Korruption „Aufklärung wurde behindert“Seite 3/3

ZEIT online: Es scheint, als testeten die Sicherheitsverantwortlichen ständig, wie weit sie gehen können?

Roggan: Ja. Manchmal ist die Verfassungswidrigkeit so offensichtlich, dass man den Eindruck bekommt, der Gesetzgeber guckt, wie Rechtsprechung und Wissenschaft reagieren. So gesehen kann man manchen Landesgesetzgeber mit einem Kind vergleichen, das die Grenzen des gerade noch Erlaubten austestet.

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Das Gespräch führte Kai Biermann

 
Leser-Kommentare
  1. Werter Herr Roggan,

    für meine Begriffe widersprechen Sie sich.

    Sie sagen:
    "Im Rechtsstaat eine unglaubliche Vorstellung: Es gibt Erkenntnisse, die auf Straftaten hinweisen, und sie sind den originär zuständigen Behörden nicht zugänglich. Bereits das ist unglaublich."

    Wieso ist das in einem Staat, der das Trennungsgebot beachtet(e) "unglaublich"?
    Das LVerfSch darf schlicht nicht im Bereich OK tätig werden, ergo "Indizien" die so gesammelt wurden auch nicht verwerten!

    Sie scheinen mir sagen zu wollen, dass die LReg und verantwortliche den VerfSch mit der Sache betrauten um die von Ihnen dargegebene "Prozesssteuerung" durchführen zu können. Obwohl ich dies für nicht abwegig halte, zweifle ich an der Wahrheitswahrscheinlichkeit.

    Sie sagen:
    "Das hat mit den selbstverständlichen rechtsstaatlichen Grundsätzen wie dem Legalitätsprinzip, der Offenheit und der Kontrollierbarkeit von Ermittlungen nichts zu tun."

    DA kann ich Ihnen nur entgegenhalten: Wann hat/te der VerfSch jemals Achtung vor rechtsstaatlichen Grundsätzen bzw. deren strikte Achtung?
    Ist das kritisierte GEgenteil nicht vielmehr Geheimdienstsystemimmanent?

    Auf die Frage nach der Verletzung des Trennungsgebots sagen Sie:
    "Ja. Die Bekämpfung von Kriminalität ist eine polizeiliche Aufgabe. Das sächsische Verfassungsgericht hat deswegen geurteilt, dass der Verfassungsschutz sich nicht Ermittlungen anmaßen darf, die polizeilicher Natur sind. Mir scheint, dass aber genau das passiert ist. So etwas kann nach Auffassung der Richter nur dann zulässig sein, wenn die organisierte Kriminalität gleichzeitig bestrebt ist, die freiheitlich demokratische Grundordnung zu gefährden."

    Schließen Sie sich dann meiner Bewertung an, dass die Indizien, die jetzt durch die Gazetten gequält werden, am Ende eventuell von den Gerichten gar nicht als Beweismaterial zugelassen werden könnten, da sie illegal erhoben wurden?
    Wie sehen Sie dann Prozesschancen auf der "bereinigten" Indizien-/Beweisbasis?

    Richtig stellen Sie fest, dass der VerfSch nicht tätig werden durfte, da es sich um OK und nicht um eine Gefährdung der DGO handelte.

    Wenn Sie - hier zu Recht - die Taubheit der Legislative gegen Sachverständigenratschläge beklagen, so ist klar: die, die als Sachverständige interpretieren, tun das auch als Richter. Verfassungsinterpretation unterliegt immer menschlichen und gruppen- bzw. interessenspezifischen Bewertungen. Bestes Beispiel: LuftSiG.
    Das Spiel ist somit nicht neu.

    Ich finde es schon sehr anmaßend und herablassend, wie sie die Legislative - mit hin die wichtigste Gewalt im Machtverteilten System - abwerten und bewerten.
    Klingt hier das Heischen nach bisher verwehrter Aufmerksamkeit durch?

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller

  2. ..., denn es ging bzw. geht immer noch gegen die Interessen der Regierungspartei CDU.

    Die Polizei wurde ganz gezielt ausgeschaltet bzw. nicht mit den Ermittlungen im sächsischen Sumpf beauftragt.
    Transparenz und Aufklärung sollte verhindert werden.

    Die sächsischen Regierungspolitiker sind nicht so dämlich, daß sie nicht gewußt haben, als sie den Verfassungsschutz mit der klassischen Polizeiarbeit beauftragt haben, daß für die Verfassungsschutzbehörde andere gesetzliche Vorschriften galten, als für die Polizei.

    Der Verfassungsschutz wurde ganz bewuß mit den Ermittlungen gegen den verbrecherischen Sumpf in Sachsen beauftragt. Dazu wurde von der Regierungsparei CDU sogar ersteinmal das Verfassungsschutzgesetz geändert, obwohl allen beteiligten Politikern klar gewesen sein muß, daß dieses Gesetz vom Verfassungsgericht 'kassiert' werden wird.

    Fest steht, in Sachsen wird auch der Verfassungsschutz von der CDU straff an der kurzen Kette gehalten.

    Die verantwortlichen CDU-Regierungspolitiker in Sachsen sind vielleicht auch beratungsresistent, vor allem sind sie aber - in diesem Fall wegen der herausragenden Dringlichkeit - eindeutig zielorientiert in dieser Sache.

    Derzeit wird getrickst, getäuscht, getarnt, ... und desinformiert - auch mit Hilfe der Presse.

    Wegen des ständig fortschreitenden Zeitablaufs verjähren immer mehr Straftaten.

    • keox
    • 16.06.2007 um 11:31 Uhr

    "Der funktionierende Staat bietet ja genau die Strukturen, die die organisierte Kriminalität für ihre Zwecke nutzen will. Sie ist also gerade nicht bestrebt, die demokratische Grundordnung zu gefährden."

    der staat als ultimative struktur organisierten verbrechens - ein wahrhaft bedenkenswerter ansatz.

  3. Sollte die von Ihnen geschilderte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes so stattgefunden haben, müssten natürlich Ermittlungen gegen Verantwortliche eingeleitet werden.

    Letztlich wird aber wird es wohl daran scheitern, dass man den "Gesetzgeber" weniger genau belasten kann als "die" Exekutive.

    Mit freundlichen Grüßen

    Diemo Schaller

  4. [diesen Beitrag haben wir entfernt, da er keinen Diskussionsansatz bot und für ein Forum dieser Art zu persönliche Probleme offenlegte/ Redaktion]

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