Stammzellforschung: Ethikrat empfiehlt Gesetzeslockerung
Der Nationale Ethikrat hat sich für eine Änderung des Stammzellgesetzes ausgesprochen. Das soll auch die Forschung vorantreiben
Die Mehrheit des Gremiums sprach sich am Montag dafür aus, Importe sogenannter embryonaler Stammzellen künftig von Fall zu Fall zu prüfen und das derzeitige Verbot der Einfuhr embryonaler Stammzellen, die nach 2002 gewonnen wurden, zu kippen. Die deutsche Forschung gerate hoffnungslos ins Abseits, wenn es bei der derzeitigen Regelung bleibe, sagte Horst Dreier stellvertretend für 14 der 24 Mitglieder des Ethikrats. Neun Mitglieder teilen die Position nicht.
Dem Mehrheitsvorschlag zufolge sollte der Gesetzgeber zudem festschreiben, dass Einfuhren embryonaler Stammzellen nur aus allgemein zugänglichen Quellen kommen dürften. Die Hersteller dürften keine Absicht haben, Gewinne zu erzielen. Die Nutzung der Zellen sollte zudem ausgeweitet werden, forderte Dreier. "Es ist ethisch nicht nachvollziehbar, dass Stammzellen zwar für die Forschung, nicht aber für die Heilung eingesetzt werden dürfen."
Zwar gibt es bislang noch keine konkreten Therapien, Forscher hoffen aber mit Hilfe von embryonalen Stammzellen zukünftig schwere Krankheiten bekämpfen zu können. Dem Vorschlag zufolge soll zudem die strafrechtliche Verfolgung deutscher Forscher wegfallen, die sich im Ausland an Stammzell-Experimenten beteiligen, die nach deutschen Recht verboten wären.
Das bisherige Stammzellgesetz erlaubt allein die Einfuhr von embryonalen Stammzellen, die vor 2002 gewonnen wurden. Wissenschaftler bemängeln allerdings die geringe Qualität dieser Zelllinien. Mit dem Stichtag wollte der Gesetzgeber sicherstellen, dass die deutsche Forschung keinen Anreiz zur Herstellung neuer Linien im Ausland bietet. In anderen Ländern würden derzeit permanent neue Linien entwickelt, sagte Dreier. Davon sollten auch Forscher in Deutschland profitieren dürfen. Das würde nicht über den 2002 erzielten Kompromiss hinausgehen.
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft stellte sich hinter den Mehrheitsvorschlag des Ethikrats. "Davon würde ein positiver Impuls für die Stammzellforschung in Deutschland ausgehen", sagte Vizepräsident Jörg Hinrich Hacker.
Die Vertreterin des Minderheitsvotums des Ethikrats, Regine Kollek, erklärte hingegen: "Die Aufhebung der Stichtagsregelung würde die permanente Zerstörung von Embryonen billigend in Kauf nehmen." Die bereits seit fünf Jahren vor allem im Ausland bemängelte Doppelmoral Deutschlands - Forschung zwar zu zulassen, aber nicht an der Entwicklung der Zelllinien mitzuwirken - werde fortgeschrieben. Kollek forderte daher, das Gesetz entweder zu lassen, wie es ist, oder die Diskussion über den Umgang mit embryonalen Stammzellen von vorne zu beginnen.
Die Deutsche katholische Bischofskonferenz warnte vor einer Aufweichung des Gesetzes: "Man darf nicht den Lebensschutz der Forschungsfreiheit unterordnen."





das ist ein bisschen wie bei Orwell.
Ist auch lustig auf welcher Grundlage diese Leute entschieden: "die Deutsche Forschung gerät ins Abseits"...
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