Onlinedurchsuchung „Wir leben längst im Präventionsstaat“

Onlinedurchsuchungen verletzten die Grundrechte, sagte Ex-Innenminister Gerhart Baum. Im Gespräch mit ZEIT online warnt er vor einem Ausspähen der „ausgelagerten Gehirne“

ZEIT online: Herr Baum, verletzt das geplante BKA-Gesetz fundamentale Grundrechte?

Gerhart Baum: Ich meine ja. Die Onlinedurchsuchung ist das problematischste Stück dieser Initiative. Bei den Vorstellungen von Innenminister Schäuble ist aus meiner Sicht der Grundrechtsschutz nicht gewährleistet. Er ist Verfassungsminister und ich erwarte, dass er penibel damit umgeht, dass ein Gesetz verfassungskonform ist. Insbesondere nachdem mehrere Gesetz des Bundes und der Länder in der letzten Zeit vom Verfassungsgericht aufgehoben sind. Ich denke besonders an den Großen Lauschangriff.

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ZEIT online: Gehen Sie davon aus, dass die Onlinedurchsuchung heimischer Computer von Karlsruhe ebenfalls verboten würde?

Baum: Es gibt derzeit eine Reihe von Beschwerden gegen das nordrhein-westfälische Verfassungsschutzgesetz, das die Onlinedurchsuchung erlaubt, darunter eine von mir. Das Verfassungsgericht hat dazu fünf Sachverständige eingeladen, denen das Gericht Fragen vorgelegt hat. Aus denen geht hervor, wie schwierig die Materie ist. Denn die technischen Abläufe haben einen großen Einfluss auf die Beurteilung der verfassungsrechtlichen Situation.

ZEIT online: Das Innenministerium hat ja bereits zwei Kataloge solcher Fragen beantwortet, die die SPD-Fraktion und das Justizministerium gestellt hatten.

Baum: Die Antworten befriedigen mich jedoch nicht. Insbesondere ein Punkt ist von größter Bedeutung: Wo sind denn die praktikablen Mechanismen für den Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestaltung? Ich sehe sie nicht.

ZEIT online: Das Innenministerium sagt, es habe kein Interesse an „Tagebüchern oder Liebesbriefen“, die auf Computer-Festplatten gespeichert seien. Man interessiere sich nur für ermittlungsrelevante Informationen, und die gehörten gerade nicht zum Kernbereich privater Lebensgestaltung.

Baum: Das glaube ich nicht. Es wird nach allem, was wir wissen, nicht zu vermeiden sein, in diesen Kernbereich einzudringen. Wir reden hier über private Computer. Und ich mache mir auch Gedanken über die Zahl der betroffenen Personen, denn es ist ja nicht nur der betroffen, dem der Computer gehört, sondern alle, die ihn nutzen.

Ich kann mich auch überhaupt nicht zufriedengeben mit der Feststellung von BKA-Chef Jörg Ziercke, man wolle das auch aufgrund der hohen Kosten in nur wenigen Fällen machen. Ein Fall genügt, um einen Verfassungsverstoß feststellen zu können. Und wer sagt uns denn, dass Onlinedurchsuchungen nicht eines Tages sehr viel billiger werden. Meine Erfahrung ist, wenn etwas eingeführt wurde, gewinnt es eine Eigendynamik und wird sich ausweiten. Das haben wir bei der Telefonüberwachung erlebt.

ZEIT online: Das Innenministerium sagt auch, die Onlinedurchsuchung ist „wesensmäßig“ keine Wohnraumdurchsuchung im Sinne des Artikels 13 des Grundgesetzes?

Baum: Da bin ich ganz anderer Meinung. Der Schutz der räumlichen Privatsphäre erstreckt sich nicht darauf, was in den Räumen geschieht, sondern auch darauf, welche Informationen aus dem Bereich der Wohnung Dritten zugänglich sind. Erfasst wird damit auch der Zugriff auf dort aufbewahrte Gegenstände, insbesondere durch technische Mittel. Vor allem dann, wenn diese Informationen über den Wohnungsinhaber enthalten.

ZEIT online: Welche Grundrechte werden durch den Entwurf noch beeinträchtigt?

Baum: Artikel 1 des Grundgesetzes, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Natürlich auch Artikel 12, die Berufsfreiheit etwa der Anwälte und auch die Pressefreiheit.

ZEIT online: Die SPD will auf das Ergebnis der Verfassungsbeschwerde warten, das Innenministerium aber sagt, diese betreffe das BKA-Gesetz nicht, da sie gegen ein Landesgesetz gerichtet sei und für ein Bundesgesetz keine Auswirkungen habe.

