Terrorabwehr Schuss auf das GrundgesetzSeite 2/2
Nebenbei geht es Jung wie Schäuble darum, einen Einsatz der Bundeswehr im Inland zu ermöglichen, eines ihrer Lieblingsthemen. Denn damit die Bundesluftwaffe überhaupt Flugzeuge im deutschen Luftraum theoretisch abschießen könnte - auch dies hat das Verfassungsgericht dargelegt -, müsste zunächst das Grundgesetz in diesem Sinne geändert werden.
Aber selber wenn man solche durchsichtigen parteitaktischen Motive zugrunde legt, sind die Äußerungen von Jung empörend. Denn er setzt sich nicht nur über das Grundgesetz hinweg, sondern er kündigte an, dass er ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts schlicht nicht befolgen will. Wer sich aber selbst so außerhalb des Rechts stellt, ist als Minister kaum mehr tragbar, wenn er sich nicht umgehend von seinen Äußerungen distanziert.
Dass die Union sich nur halbherzig hinter ihn stellt, zeigt, dass die Partei- und Fraktionsführung das erkannt hat. Ohnehin zählte Jung von Anfang an zu den schwächsten Ministern der Bundesregierung. Schon mehrfach fiel er mit unbedachten Äußerungen auf. Sein Amt verdankt er allein dem hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch, dem er in der hessischen CDU-Spendenaffäre durch seinen Rücktritt aus der Patsche geholfen hatte und der seinen engen Vertrauten als Belohnung dafür 2005 als Aufpasser ins Bundeskabinett schickte. Kanzlerin Merkel, Koch nicht unbedingt in tiefer Freundschaft verbunden, wird deshalb keinen sonderlichen Grund sehen, ihre schützende Hand über Jung zu halten.
Der Verteidigungsminister sollte also seine Worte überdenken und zurücknehmen. Was nicht heißen muss, dass er (oder ein anderer in diesem Amt) in einem hypothetischen Terrorfall dennoch vor die Wahl gestellt sein kann, ein Flugzeug abschießen zu lassen oder womöglich den Tod von noch mehr Menschen in Kauf zu nehmen.
Doch diese Entscheidung kann ihm niemand abnehmen. Die müsste er allein vor seinem Gewissen verantworten und womöglich hinterher vor Gericht. Doch laut reden sollte man darüber vorher nicht. Und schon gar nicht versuchen, es in irgendeine Gesetzesform zu gießen. Denn hier hört das Recht auf - und beginnt die politische Verantwortung.
- Datum 17.09.2007 - 05:49 Uhr
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Zitat: "...Aber darf ein verantwortlicher Minister... darüber auch nur laut nachdenken? Nein...."
Mein Vorschlag: Die Regierung durch einen auf das Grundgesetz programmierten Roboter ersetzen. Dann besteht keine Gefahr, daß bei neuen Fragen nachgedacht wird. Minister dürfen nur noch heimlich denken, wer laut denkt wird sofort entlassen.
Artikel 79 Grundgesetz
(1) ....
(2) ....
(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig.
--------------------------------------------
Ich stimme dem Grundtenor des Kommentars zu. Auf zwei leider nicht lässlich erscheinende Ungenauigkeiten, möchte ich dennoch hinweisen, da sie mir wichtig sind.
Zum einen:
Soweit der Autor ausführt
" Darf ein Minister sich über Gesetze hinwegsetzen? Um es vorwegzunehmen: Ja, er darf, er muss es vielleicht in manchen Fällen sogar. "
ist das zumindest mißverständlich. Ein solches Handeln (Abschuss eines nur(!) mit Terroristen besetzten Flugzeuges),welches das BVerfG ausdrücklich für zulässig erklärte, erfüllt zwar den (objektiven) Tatbestand der Tötung, ist aber, wie dargelegt, wegen Nothilfe(!) nicht rechtswidrig. Ein Handeln gegen(!) das Gesetz ist das nicht. Ich fühle mich auch wohler, wenn der Satz "vom Minister, der sich über das Gesetz hinwegsetzen muss" so nicht zutrifft.
Zum anderen:
Das Wort "UND" macht den Unterschied. "Nur" Art 1 GG und(!) Art 20 GG, d.h. die darin "niedergelegten Grundsätze" unterliegen dem absoluten Veränderungsverbot es Art. 79 Abs. GG (Siehe den Text am Anfang). Streng genommen fällt also Art. 2 GG (Schutz der körperlichen Unversehrheit) nicht unter die so genannte "Ewigkeitsgarantie" des Art.79 Abs.3 GG.
Und doch:
Der Autor sagt für mich etwas ganz Wesentliches, er schreibt - erstmals in einer überregionalen Zeitung, seit die Terrorhysterie um sich greift - von der
"Basis des Grundgesetzes: den Schutz der Menschenwürde in Artikel eins."
