Unterhaltsrecht Koalition stoppt Reform
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts streiten Union und SPD erneut über die Reform des Unterhaltsrechts. Die für Freitag geplante Verabschiedung wurde verschoben.
Eigentlich hatten die beiden Parteien an diesem Freitag ihren mühsam gefundenen Koalitionskompromiss als Gesetz im Bundestag verabschieden wollen. Ursprünglich hatte Justizministerin Zypries (SPD) beim Unterhaltsanspruch nach einer Trennung keinen Unterschied mehr machen wollen zwischen geschiedenen Ehepartnern und nicht verheirateten Müttern oder Vätern. An erster Stelle sollen die Kinder stehen - das ist unstrittig zwischen Union und SPD; dahinter aber sollten gleichrangig die Mütter (oder Väter) folgen, die sich um die gemeinsamen Kinder kümmern - egal, ob sie mit dem Unterhaltspflichtigen verheiratet waren oder nicht. Die konservativen Familienpolitiker der Union setzten jedoch durch, dass die geschiedene Ex-Frau (oder der Ex-Mann) weiterhin besser gestellt werden sollte als nicht verheiratete Mütter oder Väter.
Das durchkreuzte allerdings nun am Mittwoch - zumindest nach Lesart der SPD und der meisten Kommentatoren - das Bundesverfassungsgericht. In ihrer Entscheidung verlangen die Karlsruher Richter nämlich eine Gleichbehandlung von ehelichen und nicht ehelichen Kinder auch beim sogenannten Betreuungsunterhalt. Denn dabei komme es nicht auf den früheren Familienstand des betreuenden Elternteils an, sondern allein auf die Sorge um das Kind - und für das Kind spiele es keine Rolle, ob es aus einer Ehe oder einer Affäre stamme. Deshalb müsse eine nicht verheiratete Mutter genauso lange Anspruch auf Unterhalt haben wie eine geschiedene Ex-Gattin und Mutter. Bislang gilt in dem einen Fall der Unterhaltsanspruch für bis zu acht, in dem anderen Fall nur für drei Jahre.
Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Joachim Stünker, sagte, nach dem Karlsruher Urteil sei eindeutig, dass für eheliche und nichteheliche Kinder die gleichen Betreuungsbedingungen gewährleistet werden müssen.
Unklar ist, wie sich nun die Union verhalten wird. Das Problem ist, dass das Verfassungsgericht nur über die Frage der Dauer des Betreuungsunterhalts explizit entschieden hat, nicht aber über die zuvor zu stellende Frage, wie der Unterhalt unter geschiedenen und nicht verheirateten Mütter aufzuteilen ist. Stünker vertrat die Auffassung, dass die Karlsruher Entscheidung auch hier zwingende
Vorgaben für diese Problematik enthalte. Die Union müsse erklären, ob sie das Karlsruher Urteil voll anerkenne.
"Das Urteil ist für uns eine Streicheleinheit, keine Ohrfeige", sagte der Familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Johannes Singhammer (CSU). Denn die Rangordnung sei nicht Gegenstand des Urteils gewesen. Im Gegenteil, man könne am Urteil sehen, dass der Gesetzgeber geradezu die Pflicht habe, zwischen Ehe und anderen Lebensformen zu unterscheiden, so Singhammer. Kinder würden in dem Gesetzentwurf nicht benachteiligt, denn ihr Anspruch auf Unterhalt sei von dem der Mutter unberührt. "Kinder kommen immer an erster Stelle", sagte Singhammer. Er sehe keinen Grund, wegen des Urteils den Gesetzgebungsprozess zu stoppen. Schließlich gelte eine Ehe prinzipiell lebenslang, und eine Frau, die von einem geschiedenen Mann ein Kind bekomme, wisse, worauf sie sich einlasse und dass sie eventuell weniger Geld bekomme. "Ich denke, dass das gerecht ist und kein Grund zur Änderung."
Man könne das Urteil so lesen, da letztlich nur über die Dauer der Unterhaltszahlungen entschieden wurde, sagte Joachim Stünker, Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. "Aber das ist eine laienhafte Beurteilung. Herr Singhammer macht es sich zu einfach und richtet sich da mehr nach dem kanonischen Recht als nach dem deutschen." Immerhin hätten die Richter in ihrer Begründung ausgeführt, dass die von der Union vorgeschlagene Rangfolge durchaus Auswirkungen auf den Unterhalt des Kindes habe. Schließlich könne es passieren, dass eine unverheiratete Mutter keinen Unterhalt erhalte. "Damit wird die Union noch Probleme bekommen. Das wird Auswirkungen haben."
- Datum 24.05.2007 - 10:26 Uhr
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- Quelle ZEIT online, dpa
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Verstehe ich das richtig, dass das BVG de facto vorschlägt, unverheirateten Müttern wie verheirateten Müttern 8 (bis 16 !) Jahre Erziehungsurlaub zu gönnen? Genau darauf würde es ja hinauslaufen, wenn eheliche und uneheliche Kinder (und Mütter) gleichgestellt würden.