Baum: Das ist eine Ansicht, die ich nicht teile. So wie in Karlsruhe das Verfahren vorbereitet ist, legt es mir den Eindruck nahe, dass das Gericht ein Grundsatzurteil anstrebt. Welches in seiner Bedeutung auch über das Verfassungsschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen hinausgeht. Es ist ohnehin eine merkwürdige Situation. Als wir vor zehn Jahren den Großen Lauschangriff diskutiert haben, ist der Eindruck entstanden, die Sicherheit der Bundesrepublik hinge am Lauschangriff. Wie wir später festgestellt haben, ist das gar nicht der Fall gewesen. Auch jetzt fokussieren wir uns wieder auf eine Maßnahme. Sie wird in ihrer Bedeutung für die Sicherheit hochgespielt. Ich möchte bei dieser Gelegenheit mal fragen, warum die Öffentlichkeit nicht zur Kenntnis nimmt, dass wir im Internetbereich nur 350 Fahnder haben?

ZEIT online: Im Grundgesetz steht, die Freiheit der Person ist unverletzlich. Ist sie das noch mit solchen Gesetzen?

Baum: Wir müssen uns generell die Frage stellen, ob wir in diesem Präventionsstaat, in dem wir uns längst befinden, nicht bereits in einer solchen Dynamik sind, die gar nicht mehr zu stoppen ist. Der Präventionsstaat, der Risiken zu mindern versucht, indem er Informationen über unverdächtige Personen in großem Umfang sammelt, ist unersättlich. Die Summe der Maßnahmen, die entsteht, ist eine große Gefahr und in hohem Maße besorgniserregend. Zum Glück wird das jetzt auch in der Öffentlichkeit so gesehen. Ich hatte jahrelang den Eindruck, dass Schutz der Privatheit kein Thema ist. Jetzt aber scheint zum ersten Mal wieder eine Diskussion im Gange zu sein, die zeigt, dass ein großer Teil der Bürger wieder außerordentlich sensibel bei diesem Problem reagiert.

ZEIT online: Vielleicht, weil wir alle etwas zu verbergen haben, und wenn wir das tun, es auf der Festplatte unserer Computer verbergen?

Baum: Mein FDP-Kollege Burkhard Hirsch hat mal gesagt, die Festplatte ist das ausgelagerte Gehirn. Hans-Dietrich Genscher nannte es mal Seelendepot. Ja, das ist wohl so.

ZEIT online: Für wie gut halten Sie Ihre Chancen bei der Klage in Karlsruhe?

Baum: Für sehr gut. Das Gesetz in Nordrhein-Westfalen ist so schludrig gemacht, dass es aus meiner Sicht keinen Bestand haben kann. Bei dem, was Schäuble gemacht hat, steckt mehr Substanz drin. Aber die reicht meiner Ansicht nach nicht aus, um den Grundrechtsverstoß zu vermeiden.

Gerhart Rudolf Baum ist Anwalt. Er war von 1978 bis 1982 Bundesinnenminister. Gemeinsam mit anderen hat er bereits mehrere Verfassungsbeschwerden gegen Gesetze eingelegt. Zuletzt gegen das Luftsicherheitsgesetz und die Onlinedurchsuchung.

Die Fragen stellte Kai Biermann.

 
Leser-Kommentare
  1. Als Staatsbürger bin ich bereit, für ein Mehr an Sicherheit Opfer zu bringen. Aber wo fängt es an und wo hört es auf? Ich habe den Eindruck, dass die bürgerlichen Freiheitsrechte immer mehr eingeengt werden und dass das Mega-Argument Terrorbekämpfung / Terrorabwehr praktisch alles an Fragen, Bedenken, ernsthaften Einwänden, Gegenargumenten totdrückt.Nach meiner Information nutzen Polizei, Kripo, Geheimdienste ihre derzeitigen Möglichkeiten längst nicht aus. Der Gesetzes-Vollzug ist also völlig ungenügend! In so einer Lage noch mehr Freiheitsrechte aufzugeben halte ich für unnötig. Es fehlt mir der schlüssige Beweis für die Notwendigkeit der online-Durchsuchung. Der BürgerIn wird ohnehin bis zum Gehtnichtmehr ausgeschnüffelt. Konten, pers. Daten, Gesundheitsdaten, Zeugnisse, Polizei- und Justizdaten, Steuerdaten - alles bildet ein diffuses Gemenge. Die Daten, die über den Einzelnen erhoben werden, schwirren "durch die Weltgeschichte". Der BürgerIn ist dem Ganzen schutz- und rechtlos ausgeliefert. Die bürgerlichen Rechte / Freiheitsrechte mussten einst mühsam erkämpft werden. man denke an Robert Blum! Ich meine, dass es mehr denn je erforderlich ist, die Sache der Freiheit zu hüten wie einen Augapfel. Hat man sie erst verloren, ist es längst zu spät!!

  2. Gäbe es in Ihrer Partei mehr Vertreter wie Frau Leutheusser-Schnarrenberger, Herrn Hirsch und Sie natürlich, dann wäre sie für mich eine echte Wahl-Alternative.

