Misshandlung Kinder vor den Eltern schützen
Damit sich Schicksale wie das von Kevin nicht wiederholen, wollen Justiz- und Familienministerin Eltern stärker auf die Finger schauen.
Die Bundesregierung will Kinder besser davor schützen, von ihren Eltern vernachlässigt und misshandelt zu werden. Auf zwei Wegen: Familienministerin Ursula von der Leyen (CDU) will dafür sorgen, dass gefährdeten Familien früher geholfen wird, damit die Kinder erst gar nicht vernachlässigt und misshandelt werden. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) möchte den Betreuern und Ämtern mehr Möglichkeiten geben, Eltern zur Mitarbeit zu bewegen.
Am Mittwoch stellte Zypries ihren Gesetzentwurf vor, von dem sie hofft, dass er ab dem 1. Januar kommenden Jahres in Kraft tritt. So früh wie möglich, so das Konzept, sollen in erkannten Fällen von Vernachlässigung Familiengerichte eingeschaltet werden. Gleichzeitig aber soll die Konsequenz dieses Schrittes nicht mehr nur der Entzug des Sorgerechts sein.
„Frau von der Leyen geht es darum, den Schutz der Kinder durch aufsuchende Sozialarbeit zu verbessern“, sagte Zypries. „Diese Sozialarbeiter sollen nach unserer Vorstellung, wenn sie dabei Hilfe brauchen, sich an das Familiengericht wenden können.“ Sie tun es bisher oft nicht, weil den Eltern sofort droht, das Kind hergeben zu müssen – im Moment geschieht das in 80 Prozent der Fälle, die vor Gericht landen. Um das zu ändern, enthält das Gesetz diverse schwächere Sanktionen.
Außerdem mussten bisher die Richter, wollten sie Kinder vor ihren Eltern schützen, ein „elterliches Erziehungsversagen“ feststellen. In der Praxis ist dies jedoch schwer zu belegen und es führt oft dazu, dass Eltern aufgrund des implizierten Versagensvorwurfs die Kooperation verweigern. In dem neuen Gesetz heißt es, dass das Familiengericht Maßnahmen zu treffen hat, die zur "Abwendung der Gefahr" erforderlich sind. Die Formulierung lässt bewusst offen, wer Schuld an der Gefahr hat. Gleichzeitig bekommen die Richter einen Katalog von Dingen, die sie anordnen können, um die Situation der Kinder zu verbessern.
Vor allem will Zypries Eltern verpflichten, die Hilfe der Ämter anzunehmen. Daher können die Richter Antigewalttrainings anordnen, aber auch Ernährungsberatungen, Kindergartenbesuche oder Sprachförderungen. Damit diese Maßnahme so früh wie möglich greift, will Zypries ein „Erziehungsgespräch“ einführen, oder wie es im Gesetz heißt, eine „Erörterung der Kindeswohlgefährdung“. Jugendämter, die Probleme befürchten, können die Familiengerichte darum bitten, dass sie die Eltern zu einem solchen Gespräch laden. Dort sollen dann Richter und Sozialarbeiter den Eltern den Ernst der Lage verdeutlichen. Es gehe darum, sagte Zypries, den Kommunen die „notwendige autoritäre Deckung“ zu geben.
Als Sanktionen sieht das Gesetz Ordnungsgelder vor. Erst in letzter Konsequenz kann dann weiterhin das Sorgerecht entzogen werden. Eine Kürzung des Kindergeldes dagegen, wie sie von einigen Politikern und Experten diskutiert wird, hält Zypries zwar „für eine gute Idee“, praktikabel aber sei es nicht. Schließlich hätte das Bundesverfassungsgericht einen Rechtsanspruch auf das Kindergeld festgestellt.
- Datum 11.07.2007 - 18:16 Uhr
- Seite 1 | 2 | 3 | Auf einer Seite lesen
- Serie -
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 3
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





Das Bundesverfassungsgericht verbietet, was Frau Zypries zweifellos genau weiß, keineswegs Kürzungen beim Kindergeld. Es verbietet vielmehr, das Existenzminimum von Kinder zu BESTEUERN.
Nun belasten freilich ungerechten Steuern nur den, der auch welche bezahlt. Nur steuerzahlende Eltern wurden also durch das Urteil entlastet, was die Politiker unerträglich fanden. Flugs wurde daher das Kindergeld so
so erhöht, daß es der Steuerentlastung entspricht, die ein "Besserverdienender" durch die vom Gericht erzwungenen Steuerfreibeträgen erfahren hätte. Und indem man gleichzeitig ins Gesetz schrieb, daß der Bürger nur Kindergeld ODER Freibetrag in Anspruch nehmen kann, sorgte man dafür, daß das Kindergeld in Wahrheit beides ist: Steuerrückerstattung und Subvention. Was zu welchem Anteil, hängt vom Steuersatz des Empfängers ab.
Man kann daher das Kindergeld jederzeit streichen - der Freibetrag bliebe ja im Gesetz stehen! Freilich trifft die Streichung Eltern um so weniger, je mehr sie verdienen (bzw. versteuern). Und das verkraftet Frau Zypries´ rote Selle vermutlich nicht. Dabei würde es kaum stören.
Denn Fälle von Vernachlässigung finden sich zum ganz überwiegenden Teil in den sozial schwachen Schichten. Politisch korrekt müßte ich schreiben: "kommen in allen Schichten vor". Leider aber nicht gleich häufig - bei weitem nicht!
der Fachmann und der Laie wundert sich", was da so alles vorgeschlagen und geschrieben wird. Da heißt es z.B.:"Für die Kommunen bedeutet das aber auch, dass sie ihre Familiengerichte besser ausstatten müssen." Seit wann sind die Kommunen für die Finanzierung der Familiengerichte zuständig? Schön wäre es allerdings, wenn die Kommunen ihre Jugendämter und damit die Sozialarbeiterinnen/Sozialarbeiter besser ausstatten würden, dann hätte es auch in Bremen nicht den "Fall Kevin" gegeben. Einschließlich Besuch einer Wohlfahrtspflegerschule war ich "nur" von 1948 bis 1990 in der Jugendhilfe tätig, habe also ein klein wenig Ahnung. Mein Rat: weniger reden und mehr handeln.
Übrigens, im Falle eines Falles, nicht verzagen, "rijukan" fragen. Eben begegnete er mir bei einem Ärzteartikel, nun hier. Er ist auf allen Gebieten bewandert.
Kinder aufzuziehen ist eine ziemlich anspruchsvolle Sache, der nicht alle gewachsen sind. Wenn dann noch erschwerende Umstände dazukommen, kann man sich nur wundern, dass es nicht öfter schief geht.
Wenn man den Kindern wirklich helfen will, soll man den Eltern helfen. Es gibt zu viele Situationen, in denen Eltern vor kaum zu bewältigende Aufgaben gestellt werden.
Mehr Geld in Familiengerichte zu stecken kann von den Betroffenen nur als Hohn empfunden werden. Das einzige, wie man hier helfen kann ist der Einsatz von Familienhelfern, die wirklich mit der Einstellung an die Sache gehen, den Familien zu helfen. Die Kinder wegnehmen sollte nur das allerletzte Mittel sein, wenn zb die Gefahr besteht, dass die Mutter sich oder die Kinder gezielt verletzt. Wenn es erkennbar ist, dass die Eltern überfordert sind, dann sollen sie eine Unterstützung bekommen ohne Angst haben zu müssen, dass man ihnen die Kinder wegnimmt. Die Kinder sind ein Teil ihrer Eltern und sie haben einen Anspruch darauf, dass das respektiert wird.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren