Datensicherheit

Laptops filzen

Auf amerikanischen Flughäfen werden nach dem Zufallsprinzip Laptops konfisziert und durchsucht. Ein Skandal, kommentiert Burkhard Straßmann

Man kann sie öffnen und schließen. Mit sauberem, ordentlichen Zeug füllen oder mit schmutzigen Sachen. Das meiste ist harmlos, manches peinlich, einiges vielleicht am Rande der Legalität. Die Ordner auf unserem Laptop sehen nicht nur aus wie Aktentaschen oder Koffer - sie sind virtuelle Transportbehälter. Ob sie darum an der Grenze von Zollbeamten genauso routinemäßig geöffnet und durchstöbert werden dürfen, darüber ist in den USA ein Streit entbrannt.

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Im Sommer 2005 wurde dem amerikanischen Mathelehrer Michael Timothy Arnold, der auf der Heimreise von den Philippinen war, der Laptop konfisziert. Er war nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden, einen Verdacht gab es nicht. Die Sicherheitsbehörden entdeckten unter anderem Bilder kinderpornografischen Inhalts. In Kalifornien angeklagt, bestand der Lehrer darauf, das illegal beschaffte belastende Material dürfe vor Gericht nicht verwertet werden. Der Richter sah das ähnlich. Elektronisch gespeicherte Daten seien eine "Erweiterung unseres Gedächtnisses", hier seien die "wunderlichsten und tiefsinnigsten" Gedanken aufgehoben, für die die engen Regeln des "Fourth Amendment" bezüglich Durchsuchung und Beschlagnahme zu gelten hätten. Die US-Regierung ging in die Berufung vor dem Obersten Gerichtshof, dessen Entscheidung im Herbst erwartet wird.

Laptops, Smartphones, aber auch Memory-Sticks oder CDs sind als unsere mobilen Datenspeicher längst nicht mehr bloß digitalisierte Aktenmappen. Geschäftsgeheimnisse werden, locker durch ein Passwort geschützt und genauso durch die Gegend getragen wie E-Mails intimen Inhalts oder Bilder, die man öffentlich nie zeigen würde. Trotz aller Warnungen vor Hackern und Spionageprogrammen machen viele Menschen ihren Laptop zum ständigen Begleiter, dem sie alles anvertrauen, was nicht verloren gehen soll. Er wird zur Auslagerungsdatei unseres überfrachteten Kopfes. Wer darin herumwühlt, stöbert in unserem Gehirn.

Dass die amerikanischen Sicherheitsbehörden Interesse am Kopfinhalt der ein- und ausreisenden Touristen und Geschäftsleute haben, versteht sich von selbst. Dass sie aber schon heute im Alltag und umfassend ohne jeden Verdacht konfiszieren, Festplatten kopieren und filzen, übertrifft selbst die Fantasie ärgster Paranoiker und ist ein Skandal. Wie die EEF (Electronic Frontier Foundation) berichtet, reagieren die Firmen bereits und regeln strikt, was ihre Mitarbeiter aus dem Haus tragen dürfen. Privatpersonen empfiehlt die US-Regierung, den Laptop doch einfach zu Hause zu lassen.

Tatsächlich zeigt der Casus Arnold zwei mögliche Alternativen. Entweder der Staat lernt, dass unsere gespeicherten Daten mehr mit Gedankenfreiheit zu tun haben als mit schmutziger Wäsche. Oder wir lernen, dass Dokumente, Bilder oder Briefe auf dem Laptop genauso öffentlich sind wie ein Schild um den Hals. Letztere Vorstellung erscheint angesichts der Pläne des deutschen Bundesinnenministers zur Fernüberwachung von Festplatten mittels "Bundestrojaner" als unbedingt angemessen.

