Onlinedurchsuchung Schäuble 2.0

Nach provokanten Äußerungen probiert sich der Innenminister nun im Faktenschaffen und hat einen eigenen Entwurf zum BKA-Gesetz fertig gemacht - inklusive Onlinedurchsuchung.

Nicht nur in Interviews macht Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble Vorschläge, die für erhebliche Irritationen sorgen. Er tut dies auch in parlamentarischen Gremien. Das Ziel ist das gleiche: Schäuble will nicht warten, bis die Kommission der Bundesregierung sich einig geworden ist, welche Kompetenzen sie dem Bundeskriminalamt (BKA) künftig überlassen will. Obwohl es in der Koalition noch Beratungsbedarf gibt, hat er einen Gesetzentwurf erarbeiten lassen, der umstrittene Punkte wie die Onlinedurchsuchung bereits enthält.

Der Entwurf, der ZEIT online vorliegt, will dem Auftrag des BKA eine völlig neue Aufgabe hinzufügen: die „Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus“, zumindest sobald eine länderübergreifende Gefahr existiert oder Länderbehörden um Hilfe bitten. Das ist eine Folge der Föderalismusreform, nach der für die Abwehr von Terrorgefahren allein der Bund zuständig ist. So aber, wie Schäuble sich diese vorstellt, wollen viele Parlamentarier die Aufgabe nicht verstanden wissen.

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Zwei Dinge sind es, die dabei dem Koalitionspartner SPD und auch dem Justizministerium missfallen. Zum einen die Tatsache seiner Existenz. Immerhin gibt es eine Arbeitsgruppe der beiden betroffenen Ministerien, deren Aufgabe es ist, einen gemeinsamen Gesetzentwurf abzustimmen. Diese Arbeitsgruppe habe Schäuble, so zumindest die Meinung im Justizressort, lange boykottiert. Nun, wo sie wieder aktiv ist, hat er einen eigenen Entwurf fertigstellen lassen.

Zum anderen sein Inhalt. Denn das Innenministerium will dem BKA im Rahmen der Terrorabwehr eine ganze Reihe neuer Befugnisse geben. Im Ergebnis würde so etwas wie das amerikanische FBI entstehen, eine Art Superpolizei. Das BKA soll im Kampf gegen den Terror folgende Dinge dürfen: Zeugen befragen, vorladen, ihre Identität feststellen und sie erkennungsdienstlich behandeln; Verdeckte Ermittler und Vertrauensleute (V-Leute) einsetzen; Wohnungen, Telefone, Internetanschlüsse abhören und Rechner, Wohnungen und Büros durchsuchen; Rasterfahndung anwenden, Verbindungsdaten abfragen und Mobiltelefone orten.

Grundsätzlich soll das BKA ein „Selbsteintrittsrecht“ bekommen, also die Möglichkeit, von sich aus aktiv zu werden, um konkrete Gefahren abzuwehren oder – auch das ein Novum – drohende Gefahren zu verhüten. Bisher müssen die Beamten warten, bis die Polizei eines Bundeslandes darum ersucht. Dies ist eine Folge der Föderalismusreform und als solches nicht umstritten. Ganz im Gegensatz zu den einzelnen Kompetenzen, die damit verbunden sein sollen.

Schäuble habe sich, sagt ein Mitglied der Arbeitsgruppe der Regierung, aus den Polizeigesetzen der Länder „den schärfsten Pfeffer rausgesucht“ und das Ganze dann „zu einem Potpourri zusammengepackt“. Er provoziere damit die gesamte Bundesregierung.

Am lautesten kritisiert wird im Gesetzentwurf vor allem der Paragraf Nummer 20k, „Heimlicher Zugriff auf informationstechnische Systeme“. Hinter der Umschreibung versteckt sich der Versuch, Computer über das Internet so zu manipulieren, dass ihr Inhalt überwacht werden kann. In den Erläuterungen steht: „Erfasst ist hierdurch etwa das Kopieren bestimmter Dateien auf der Festplatte eines Rechners, aber auch der Einsatz sogenannter Key-Logger, bei denen die Tastatureingaben erfasst werden, ohne dass notwendigerweise hierdurch Dateien erstellt würden, die dann auf der Festplatte gespeichert würden.“ Außerdem heißt es, dass ein heimlicher Zugriff auch dann passieren darf, „wenn andere Personen unvermeidbar betroffen werden“. Wenn also „andere Personen den Rechner der Zielperson nutzen“.

