Bahnstreik Grundrecht auf Streik

Das Nürnberger Arbeitsgericht verbietet den Ausstand der Lokführer, aus wirtschaftlichen Gründen. Was ist das Grundrecht auf Streik noch wert? Ein Kommentar

Mit Richtern ist es ähnlich wie mit Ärzten: Man muss nur lange genug suchen, dann findet man schon einen, der tut, was man will. Zum Beispiel gesunde Mandeln entfernen. Oder einen Streik verbieten. Die Bahn hat dieses Prinzip an diesem Mittwoch erfolgreich genutzt. Die Arbeitsgerichte in Hagen und Stuttgart wollten nicht entscheiden, in Frankfurt dauerte es dem Bahnmanagement zu lange. Da nahm man eben Nürnberg. Siehe da: Treffer, versenkt.

Abseits der Frage, ob man es überhaupt für gut befindet, dass dieser Arbeitskampf zwischen der Bahn AG und der Mehrheit ihrer Lokomotivführer auch juristisch geführt wird, sind in der Begründung des Nürnberger Gerichts erstaunliche Argumente zu lesen. Da heißt es, der Streik sei "unverhältnismäßig und rechtswidrig", weshalb man ihn gleich fürs ganze Land verbieten müsse, jedenfalls bis zum 30. September. So weit ist noch kein anderes Gericht gegangen. Warum dafür eine einstweilige Verfügung nötig sei, die sofort gilt? "Im Rahmen der Gesamtabwägung ist diese Einschränkung angesichts der irreversiblen Folgen eher hinzunehmen, als einen möglicherweise rechtswidrigen Streik zuzulassen", heißt es weiter. Und der Gerichtssprecher argumentiert so: Es könne eben zu großen volkswirtschaftlichen Schäden kommen, besonders während der Hauptreisezeit. Diese Schäden könnten nicht mehr rückgäbgig gemacht werden, wenn sich der Streik als rechtswidrig erweise.

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Was aber soll an diesem Streik rechtswidrig sein? Die Lokführer berufen sich auf ihre grundgesetzlich verbriefte Koalitionsfreiheit, und nachdem die Friedenspflicht abgelaufen ist und eine Urabstimmung abgehalten wurde, kündigen sie einen Streik an: befristet auf vier Stunden, beschränkt auf den Güterverkehr. Und im Wissen, dass die Bahn durch anderes Personal und umgestellte Dienstpläne einen großen Teil des Zugverkehrs wird aufrechterhalten können.

Natürlich finden sich gleich Experten wie der Mainzer Staatsrechtler Friedhelm Hufen, die dem Gericht zur Seite springen. Richtig sei das Urteil, sagt Hufen, weil die letzte Möglichkeit zu Tarifgesprächen vor dem Streik noch nicht ausgenutzt sei, und das schreibe die Verfassung doch vor. Aber die Bahn, so viel wissen wir längst sicher, will gar nicht reden. Sie will von den Forderungen der Lokführer überhaupt nichts wissen. Was also bleibt der Gewerkschaft übrig - klein beigeben?

Dann argumentiert Hufen noch, das Streikziel sei rechtswidrig, da keine unterschiedlichen Löhne und Arbeitsbedingungen je nach Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gewerkschaft gewährt werden dürfen. Das dem so ist, ist jedoch höchstrichterlich längst noch nicht entschieden. Weshalb der Tübinger Arbeitsrechtler Hermann Reichold wahrscheinlich die zutreffendere Prognose äußerte: Er glaubt nicht, dass die Entscheidung der Überprüfung durch die nächste Instanz standhalten wird. Denn wenn man diesen Streik für unverhältnismäßig erkläre, schaffe man Streiks erster und zweiter Klasse. Wessen Arbeit gesellschaftlich besonders wichtig sei, hätte es nämlich nach dieser Logik besonders schwer, seine Rechte durchzusetzen.

Leser-Kommentare
  1. Man kann nicht umhin, diesem Urteilsspruch eine starke ideologische Komponente zu unterstellen, steht der geplante Streik der Lokomotivführer doch in einem krassen Gegensatz zu der von den Wirtschaftsexperten unserer Zeit fast schon vollständig durchgesetzten ehemaligen Thatcher-Maxime "There Is No Alternative".

    Eine Gesellschaft aber, die ohne Alternativen leben muss, wurde früher als Diktatur gebrandmarkt.