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Leser-Kommentare

  1. Wer seine Daten nicht verschlüsselt, ist selber schuld.

    Verschlüsselnde Dateisysteme existieren und sind vergleichsweise einfach einzurichten. Dazu gibt es u.a. einen Artikel von mir unter http:/ifph-rdws2.GSE.Uni-Magdeburg.DE/~stefan/nt/netbsd/advocacy/guug-uptimes-cgd_cfs.pdf bzw. für eine Einführung in die Verschlüsselungstechnik http:/ifph-rdws2.GSE.Uni-Magdeburg.DE/~stefan/21c3/21c3-kryptograhie-paper.pdf

    Insbesondere Industriespione und andere unsaubere Spießgesellen wissen, welche Daten teilweise auf Laptops lagern, von daher ist es schon mehr als grob fahrlässig geheime oder interne Daten auf dem Laptop durch die Gegend zu schleppen. Das die Firmen _endlich_ anfangen klare Sicherheitsrichtlinien aufzustellen wurde auch höchste Zeit! Leider ignorieren viele Unternehmen die IT-Sicherheit komplett.

    Wenn ich alle Daten ordentlich verschlüsselt habe und keine geschlossenen, proprietären Programme (Microsoft Windows, Apple MacOS) verwende, können sich die Staatssicherheitsorgane gerne eine Kopie meiner Festplatte anfertigen, sie werden nichts damit anfangen können.

    Und das sich die Politiker immer weiter in unsere Privatsphäre vorwagen und uns immer weiter überwachen und kontrollieren wollen hängt wohl mit Machtgeilheit und Angst zusammen. Offenbar haben diese korrupten Kasper vor nichts mehr Angst als vor dem eigenen Volk. Also sollten sie sich ein neues Wählen.

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    @kaishakunin   gigilamoroso

    Würden Sie bitte den Link auf Ihre Abhandlung über Kryptographie noch mal posten? Am besten - wegen der Länge - in Snipurl Format.
    www.snipurl.com
    Irgendwas ist mit dem Link nicht in Ordnung.
    URL ist nicht gültig.
    Vielen Dank im voraus.

    Ihr Hinweis auf Kryptographie ist im Grunde richtig, aber nur im Grunde und nur als Hinweis. Er kann nicht zur Rechtslage werden. Wenn ich mein Auto nicht abschließe gehört es immer noch mir und keiner darf es betreten. (Auch wenn heutzutage die Gerichte vor dem Verbrechen kapituliert haben und mir wohl eine Teilschuld gäben). So ist es mit meinen Daten auch. Bedenken sie auch: es gibt Computer, die auf Key- Knacken spezialisiert sind, und ich garantiere Ihnen, Ihre Schlüssel würden sie auch in hinnehmbarer Zeit knacken. Das führt nur zu einer Art Wettrüsten. Die Sicherheit der Verfahren wie 3DES wurde nie mathematisch Bewiesen (soweit ich auf dem aktuellen Stand bin). Und die stammen meistens aus den USA (FIPS, NSA).

    ... wenn die Schlüsselherausgabe mittels Beugehaft oder anderer Schikanen erpresst wird.

    Ich zitiere jetzt eine Quelle aus 2. Hand, aber deren Aussage scheint mir plausibel, wnn man den Trend des ggw. Überwachungswahns logisch weiterdenkt:
    http://blog.fefe.de/?ts=b...

    • 17.07.2007 um 9:22 Uhr
    • lef

    Bei einem Lehrer wird Kinderpornographie gefunden.
    Der wehrt sich wohlgemerkt nicht dagegen, wegen des Inhaltes angeklagt zu werden, sondern wehrt sich nur gegen die Art der Aufdeckung!
    (Der Lehrer könnte ja auch nachweisbar Material für eine Kampagne GEGEN so was gesammelt haben, hat er aber nicht, es WAR privat genutzte Kinderpornographie.)

    Tut mir leid, aber da ich (auch aus "Zeit"-Berichten) weiß, wie viel Furchtbares hinter der Erstellung von Kinderpornographie steht, bin ich auf Grund dieses Beispiels eher geneigt, Zugriffe auf Laptops zu billigen, wenn damit die Finanziers dieser Kinderquäler (sogar Lehrer) gefunden werden können.

