Online-Durchsuchung Schäuble lenkt nicht ein
Der Innenminister beharrt auf der raschen Einführung von Online-Durchsuchungen. Er wies die Darstellung von SPD-Justizministerin Zypries zurück, dass er in dem Streit nachgebe
«Es wird kein BKA-Gesetz ohne Online-Durchsuchung geben», sagte Schäuble nach Angaben seines Ministeriums. Das Gesetz befinde sich in der Ressortabstimmung «und zwar mit dem Instrument der Online-Durchsuchung».
Justiuministein Zypries (SPD) hatte zuvor erklärt: "Der Innenminister scheint inzwischen von seiner Forderung abzurücken, dass der Gesetzentwurf zu den neuen Zuständigkeiten des Bundeskriminalamts die heimlichen Online-Durchsuchungen enthalten muss." Es scheine sich abzuzeichnen, dass er das BKA-Gesetz ohne diesen Punkt den Ländern zur Abstimmung vorlegen werde. Zypries wertete dies als Erfolg der SPD, die bei dem Thema bremst und erst ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts abwarten will.
Mit dem neuen Gesetz soll das Bundeskriminalamt mehr Kompetenzen bei der Terrorbekämpfung erhalten. Nach dem Willen von Schäuble soll dazu auch die Möglichkeit gehören, die Computer-Festplatten von Verdächtigen ohne deren Wissen durch eingeschleuste Programme auszuforschen.
Zypries begründete begründete
die Vorbehalte der SPD gegen die Pläne Schäubles
damit, dass Online-Durchsuchungen ein extremer Eingriff in die Privatsphäre seien. "Was geschieht beispielsweise, wenn das Bundeskriminalamt einen Trojaner in einem Computer platziert, der mit einem Krankenhaus verbunden ist? Kann die Polizei dann sämtliche Krankenakten einsehen? Ich glaube nicht, dass diese Fragen schon genau durchdacht sind", sagte Zypries.
Der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, bekräftigte, dass sich seine Fraktion in dieser Frage nicht unter Druck setzen lasse. Man wolle deshalb die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts abwarten. «Wir haben eine bessere Grundlage, wenn wir in Kenntnis des Urteils unsere Entscheidungen treffen», sagte er.
Das Bundesverfassungsgericht wird am 10. Oktober über die umstrittene Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen verhandeln, gab das Gericht bekannt. In der Anhörung geht es um ein Ende 2006 in Kraft getretene Änderung des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetzes. Darin ist erstmals reine rechtliche Grundlage für Online-Durchsuchungen vorgesehen. Dagegen haben eine Journalistin, ein Politiker der Linken und drei Anwälte Verfassungsbeschwerde eingelegt, darunter
der frühere Bundesinnenminister Baum (FDP)
. Sie sehen den Datenschutz und die Unverletzlichkeit der Wohnung verletzt. Das Urteil ist frühestens Ende des Jahres zu erwarten.
- Datum 27.07.2007 - 03:25 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa, tso
- Kommentare 13
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ist nach CSU-Generalsekretär Markus Söder der unsympathischste Politiker Deutschlands.
Es ist unglaublich, was wir uns für einen Innenminister zurecht gewählt haben. Hat denn dieser Mensch überhaupt noch ein Rechtsempfinden oder können wir ihn mittlerweile als den "obersten Rechtsbeuger der Nation" betiteln?
Es bleibt zu hoffen, daß die SPD nicht einknickt. Der Bundespräsident hat ja bereits (und gottseidank) zu dieser Ignoranz gegenüber dem Volk Stellung bezogen.
Wer sagt, es gäbe kein Sommertheater in der Koalition?