    Haben wir in Deutschland mittlerweile einen Zustand erreicht, in dem ideologisch motivierte Intriganten unser Rechtssystem manipulieren können?

    Wollte unser Land am 9. November 2007 nicht eigentlich seine Volljährigkeit in Sachen "deutsche demokratische Einheit" feiern?

    Es wäre überhaupt nicht übertrieben, wenn dafür nun am 3. Oktober 2007 der "Tag des deutschen Streikrechts" begangen würde, zumal wir die deutsche Einheit nicht zuletzt dem Aufstand der polnischen Werftarbeiter 1980 in Danzig verdanken.

  2. Wenn man die Forderungen der Lokführergewerkschaft zugrunde legt, so erscheinen einem die geforderten 30% Gehaltserhöhung mehr als Erpressung, genauso wie es bei den Piloten bei der Lufthansa der Fall gewesen ist. Wenn bestimmte Berufe einer Industrie aufgrund ihrer Funktion besonders viel Schaden zufügen können, sollten deren Forderungen "angemessen" sein, um nicht die Verhandlungsposition der Gewerkschaften zu schwächen, die eben nicht solchen Druck ausüben können. Was angemessen ist, das entscheidet darüber, wie viel Verständnis und Solidarität aus der Bevölkerung für einen Arbeitskampf entwickelt wird. Damit auch darüber, wie viel Rückenstärkung bei Tarifverhandlungen die Gewerkschaften erfahren.

    Ob die Forderungen der Gewerkschaft angemessen sind, darüber kann man im Artikel kaum Fakten entnehmen.

  3. Da wirkt einfach die jahrelange Gehirnwäsche der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft und ähnlicher Lobbygruppen. Und dass die dann auch entsprechende Richter finden, war zu erwarten.
    @erol bulut
    Wenn ein Lokführer tatsächlich nur 1500 € netto in der Tasche hat und das bei Arbeitsbedingungen, bei denen er dann oft seine Freizeit irgendwo weit weg von zu Hause verbringen muss (zumindest habe ich das so gehört), dann kann ich in der 30 %-Forderung nichts Unbilliges sehen.

    • Anonym
    • 08.08.2007 um 17:33 Uhr

    auf streikende arbeiter schiessen?

  4. Im Urteil wurden die sicher gegebenen überragenden volkswirtschaftlichen Interessen überstark bewertet. Dass
    die Bahn hierzu den Gerichtsort wechselte, spricht für ein politisch-juristisches Strategie-Manöver.Auch ich habe mich übrigens sehr geärgert, dass alles auf Streik hinauszulaufen schien. Auch mir sind die Egoismen der Herren Schell und Mehdorn übertrieben. Aber andererseits hätte eine fähige Personalchefin bei der Bahn ( Fr. Suckale) erkennen müssen: Da gibt es ein Struktur- und/oder Gerechtigkeitsproblem.
    Meine Schlußfolgerung lautet: Wie anders will man eine schreiende Ungerechtigkeit ändern ohne einen Streik??
    Es geht nicht mit Singen oder Beten. Es geht nicht mit Bittschriften. Und noch so gute Argumente und Reden mit Engelszungen - was nützt es ? _- wenn sie Jahr für Jahr bei egomanischen Entscheidern abprallen.
    Da gibt es einen Vorstand bei der Bahn, einen Aufsichtsrat, übrigens fastparitätisch, einen Verkehrsausschuß des Dt. Bundestages, einen Bundesverkehrsminister, Verkehrsminister der Länder - lasst es mich sagen: Was machen alle diese Ober-Pfeifen??

  5. finde ich den Artikel...

    Da hat wohl wieder einer geglaubt schlauer zu sein als alle anderen und den zukünftig streikenden einen Knüppel zwischen die Beine geworfen. Dabei wurde völlig ausser acht gelassen wie Engsinnig diese Entscheidung ist. Ein Sieg scheint es momentan zu sein, ein Achtungserfolg (für die Herren der Bahn) eventuell auch noch. Doch die Gesellschaft als ganzes mit den immer weiter auseinander klaffenden Einkommens und vermögensverhältnissen fällt mal wieder auf die Nase. Generell sind alle Industrienationen so Vermögend das es mehr als genug hätte für alle und beinahe alles. Wollten wir, bzw unsere Vorfahren das nicht mal erreichen? Den Aufsteig aus einem harten Leben in eine gebildete, aufgeschlossene Gesellschaft in der jeder genügend hat zum Leben. Leider kann wegen der ausgrenzenden politischen Entscheidungen (gegen Arme, Alte, Un/Gebildete, Invalide, Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger, Ost-West usw.) der vergangen jahre nicht mal mehr das gewährleistet werden... Wie engsichtig sind doch viele derer da oben die es eigentlich besser wissen müssten aber wohl nicht mehr können...