Das wäre eine Katastrophe für alle Beteiligten:
In Zukunft würden auch unverheiratete Mütter 8 Jahre daheimbleiben weil sie schon bisher laut Gesetz nicht zur Arbeit verpflichtet sind bis ihre Kinder 8 sind. Solche Frauen werden vermutlich nie mehr ins Arbeitsleben zurückkehren un dem Staat als Sozialfälle auf der Tasche liegen. Da brauchen sich Frauen nicht zu beschweren, dass sie im Schnitt weniger verdienen als Männer.
Aber auch Väter, die ihre Frauen de facto 8-16 Jahre lang unterhalten müssen, dürfte das kein Spass sein, denn erst Müttern von 16 Jahre alten "Kindern" (!) kann zugemutet werden, wieder vollzeit zu arbeiten. Das dürfte es in keinem anderen Land der Welt geben.
Nur: was hat das Kind davon, wenn es ab 3 in einen Kindergarten geht und die Mutter den ganzen Tag in der Sauna oder im Bräunungsstudio liegt?
Anstatt Müttern 5 Jahre lang (ab dem Kindergartenalter) einen schönen Lenz zu gönnen, wäre es sinnvoller, das Kindergartenangebot flächendeckend auszubauen und den Betreuungsunterhalt (zumindest in Fällen mit Kindergartenoption) auf 3 Jahre zu beschränken.
PS: mich regt das eigentlich nur auf, weil mir meine Ex ein Kind angehängt hat, indem sie die Pille heimlich abgesetzt hat. Als unverheirateter Vater hab ich zwar keine Rechte (ausser dass ich das gemeinsame Sorgerecht beantragen darf [!!!] und meine Ex das verweigern kann [!!!]]), aber in Zukunft "dürfen" ich und meine Leidensgenossen vermutlich für die intrigante Mutter (!) zahlen, bis unsere Kinder 8 (oder 16?) sind. Ach ja, ich hab meiner Ex (und dem zuständigen Gericht angeboten), dass ich mich hälftig um unseren Sohn kümmere. Das hat sowohl meine Ex als auch das Gericht abgelehnt - schliesslich wollte die zuständige Richterin ihrer Geschlechtsgenossin den stattlichen Unterhalt nicht vorenthalten. Meine Ex hat eigentlich noch nie was gearbeitet, aber seit 10 Jahren ist ihre Faulenzerei gerichtlich sanktioniert. Vor einem Jahr bin ich aus Protest gegen diese Rechtslage nach Kanada ausgewandert.
Nun, das sollte niemanden verwundern. In der 2. Deutschen Republik ist, seit Verkündung des Grundgesetzes, der Bruch der Verfassung stets Gegenstand und Machtinstrument der politisch agierenden Lobbyismusgruppen in den deutschen Parlamenten gewesen. Gemessen an den faktischen Resultaten der Legislative, ist hier seit 1949 immer eine große Koalition am Werke gewesen.
Im Land der Dichter und Denker ist seit 1949 ein sozio-ökonomischer Kindesmissbrauch betrieben worden, der heute in der existierenden pathologischen Kinderfeindlichkeit gipfelt.
Dass wir es zugelassen haben, dass sich über Jahrzehnte ein derartig asoziales Verhalten in den Parlamenten, Verwaltungen und Wirtschaftsorganisationen breit machen konnte, hat der Familienrichter Jürgen Borchert ebenso kritisiert, wie Emil Zille vor mehr als hundert Jahren.
Ein erschreckendes Resumee. Deutschland ist faktisch eine Gesellschaft, in der ein ausgeprägter Extremismus seitens des Besitzbürgertums realisiert wurde. Ein Extremismus, der von der Mehrheitsbevölkerung mit sich stetig verstärkenden Geburtenverweigerungsreflexen auf die Herrschaft einer egozentrischen, süchtigen und exaltierten Führungsschicht beantwortet wird.
Aber, träumen wir ruhig weiter, daß alles OK ist. Biedermann hat ja auch keinen Schimmer davon gehabt, was so ein Brandstifter ist.
Der Betreuungsunterhalt ist die eigentliche Herdprämie, ich verstehe nicht wieso sich Alle über diese lächerlichen 150 Euro aufregen die "Vater Staat" dazuzahlen soll (bei Verzicht auf KiTa)....das ist doch nur 'ne Butterstulle!!!