    Leider sehe ich nach wie vor eine Mehrheit der Mitglieder und Vertreter Ihrer Partei auf einem Kurs, der einen Marktliberalismus höher priorisiert als die Freiheitsrechte des Einzelnen.

    Zudem sehe ich die FDP in der Gefahr zum Besitzstandswahrer derer zu werden, die sich auf den Lorbeeren und Regelungen ausruhen, die sich aus der analogen Welt des vergangenen Jahrhunderts in das Jetzt fortgeschrieben haben. Auch an dieser "Front" wird die Freiheit bzw. freie Entscheidung eingeschränkt - nur ist das subtiler und gewohnheitsmäßiger und vermeintlich schmerzloser. Vermeintlich, weil weder die Dot-Com-Blase, noch der Finanzmarkt-Crash schmerzlos sind. Die FDP täte gut daran, auch hier für sich neu zu klären, wie Freiheit in der Wissensgesellschaft aussehen muss und wo manch alter Zopf, an dem auch die Wähler Ihrer Partei hängen, den wünschenswerten Fortschritt behindern - aber das ist schon ein anderes Thema..

    F. Mayer

  3. ...dann kommt der Staat auch zu dir.Von den ca 900 Hausdurchsuchungen im Vorfeld der massenhaft kriminalisierten G8-Widerstands führten etwa 20 zu noch nicht beendeten Verfahren.Die nur von einer Minderheit kritisierte Entwicklung Deutschland zu einem Überwachungsstaat stört deshalb niemand weil unsere aufgestzten demokratischen Strukturen nichts mit der hierachischen Alltagswelt zu tun haben.Auch im team gilt das Führerprinzip.Wer so dämlich ist zu glauben Terroristen wären mit online-Überwachungen zu knacken hat es eben verdient ausgebeutet & überwacht zu werden.Es wird zeit, wie Heine im vorletzten Jahrhundert Deutschland den Rücken zu kehren, diesmal aber besser gleich dem ganzen Kontinent...

  4. Für die Bündelung der Berichte und BAUMs Kompetenz FIRST bin ich sehr dankbar und einverstanden.

    Was ein JedeR tun kann, findet sich unter
    http://www.schaeuble-wegt...

  5. 5. ...

    Ein lesenswerter Blogeintrag zum Thema:
    http://taz.de/blogs/paran...

  6. Burkhard Hirsch, Hildegard Hamm-Brücher, Frau Leuthäuser-Schnarrenberger u.a. noch heute bestimmende Größen in einer FDP, die sich in erster Linie der Wahrung der Bürgerrechte im Sinne der Liberalität
    verpflichtet fühlte...man könnte diese Partei guten Gewissens wählen. Ein nach der Teilnahme an der Macht gierender Herr Westerwelle scheint mir dieser Garant nicht zu sein.
    Es ist schon erstaunlich, dass diese unglaublichen Vorstellungen eines Herrn Schäuble von einer liberalen Partei zwar verbal nicht geteilt, aber auch nicht mit aller Kraft bekämpft werden.

    Eigentlich schade.

  7. Es ist wirklich an der ZEIT, sich mit den durchaus moeglichen Vorkehrungen vertraut zu machen, um sich gegen die drohende Bespitzelung zu schuetzen. Diese findet wohlverstanden nicht nur durch die eigenen staatlichen Organe statt, sondern in noch viel groesserem Masse durch kriminelle Hackerorganisationen, vor allem aus China und Russland. Gefaehrdet sind vor allem auch KMU's und selbstaendig Erwerbende, die sich keine teuren IT-Sicherheitsspezialisten leisten koennen.

    Frei zugaengliche Anleitungen, auf FreeWare-Programmen basierend:

    http://forum.opensky.cc/k...

    Peter Schlegel/opensky.cc
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    Wer Sicherheit mit Freiheit erkauft ist zurecht ein Sklave! -SOKRATES

  8. Es gibt bei http://www.heise.de/tp/r4... einen guten Artikel was jetzt passieren kann.

    Wenn die Behörden als vertrauensunwürdig angesehen werden wird man natürlich keine Emails von Behörden offnen. Da die Zustellung sowieso nicht garantiert werden kann kann man einfach auf den irgendwann folgenden Brief warten.(Die Email ist nie angekommen) Und falls man man gezwungen ist mit Elster die Steuererklärung einzureichen setzt man erstmal mit Xen oder wenn der Chip es hergibt KVM eine Virtuelle Instanz auf die frei von privatem ist. Wenn dann die Nutzung von Onion Servern und sichereren Os zunimmt braucht auch sich niemand mehr wundern. Wenn die Computer User sich jetzt mehr für Sicherheit interessieren kann man der Debatte sogar noch etwas positives abgewinne.

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