Terrorabwehr

Schuss auf das Grundgesetz

Mit seiner Ankündigung, ein von Terroristen gekapertes Flugzeug notfalls abschießen zu lassen, hat sich Verteidigungsminister Jung außerhalb des Rechts gestellt. Ein Kommentar

Darf ein Minister sich über Gesetze hinwegsetzen? Um es vorwegzunehmen: Ja, er darf, er muss es vielleicht in manchen Fällen sogar. Zum Beispiel im Fall der Notwehr, wenn Terroristen allein mit einem Flugzeug in ein Hochhaus oder ein Atomkraftwerk zu fliegen drohen. Dann darf er die Maschine abschießen lassen, genauso wie ein Polizist einen Geiselnehmer erschießen darf, wenn es keine andere Möglichkeit gibt, ihn auszuschalten und die Geisel zu retten.

Aber darf ein verantwortlicher Minister ein mit unschuldigen Passagieren besetztes Flugzeug abschießen lassen, das Terroristen womöglich als Waffe wie beim 11. September benutzen wollen? Darf er darüber auch nur laut nachdenken? Nein, das darf er eindeutig nicht. Wenn er das aber tut, dann handelt er nicht nur verantwortungslos, sondern rechts- und verfassungswidrig, also wider seinen Amtseid.

Denn das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil zum sogenannten Luftsicherheitsgesetz im vergangenen Jahr unmissverständlich klargestellt: Es ist dem Gesetzgeber nicht erlaubt, das Leben der Passagiere und Besatzungsmitglieder in einer entführten Maschine gegen das Leben einer möglicherweise größeren Zahl von Menschen am Boden abzuwägen, die durch den Abschuss unter Umständen gerettet würden. Die Menschen in dem Flugzeug würden dann nämlich zu bloßen Objekten degradiert, zu Mitteln, über die man frei verfügen kann. Das aber verstieße gegen die Basis des Grundgesetzes: den Schutz der Menschenwürde in Artikel eins.

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Und deshalb ließe sich auch durch eine Grundgesetzänderung ein Flugzeugabschuss nicht legitimieren. Denn der Kernbestand der Verfassung, die Menschen- und Grundrechte, zu denen natürlich auch das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit in Artikel zwei gehört, darf vom Parlament nicht angetastet werden. Eine solche Verfassungsänderung wäre selbst verfassungswidrig und würde von Karlsruhe mit absoluter Sicherheit sofort kassiert. (Von den praktischen Problemen ganz abgesehen, in kurzer Zeit herausfinden zu wollen, ob eine Maschine in der Hand von zum Tode entschlossenen Terroristen ist oder sich schlicht verflogen hat, und sie dann womöglich über dicht besiedeltem Gebiet zum Absturz zu bringen.)

Wusste dies alles Verteidigungsminister Franz Josef Jung nicht, als er am Wochenende ohne Not wieder einmal an das Thema rührte? Das ist kaum anzunehmen, schließlich ist er promovierter Jurist. Viel eher ist zu vermuten, dass er, gemeinsam mit Innenminister Wolfgang Schäuble, der ebenfalls am Wochenende von Anschlägen mit "nuklearem Material" fabulierte , den Koalitionspartner SPD in Sachen Sicherheitsgesetze und Terrorbekämpfung wieder einmal unter Druck setzen wollte.

Die Union soll als diejenige Partei dargestellt werden, die sich um die Sicherheit der Bürger kümmert, zum Beispiel in Form eines neuen "Abschussgesetzes", und die SPD als diejenige, die sich ständig widersetzt, zum Beispiel auch im Fall der Onlinedurchsuchungen.

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Leser-Kommentare

  1. Zitat: "...Aber darf ein verantwortlicher Minister... darüber auch nur laut nachdenken? Nein...."

    Mein Vorschlag: Die Regierung durch einen auf das Grundgesetz programmierten Roboter ersetzen. Dann besteht keine Gefahr, daß bei neuen Fragen nachgedacht wird. Minister dürfen nur noch heimlich denken, wer laut denkt wird sofort entlassen.

  2. Artikel 79 Grundgesetz
    (1) ....
    (2) ....

    (3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
    --------------------------------------------

    Ich stimme dem Grundtenor des Kommentars zu. Auf zwei leider nicht lässlich erscheinende Ungenauigkeiten, möchte ich dennoch hinweisen, da sie mir wichtig sind.

