Kartellverfahren Schlappe für Microsoft

Ein EU-Gericht hat bestätigt, dass der IT-Konzern seine marktbeherrschende Stellung missbraucht hat. Das Urteil stärkt die Macht der EU-Kommission in Wettbewerbsfragen

Das Europäische Gericht in Luxemburg hat eine Kartellstrafe der EU-Kommission gegen den Softwarekonzern Microsoft in wesentlichen Punkten bestätigt. 497 Millionen Euro Bußgeld soll das Unternehmen dafür zahlen, dass es das Multimedia-Abspielprogramm Media Player in sein Betriebssystem integriert hat. Auch wies das Gericht die Klage von Microsoft gegen die Verpflichtung zurück, anderen Softwareentwicklern solche Daten zur Verknüpfung zu stellen, die eine reibungslose Zusammenarbeit mit dem Betriebssystem Windows ermöglichen. Im Grundsatz geht der Streit darum, ob Microsoft seine marktbeherrschende Stellung bei Desktop-Betriebssystemen missbraucht.

Die Richter stellten sich mit dem Urteil hinter die EU-Kommission und ersparten vor allem Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes einen herben Gesichtsverlust. Der Macht der Kommission in Wettbewerbsfragen hat dieses Urteil erheblichen Auftrieb gegeben. Viele Spezialisten zweifelten, ob eine Verwaltung wie die EU-Kommission es mit ihren begrenzten Mitteln mit dem Konzern aufnehmen kann, der eine Armada von Anwälten und IT-Experten beschäftigt. Das amerikanische Unternehmen hatte gegen Geldbußen und Auflagen geklagt, die die europäische Wettbewerbsbehörde vor drei Jahren verhängte.

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Entscheidend am Urteil von Montag ist vor allem, dass Microsoft nach dem Willen der Kommission jetzt seine Schnittstelleninformationen zur Kommunikation mit Microsoft-Servern offenlegen soll, so dass sein Windows-System für Arbeitsgruppenrechner mit Anwendungen anderer Hersteller kombinierbar ist. Die dafür bislang gelieferten Schnittstellen reichen nach Einschätzung Brüssels bei weitem nicht aus. Das Gericht Erster Instanz bestätigte nun diesen Vorwurf.

Zudem haben die Richter in Luxemburg die möglichen Lizenzgebühren für solche Schnittstellendaten deutlich gedeckelt. Beide Punkte würden die Ausgangpositionen der Vertragspartner von Microsoft in Verhandlungen wesentlich verbessern.

Ein weiterer Streitpunkt der Entscheidung von März 2004 ist die von der EU-Kommission erzwungene Version von Windows ohne die Software Mediaplayer, einem Multimedia-Abspielprogramm. Die EU sah damals darin eine unzulässige Koppelung. Die Richter bestätigten die Kommission auch in diesem Punkt. Die von Microsoft daraufhin zusätzlich angebotene abgespeckte Version ihres Betriebssystems hat sich jedoch kaum verkauft, was der Konzern als Argumentationshilfe anführte.

Nur ist die Debatte um die Media-Player weitgehend gelaufen. Formate wie Flash für Internet-Browser (beispielsweise im Videoportal Youtube) oder Apples iTunes haben sich im Markt etabliert. Heute steht die Debatte um die Trennung des Microsoft Mediaplayers vom restlichen System vor allem als Muster für eine Grundsatzdiskussion darum, inwieweit Monopolisten IT-Teilmärkte beherrschen dürfen.

Das Luxemburger Gericht urteilte in erster Instanz. Beide Seite können noch Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. Von Seiten der Kommission ist das aber unwahrscheinlich. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso sagte, die Entscheidung des Gerichts Erster Instanz bestätige die Objektivität und Glaubwürdigkeit des europäischen Wettbewerbsrechts. Das Urteil schütze zudem die europäischen Verbraucher und sichere einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.

Der Chef-Jurist von Microsoft, Brad Smith, sagte, sein Unternehmen habe noch nicht entschieden, ob es in Berufung gehe. Dies ist grundsätzlich möglich, falls es Rechtsfehler bei der Urteilsfindung gegeben hat. Gegen die Inhalt des Urteils an sich kann dagegen kein Einspruch eingelegt werden. "Wir müssen das Urteil lesen, bevor wir eine Entscheidung treffen", sagte Smith. Microsoft hat in der Sache schon etliche Prozesse geführt. Ein Bußgeld von 497 Millionen Euro ist für den Konzern zudem gut zu verschmerzen: Allein von Sommer 2006 bis Sommer 2007 belief sich der Reingewinn auf gewaltige 14,1 Milliarden Dollar! (mit Reuters/dpa)

 
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