    Vor diesem Hintergrund wäre ich auch bereit, meinewn Laptop (PC ff) kontrollieren zu lassen, auch wenn da sehr private (aber nicht straffällige) Inhalte gespeichert wären. Warum auch nicht? Ein "Playboy"-Heft im Koffer wird ja auch bei sehr erlaubten Kontrollen gefunden (und höchstens belächelt). Warum darf ein Koffer an Grenzkontrollen geöffnet werden, ein Computer nicht?

    Warum hat der Autor gerade dieses Beispiel genannt? Ist/wäre er ein ähnlich Betroffener?

    Reaktionen auf diesen Kommentar anzeigen

    selbst wenn der autor dieses beispiel nicht gebracht haette, diese faelle existieren. wenn man sich gedanken um die sinnhaftigkeit eines gesetzes macht, sollte man immer beruecksichtigen, dass auch zweifelhafte faelle oder aber kriminelle (kinderpornographie ist kriminell) ihre vor- oder eben nachteile davon haben.
    und trotz solcher faelle gilt es immer, einen kuehlen kopf zu bewahren. denn gerne werden solche faelle aufgegriffen, um den buerger unsicher zu machen. schaeuble macht sowas den ganzen tag.
    es ist also genaustens abzuwaegen, was bringt so ein gesetz wirklich? wenn sie sich also ab jetzt fuer die einsicht in labtops aussprechen, denken sie nur sehr kurzfristig. wenn so ein gesetz erlassen wuerde, waere es eine einschraenkung fuer sehr viele (die meisten sind in dieser hinsicht nicht kriminell. hoechstens ihr misstrauen, gefoerdert durch medien und politiker, laesst sie glauben, alles drum herum ist boese).
    werden also aufgrund eines voreiligen entschlusses solche gesetze erlassen, freut sich erst das volk, bis es merkt, dass diejenigen, die kriminell sein wollen, immer ihre wege finden werden, ihren negativen ambitionen nachzugehen. der einzige, der letzendlich eingegrenzt wird, durch dieses gesetz, sind dann sie.
    deswegen bietet dieses gesetz keien sicherheit, sondern schraenkt nur die freiheit ein.
    bitte mehr besonnenheit, gesetze sind immer weitreichender udn beduerfen eine ebensolchen ueberlegung.

  2. So schrieb Kurt Tucholksy vor mehreren Jahrzehnten. Heute heißt es eben: Reisende, meidet die USA!

  3. "Im Sommer 2005 wurde dem amerikanischen Mathelehrer Michael Musterman, der auf der Heimreise von den Philippinen war, der Laptop konfisziert. Er war nach dem Zufallsprinzip ausgewählt worden, einen Verdacht gab es nicht. Die Sicherheitsbehörden entdeckten unter anderem Nacktaufnahmen seiner Frau, die sie sehr geil fanden. Einige druckten sie gleich aus und hängten sie in ihre Spinde."

    Daß man Rasterfahndung tatsächlich auch Kriminelle fängt, wird ja wohl von niemandem bestritten. Aber das Thema Rasterfahndung ist ja nun hinreichend ausgekaut, genau so wie übrigens das Thema Folter. Vielleicht nicht in den USA. Ich rate vor diesem Hintergrund jedem Familienvater, vor der Einreise Bilder von seinen Babys, die er evtl. dabeihat, daraufhin zu prüfen, ob die Babys auf den Bildern nackt sind. Es passieren abstruse Dinge da drüben.

  4. Würden Sie bitte den Link auf Ihre Abhandlung über Kryptographie noch mal posten? Am besten - wegen der Länge - in Snipurl Format.
    www.snipurl.com
    Irgendwas ist mit dem Link nicht in Ordnung.
    URL ist nicht gültig.
    Vielen Dank im voraus.

