Pressefreiheit Ermittlungen gegen Journalisten

Staatsanwälte ermitteln wegen der Berichterstattung über den BND-Untersuchungsausschuss. Sie wollen vermutlich vor allem deren Informanten einschüchtern.

Am 22. Februar dieses Jahres erschien in der ZEIT ein Artikel, der unter der Überschrift „Der gehört nicht hierher“ interessante Details aus dem Fall Murat Kurnaz enthüllte. Zwei BND-Agenten und ein Verfassungsschützer waren demnach im September 2002 nach Guantánamo gereist um den dort einsitzenden Deutsch-Türken zwei Tage lang über mögliche Kontakte zu islamischen Terroristen zu befragen. Die  ZEIT zitierte ausführlich aus vertraulichen Protokollen und berichtete zudem anhand anderer interner Quellen darüber, wie die rot-grüne Bundesregierung versuchte, die Wiedereinreise von Kurnaz nach Deutschland zu verhindern. Inzwischen ist der Artikel Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen „wegen Verletzung von Dienstgeheimnissen“.

Nicht nur die ZEIT ist betroffen. Insgesamt mindestens 17 Journalisten unter anderem vom Spiegel , der Süddeutschen Zeitung und der Berliner Zeitung werden bezichtigt, in ihrer Berichterstattung über den BND-Untersuchungsausschusses des Bundestages Dienstgeheimnisse verraten oder dazu Beihilfe geleistet zu haben. Auch gegen unbekannte Bundestagsabgeordnete und deren Mitarbeiter wird ermittelt. Alle beschuldigten Journalisten haben in den vergangenen Monaten immer wieder auf möglich Missstände im Bundesnachrichtendienst und auf Versäumnisse im Kanzleramt hingewiesen. Sie haben sich in ihrer Berichterstattung auf vertrauliche Informationen aus Behörden sowie auf geheime Unterlagen des Untersuchungsausschusses gestützt.

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Für den Chefredakteur der ZEIT ist dies eine Selbstverständlichkeit. „Bei Amtsversagen besteht ein berechtigtes öffentliches Interesse an der Aufklärung,“ sagte Giovanni di Lorenzo im Gespräch mit Zeit Online . „Das Zitieren aus vertraulichen Protokollen war angesichts der Schwere der Vorwürfe im Fall Kurnaz ein Gebot der Stunde für eine freie Presse. Wir würden es in einem vergleichbaren Fall wieder tun.“

Die Vorwürfe, denen der BND-Untersuchungsausschuss des Bundestages seit mittlerweile 15 Monaten nachgeht, sind in der Tat massiv und umfangreich, mehrfach wurde der Untersuchungsauftrag bereits ausgeweitet. Die Bundestagsabgeordneten beschäftigen sich unter anderem mit der möglichen Duldung von geheimen CIA-Gefangenentransporten durch die Bundesregierung. Sie gehen den umstrittenen Aktivitäten von BND-Mitarbeitern während des Irak-Krieges in Bagdad nach. Der Ausschuss soll zudem aufklären, was die Bundesregierung über die Entführung von Khaled el Masri nach Afghanistan wusste und ob Vorwürfe zutreffen, dass das Kanzleramt die Freilassung des Bremer Guantánamo-Häftlings Murat Kurnaz sowie dessen Wiedereinreise nach Deutschland jahrelang hintertrieben hat.

Untersuchungsausschüsse sind eine wichtige Waffe der Opposition in der parlamentarischen Demokratie. Die Opposition versucht typischerweise der Regierung ein Fehlverhalten nachzuweisen, die wiederum hat nur mäßiges Interesse an Aufklärung. Dass einzelne vertrauliche Akten an die Journalisten weitergegeben werden, um bei der Aufklärung beziehungsweise dessen Verhinderung mit der Öffentlichkeit über Bande zu spielen, ist eher die Regel als die Ausnahme.

Ausgelöst wurde das jetzige Ermittlungsverfahren wegen Geheimnisverrats durch den Bundestagspräsident Norbert Lammert. Er hatte als zuständiger Dienstherr die Staatsanwaltschaft dazu ermächtigt. Diese Ermächtigung ist laut Strafgesetzbuch die Voraussetzung dafür, dass die Ermittlungsbehörden aktiv werden können. Allerdings, das sagte Lammerts Sprecher am Freitag, sei es dann allein Sache der Staatsanwaltschaft, ob und gegen wen sie tatsächlich ein Ermittlungsverfahren einleitet.