  6. Ich kann bei dem Richterspruch nur noch fassungslos den Kopf schütteln.
    Das ganze macht auf mich den Eindruck, als ob man tatsächlich nur lange genug suchen muss, um die passenden "Erfüllungsgehilfen" zu finden.
    Wie ja schon beschrieben, lehnten andere Gerichte die Anträge ab, oder, wie Frankfurt, sieht es keine solche Dringlichkeit.
    Für mich ist dies Rechtsbeugung, denn, hätte Nürnberg auch abgelehnt, sind bestimmt noch jede Menge weitere Gerichte eingeschaltet gewesen. Irgend ein Gericht wird da schon den Strick drehen. Mit Rechtsstaatlichkeit kann das wohl nicht mehr bezeichnet werden. Dies ist die Kultur, über die wir normalerweise lachen, wenn Meldungen aus den USA kommen, daß eine Frau Schmerzensgeld zugesprochen bekommt, weil sie sich den Kaffee einer Fastfood-Kette über die Schenkel goss.
    Die verquerte Denkweise des Herrn Hufen bleibt mir ehrlich gesagt völlig verschlossen.
    Ich bin fest davon überzeugt, daß spätestens höchstinstanzlich das Urteil gekippt wird. Es entbehrt jeder Grundlage und fußt noch nicht einmal auf realen Fakten. Dieses vorliegende Urteil hat für mich zumindest den gleichen Stellenwert, wie das Urteil, das Züchtigungen mit Blick auf den Koran erlaubt.
    Ob die Lokführer nun 30% bekommen oder nicht, ist hier noch nicht einmal die Frage. Die Frage ist doch, ob hier derart einseitig (vor allem auch noch ohne Anhörung der Gegenseite) in die Tarifautonomie eingegriffen werden darf oder nicht.
    Selbstverständlich haben die Lokführer den Zugriff auf neuralgische Punkte. Aber es ist ihr gutes Recht, diese Mittel einzusetzen. Die IG Metall machte es früher ähnlich. Um die Streikkasse zu schonen wurden explicid die Weichteile der Wirtschaft heraus gesucht, um so den Schaden zu maximieren und gleichzeitig den Aufwand zu minimieren. Such Dir einen Autozulieferer heraus, leg ihn lahm, und Du legst damit innerhalb kurzer Zeit die ganze Automobilindustrie lahm. Solch massive Aktionen hatte die GDL noch nicht einmal vor. Der Streik war auf 4h bestimmt. nicht mehr und nicht weniger. Hier sollte man sich mal über die Verhältnismäßigkeit Gedanken machen.

    BTW: ich bin nun wirklich kein Gewerkschaftsfreund, egal, wie die Gewerkschaften auch immer heißen mag. Aber hier geht es doch ganz offensichtlich darum, Ideolgien zu geltendem Recht zu verbiegen.

    • keox
    • 08.08.2007 um 18:03 Uhr

    resp. ihrer macht, ist ja nun auch lange genug schwadroniert worden, wenn ich so an die herrendamen von gelb/schwarz denke.

    schaffung des gläsernen untertanes, großzügigste - also beliebige - flexibilisierung des GG, militarisierung der gesellschaft durch unerlaubten einsatz der bundeswehr innen und außen, schaffung von feindbildern, verschmelzung der größten parteien zu einer einheitspartei der mitte - auch koalition der billigen genannt-, und nun, als sahnehäubchen noch eine justiz, die den gewerkschaften die beine unterm steiß weghauen will.

    was zu den deutschen medien dabei zu sagen ist, ist auch nix neues. wes brot ich eß, des lied ich sing. die vierte gewalt als fünfte kolonne.

    klar, die friseure sind heut besser, aber mit nur einem hauch von vorstellungsvermögen schnuppert man die luft der "unsäglichen vergangenheit", wie man heute gern aggressiv formuliert.

    aggressiv deshalb: "nun frag bloß nicht nach einzelheiten, du siehst doch wie ich mich quäle".

    es gibt länder, da finden generalstreiks statt.

    ohne erlaubnis.

    sogar in europa.

    bisher noch

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