Onlinedurchsuchung Angriff auf das letzte RefugiumSeite 2/2
Das Computer-Ausspähen wird also kommen. Wieder einmal wird der Gesetzgeber das Grundgesetz einschränken. Es mag nachvollziehbare Gründe dafür geben, wenn es darum geht, Terroristen davon abzuhalten, Hunderte von Menschen zu töten. Aber es braucht wenig prophetische Fähigkeiten, um vorauszusagen, dass es so kommen wird, wie es in der Vergangenheit immer gekommen ist: Erst versprechen die Innenpolitiker und die Sicherheitsbehörden hoch und heilig, das neue scharfe Schwert nur bei den ganz gefährlichen Straftaten und Verbrechern zu benutzen. Doch dann kommen die Drogenhändler, die Kinderschänder, die Betrüger und schließlich die Steuerhinterzieher. Und plötzlich sind auch Onlinedurchsuchungen ein ganz normales Instrument polizeilicher Ermittlungen.
Das war so bei der Kronzeugenregelung, bei der Datenspeicherung zur LKW-Maut und bei der Telefonüberwachung. Die gehört längst zum polizeilichen Alltag und wird von Richtern routinemäßig genehmigt. Auch beim Großen Lauschangriff drängt die Union seit Langem auf eine Ausweitung. Ihr passt es überhaupt nicht, dass die Polizei die Mikrofone ausschalten muss, wenn die belauschten Gespräche privat werden.
Die spannende Frage wird also sein, wie die Große Koalition bei privaten Computern die Abgrenzung schaffen wird - einerseits zwischen den Daten, auf die die Polizei zugreifen darf, weil sie zur Kommunikation des Nutzers gehören, und andererseits jenen, die als Teil des privaten Refugiums tabu sind.
Viele technische und praktische Fragen sind völlig ungeklärt.
Einfach wird das nicht – vielleicht ist es ja sogar unmöglich, da genau zu trennen.
Vielmehr liegt der Verdacht nahe, dass die Union beim Auskundschaften privater Computer sich der Mühe des Differenzierens gar nicht unterziehen will, sondern nach dem Motto
anything goes
von Anfang an wesentlich mehr Befugnisse haben will, als es die bisherige Rechtsprechung des Verfassungsgerichts zulässt. Vielleicht deshalb ihr Drang zur Eile. Denn hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal ein Urteil gefällt, kommt der Gesetzgeber daran nicht mehr vorbei.
- Datum 07.09.2007 - 06:29 Uhr
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Ich baue darauf, dass das Bundesverfassungsgericht der sich abzeichnenden zunehmenden Verwahrlosung der Demokratie einen Beton-Riegel vorschiebt.
Wenn die aktuellen Dinge so sind, wie sie der Autor schildert, dann sollte jedenfalls MdB Struck nach seinen vollmundigen Aussagen der letzten Tage einfach die politische Bühne verlassen. Wenn das Handeln mit dem Reden so gar nicht übereinstimmt, dann sollte man mangels Glaubwürdigkeit und augrund des Entsetzens vor dem eigenen Spiegelbild das - politische - Licht ausmachen.
Ich geben dem ganzen maximal 4 Wochen. 4 Wochen, bis die ersten Tools im Netz zu haben sind, die diese Trojaner genauso kontrollieren können, wie die Software der zuständigen Behören.
Wer kann dann noch unterscheiden, durch wen der Zugriff erfolgt? Beängstigend, dass mein Nachbar meinen Computer durchwühlen kann. Oder ich die Computer meiner Mitmenschen.
Im Artikel steht bzgl. der Abhörmaßnahmen und der Entscheidung des BVerfG:
Die akustische und optische Überwachung von Wohnräumen ist nur bei schweren Straftaten mit einer Höchststrafe von mehr als fünf Jahren und bei konkreten Verdachtsmomenten zulässig. Die Überwachung muss obendrein sofort unterbrochen werden, wenn die Belauschten private Gespräche führen.