Möglicherweise nahmen die Aktivitäten, die jetzt in den Ermittlungen gegen 17 Journalisten mündeten, im Kanzleramt ihren Ursprung. Dem waren die pausenlosen Enthüllungen in den Medien seit langem ein Dorn im Auge. Schließlich brachten diese die Regierungsvertreter, allen voran den ehemaligen rot-grünen Kanzleramtschef und heutigen Außenminister Frank Walter Steinmeier immer wieder in Erklärungsnot. Anfang des Jahres schließlich beschwerte sich das Kanzleramt massiv bei dem Ausschussvorsitzenden Siegfried Kauder (CDU) und drohte damit, dem Ausschuss keine weiteren Akten zur Verfügung zu stellen. Darauf hin schrieb Kauder an den Bundestagspräsidenten, und die Ausschussmitglieder von CDU, SPD und FDP unterstützten ihn dabei.

Im Gespräch mit ZEIT online verteidigt der Untersuchungsausschussvorsitzende sein Vorgehen. Anfang des Jahres sei fast jeden Tag aus vertraulich eingestuften Akten zitiert worden. Durch deren Veröffentlichung sei die Ausschussarbeit „massiv beeinträchtigt worden“. Ihm sei es allerdings nicht um Ermittlungen gegen Journalisten gegangen, sondern um die undichte Stelle im Ausschuss. „Ich will das Leck haben“, sagte Kauder, ihm gehe es darum im Bundestag „die Schotten dichtzuhalten“.

Dem Eindruck, durch die Veröffentlichungen sei die Aufklärung behindert worden, widerspricht allerdings Max Stadler. Der FDP-Vertreter im Untersuchungsausschuss sagte zu Zeit online , die Veröffentlichungen hätten zur Aufklärung beigetragen. Viele Aspekte des Falls hätten daher durch die Öffentlichkeit besser bewertet werden können. Natürlich müssen sich die Ausschussmitglieder an Regeln und Gesetze halten, sagte Stadler, aber er habe von Anfang an davor gewarnt, gegen Journalisten zu ermitteln.

Juristischen Streit um die geheimen Ausschussakten gibt es auch an anderer Stelle. Der FDP-Politiker Stadler hatte zusammen mit den anderen Oppositionsvertretern im BND-Untersuchungsausschuss immer wieder darüber geklagt, dass von der Bundesregierung viel zu viele Akten als vertraulich eingestuft worden seien. „Es müssen mehr Akten öffentlich werden“, fordert Stadler, beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat er deshalb eine Verfassungsbeschwerde eingereicht.

Die Ermittlungen gegen die 17 Journalisten werden jedenfalls leer laufen. Der Hamburger Oberstaatsanwalt Rüdiger Bagger nennt das Verfahren im Lichte des Cicero-Urteils des Bundesverfassungsgerichts „Quatsch“. Ein wenig verwunderlich ist angesichts dieser Einschätzung allerdings, dass in diesem Zusammenhang auch in seiner Behörde gegen Journalisten ermittelt wird.

Die Zeitschrift Cicero hatte sich mit einer Verfassungsbeschwerde gegen die Untersuchung ihrer Redaktionsräume gewehrt. In dem Urteil hatte die Verfassungsrichter am 27. Februar diesen Jahres erklärt, die bloße Veröffentlichung eines Dienstgeheimnisses reiche nicht aus, Journalisten wegen Geheimnisverrats strafrechtlich zu verfolgen. Sofern die Staatsanwaltschaft hofft, auf diesem Wege an die Namen der Informanten zu kommen, wird sie enttäuscht werden. Alle betroffenen Journalisten werden sich auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht berufen.

Der ZEIT -Chefredakteur Giovanni di Lorenzo verurteilt die Ermittlungsverfahren deshalb als „neuerlichen massiven Versuch, die Informanten von Journalisten einzuschüchtern. „Das Entscheidende ist nicht, dass Journalisten davon betroffen sind“, sagte er im Gespräch mit ZEIT online . „Denn diese Ermittlungen sind eine reine Formsache und werden im Sande verlaufen.“ Das Entscheidende sei vielmehr, „dass die Informanten von Journalisten in den Behörden oder Ausschüssen weiter unter Druck gesetzt werden sollen“. „Ich hoffe, dass wir schnell herausfinden, wer für die gefährliche Drohung die politische Verantwortung trägt“.

 
Leser-Kommentare
    • keox
    • 03.08.2007 um 17:37 Uhr

    ich meine ZEIT.

    immer auf der seite der staatlich bedrohten und verfolgten.

    weiter so.

  1. 070803fr1751

    Aber Hallo, liebe Mit-Leut,
    ich formulierte mal "Geheimnisse hat nur der, der sie nötig hat." Und es mag sein, daß "man" auch mal ein Geheimnis haben muß, wenn "man" der Mama... oder dem Papa....

