de

  5. Mütter, erscheint mir eine gute Lösung. Vor allem um das 'gesunde Volksempfinden' zu bedienen. Denn der gefährlichste Ort für Kinder
    ist immer noch die eigene Familie.

    Vielleicht sollte man die Haft auf alle Männer ausdehnen. Alles
    potentielle Vergewaltiger.

    Es ist ein Fakt, daß es immer weniger Sexualstraftaten gibt. Dies wurde
    auch im Artikel erwähnt. Trotzdem wird auch hier in den Kommentaren ein 'dringend erforderlicher Schutz der Bevölkerung' gefordert. Ich
    verstehe das nicht. Kann mir das mal jemand erklären?

    Ja, Man-made-Traumata, das sind die Traumata die Menschen
    Menschen zufügen, noch dazu wenn die Täter diejenigen sind,
    denen wir vertrauen, haben die schlimmsten Auswirkungen.

    Aber warum wird jemand zum Täter? Sind Täter nicht auch Opfer?
    Entscheiden sich Menschen aus Langeweile oder weil ihnen mal so ist, Kinderschänder oder Terroristen zu werden? Gerade pädophile Straftäter
    werden nicht selten deshalb zu pädophilen Straftätern, weil sie selbst als Kinder mißbraucht wurden. Erst haben wir Mitleid und dann jagen wir die
    gleichen Leute als Monster. Ist das in Ordnung?

    Und ist wegsperren tatsächlich ein Schutz? Und nicht nur eine
    Befriedigung für unser Gutmenschentum: Wir können mit dem Finger
    auf andere zeigen und uns so gut fühlen dabei? Gehört zum
    Opferschutz nicht viel mehr? Z.B. daß Kinder wissen, daß sie NEIN
    sagen können und dürfen? Oder daß Frauen und Mütter nicht finanziell
    abhängig sein müssen? … Aber das erfordert Nachdenken und
    Handeln. Es ist so viel einfacher 'Monster' und 'wegsperren für immer'
    zu schreien.

  6. was sind sie denn für ein hirnloser uninformierter schwachmat.
    es ist wissenschaftlich erwiesen:
    einmal pädophil - immer pädophil
    und menschen - egal ob mann oder frau,
    die sich an kindern vergehen, haben
    ihre mitgliedschaft in dieser gesellschaft verwirkt. schlimm genug, daß wir diese schweine (beleidigung für diese intelligenten tiere) auch noch jahrzehntelang ernähren müssen und deren prozeßkosten bezahlen. und von mir aus können sämtliche kindermörder
    -schänder, und gewalttäter an kindern, gleich ob sie verwandte, eltern oder nachbarn sind die rübe runter kriegen. wer möchte mit diesen geistig-seelisch deformierten denn im alltag wirklich etwas zu tun haben??? sie etwa? ist das ihr täglicher umgang? oder sind sie gar selbst ein kinderfummler? haben sie überhaupt kinder und wissen, wie eine mutter oder ein vater fühlen, wenn ihren kindern etwas zustößt?? vorausgesetzt sie sind nicht selbst die mißhandler??? wenn meinem kind etwas angetan würde - ich schwöre es bei gott,
    der täter hätte nur noch wenige stunden.
    ich würde es frau bachmeier gleichtun.
    was anderes haben diese 'nicht'-menschen nicht verdient. oder sind sie auch einer, der nach paton-beach in thailand fliegt und dort 8 und 9-jährige kinder vögelt??? hört sich fast so an.
    und daß die zahlen der sexualstraftäter angeblich sinkt, hat lediglich mit den vom staat zur verfügung gestellten mitteln zu tun und in welchem umfang diese vergehen geprüft, verfolgt und dokumentiert werden. die dunkelziffer für kindesmißbrauch ist mindestens 3-fach höhe als das, was öffentlich und bekannt wird. mir scheint sie brauchen auf mehreren ebenen nachhilfe:
    in politik
    in statistik
    in kriminologie
    in pädagogik
    in psychologie
    und noch etliches mehr.
    vor allem scheint es an masse, an gehirnmasse zu fehlen, denn zum denken reichts ja offensichlich nicht, bevor sie schreiben.

    in diesem sinne fröhliches weiteres dahindämmern - hoffentlich nicht mehr lange.

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