  5. selbst wenn der autor dieses beispiel nicht gebracht haette, diese faelle existieren. wenn man sich gedanken um die sinnhaftigkeit eines gesetzes macht, sollte man immer beruecksichtigen, dass auch zweifelhafte faelle oder aber kriminelle (kinderpornographie ist kriminell) ihre vor- oder eben nachteile davon haben.
    und trotz solcher faelle gilt es immer, einen kuehlen kopf zu bewahren. denn gerne werden solche faelle aufgegriffen, um den buerger unsicher zu machen. schaeuble macht sowas den ganzen tag.
    es ist also genaustens abzuwaegen, was bringt so ein gesetz wirklich? wenn sie sich also ab jetzt fuer die einsicht in labtops aussprechen, denken sie nur sehr kurzfristig. wenn so ein gesetz erlassen wuerde, waere es eine einschraenkung fuer sehr viele (die meisten sind in dieser hinsicht nicht kriminell. hoechstens ihr misstrauen, gefoerdert durch medien und politiker, laesst sie glauben, alles drum herum ist boese).
    werden also aufgrund eines voreiligen entschlusses solche gesetze erlassen, freut sich erst das volk, bis es merkt, dass diejenigen, die kriminell sein wollen, immer ihre wege finden werden, ihren negativen ambitionen nachzugehen. der einzige, der letzendlich eingegrenzt wird, durch dieses gesetz, sind dann sie.
    deswegen bietet dieses gesetz keien sicherheit, sondern schraenkt nur die freiheit ein.
    bitte mehr besonnenheit, gesetze sind immer weitreichender udn beduerfen eine ebensolchen ueberlegung.

    • 17.07.2007 um 11:41 Uhr
    • DJGHH

    Ihr Hinweis auf Kryptographie ist im Grunde richtig, aber nur im Grunde und nur als Hinweis. Er kann nicht zur Rechtslage werden. Wenn ich mein Auto nicht abschließe gehört es immer noch mir und keiner darf es betreten. (Auch wenn heutzutage die Gerichte vor dem Verbrechen kapituliert haben und mir wohl eine Teilschuld gäben). So ist es mit meinen Daten auch. Bedenken sie auch: es gibt Computer, die auf Key- Knacken spezialisiert sind, und ich garantiere Ihnen, Ihre Schlüssel würden sie auch in hinnehmbarer Zeit knacken. Das führt nur zu einer Art Wettrüsten. Die Sicherheit der Verfahren wie 3DES wurde nie mathematisch Bewiesen (soweit ich auf dem aktuellen Stand bin). Und die stammen meistens aus den USA (FIPS, NSA).

  6. Brummifahrer haben meist keine Zeit und Muße, sich in die Tiefen intellektueller Publikationen zu begeben. Sie leben in der Abfolge von Lenk- und Ruhezeiten und gelegentlichen Heimfahrten. Durchbrochen wird die Routine von grauen Transportern mit der kryptischen Aufschrift MKG. Darunter verbergen sich die kriegerisch lautenden „Mobilen Kontrollgruppen“, mit anderen Worten: Ganz unspektakulär der deutsche Zoll.

    Nachdem die Bundesrepublik das Schengener Abkommen ratifiziert hat, sind gegenüber den anderen Mitgliedsstaaten dieses Abkommens Grenzkontrollen nicht mehr zulässig. Manch einer ist froh, keine Staus mehr bei Kufstein oder Straßburg. Da aber trotzdem noch der organisierte Schmuggel von Lebensmitteln über Heroin, von Alkohol bis Menschen stattfindet, sieht das Abkommen vor, dass die nationalen Zollbehörden in einem Streifen bis 30 km hinter der Grenze Kontrollen durchführen dürfen. Und zwar stichprobenartig. Auf einen Verdacht kommt es nicht an. Hierbei werden Fahrzeuge beileibe nicht nur auf ihre Fahrtüchtigkeit überprüft oder der getriebene Kapitän der Landstrasse auf seine Müdigkeit, es wird kriminalistische Arbeit geleistet. Ob zur Einhaltung des Washingtoner Artenschutzabkommens, ob zur Ermittlung von Verstößen gegen das Brandweingesetz oder ganz generell zur Erforschung, ob strafrechtsrelevantes Handeln vorliegt: Fahrzeuge, gleich ob PKW oder LKW, werden für eine mehr oder weniger lange Zeit an die Kette gelegt, überprüft und durchsucht.

