Onlinedurchsuchung Noch viele Fragen

Der Streit um den sogenannten Bundestrojaner geht in eine neue Runde. "Wir genehmigen nichts, was wir nicht verstehen," sagt die SPD. "Blockade!", ruft die Union.

Seit Monaten beharken sich Union und SPD über den Plan von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble, mit Hilfe eingeschleuster Programme auf die Festplatten heimischer Computer von Verdächtigen zugreifen zu können – ohne deren Wissen. Ein Papier aus seinem Ministerium sorgt nun für neuen Zündstoff in der Großen Koalition. „Man versucht uns abzuspeisen“, sagte Klaus-Uwe Benneter, Mitglied im Innenausschuss des Bundestages, ZEIT online .

Der SPD-Abgeordnete ist verärgert über die Antworten, die das Innenministerium den Parlamentariern zum Thema „Bundestrojaner“ und Onlinedurchsuchungen gab . Er ist damit nicht allein. Auch der innenpolitische Sprecher der SPD, Dieter Wiefelspütz, verlangt von Schäubles Ministerium weitere Aufklärung über die angeblich fertigen Programme.

Anzeige

Insgesamt 86 Fragen, gestellt vom Justizministerium und von der Arbeitsgruppe Neue Medien der SPD-Fraktion im Bundestag , hatte das Ministerium beantwortet. Gut informiert jedoch fühlen sich – abgesehen von der Union – die Abgeordneten nicht. „Wir sind mit den Antworten mehr als unzufrieden. Sie erhellen nichts“, sagt Benneter. Das Justizministerium möchte derzeit nicht sagen, ob es sich informiert fühlt. Beide Häuser würden sich noch darüber verständigen, daher wäre es im Moment "nicht zielführend" darüber zu reden, sagt ein Sprecher.

Die SPD-Abgeordneten und das Ministerium hatten wissen wollen, wie genau die vom BKA als fast fertig gemeldete Software für die Onlinedurchsuchung funktioniert. Erfahren haben sie wohl nicht allzu viel. So heißt es in dem Schreiben des Innenministeriums beispielsweise auf die Frage, wie das Programm und seine Übertragung gefundener Daten technisch realisiert werden soll: „Die Zugriffsmöglichkeit auf das Zielsystem wird durch das Aufspielen der RFS (Remote Forensic Software – ferngesteuertes Untersuchungsprogramm) eröffnet. Die Datenübertragung erfolgt auf verschlüsseltem Wege.“ Hinter dem Begriff RFS verbirgt sich der sogenannte Bundestrojaner, der es ermöglichen soll, via Internet auf die Rechner Verdächtiger zuzugreifen und die dort gespeicherten und eingegebenen Daten zu kopieren.

Für Aufregung hatten Meldungen gesorgt, dass diese staatlichen Hacker-Programme auch mit Hilfe falscher Behörden-E-Mails verschickt werden sollen. In dem Papier aus dem Innenministerium heißt es dazu, es gebe eine Vielzahl von „Einbringungsmöglichkeiten“. Eine genaue Aussage dazu sei nicht möglich, da sie vom Einzelfall abhingen.

Ähnlich sind die Antworten zu den Kosten. Bisherige Schätzungen des BKA hatten als Kosten pro Einsatz ungefähr 200.000 Euro genannt. In dem Antwortschreiben heißt es nun, man könne sie nicht beziffern. In der SPD ist man misstrauisch und fürchtet, dort würden bewusst immer „die gesamten Entwicklungskosten aufgerechnet“. Nicht aber, was der Einsatz kostet, wenn er massenweise erfolgt. Daher ist man auch skeptisch, dass die Software aufgrund des hohen Aufwandes tatsächlich nur in wenigen Fällen pro Jahr eingesetzt werden soll, wie es das BKA behauptet.

Mehrfach versichert das Innenministerium, die Spähsoftware sei verschlüsselt, nicht rückverfolgbar, nicht manipulierbar, nicht analysierbar und lösche sich bei Problemen selbst. Ihr Einsatz werde lückenlos protokolliert, die gewonnenen Daten würden mehrfach gesichert, sodass sie Beweiskraft hätten. Dazu werde man außerdem den Quellcode der RFS bei dem Richter hinterlegen, der die Maßnahme erlaubt hat. Dieser könne sich ja gegebenenfalls unabhängigen Sachverstandes bedienen, um die Fähigkeiten des Codes zu beurteilen.

Die SPD-Abgeordneten schenken diesen Behauptungen des Ministeriums nicht ohne weiteres Glauben. „Wir wollen wissen, wie man sich einen Verdächtigen, gegen den damit ermittelt wird, vorstellen muss“, sagte Benneter. „Und wir wollen einen Prototypen in Aktion sehen.“ Denn bisher hätten sich mehr neue Fragen als befriedigende Antworten ergeben.

Die SPD und das von ihr geführte Justizministerium weigern sich, gesetzliche Grundlagen für die Onlinedurchsuchung zu schaffen, bevor nicht klar ist, „wie das Fahrzeug aussieht, für das wir die Straßenverkehrsordnung ändern sollen“, wie Benneter sagt. Genau um diesen gesetzlichen Rahmen soll es in einer dritten Sitzung der beteiligten Ministerien und Gremien an diesem Freitag gehen.

