Urteil Offene Kontodaten

Karlsruhe hat entschieden: Steht jemand unter Verdacht, Steuern zu hinterziehen, dürfen die Behörden seine Kontodaten bei den Banken abfragen.

Die seit rund zwei Jahren geltende Regelung zur Abfrage von Kontendaten mutmaßlicher Steuersünder durch die Finanzbehörden ist größtenteils mit dem Grundgesetz vereinbar. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss entschieden.

Die Regelung erlaubt den Finanzbehörden einen automatisierten Abruf von Kontostammdaten der Bankkunden wie Name, Geburtsdatum, Kontonummern und Depots. Auf Kontenstände und -bewegungen kann auf diese Weise nicht zugegriffen werden. Zum Abruf der Kontostammdaten soll es laut Bundesfinanzministerium nur dann kommen, wenn der Steuerpflichtige Zweifel des Finanzamts an seinen Angaben in der Steuererklärung nicht ausräumen kann.

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Erfolg hatten lediglich die Verfassungsbeschwerden einer Bezieherin von Wohngeld und eines Sozialhilfeempfängers. Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist in sozialrechtlichen Angelegenheiten "nicht präzise genug" geregelt, welche Behörden zu welchem Zweck Kontendaten abrufen dürfen. Dadurch würden die beiden Kläger, die Sozialleistungen empfangen, in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt. Dem Gesetzgeber stehe für eine verfassungsgemäße Neuregelung eine Frist bis 31. Mai 2008 zur Verfügung. Die generelle Ermächtigung für die Behörden zur Erhebung von Kontostammdaten im sozialrechtlichen Bereich sei aber "nicht zu beanstanden".

Das Verfassungsgericht hatte bereits im März 2005 einen Eilantrag gegen das entsprechende "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" abgelehnt, das am 1. April 2005 in Kraft getreten war.

 
Leser-Kommentare
    • albore
    • 12.07.2007 um 22:14 Uhr

    Schade und bezeichnend, dass dieses tragische Thema im Gegensatz zur vermeintlichen Terrorbekämpfung nur einer Kurzmeldung wert ist. Es wäre schön, wenn einmal das eigentliche, übergreifende Phänomen genauer unter die Lupe genommen würde, nämlich die allumfassende Schnüffelei und Einmischung des deutschen Staates noch in den letzten Lebenswinkel seiner Bürger. Und vor allem der Umstand, dass das Schlachtvieh blöde grinsend seinem Metzger zusieht, solange nur schön am Nachbarn herumgestochert wird.

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