    Das passiert durchaus auch an deutschen Flughäfen, insbesondere an den großen Drehkreuzen wie Frankfurt oder München. Auf die simple Frage: Haben Sie etwas zu verzollen? folgt immer die lapidare Antwort: Nein! und sodann der höflich formulierte Befehl: „Legen Sie bitte Ihren Koffer hierher und öffnen Sie ihn.“ Hat der Reisende unvorsichtigerweise aus Ägypten oder aus Schwarzafrika einen Gürtel aus Krokoleder oder ein Souvenir aus Elefantenhaar mitgebracht, ist er dran. Ganz ohne Verdacht und doch kostet es ihn Geld, Zeit und je nach Schwere ein echtes Ermittlungsverfahren.

    Das gilt unter anderem und vor allem dann, wenn sich im Koffer Photographien eindeutig kriminellen Inhalts befinden oder etwa Pläne, wie man einen bestimmten Anschlag auf eine Einrichtung durchführt. Es käme aber heute keiner mehr auf den Gedanken, solch belastendes Material in Papierform mit sich herumzuschleppen oder gar den umfangreichen Prüfbericht zu einer internen Revision einer Welt-AG. Man bedient sich des Lap-Tops, dessen Festplatte das bequemste Medium der Massenspeicherung ist. Die Festplatte kann alles enthalten, das Private oder Geschäftliche, das Legale oder sein Gegenteil. Es ist nur eine andere Verkörperung dessen, was seit Gensfleisch zu Gutenberg gewöhnlich auf Papier gedruckt war. Und das ist das entscheidende Merkmal. Es kommt nicht darauf an, dass sich der Lap-Top-Träger durch Bildung, Technikkenntnis oder ähnliches distinguiert. Es kommt darauf an, dass er mit seinem Computer mit sich herumschleppt, was früher auf Paletten hätte geschleppt werden müssen. Und damit entzieht sich der Lap-Top nicht einer unvermeidlichen, stichprobenartigen Überprüfung wie jedes andere Reisegut auch.

    Zu Recht wird in einigen Beiträgen hier darauf hingewiesen, dass Geschäftsgeheimnisse in Lap-Tops generell und ohne Sicherheitsvorkehrungen speziell nicht durch die Lande getragen werden sollten. Das elitäre Bewusstsein so manchen White-Collar-Users hat diese Erkenntnis lange genug verhindert. Man fährt schließlich Goldbarren nicht in der Schubkarre, sondern im Panzerwagen durch die Gegend. Und zu Recht wird darauf hingewiesen, dass gerade das Thema „Kinderpornographie“ nicht dazu angetan ist, Rechtslagen objektiv und vorurteilsfrei zu behandeln.

    Der eigentliche Skandal des Artikels ist aber die wiederkehrende Feindbildprojizierung aufgrund eines Tatbestandes, der in Deutschland, Italien, Frankreich, Österreich Realität ist.
    Immerhin hat der Autor einen Link gepostet, der sich agesichts der derzeitigen hiesigen Diskussionen durchaus macht. Man lernt dort, wie die Datenschnüffelei in anderen Ländern in der (Rechts-)Praxis funktioniert. Das gäbe echten Stoff für ein paar sachlich fundierte Artikel, vorausgesetzt man kann Englisch. Hätte der Autor den Link alleine gepostet, es wäre besser gewesen und kein peinlicher Fehlgriff wie der ganze Artikel.

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  • Von Burkhard Straßmann
  • Datum 17.7.2007 - 09:36 Uhr
  • Quelle ZEIT online
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