Kartellverfahren Schlappe für MicrosoftSeite 2/2
Ein weiterer Streitpunkt der Entscheidung von März 2004 ist die von der EU-Kommission erzwungene Version von Windows ohne die Software Mediaplayer, einem Multimedia-Abspielprogramm. Die EU sah damals darin eine unzulässige Koppelung. Die Richter bestätigten die Kommission auch in diesem Punkt. Die von Microsoft daraufhin zusätzlich angebotene abgespeckte Version ihres Betriebssystems hat sich jedoch kaum verkauft, was der Konzern als Argumentationshilfe anführte.
Nur ist die Debatte um die Media-Player weitgehend gelaufen.
Formate wie Flash für Internet-Browser (beispielsweise im Videoportal Youtube) oder Apples iTunes haben sich im Markt etabliert.
Heute steht die Debatte um die Trennung des Microsoft Mediaplayers vom restlichen System vor allem als Muster für eine Grundsatzdiskussion darum, inwieweit Monopolisten IT-Teilmärkte beherrschen dürfen.
Das Luxemburger Gericht urteilte in erster Instanz. Beide Seite können noch Berufung vor dem Europäischen Gerichtshof einlegen. Von Seiten der Kommission ist das aber unwahrscheinlich. Kommissionspräsident Jose Manuel Barroso sagte, die Entscheidung des Gerichts Erster Instanz bestätige die Objektivität und Glaubwürdigkeit des europäischen Wettbewerbsrechts. Das Urteil schütze zudem die europäischen Verbraucher und sichere einen fairen Wettbewerb im EU-Binnenmarkt.
Der Chef-Jurist von Microsoft, Brad Smith, sagte, sein Unternehmen habe noch nicht entschieden, ob es in Berufung gehe. Dies ist grundsätzlich möglich, falls es Rechtsfehler bei der Urteilsfindung gegeben hat. Gegen die Inhalt des Urteils an sich kann dagegen kein Einspruch eingelegt werden. "Wir müssen das Urteil lesen, bevor wir eine Entscheidung treffen", sagte Smith. Microsoft hat in der Sache schon etliche Prozesse geführt. Ein Bußgeld von 497 Millionen Euro ist für den Konzern zudem gut zu verschmerzen: Allein von Sommer 2006 bis Sommer 2007 belief sich der Reingewinn auf gewaltige 14,1 Milliarden Dollar! (mit Reuters/dpa)
- Datum 18.09.2007 - 04:37 Uhr
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