    Zum einen:

    Soweit der Autor ausführt

    " Darf ein Minister sich über Gesetze hinwegsetzen? Um es vorwegzunehmen: Ja, er darf, er muss es vielleicht in manchen Fällen sogar. "

    ist das zumindest mißverständlich. Ein solches Handeln (Abschuss eines nur(!) mit Terroristen besetzten Flugzeuges),welches das BVerfG ausdrücklich für zulässig erklärte, erfüllt zwar den (objektiven) Tatbestand der Tötung, ist aber, wie dargelegt, wegen Nothilfe(!) nicht rechtswidrig. Ein Handeln gegen(!) das Gesetz ist das nicht. Ich fühle mich auch wohler, wenn der Satz "vom Minister, der sich über das Gesetz hinwegsetzen muss" so nicht zutrifft.

    Zum anderen:

    Das Wort "UND" macht den Unterschied. "Nur" Art 1 GG und(!) Art 20 GG, d.h. die darin "niedergelegten Grundsätze" unterliegen dem absoluten Veränderungsverbot es Art. 79 Abs. GG (Siehe den Text am Anfang). Streng genommen fällt also Art. 2 GG (Schutz der körperlichen Unversehrheit) nicht unter die so genannte "Ewigkeitsgarantie" des Art.79 Abs.3 GG.

    Und doch:

    Der Autor sagt für mich etwas ganz Wesentliches, er schreibt - erstmals in einer überregionalen Zeitung, seit die Terrorhysterie um sich greift - von der

    "Basis des Grundgesetzes: den Schutz der Menschenwürde in Artikel eins."

    Bedeutung hat diese BASIS auch für den hier schon zuhauf geäußerten Widerstand gegen Schäubles Pläne zur offenkundig mit dieser BAISIS nicht vereinbaren PC-online-Durchsuchung. Wenn also der Herr Innenminster gelegentlich lapidar darauf hinweist, dann müsse halt das GG geändert werden, dann, ja dann ist das auch ein "Schuss auf das Grundgesetz".

    Die Deutsche Regierung verfügt derzeit über zwei Minister, die, wären sie einfache,ordentliche Bürger, wohl längst den Verfassungsschutz im Hause hätten. Vor diesem Hintergrund auch meine Aufforderung:

    WEGTRETEN - BEIDE !!

  3. Es gibt durchaus Szenarien, in denen klar ist, das ein Flugzeug von Teroristen entführt wurde. Man stelle sich z.B. vor, dass eine Linienmaschine schon eine ganze zeitlang deutlich vom kurs abgekommen ist und wenige Minuten vor einem Atomkraftwerk befindet. In diesem Fall bleibt letztlich nur noch der Abschuss (natürlich erst bei letzter Gelegenheit, denn schließlich haben auch die Passagiere noch die Möglichkeit, etwas zu unternehmen); auch das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, greift nicht, denn die Insassen des Flugzeugs sterben unabhängig vom der Abschussentscheidung! Das wird leider nur selten berücksichtigt und so getan, als wenn Passagiere und Crew sonst mit heiler Haut davon kommen würde...

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    Sorry, aber nur die Tatsache, dass wir uns hier auf der Seite DER ZEIT befinden bewahrt Sie vor rüderen Verbalattacken meinerseits!

    Lesen Sie doch diesen sehr guten Artikel von "ed2murrow" einmal.

    Was veranlasst die dazu, zu behaupten, dass das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, nicht griffe, denn die Insassen des Flugzeugs stürben unabhängig vom der Abschussentscheidung und dass das BVerfG diesen Fall nicht explizit bedacht habe?

    Ich habe schwer den Eindruck, dass Sie die Begründung des BVerG nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes - bzw. was das Verbot des Abschusses unschuldiger Menschen mit deren Würde zu tun hat - überhaupt nicht verstehen. Schade eigentlich!

    F. Mayer

  4. zeigt Jung die Schwäche, nein, die Erbsünde der deutschen Konservativen: "Sie sind diejenigen, für die das alles nicht gilt" (Tucholsky). Sie stellen sich selber ohne weiteres außerhalb aller rechtlichen Konventionen. Bürgerrechte? Was ist das? Der Bürger hat Pflichten, nichts weiter! (Oder, auf gut wilhelminisch: "Maul halten und weiter dienen!")