In der Union erwartet man von dieser Sitzung nichts und fühlt sich ebenfalls verschaukelt – jedoch nicht vom Innenministerium, sondern vom Koalitionspartner. „Das BKA kann antworten, was es will, die SPD wird nie zufrieden sein“, sagte Fraktionsvizechef Wolfgang Bosbach ZEIT online . Er zeigte sich überzeugt, dass die Ermittler das Instrument brauchen. Das wisse auch die SPD.

Dort sieht man das jedoch anders. Denn genau diesen Punkt, ob die Ermittler die Möglichkeit der Onlinedurchsuchung wirklich benötigen, möchte Benneter zunächst geklärt wissen. Zwar sei immer vom internationalen Terrorismus die Rede, doch wirkten die bisherigen Antworten eher so, als könne man mit der Software nur „virtuelle Eierdiebe“ fangen. „Und wenn es denn nur das letzte Mittel ist, wie immer behauptet wird, stellt sich doch die Frage, ob Kosten und Nutzen überhaupt im Einklang stehen.“

Die SPD-Fraktion halte den Betrieb nur auf, weil sie nicht wisse, was sie wolle, sagt dagegen Bosbach. „Die Kernfrage ist, ob es für Terrorverdächtige einen staatsfreien Raum geben soll. Das ist die Frage, die die SPD nicht beantworten will.“

Die SPD sieht sich jedoch nicht als Blockierer. Sie will zuerst einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts warten. Das befasst sich im Frühjahr 2008 mit dem nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzgesetz, in dem Onlinedurchsuchungen erlaubt sind. Auch danach müsse man aber die Software erst im Einsatz sehen. „Wir müssen das verstehen“, sagt Innenexperte Wiefelspütz.

 
Leser-Kommentare
  1. ich hoffe das ist jetzt keine beihilfe zum terrorismus gewesen. oder intelekutelle mittäterschaft oder so

  2. wahrscheinlich. wenn ich ein terrorist wäre, dann würde ich mir eine email adresse zulegen über die ich ausschliesslich mit meinen terroristen freunden kommuniziere.und die würde ich auch sonst niemandem nennen.
    für die kommunikation mit dem staat würde ich mir eine andere zulegen.
    und wenn dann eine mail vom familienministerium(mit werbung,hähä) an meine terrroradresse kommt würde ich mich warscheinlich verkrümeln.

    und das weiss der bnd auch. man darf diese aussagen also als "nebelkerzen" (ccc) werten.

    • KMurx
    • 30.08.2007 um 17:18 Uhr

    "die Spähsoftware sei verschlüsselt, nicht rückverfolgbar, nicht manipulierbar"
    Jede Software ist rueckverfolgbar und manipulierbar, denn jede Software muss irgendwann ausgefuehrt werden.
    Es mag sein, dass es schwierig oder aufwendig ist. Aber es ist machbar.

    Und 200.000 Euro pro Einsatz? Ich glaub ich bewerb mich beim BKA als Softwareentwickler...

  3. Das werden Sie recht schnell merken ob es Beihilfe war.

    Wenn Sie plötzlich von zivilen Agenten mit amerikanischem Akzent aus dem Auto heraus verschleppt werden.

    Wenn Sie dann in Pakistan mit verbunden Augen aus einem amerikanischen Flugzeug steigen.

    Wenn Sie dann in ein geheimes Gefängnis geführt werden.

    Wenn man Ihnen Schmerzen zufügt bis Sie in Ohnmacht fallen.

    Wenn Sie danach jahrzentelang von Psychologen und Fachärzten behandelt werden müssen.

    Wenn es einen Medienwirksamen aber folgenlosen Untersuchungsaussch(l)uß gibt.

    Wenn die Medien alles mit salbungsvollen Artikeln im nachhinein begründen und kritiklos alles schönreden, z.B. das immerhin der Flug nach Pakistan und die Unterbringung für Sie kostenlos waren.

    Ja dann war es sicher geistige Mittäterschaft zum Terrorismus, zumindest haben sie es aber dann verdient:
    weil sie ein böser böser Bub waren und Ihre Meinung frei
    geäußert haben (was ja auch schon eine Vorstufe zum Terror ist) und das dann danach sicher nie wieder tun werden, gelle?

    Mfg
    Ihr Innenministerium

    • ASeidl
    • 30.08.2007 um 18:22 Uhr

    Bosbach hat keine Ahnung, wovon er redet, und die SPD ist doch nur Feigheit pur! Frau Merkel wird mit dem Finger schnalzen und die SPD kuscht! Wer rettet uns endlich vor dieser für Deutschland tödlichen sogenannten Großen Koalition?

