Terrorverdacht Berliner Soziologe freigelassen
Der unter Terrorverdacht verhaftete Soziologe Andrej H. ist frei. Der Verdacht, Mitglied der terroristischen Vereinigung "militante gruppe" zu sein, besteht fort. Die Bundesanwaltschaft will Beschwerde gegen die Haftaussetzung einlegen.
Die Proteste gegen die Inhaftierung des Berliner Wissenschaftlers waren immer lauter geworden. In zwei offenen Briefen an die Bundesanwaltschaft hatten mehr als 100 Wissenschaftler aus Deutschland, Kanada, Australien und den USA die sofortige Freilassung des Soziologen Andrej H. gefordert. Online sind bereits über 3000 Unterschriften aus dem wissenschaftlichen Umfeld zusammen gekommen.
Nun hatten die Proteste Erfolg: Der 36 Jahre alte H., der seit mehreren Jahren als wissenschaftlicher Mitarbeiter der Humboldt-Universität tätig ist, wurde am Mittwoch gegen eine Kaution sowie Meldeauflagen aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Verdacht, Mitglied der terroristischen Vereinigung „militante gruppe“ (mg) zu sein, besteht nach Angaben der Bundesanwaltschaft aber fort. Der Haftbefehl sei nur außer Vollzug gesetzt worden.
Nach Angaben der Anwältin des Soziologen , Christina Clemm, habe die Bundesanwaltschaft vor, Beschwerde gegen die Haftaussetzung einzulegen. Eine Begründung der Beschwerde liege jedoch noch nicht vor. Bereits vor der Haftverschonung hatte die Anwältin im Gespräch mit ZEIT online betont, dass die Indizien gegen Andrej H. weder die Haftbedingungen noch den Vorwurf rechtfertigten, er sei Mitglied der "militanten gruppe". In den 29 Aktenordnern, in denen das Bundeskriminalamt (BKA) Informationen über Andrej H. zusammengetragen hatte, stehe "nichts drin." Das BKA observiert den Soziologen seit einem Jahr.
Auch der Berliner Soziologie-Professor Hartmut Häußermann sagte am Donnerstag, es gebe keinen konkreten Hinweis auf eine Mitgliedschaft von Herrn H. in der "militanten gruppe". “ Häußermann ist der Verfasser einer der offenen Briefe . Darin heißt es wörtlich: „Die Art von Gewaltbefürwortung und -ausübung, wie sie von der "militanten gruppe" praktiziert wird, lehnen wir strikt ab. Zugleich verwahren wir uns aber entschieden gegen die Konstruktion der intellektuellen Täterschaft, wie sie von der Bundesanwaltschaft vorgenommen wird.“
- Datum 23.08.2007 - 13:08 Uhr
- Quelle ZEIT online
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Wenn man annimmt, die Strafverfolgung in diesem Fall sei einer Sache der Neu-Justierung (!) des Verhältnisses von Wissenschaft und Recht, d.h. die Klärung der Frage, was eine intellekutuelle Tätschaft ist, dann ist dies nicht bloß Verahndlungs-, sondern Aushandlungssache. In dem Prozess der Aushandlung geben alle (Beteiligten) nach bestem Wissen und Gewissen an, wie sie sich dieses Verhäntnis "unter bestehenden Verhätnissen" vorstellen. Die Staatsanwälte sagen: Terrorgefahr. Die Wissenschaftler sagen: "gegängelte Forschung".
Jetzt wäer die Fragem, was Andrej H. selber dazu sagen würde und wird eventuell. Kann er überhaupt glaubhaft machen (oder glaubhaft zugeben), dass er unschuldig ist? Diese Frage ergibt sich aus folgender Schwierigkeit: Will er sich selber schützen, wird er alles abstreiten oder gar schweigen. Untersucht er "quasi-terroristen", so sagt er auch Fadenscheiniges oder gibt die Forschung auf. Steigt er in den unpersönlichen Diskurs der Freiheit der Forschung ein, so macht sich diese Ver-Unpersönlichung, also die Ent-Bindung von seinem eigenen Schicksal, verdächtig. Selbst wenn es gute Argumente dafür gibt. Aber vielleicht wird er nicht auf wissenschaftliches scheigen dürfen plädieren und kann einsichtig machen, warum der Eindruck entstand, den die Bundesanwaltschaft da auf ihren Papieren stehen hat. Diese Behauptungen sind andersherum den Gewissheiten (z.B. der Freiheit der Forschung) ausgesetzt.
Andrej H. soll "glaubhaft machen (oder glaubhaft zugeben), dass er unschuldig ist"??? Und er soll "kurz einsichtig machen warum der Eindruck entstand, den die Bundesanwaltschaft da auf ihren Papieren stehen hat"???
Ist das irgendeine Form maliziöser Ironie oder meinen Sie das ernst?
Der Weg vom Tat- zum Gesinnungsstrafrecht ist jedenfalls einer, der mit rechtsstaatlichen Prinzipien nicht in Einklang zu bringen ist - wie man am Beispiel Andrej H. sieht.
Aber um Ihre Frage doch noch zu beantworten: die Anwältin des Soziologen nahm Akteneinsicht und ihr Statement finden Sie hier (zweiter Absatz). Das muss man selber lesen, sonst glaubt man es nicht.
Ein gutes hat die Sache: Die Bundesanwaltschaft hat sich so sehr auf die Knochen blamiert, daß ihre Autorität, und damit auch ihre Handlungsfähigkeit, nachhaltig Schaden nehmen könnte.
Schön wär's.
"Die Staatsanwälte sagen: Terrorgefahr."