Schäuble hat bei diesem Punkt eine recht hohe politische Drohkulisse aufgebaut. Er will das gesamte BKA-Gesetz nicht in den Bundestag bringen, sollte der Onlineparagraf gestrichen werden. SPD und Justizministerin Zypries dagegen wollen erst einmal die technischen Details solcher Untersuchungen geklärt wissen, bevor sie bereit sind, über ein entsprechendes Gesetz überhaupt zu diskutieren.

Zwar gibt es Stimmen, die sagen, Schäuble mache damit Druck auf die SPD. Doch gibt sich die ganz gelassen. Immerhin, so meinen Beteiligte, sei Schäuble offensichtlich derjenige, der eine sinnvolle Regelung blockiere.

Der Entwurf enthält jedoch weitere streitbare Pläne. Paragraf 20j zum Beispiel: „Rasterfahndung“. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen Jahr darf die nur angewendet werden, wenn eine „konkrete Gefahr“ vorliegt. Schäuble erweitert diesen Begriff: „Eine solche Gefahr liegt in der Regel auch dann vor, wenn konkrete Vorbereitungshandlungen die Annahme rechtfertigen, dass eine Straftat (...) begangen werden soll.“

Ebenfalls nicht ganz unproblematisch ist der Abschnitt 20h: „Besondere Bestimmungen über den Einsatz technischer Mittel in oder aus Wohnungen“ – im Allgemeinen als Großer Lauschangriff bezeichnet. Schäuble möchte diesen indirekt auf den sogenannten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung ausdehnen. In Abschnitt 20v heißt es: „Abweichend von Satz 2 kann in Fällen, in denen Zweifel an der Zurechnung der Inhalte zum Kernbereich privater Lebensgestaltung bestehen, eine automatische Aufzeichnung fortgesetzt werden.“ Diese solle dann unverzüglich einem Richter vorgelegt und von diesem bewertet werden.

In der politischen Diskussion wird dieser Passus unter dem Titel „Richterband“ debattiert und von vielen, unter anderem von Justizministerin Brigitte Zypries, abgelehnt. Schließlich hat das Bundesverfassungsgericht automatisierte Mitschnitte 2004 verboten. Und auch keinen Zweifel daran gelassen, dass die Bänder sofort abzuschalten sind, sobald es nicht mehr um tatrelevante Inhalte geht. Schäuble möchte die Beweislast nun umkehren. Bisher ist Schluss mit Überwachung, sobald der Verdacht besteht, dass es um Privates geht. Künftig soll weiter mitgeschnitten werden, solange nicht ganz klar ist, ob es ein Privatgespräch ist.

Auch aus praktischen Überlegungen lehnen zum Beispiel Richter diese Idee ab. Sie befürchten einen erheblichen Aufwand, sollten sie sich die ganzen Bänder anhören müssen. Man könnte Schäuble unterstellen, dass er dies kalkuliert und darauf setzt, dass überlastete Richter die Bänder durchwinken. Wichtiger aber ist, dass der Paragraf gegen das Urteil des Verfassungsgerichts verstößt, das Gesetzeskraft hat.

Ähnlich ist das Problem bei den Durchsuchungen von Festplatten. Bisher gibt es keine Software, die zwischen privaten und nicht privaten Dateien trennen könnte. Die Vorstellung des Innenministeriums dazu lautet: „Eine Maßnahme nach § 20k darf nur unter Verwendung von Suchbegriffen angeordnet werden, die nicht den Kernbereich der persönlichen Lebensgestaltung betreffen.“ In den Augen der Kritiker ist das ein Freibrief, erst einmal alles aufzuzeichnen.

