Geständnisse Gnade für Reue
Beichten sind derzeit angesagt. Erst gestanden mehrere Radfahrer, gedopt zu haben. Nun gab ein SPD-Abgeordneter seine Verwicklung in die VW-Affäre zu. Ihre Reue sollte man loben, nicht bestrafen. Ein Kommentar
Es war eine Duplizität der Ereignisse: Am Dienstag fuhr Erik Zabel nur sechs Tage nach seinem tränenreichen Doping-Geständnis wieder ein Rennen – unter dem Beifall der Zuschauer. Sein Start bei der Bayern-Rundfahrt war und ist umstritten. Darf einer, der nach langem Leugnen zugegeben hat, vor zehn Jahren das verbotene Mittel Epo benutzt zu haben, weiter Profisport betreiben? Zabels Rennstall hatte dafür am Vortag, nach längerem Überlegen, grünes Licht gegeben.
Ebenfalls am Dienstag räumte der SPD-Bundestagsabgeordnete Hans-Jürgen Uhl öffentlich ein, zu den Vorwürfen gegen ihn in der VW-Affäre die Unwahrheit gesagt zu haben. Mit anderen Worten: Der frühere VW-Betriebsrat gibt indirekt zu, an Sexpartys der Arbeitnehmervertreter des Autokonzerns auf Firmenkosten teilgenommen zu haben, was er bislang stets bestrittenen hatte und weshalb ihm in zwei Wochen der Prozess gemacht wird. Als Konsequenz legte Uhl sein Bundestagsmandat nieder.
Beide Vorgänge, die Doping-Beichten wie das Eingeständnis des Abgeordneten, werfen die gleiche Frage auf: Wie soll man mit solchen reuigen Sündern umgehen? Haben sie Respekt, Nachsicht, ja vielleicht sogar Lob dafür verdient, dass sie nun – wenn auch reichlich spät und erst unter Druck – ihre Verfehlungen zugeben? Oder haben sie ihre gerechte Strafe zu akzeptieren – den Ausschluss vom Profisport für alle Zeit die einen und ein hartes Urteil und die Verbannung aus der Politik der andere?
Die Bild -Zeitung richtete den geständigen Abgeordneten am Mittwoch auf ihrer Frontseite: "Deutschlands verlogenster Politiker" prangte dort in großen Lettern neben einem Foto Uhls. Von Gnade oder Respekt keine Spur. Und auch im Fall der Radler hat Verbandspräsident Rudolf Scharping sicher nicht alle auf seiner Seite, wenn er zu dem Start von Zabel sagt. "Es ist ein schönes Signal, dass ein so erfolgreicher und sympathischer Sportler nicht plattgemacht wird."
Nun geht es hier nicht um Sympathie oder Erfolg, und Rudolf Scharping ist mit dem deutschen Vorzeigefahrer Zabel befreundet und deshalb befangen. Doch im Kern hat er nicht Unrecht. Denn schon in der Bibel steht, dass im Himmel über einen reuigen Sünder mehr Freude herrscht als über 1000 Gerechte. Das sollte auch für öffentliche Personen wie Spitzensportler, Politiker oder Showstars gelten. Geben sie ihr Fehlverhalten zu und zeigen Einsicht, sollte man mit ihnen gnädig, wenn auch nicht nachsichtig umgehen. Keine vorschnelle Entschuldigung haben sie verdient, aber doch Milde. Erst recht, wenn sie durch ihre Beichte dazu beitragen, einen Sumpf trockenzulegen – sei es ein Doping- oder ein Korruptionssumpf.
Dazu kommt: Wird ein Geständnis nicht in irgendeiner Form belohnt, wird sich niemand veranlasst sehen, dem Beispiel zu folgen. Im Gegenteil: Wer befürchten muss, für seine Beichte an den Pranger gestellt und ohne Rücksicht bestraft zu werden, wird umso eher versuchen, seine Verfehlungen so lange es geht zu vertuschen. Der Aufklärung von Skandalen und der öffentlichen Hygiene ist damit nicht gedient.
Es ist daher richtig, dass einer wie Erik Zabel weiter radeln darf, einer wie Jan Ulrich, der weiter leugnet, jedoch gesperrt bleibt. Nur ein Team führen sollten geständige Doper nicht mehr. Denn sie können kein Vorbild mehr sein.
Richtig ist auch, dass der Abgeordnete Uhl nach seinem Geständnis sein Mandat sofort niederlegt hat. Einer, der mehrere Meineide geleistet hat, kann die Interessen seiner Wähler nicht mehr glaubhaft vertreten. Doch bei seinem Prozess kann Uhl nun zu Recht mit einem milden Strafmaß rechnen (was der Grund für sein Teilgeständnis sein dürfte; sei's drum). Denn mit seinem Bekenntnis hat er der Öffentlichkeit einen letzten Dienst erwiesen und tätige Reue gezeigt. Damit, und nur damit, kann er noch ein Vorbild sein.
- Datum 30.05.2007 - 05:01 Uhr
- Quelle ZEIT online
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Gilt dieser Respekt auch vor kalkulierter Reue? Immerhin hat Zabel ja die Verjährungsfrist für sein Doping abgewartet, bevor er sich öffentlich dazu bekannte.
"Wer sich den Gesetzen nicht fügen will, muß die Gegend verlassen, wo sie gelten." (Johann Wolfgang von Goethe)
Tut dies´ der geständige Sünder, macht es die Reue glaubhafter!
Uwe Legermann / Krefeld / Germany
Vor 10 Jahren hat Erik Zabel also mit EPO gedopt. Aha. Und bis jetzt hat er Traubenzucker gelutscht oder was? Entweder ganz oder gar nicht. Dann soll er den Weg freimachen für saubere Sportler und sich nicht fatalistisch geben: Er werde abwarten, wie die Öffentlichkeit und sein Rennstall mit dieser schmutzigen Sache umgehen. Echte Reue sieht anders aus und fordert Opfer.
Herr Uhl hat das augescheinlich besser gelöst und ist zurückgetreten, nun weiß man aber nicht welche Ämter der gute Mann noch bekleidet aber das Amt, was das Volk am meisten angeht, hat er abgegeben.
So ganz mag ich den Ausführungen über Gnade nicht folgen. Im Falle der Doping-Sünder steht die Frage im Raum, ob sie wirklich nur im bereits verjährten Zeitpunkt gedopt haben oder ein späteres Doping einfach "schamhaft" verschweigen. Man sollte Doping freigeben, dann würde man wissen, dass am Ende jeden Wettkampfes der am besten "Gedopte" gewonnen hat.
Im Falle des MdB Uhl ist die Frage, ob seine Beichte wirklich aus Reue erfolgte, oder eher dem Umstand zu verdanken ist, dass er bei dem in Kürze anstehenden Prozess befürchten musste, ohnehin überführt zu werden. Lukrativ war sein Schweigen bis jetzt mit Sicherheit, denn seit seinem Leugnen 2005 hat er kräftig Diäten, steuerfreie Aufwandsentschädigungen und Rentenanwartschaftsgelder von über 1.600 € monatlich abgesahnt. Da kommt schon ein erkleckliches Sümmchen zusammen.
Die Frage, ob er sein VW-Gehalt als veröffentlichungspflichtiges Einkommen angegeben oder wie seinerzeit Laurenz Meyer diskret verschwiegen hat, kann man leider nicht kontrollieren, weil Bundestagspräsident Lammert wegen der Verfassungsbeschwerde von Merz und Konsorten gesetzeswidrig jede Veröffentlichung zusätzlicher Tätigkeiten und Einkünfte unterbunden hat.
Nein, ich halte hier Gnade nicht für angebracht. Einem Arbeitslosen hätte man nicht nur alle Beträge gestrichen, sondern die zu Unrecht gezahlten beträge zurückgefordert. Ein MdB muss das nicht befürchten.
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