Irre ich mich, oder ist der letzte Satz durch das Zollfahndungsdienstgesetz hinfällig, das in diesem Jahr verabschiedet wurde? Darin ist zu lesen (z.B. unter www.gesetze-im-internet.de):
[Die Überwachung ist nur dann] unzulässig, wenn tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vorliegen, dass durch sie allein Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden. Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die [..] erlangt worden sind, dürfen nicht verwertet werden. Sie sind unverzüglich [..] zu löschen.
Geht man davon aus, dass allein Kommunikationsinhalte aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung im realen Leben selten bis nie anzutreffen sind und berücksichtigt, dass diese nach diesem Gesetz dennoch zunächst aufgezeichnet und erst ggf. im Nachgang gelöscht werden, dann steht das (IMO) im krassen Widerspruch zum oben zitierten Satz, wann eine solche Maßnahme abzubrechen sei.
Man darf dann gespannt sein, wie unser Gesetzgeber beim Bundestraojaner das nächste mal den Sinn von BVerfG-Urteilen kreativ umdeuten wird ..
F. Mayer
allerdings sind nicht alle Details, die Christoph Seils anführt korrekt.
Es gibt keine Mehrheit in der Bevölkerung für Onlinedurchsuchungen - aber es gibt manipulierende Fragestellungen im falschen Kontext (und noch dazu an Menschen gerichtet, die überhaupt nicht wissen, worum es dabei wirklich geht und in welchen größeren Zusammenhängen das steht)!
Und welchem "grossen öffentlichem Druck nach den vereitelten Terroranschlagsplänen" kann die SPD nicht mehr standhalten?
Das liest sich eher wie Bosbachscher/Schäublescher O-Ton aus einer Pressemitteilung. Da wird gerade bewiesen, dass es ohne geht und plötzlich steigt der Dreuck? Gehts noch?
"Denn niemand erwartet ernsthaft, dass die Verfassungsrichter Onlinedurchsuchungen grundsätzlich untersagen werden, auch wenn damit wieder einmal die durch das Grundgesetz geschützte Privatsphäre verletzt wird."
Doch Herr Seils - ich und viele andere erwarten das sehr, sehr ernsthaft und hoffnungsvoll, dass unsere obersten Richter (falls noch nicht zu sehr korrumpiert) genau das tun, und das ihnen "anvertraute" Grundgesetz schützen vor machtgeilen politischen Hasardeuren und Neocons, die das Land umbauen wollen zu Ihren Zwecken.
Auch wenn Ihnen das vielleicht nicht real erscheint. Ansonsten bröckelt ein weiterer entscheidender Puzzlestein aus dem demokratieverständnis vieler Menschen, die sich dann zum sogenannten "Gefährder" entwickeln könnten ganz konkret gemäß GG § 20: Auszug:
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Aber das wird dann sicher gerne mit dem § 192a StGB verfolgt, der ja demnächst auch auf Einzelpersonen wirksam werden soll.
Auf Anzeigen gegen Herrn Schäuble haben sich bereits Staatsanwaltschaften gewunden und natürlich kein Verfahren angestrengt - das ist ja ein ehrenwerter Politiker (und Geldeinsammler).
So langsam ist es keine Frage mehr, sondern eher eine Feststellung, wo sich die wirklichen Terroristen am Volk in Deutschland, konspirativ und verdeckt arbeitend zusammengefunden haben:
In Parteien, Land- und Bundestagen und in den Regierungen.
Die Gefahren kommen überwiegend von innen und weniger von aussen - und wenn, dann extensiv hochgespielt und als Mittel zum Zweck.
Denn hat das Bundesverfassungsgericht erst einmal ein Urteil gefällt, kommt der Gesetzgeber daran nicht mehr vorbei.
Doch - bewiesenermassen kommt er damit immer wieder durch - was eines der vielen Probleme der Korruptheit der Politiker in Deutschland ist.
