Terrorismus Kein Generalverdacht
In der Debatte über schärfere Sicherheitsgesetze warnt Generalbundesanwältin Harms vor Generalverdächtigungen, spricht sich aber für Online-Durchsuchungen aus
Zum Islam übergetretene Deutsche dürfen nach Ansicht von Generalbundesanwältin Monika Harms nicht unter einen Generalverdacht gestellt werden. "Es gibt sehr viele Konvertiten, die dem friedlichen Islam anhängen", sagt Harms. "Aber es gibt eben auch solche, die sich radikalisieren." Deshalb gelte es, wachsam zu sein und solche Anzeichen rechtzeitig zu erkennen.
"Ein Generalverdacht gegen ganze Bevölkerungsgruppen
geht doch gar nicht - und das will auch keiner".
In der Diskussion über neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden
spricht sich Harms für eine Online-Durchsuchung "mit hohen rechtsstaatlichen Hürden und für wenige gravierende Delikte" aus. Weil islamistische Terroristen vermehrt verschlüsselt miteinander kommunizierten, müsse man an diese Kommunikation herankommen, um terroristische Strukturen zu erkennen.
Die drei in der vergangenen Woche im Sauerland festgenommenen Terrorverdächtigen hatten nach den bisherigen Erkenntnissen der Bundesanwaltschaft Hintermänner aus dem Ausland. "Es gibt starke Anhaltspunkte für eine Einbindung der deutschen Zelle in das Netzwerk der
Islamischen Dschihad Union
", sagte Harms. Der Haftbefehl stütze sich auch auf den Vorwurf der Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung. "Diejenigen, die hier agiert haben, waren nicht allein", sagt die Generalbundesanwältin.
Dagegen sei eine direkte Steuerung durch das Terrornetzwerk al-Qaida derzeit nicht zu erkennen, wohl aber eine propagandistische. Die über das Internet verbreitete islamistische Propaganda sei "äußerst brutal" und "brandgefährlich." Harms mahnte, auch die jüngste Botschaft von Al-Qaida-Führer Osama bin Laden ernst zu nehmen. Die wiederkehrenden Al-Qaida-Botschaften seien mal moderat, mal sehr militant. "Es ist - je nachdem, was gerade benötigt oder im Augenblick wieder geplant wird - ein Teil der Gesamtoffensive."
Die Einführung einer Strafbarkeit für Reisen in Terrorcamps hält die Generalbundesanwältin für denkbar. Überlegenswert wäre beispielsweise, dies als "Unterstützung einer terroristischen Vereinigung" unter dem Dach der bisherigen Terrorismusparagrafen zu regeln. "Ich räume aber ein, dass es schwierig zu fassen ist, weil nicht jeder, der in ein Ausbildungscamp geht, auch gleich ein Terrorist wird."
- Datum 13.09.2007 - 04:40 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa
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