    Im Jahre 2007 gehört so einem Minister der Stuhl vor die Tür gestellt, und zwar stante pede. Hier hilft keine Entschuldigung, denn es muss in der Tat davon ausgegangen werden, dass er genau wußte, was er sagte, und dass er es auch sagen wollte.

  5. Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Abschuss einer nur von Terroristen besetzten Maschine keineswegs im Rahmen der Notwehr, sondern des Notstandes erfolgen würde? Immerhin würde auch eine Dritten gehörende Maschine davon betroffen sein, des weiteren die Menschen und Sachen auf der Erde, die von Trümmern getroffen werden, also Rechtsgüter, die nicht „Angreifer“ sind?
    Würden Sie des weiteren zur Kenntnis nehmen, dass ein solcher Einsatzbefehl nicht von dem Verteidigungsminister alleine gegeben werden könnte, sondern nur nach Beschluss durch die Bundesregierung insgesamt, Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG?
    Wären Sie schließlich so freundlich, ihre Un-ZEIT-gemässe Larmoyanz über Parteitaktik und Wählerproporz beiseite zu legen und endlich zu begreifen, dass die Union ein Anliegen hat, ein diskutables zwar, aber eines, das über reines Kalkül hinausgeht? Oder sollen wir Sie, der Sie doch Journalist sind, erst darüber aufklären, was Diskussionsstand anlässlich der Notstandgesetzgebung 1968 war? DAS ist nämlich das, was eine autoritäre Fraktion innerhalb der Union nachholen möchte, und DAS gilt es hervor zu heben. Nicht auf der Bühne der kalkulierbaren Wählerumfrage, sondern im Kern des Neokonservatorismus.

  6. "die online durchsuchung ist verfassungskonform. wenn nicht müssen wir diese eben ändern"

  7. Sorry, aber nur die Tatsache, dass wir uns hier auf der Seite DER ZEIT befinden bewahrt Sie vor rüderen Verbalattacken meinerseits!

    Lesen Sie doch diesen sehr guten Artikel von "ed2murrow" einmal.

    Was veranlasst die dazu, zu behaupten, dass das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, nicht griffe, denn die Insassen des Flugzeugs stürben unabhängig vom der Abschussentscheidung und dass das BVerfG diesen Fall nicht explizit bedacht habe?

    Ich habe schwer den Eindruck, dass Sie die Begründung des BVerG nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes - bzw. was das Verbot des Abschusses unschuldiger Menschen mit deren Würde zu tun hat - überhaupt nicht verstehen. Schade eigentlich!

    F. Mayer

  8. ist für mich die Tatsache, dass bis jetzt (17.09.2007, ca. 17.25h) seitens der CDU/CSU noch keine Kommentare bekannt geworden sind, die eine klare und eindeutige Aussage dazu machen, dass auch vereidigte Minister wie Jung u. Schäuble dem Grundgesetz verpflichtet sind. Besonders Herr Schäuble, der ja auch "Verfassungsminister" ist, sollte eigentlich seinen Parteifreund Jung in die Schranken weisen. Klar ist aber, dass er das nicht tun wird. Kanzlerin Merkel lässt am Grundgesetz knabbern, äußert sich auch nicht. Es ist schlicht erschreckend, wie Kräfte,
    die eigentlich auf das Grundgesetz vereidigt sind, glauben, damit umspringen zu dürfen.

    Zu dem Artikel in Zeit-online mit dem Titel "Kalkül mit einem Verfassungsbruch"
    http://www.zeit.de/online...

    gibt es bereits eine Menge guter Kommentare von Personen wie "Dingele", "ed2murrow", "das unheimliche Holg", "vsteinkuhle" u.etlichen anderen zu lesen.

    Auch in SPIEGEL-online gibt es inzw. einen exzellenten Beitrag von Th.Darnstädt, der es lohnt, gelesen zu werden.
    http://www.spiegel.de/pol...

    Frage: Weshalb schweigt Frau Merkel, wie die gesamte Führungsriege der CDU/CSU zu diesem bösartigen Angriff auf das Grundgesetz? Die Antwort auf diese Frage hätte ich gerne.

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