    Aber unter erwachsenen Menschen, die damit lediglich ihre unrechtmäßigen Machenschaften vertuschen wollen? Isset denn die possibility. Meine Frau sagt in solchen Fällen stets: "Ich will mal ganz ehrlich sagen, das ist voll unmöglich!!"

    Und, ich kann nur vor diesen Informanten den Hut nehmen, die das alles nicht mehr mitmachen wollen, (ich hoffe sie handeln nicht aus monetären Interessen heraus), die hier ein weiteres Kapitel dieser unsäglichen rot-grünen Koalition aufdecken. Wer weiß, was da noch so alles rauskommen wird.

    Schweinereien gehören ans Tageslicht.

    So isset und so warschs und das soll sich nicht ändern!!

    Mit herzlichem Gruß und kühl-rauchendem Kopfe
    Ihr Mit-Leid -äh- Mit-Leut
    klaus w.
    Dat KlaKoWa
    Mit Glied der MU - materiellen Unterschicht

    • mka
    • 03.08.2007 um 21:39 Uhr

    Wenn der Berichterstatter selbst Partei ist, wird’s immer etwas schräg.

    Ja, der Staatsanwalt hat eine Ermittlungsakte angelegt, so wie bei jedem Fahrraddiebstahl. Und irgendwann kommt die Mitteilung über die Einstellung der Ermittlungen. Wenn wirklich mal ein Verfahren eröffnet werden sollte, verweist der Journalist auf sein Zeugnisverweigerungsrecht und aus die Maus.

    Was machen die Herren Chefredakteure aus dem Vorgang: „Einen Angriff auf die Pressefreiheit.“ Gut gebrüllt. Den Vorgang geschickt zur Eigenwerbung genutzt. Wenn ihr das öfter macht, steht euch die breite Öffentlichkeit nicht mehr bei, wenn es wirklich mal drauf ankommt.

    Ja, einige durch die Indiskretionen öffentlich gewordene Informationen über das Handeln der Exekutive waren für mich als Staatsbürger durchaus von Bedeutung.

    Andererseits scheint es aber doch auch Gründe dafür zu geben, dass bestimmte exekutive Handlungen der Vertraulichkeit oder gar Geheimhaltung unterliegen. Wäre dem nicht so, hätten wir uns sicherlich schon dazu entschlossen jedes exekutive Handeln öffentlich ablaufen zu lassen.

    Ach ja, es sind selten ehrenwerte Motive, die Informanten zu solchen werden lassen. Im aktuellen Fall gab es einerseits Informanten, die Steinmeier abschießen und andererseits Informanten, die ihn schützen wollten.

    • wpev
    • 03.08.2007 um 22:31 Uhr

    Stehen sie über dem Gesetz? Sind sie gegen Versuchungen gefeit? Sind sie mehr als "Du und ich"?????? Wirklich? Nöööhhh!!!!!!!!
    Also soll sachlich ermittelt werden... also sollen die Betroffenen mit Korrektheit und Transparenz die Sache unterstützen... im Eigeninteresse. Falls hierbei noch möglich, mag die Gerechtigkeit siegen.

  2. Freiheitsberaubung und Beihilfe zur Folter sind Kapitalverbrechen, die vor Gericht gehören, und nicht vor politisch gesteuerte Untersuchungsausschüsse um zu vertuschen..

    Das ganze hat nichts mit Rechtsstaat und Gewaltenteilung mehr zu tun.

    Politkriminelle müssen das Recht wieder fürchten, und nicht ihr eigenes Recht schaffen.

  3. „Ich will das Leck haben“, sagte Kauder, ihm gehe es darum im Bundestag „die Schotten dichtzuhalten“.

    Ich glaub, bei Kauder schäublets. Die Schotten macht man nur dann dicht, wenn das Leck das Schiff dem Untergang weiht. Ist es schon soweit in Deutschland? Bezeichnet sich die Volksvertretung - der Bundestag - schon als leckes Schiff, welches durch die gefährlichen Untiefen seines Volkes dümpelt?

  4. Es gibt sowieso zu viel Geheimniskrämerei. Ich finde es gut, wenn Jounalisten möglichst alles veröffentlichen, was geheim ist. Von Untersuchungsausschüssen kann man nach aller Erfahung sowieso nicht viel erwarten. Interessierte Kreise kommen sowieso billig oder unbillig an die benötigten Informationen (-->angefütterte Abgeordnete), warum soll der Wähler denn als letzter erfahren, was wer verbrochen hat? Im Dunkeln ist gut munkeln, aber das ist nicht im Sinne einer funktionierenden Demokratie.
    Die Politiker sollen Angst haben, daß ihr menschenfeindliches Verhalten (Fall Steinmeier) öffentlich wird.

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