Ich hoffe, die SPD lässt sich den Schneid nicht abkaufen und wartet, bis das BVerfG entschieden hat. Denn auch diverse andere Teile des BKA-Gesetzes sind verfassungswidrig - worüber noch nicht viel diskutiert wurde.
Da sich Geschichte offensichtlich regelmässig wiederholt, reden viele vom auswanderen - nur wohin? Hat wer eionen Tipp?
@Betroffener
Betroffener, Sie bringen es so haargenau auf den Punkt, dass ich mich für diesen hervorragenden Kommentar einfach nur kurz bedanken will. 10 Sternchen.
@Betroffener
Betroffener, Sie bringen es so haargenau auf den Punkt, dass ich mich für diesen hervorragenden Kommentar einfach nur kurz bedanken will. 10 Sternchen.
@Betroffener
Betroffener, Sie bringen es so haargenau auf den Punkt, dass ich mich für diesen hervorragenden Kommentar einfach nur kurz bedanken will. 10 Sternchen.
Also liebe Kinder, wer seinen PC bzw. die darin befindliche Festplatte als sein letztes Refugium ansieht ist m.E. arm dran. Wenn es aber sowieso schon jetzt legal ist, bei Vorliegen eines richterlichen Beschlusses den gesamten Online-Traffic mitzulesen ist die Online-Durchsuchung im Prinzip vernachlässigbar. Entscheidend ist das Vorliegen einer richterlichen Erlaubnis. Und hierbei wiederum die Frage, aufgrund welcher vorliegenden Verdachtsmomente eine solche zu gewähren ist. Solange dies klar definiert ist habe ich damit kein Problem. Schließlich kann auch jderzeit per Gerichtsbeschluß meine Wohnung auf den Kopf gestellt werden. Wo ist der Unterschied?
Ach Opa Bierus! Haben Sie gefehlt in den letzten Wochen? Sonst müssten Sie eigentlich Bescheid wissen.
Es macht in der Tat erschrocken, wie der ZEIT-Autor mit seinen dezent-frechen Wendungen ( " Es gibt eine MEHRHEIT ...." oder "NIEMAND erwartet ...." ) schon in der Politikersprache en passant das bekannte neoliberale TINA-PRINZP von M.Thatcher streut ....
@ Betroffener
So viel Zorn darf schon mal sein. Ihr "Weckruf" wird in den Morgenstunden das Land erreichen. Jede Stimme zählt.
Am 10. Oktober verhandelt bereits das Bundesverfassungsgericht über die Baum-Verfassungsbeschwerde hinsichtlich des NRW-online-Durchsuchungsgesetzes. Ich erwarte schon in der mündlichen Verhandlung klare Worte. Bierus achten Sie bitte auf!
Zwischenzeitlich wollen wir doch mit Brandt und Merkel das Notwendige tun:
1. "Wir wollen mehr Demokratie wagen!"
2. " Wir wollen mehr Freiheit wagen!"
Ich finde ja, deren beider Sätze geben zusammen die(!) Herausforderung zu Beginn des 21. Jahrhunderts.
Ganz offensichtlich bekommen wir nach und nach die Gesetzgebung, die wir verdienen, da wir es als mündige Bürger offensichtlich nicht geschafft haben, unseren Protest gegen geplante Reformen und Gesetze angemessen vorzutragen. Ich bin mir relativ sicher, dass den meisten Deutschen eine mögliche Durchsuchung ihrer Privatsphäre zwar unangenehm ist, sie dies jedoch nicht als Grundlage für ihre Wahlentscheidung oder öffentliche Demonstrationen machen. Und wenn dann noch ein so stichhaltiges Argument wie die Worthülse "Sicherheit" vorgebracht wird...
Und noch ganz nebenbei:
Bewundernswert, wie gut die Festnahme der 3 Terroristen zeitlich geplant wurde, dass sie ausgerechnet in die offensichtlich kurz vor einer Entscheidung stehende Debatte um das neue Sicherheitsgesetz fällt. Zumal die Terrorzelle offensichtlich schon lange beobachtet worden war.
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