    • keox
    • 30.08.2007 um 19:13 Uhr

    nur ein teilaspekt, aber dennoch:

    jeder angestellte, der gegen seinen auftraggeber, seinen chef also, konspiriert muß bei entdeckung mit fristloser kündigung rechnen. in schweren fällen droht schadenersatzpflichtigkeit und haft.

    im geschäftsleben ist die redlichkeit der angestellten unabdingbar, folglich - da deutsches recht sich an den erfordernissen der geschäftswelt orientiert - wird ein vertrauensbruch rechtlich sanktioniert.

    jeden vertreter, der die interessen seines auftraggebers zugunsten dritter konterkariert, trifft also die härte des gesetzes.

    beim staat soll das nun nicht gelten?

    dem bürgerlichem demokratieverständnis zu folge bestimmt die bevölkerung per abgeordnetenwahl ihre interessenvertretung und bezahlt sie auch dafür.

    der staat wäre also ausführendes organ des wählerwillens, des souverains also, wenn man ironisch formulieren möchte.

    doch obwohl politik gemeinhin als - oftmals schmutziges - geschäft begriffen wird, sollen hier die üblichen regeln nicht mehr gelten.

    warum?

    nun, zum einen gibt es die residualkategorie des gewissens, dem abgeordnete alleinig verpflichtet gelten, in der sich alle schäbigkeiten bequem unterbringen lassen.

    zum anderen gibt es die überaus komfortable möglichkeit der volksvertreter, die gesetze, denen sie unterworfen sind, selber zu formulieren. das schließt änderungen des GG selbstverständlich mit ein.

    es deutet alles darauf hin, daß deutsche volksvertreter zwar auf rechnung ihrer wähler arbeiten, nicht aber in ihrem interesse.

    ein hinweis darauf ist die praxis, sich bei schwindender wähler- und mitgliederzahl per griff in die staatskasse wählerunabhängig zu finanzieren.

    spätestens jetzt stellt sich die frage nach dem ominösen dritten, dem politiker - schwindender demokratischer legitimation zum trotz - ihre karrieren verdanken.

    kommen wir zum bundestrojaner.

    so wie vorgestellt - gefälschte e-mails von behörden - gibt es zwei möglichkeiten:
    entweder schäble praktiziert das mit oder eben ohne wissen und zustimmung der jeweiligen behörden.

    in beiden fällen wäre es mehr als erstaunlich, wenn ein unabhängiger staatsrechtler nicht zu dem schluß käme, hier wegen § 129 ermitteln zu müssen.

    wenn die maus die katze bumst - dann geht etwas nicht mit rechten dingen zu.

  4. "Sind Sie dafür, dass Schäuble vorübergehend entlassen wird?"

    "Für die SPD ist die Richtererlaubnis Grundvoraussetzung für die umstrittenen Online-Durchsuchungen. Doch Innenminister Schäuble will das BKA künftig auch ohne Genehmigung Computer ausspähen lassen - zumindest vorübergehend." Das meldet spiegelonline.

    Die **fiktive** repräsentative Umfrage erhält am heutigen Freitag bei 1000 Befragten welche Ergebnisse:

    Anzahl der NEIN
    Anzahl der Ja
    Anzahl der Weiß nicht

    ???

    Vielleicht mag ja die die ZEIT, die TAZ,die SZ, die FAZ, die WELT , der Spiegel....... ein kleine gebündelte Umfrage starten??!!

  5. 'Mehrfach versichert das Innenministerium, die Spähsoftware sei verschlüsselt, nicht rückverfolgbar, nicht manipulierbar, nicht analysierbar und lösche sich bei Problemen selbst. Ihr Einsatz werde lückenlos protokolliert, die gewonnenen Daten würden mehrfach gesichert, sodass sie Beweiskraft hätten.' Ein Witz, in mehrfacher Hinsicht! Hat da jemand zuviel Dan Brown gelesen? Nicht manipulierbar? Das ist eher nicht 'glaubbar'! Lückenlos protokollierter Einsatz...und dann hat der Datenerfassungsroboter einen plötzlichen Ausfall und alle relevanten Daten zur Überprüfung verschwinden. Warum sollte das Innenministerium nicht genau so arbeiten wie BND und Bunhdeswehr? Steht eine Überprüfung ins Haus, will keiner mehr was wissen und die Beweise werden beseitigt. Ach ja...es gibt ja nur 10 Terroristen pro Jahr zu überwachen.

    Was bleibt ist die Ohnmacht, nichts gegen all den Dreck, die Korruption, die anmaßende Überlegenheit staatlicher Stellen tun zu können. Und die Frage bleibt, wofür man 1989 auf die Strasse gegangen ist.

    Ach so, das darf man dann ja auch nur noch bei angemeldeten Demonstrationen, die keinen interessieren. Denn wenn sie jmd. 'von da oben' interessieren, dann werden sie verboten.

    Hm, warum soll es eigentlich eine Onlineüberwachung geben? Wegen der Terrorgefahr? Die wird deswegen nicht geringer, denn die Ursachen werden ja nicht beseitigt. Ein ganzes Volk zu überwachen? Wer soll denn dann alle die Daten auswerten? Wirtschaftsinteressen? Rechtsstaat bedeutet also wieder das Recht des Stärkeren. Und das Recht auf Widerstand wird demnächst dann auch mit dem Deckmäntelchen des Terrorismus zugedeckt werden. Quo vadis?

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

Service