Es ist bis heute noch niemandem gelungen, "Terror" zu definieren. Es ist daher nachgerade unglaubwürdig, die bestrafenswürdige Brandstiftung als solchen auszugeben. Wie überhaupt seit geraumer Zeit die Gesetzgebung zunehmend im Widerspruch zur Forderung der Rechtsklarheit und -sicherheit Begrifflichkeiten einführt, die auf einer "offenen Richterskala" der - willkürlichen? - Auslegung harrt. Auch insoweit ist daher die schleichende Aushöhlung unseres Rechtssstaates ohne weiteres feststellbar.
Sie stellen weiters die Frage, ob Andrej H. "überhaupt glaubhaft machen (..) [kann], dass er unschuldig ist?"
Die Frage verbietet sich insoweit, als für den Betroffenen die Unschuldsvermutung streitet und es bekanntlich Sache der Anklagebehörde ist, zur evt. Überzeugung des Gerichts dessen SCHULD zu beweisen.
Ich meine: Es geht darum, die Strukturen unseres Rechtsstaates zu stärken, nicht zu schwächen. Und mahnend die Stimme zu erheben, wenn dessen Binnenkontrolle zu versagen scheint. Ganz SOUVERÄN !
Vielleicht habe ich kuch etwas missverständlich ausgedrückt. Die Frage war folgende: Da Recht also in einem Diskurs gemacht wird, weder nur von der Anwaltschaft noch irgendwelchen anderen Aktueren, da es also Aushandlungssache ist, an der sich im Prinzip alle beteiligen könnten, was würde es ausmachen, wenn Andrej H. sich zu Wort melden würde? Es geht nicht darum, inh für seine Gesinnung zu bestrafen, sondern einzuschätzen, welchen Stellenwert oder Qualität seine Stimme haben könnte in diesem Aushandlungsprozess. Ich meinte provokativ durchaus, seine Stimme ist eben nicht sehr relavant, weil er letztlich nichts (glaubhaft) versichern kann. (und sagte er, er wolle den Staat abschaffen, dann würde er von allen Diskursen, weil wahnsinnig, ausgeschlossen)
Dass die Anwältin sagt, (dem wortlaut nach) das sei quatsch, dass las ich sehr wohl. Aber sie ist für ihren Optimismus bzw. Leseart des Falls doch schon bezahlt. Nicht Schuld(zuweisung) stand im Vordergrund des threads, sondern die Frage, in wie fern er denen, die den offenen Brief unterschrieben, versichern kann, dass er unschuldig ist und damit in seine eigene Strafaushandlung einwirkung nimmt. Die Fragen markierten Eventualitäten. Ach, und es geht schon gar nicht darum, mit einem Wisch die ganzen Standpunkte moralisch zu unterminieren.
So, und wenn man sich das so anhört, dann muss man sich ja wirklich (ohne einschränkung) fragen, was die Staatsanwaltschaft oder welche Genossen das auch immer sind, was die da verzapfen, wenn sie doch noch weiterklagen wollen. Das gute ist aber, sie werden weiter bezahlt, selbst wenn sie aufgäben. Terrorgefahr deutet bereits an, dass difuse Verdachtmomente zwnagsläufig eher zur Überwachung gelangen als ohne Terrorgefahr. Demnach hat auch noch keiner den Rechtsstaat zweifelsfrei definiert und die Juristen sind wohl kaum damit beschäftigt, ihre Lern- und Denkgrundlage abzusägen. Vielmehr sind sie Teil des Aushandlungsprozesses und demnach dürfen sie sagen, "wir hüllen den rechtsstaat nicht aus" und "wir halten Andrej H." für verdächtig. Und das kann ich meinen, selbstwenn ich den offenen Brief unterschrieben habe.
seine Unschuld beweisen - nach rechtsstaatlichem Recht und Gesetz -, sondern das Gericht muss nach üblicher Prozedur und Verhandlung die Schuld des Angeklagten nachweisen! Noch ist das so jedenfalls! Und ist eine Seite mit dem Urteil nicht einverstanden, so kann sie Revision einlegen bis zum OLG und weiter ...
Es ist beängstigend, wie wenig so manche unserer Demokraten hierzulande von unserem Staatswesen verstehen.
Noch gilt die Unschuldvermutung solange, bis es zu einem endgültigen Urteil eines ordentlichen Gerichtes gekommen ist! Die Methoden jener Staatsanwälte, die Andrej H. verhaftet und eingesperrt haben gleichen eher denen der Stasi!
Der Gipfel der Unwissenheit: "Kann er überhaupt glaubhaft machen (oder glaubhaft zugeben), dass er unschuldig ist?" Studieren sie mal unsere Grundgesetze Herr Silie! Recht wird nicht in einem Diskurs gemacht! Lächerlich!
"Die Wolke der Unwissenheit
wird für immer bei uns sein"
Aber abgesehen davon, es besteht ein Unterschied zwischen Ver- und Aushandlung. Verhandlung ist das, worauf eure Kritik abzielt. Die vor Gericht. Aushandlung ist ein gesellschaftlicher Prozess, der noch nicht stabilisierte "Normen" im weitesten Sinne "diskutiert". Der auch prozesshaftig ist, natürlich, allerindgs ein gänzlich weitreichenderer als "nur" die Verhandlung vor Gericht, welche als in hohem Maße stabilisiert gelten kann. In der Aushandlung verhandeln alle mit, die wollen. Vor Gericht in VERhandlung ist das nicht so. Unwissenheit hin oder her.
Haben Sie Erbarmen, nicht jeder versteht einen (in Bezug auf die vorliegende Frage: etwas abgehobenen) Diskurs in Rechtstheorie...;-)
Nichts für ungut.
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