Ich kann Sie sehr gut verstehen sehr verehrter "Tomaten2alat" und teile Ihre Meinung voll und ganz. Aber Sie sollten noch folgendes Bedenken. Es geht vor allem ums Geld und darum möglichst viele Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Es ging nie um die Kinder selber - nur ein Vollidiot kann das noch glauben. Natürlich ist der überwiegende Teil der Frauen faul oder unfähig sich selbst zu ernähren (meine persönliche Erfahrung). Aber das ist nicht der Kern des Problems, denn das Unterhaltsrecht - welches sich nicht die Frauen selbst erkämpft haben - ermöglicht es auch und ich glaube, wäre es umgekehrt würden viele Männer genauso reagieren. Man kann es auch etwas milder ausdrücken: Die Mütter verhalten sich aus ihrer Position heraus "völlig ökonomisch". Früher war es allerdings auch so das eine Frau gar nicht arbeiten gehen konnte bzw. durfte, die durften ja noch nicht mal Autofahren oder gar wählen gehen. Aber diese Zeiten sind vorbei...geblieben ist das Unterhaltsrecht..der Wahnsinn unserer Zeit! "Aus Sinn wird Unsinn, aus Wohltat Plage..." (Goethe). (Nebenbei: Bei der Rentenversicherung ist es übrigens das gleiche Desaster.) Das die Frauen am Herd bleiben sollen verursacht Kosten und der Unterhalt entwertet sie letzendlich zum Mensch 2. Klasse: unfähig sich selbst zu ernähren, sozusagen die "Eierschalen unserer Brut". Ähnlich wie beim Bienenvolk die (dort sind es die Männer) arbeitsfaulen und auch nur zur Fortpflanzung benötigten Drohnen von der übrigen Masse mit durchgezogen werden müssen, braucht die Menschheit natürlich auch Mütter damit sie nicht ausstirbt. Aber die Kosten die durch dieses "Drohnenleben" entstehen sollen möglichst auf die Väter umgelegt werden. Anders als bei den Menschen sterben die Drohnen bei den Bienen allerdings rechtzeitig ab so das sich die Kosten in Grenzen halten. So entsteht eine Art russisches Roulette: Wehe Dir du wirst Vater und Du trennst Dich. Im übrigen verstoßen die in Deutschland geltenden Unterhaltshöhen und auch die Bezugsdauern nicht nur gegen die Eigentumsgarantie des Grundgesetzes, sondern verletzen obendrein auch die Menschenwürde des Unterhaltsleistenden und sind grob "Unbillig" (Jur. fachausdruck, das hat nix mit Teuer zu tun). Jeder Jurist weiß das. Aber wen kümmert es? ...das BVG am allerwenigsten. Die Richter des BVG müssen ja den Unterhalt auch nicht erwirtschaften den sie großzügig verteilen und ausserdem hat das BVG die Verfassung kaltblütig schon schlimmer gebrochen. Solange es keine Massenproteste von Millionen Unterhaltsleistenden, kombiniert mit zivilen Ungehorsam bis hin zur totaler Arbeits- und Unterhaltsverweigerung wird sich da nichts ändern. Der Sexualneid derjenigen die gerne würden, aber die Trennung aus Feigheit scheuen, stabilisiert diese mittelalterlische Politik der 3 K's (Kinder, Küche,Kirche) noch obendrein. Es kann keine Emanzipation der Frauen ohne eine "Efrauzipation" der Männer geben.
Was ist zu tun?
1. Begrenzung des Betreungsunterhaltes (Herdprämie) auf 3 Jahre egal ob mit oder ohne Trauschein. Danach heist es für die Ex den Hintern hochkriegen und ab zur Arbeit! Der Betreungsunterhalt muß seitens der Väter auch ausschließlich durch Betreung geleistet werden können, so wie es ja die Frauen auch dürfen (Gleichberechtigung). (BTW: Dann kann die Mutter in der Zeit wo der Vater das Kind betreut ja mal arbeiten gehen und zeigen das sie nicht faul ist.) Darauf muß es einen Rechtsanspruch geben.
2. Nur der Kindesunterhalt ist bis zum Erwachsenwerden des Kindes aufrechtzuerhalten. (Das wird sowieso von keinem Vater bestritten.)
3. Das Sorgerecht ist grundsätzlich gemeinsam auszuüben. Es muß Schluß gemacht werden mit der Politk das Kinder "Eigentum" der Mütter sind, denn diese mißbrauchen in ihrem Kleingeist die Kinder meist nur als Geldquelle bzw. als Rachemittel gegen den Vater.
4. Es muß endlich Schluß sein mit der Irrlehre das Kinder bei den Müttern besser aufgehoben seien. Dafür sind die meisten Frauen nämlich leider viel zu unterqualifiziert und ungebildet.
5. Arbeitsscheue faule Frauen sind - wenn überhaupt - aus der Sozialkasse zu unterhalten weil das ein gesellschaftliches Problem ist und nicht das der geschiedenen Männer.
Im Übrigen sind für mich alle die durch Betreungsunterhalt leben faules und arbeitsscheues Pack
Meine Empfehlung für die durch Unterhalt enteigneten Menschen: geht schwarz arbeiten!!! Scheißt auf's Gesetz!!!
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