Die Debatte wird, auch wenn Innenminister Schäuble das überhaupt nicht recht ist, wohl noch eine Weile dauern. Selbst im Innenministerium heißt es, dass „die Kuh“ wohl nicht so schnell vom Eis kommt. Die SPD zumindest will sich nicht drängen lassen und wartet erst einmal auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Dort nämlich ist eine Klage gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz anhängig, das den Landesbehörden Onlinedurchsuchungen erlaubte. Mit der Verhandlung jedoch wird nicht vor Herbst gerechnet, mit der Entscheidung erst im Januar.

 
Leser-Kommentare
  1. In das Sommerloch hinein platzt (nicht wirklich) der von langer Hand vorbereitete finale Angriff auf Art.1 des Grundgesetzes.

    MKVEITS

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    [entfernt, bitte unterlassen Sie künftig solche Beiträge, in denen nur auf Vorurteilen basierende Anschuldigungen und Verdächtigungen vorgetragen werden/ Redaktion]

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  2. [entfernt, bitte unterlassen Sie künftig solche Beiträge, in denen nur auf Vorurteilen basierende Anschuldigungen und Verdächtigungen vorgetragen werden/ Redaktion]

    Antwort auf "Here we are !"
  3. Dieser Mann missbraucht seit einer Attacke auf eigene Person durch eine Fundementalchristen, eine friedliche Bevölkerungsgruppe als Gesamtschulder für seine besser in der Psychotherapie vorzunehmende Rehabilitation.
    Erst Fingerabdruck aller Muslime einzusammeln, Flugzeuge über Deutschland abschießen, Menschen ohne Gericht hinrichten lassen, jeden in seiner intimsten Bereichen herumschnüffeln. alle und jeden unter Generalverdacht stellen. Alle seine Arbeitskollegen anschnauzen, terrorisieren.

    [Rest entfernt, bitte machen Sie keine Witze über die unverschuldete Behinderung/ Redaktion]

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    [entfernt, leider war auch die Form dieses Beitrags indiskutabel/ Redaktion]

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    • keox
    • 16.07.2007 um 20:27 Uhr

    war es wohl, die option eines europäischen faschismus für obsolet zu halten.

  4. [entfernt, leider war auch die Form dieses Beitrags indiskutabel/ Redaktion]

  5. Ich kann es nicht oft genug sagen: "Ihr Deutsche seid arme Schweine". In euren Land würde ich nicht wohnen wollen. Schäuble tauscht gerade eure Freiheit für eure (vorgetäuschte) "Sicherheit" ein. Als ich den ZEIT Artikel durchlass, dachte ich, dass ich einen historischen Bericht anno "Ostdeutschland und Gestapo" gerade vor mir habe, aber...nein..es ist die Gegenwart. Die alten ostdeutschen Zeiten haben nun im vereinigten Deutschland niedergelassen. Vielleicht wird ja wieder über jeden einzelnen eine eigene Akte angelegt. Es würde mich ehrlich gesagt nicht wundern, wenn auch das noch kommen würde. Ich muss schon sagen: Ihr Deutsche habe eine solche Regierung, die eure verfassungsgemäßen Menschenrechte mit Füßen tritt, nicht verdient. Wir in Österreich haben zwar auch unbeliebte Politiker, aber solche durchgeknallten haben wir gottseidank noch nicht.

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    [entfernt, da auch der Beitrag, auf den sich dieser bezog, entfernt wurde./ Redaktion]

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  6. [entfernt, da auch der Beitrag, auf den sich dieser bezog, entfernt wurde./ Redaktion]

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    Ich denke, dass ich Sie schon einmal gebeten habe, mich nicht zu belästigen. Ich würde die Redaktion bitten, solche Beiträge zu unterbinden, zum Wohle des Niveaus dieses ZEIT Blogs.Danke an die Redaktion.

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  7. Ich denke, dass ich Sie schon einmal gebeten habe, mich nicht zu belästigen. Ich würde die Redaktion bitten, solche Beiträge zu unterbinden, zum Wohle des Niveaus dieses ZEIT Blogs.Danke an die Redaktion.

    Antwort auf "@Economicus"

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