So ein Hickhack wegen (angeblich) 10-15 Fällen im Jahr! Wenn man mal sehr optimistisch(?!) von einem Verhältnis versuchter und gelungener Angriffe auf PCs von 1/100 ausgeht, ergibt das eine gelungene Onlinedurchsuchung alle 5 bis 10 Jahre. Oder aber der Innenminister plant den "Supertrojaner". Da werden sich die Hersteller von Sicherheitssoftware aber freuen. Und die Mafiahacker erst, wenn sie den Trojaner geknackt haben. Leider kann man Schäuble nicht fragen, wie das alles funktionieren soll, denn er weiss ja nach eigenem Bekunden nicht, wovon er redet.
Absurdes Theater in Berlin! Zum Glück haben wir eine Meistersängerin als Kanzlerin.
v.
[entfernt, nicht nur, weil der Beitrag untragbar war, sondern auch, weil es sich um eine Neuanmeldung des gesperrten Economicus handelt/ Redaktion]
Was genau ist der Unterschied zum Abhören von Wohnungen? Wenn dafür eine rechtliche Grundlage existiert, sehe ich nicht warum die Überwachung von Computern etwas wesentlich Anderes ist. Irgendwie wird in manchen Medien der Eindruck verbreitet, als ob die Polizei auf einmal magisch auf alle Computer in ganz Deutschland Zugriff hätte. Immerhin müsste hierfür ein Beamter die Wohnung betreten (wofür es wohl extrem fundierte Verdachtsmomente geben muss) und Überwachungssoftware auf dem Computer installieren, was schon durch ein Passwort komplett verhindert werden könnte.
Ich finde Wolfgang Schäuble zwar noch unzumutbarer als Otto Schily und seine Ideen zur Wehrpflicht, aber ich verstehe die Aufregung nicht.
Genau wie mein Vorredner Kuste stehe ich dem Vorhaben des Innenministers äußert kritisch gegenüber. Für mich liegt das größte Manko in der Tatsache, dass Onlinedurchsuchungen meist ohne Wissen des Benutzers vor sich gehen. Es wäre natürlich sehr dumm wenn die Staatsmacht dies vorher ankündigen würde. Denn dann würde es sicher zu plötzlichem "Datenverlust" bei den betroffenen kommen. Die Vorstellung, der Staat könnte unbemerkt Einsicht in meine Festplatte nehmen (man beachte hier den gravierenden Unterschied zur Hausdurchsuchung), unabhängig davon, ob ich etwas zu verbergen habe oder nicht, stimmt mich nicht gerade froh. Und seien wir doch mal ehrlich: diejenigen, die wirklich Dreck am Stecken haben werden ja wohl kaum so blöd sein und ihre brisanten Daten unverschlüsselt in einem Ordner "geheime Dateien" ablegen. Insofern ist dieses Mittel der Überwachung des Volkes durch den Staat meiner Meinung nach unbrauchbar zur Verfolgung von Straftaten. Es raubt den Bürgern nur einen großen Teil ihrer Privatsphäre.
Fast bei jedem größeren Anschlag führt eine Spur nach Deutschland.
Wir wollten die gefährlichen Islamisten ja im Land haben und am Hindukusch wollten wir lieber Entwicklungshilfe statt Terrorbekämpfung machen. Also bleibt nur dafür zu sorgen, das man rechtzeitig erkennt, wenn wieder einer aus Deutschland Terror machen will. Das bisherige "Sankt Florians Prinzip" werden uns die anderen Länder jedenfalls mit recht übel nehmen. J.S.
Die Kommandostellen des Bombenterrors befinden sich in Deutschland, die Folterflüge gingen über das Drehkreuz Deutschland , Das Militär gegen die eigene Bevölkerung scharf zu machen, hatten sich seit Noske nichtmal die Nazis getraut, der neue Faschismus hat kein Problem damit, ein Ermächtigungsgesetz brauchts nicht für Diktatur, die Notstandsgesetze tuns auch, Schutzhaft lager, gezielte Tötung es gibt nichts was undenkbar ist, und die Menschen gehen wieder mit wie die Schafe zur Schlachtbank.
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