Bedeutung hat diese BASIS auch für den hier schon zuhauf geäußerten Widerstand gegen Schäubles Pläne zur offenkundig mit dieser BAISIS nicht vereinbaren PC-online-Durchsuchung. Wenn also der Herr Innenminster gelegentlich lapidar darauf hinweist, dann müsse halt das GG geändert werden, dann, ja dann ist das auch ein "Schuss auf das Grundgesetz".
Die Deutsche Regierung verfügt derzeit über zwei Minister, die, wären sie einfache,ordentliche Bürger, wohl längst den Verfassungsschutz im Hause hätten. Vor diesem Hintergrund auch meine Aufforderung:
WEGTRETEN - BEIDE !!
Es gibt durchaus Szenarien, in denen klar ist, das ein Flugzeug von Teroristen entführt wurde. Man stelle sich z.B. vor, dass eine Linienmaschine schon eine ganze zeitlang deutlich vom kurs abgekommen ist und wenige Minuten vor einem Atomkraftwerk befindet. In diesem Fall bleibt letztlich nur noch der Abschuss (natürlich erst bei letzter Gelegenheit, denn schließlich haben auch die Passagiere noch die Möglichkeit, etwas zu unternehmen); auch das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, greift nicht, denn die Insassen des Flugzeugs sterben unabhängig vom der Abschussentscheidung! Das wird leider nur selten berücksichtigt und so getan, als wenn Passagiere und Crew sonst mit heiler Haut davon kommen würde...
Sorry, aber nur die Tatsache, dass wir uns hier auf der Seite DER ZEIT befinden bewahrt Sie vor rüderen Verbalattacken meinerseits!
Lesen Sie doch diesen sehr guten Artikel von "ed2murrow" einmal.
Was veranlasst die dazu, zu behaupten, dass das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, nicht griffe, denn die Insassen des Flugzeugs stürben unabhängig vom der Abschussentscheidung und dass das BVerfG diesen Fall nicht explizit bedacht habe?
Ich habe schwer den Eindruck, dass Sie die Begründung des BVerG nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes - bzw. was das Verbot des Abschusses unschuldiger Menschen mit deren Würde zu tun hat - überhaupt nicht verstehen. Schade eigentlich!
F. Mayer
Sorry, aber nur die Tatsache, dass wir uns hier auf der Seite DER ZEIT befinden bewahrt Sie vor rüderen Verbalattacken meinerseits!
Lesen Sie doch diesen sehr guten Artikel von "ed2murrow" einmal.
Was veranlasst die dazu, zu behaupten, dass das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, nicht griffe, denn die Insassen des Flugzeugs stürben unabhängig vom der Abschussentscheidung und dass das BVerfG diesen Fall nicht explizit bedacht habe?
Ich habe schwer den Eindruck, dass Sie die Begründung des BVerG nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes - bzw. was das Verbot des Abschusses unschuldiger Menschen mit deren Würde zu tun hat - überhaupt nicht verstehen. Schade eigentlich!
F. Mayer
zeigt Jung die Schwäche, nein, die Erbsünde der deutschen Konservativen: "Sie sind diejenigen, für die das alles nicht gilt" (Tucholsky). Sie stellen sich selber ohne weiteres außerhalb aller rechtlichen Konventionen. Bürgerrechte? Was ist das? Der Bürger hat Pflichten, nichts weiter! (Oder, auf gut wilhelminisch: "Maul halten und weiter dienen!")
Im Jahre 2007 gehört so einem Minister der Stuhl vor die Tür gestellt, und zwar stante pede. Hier hilft keine Entschuldigung, denn es muss in der Tat davon ausgegangen werden, dass er genau wußte, was er sagte, und dass er es auch sagen wollte.
Würden Sie bitte zur Kenntnis nehmen, dass der Abschuss einer nur von Terroristen besetzten Maschine keineswegs im Rahmen der Notwehr, sondern des Notstandes erfolgen würde? Immerhin würde auch eine Dritten gehörende Maschine davon betroffen sein, des weiteren die Menschen und Sachen auf der Erde, die von Trümmern getroffen werden, also Rechtsgüter, die nicht „Angreifer“ sind?
Würden Sie des weiteren zur Kenntnis nehmen, dass ein solcher Einsatzbefehl nicht von dem Verteidigungsminister alleine gegeben werden könnte, sondern nur nach Beschluss durch die Bundesregierung insgesamt, Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG?
Wären Sie schließlich so freundlich, ihre Un-ZEIT-gemässe Larmoyanz über Parteitaktik und Wählerproporz beiseite zu legen und endlich zu begreifen, dass die Union ein Anliegen hat, ein diskutables zwar, aber eines, das über reines Kalkül hinausgeht? Oder sollen wir Sie, der Sie doch Journalist sind, erst darüber aufklären, was Diskussionsstand anlässlich der Notstandgesetzgebung 1968 war? DAS ist nämlich das, was eine autoritäre Fraktion innerhalb der Union nachholen möchte, und DAS gilt es hervor zu heben. Nicht auf der Bühne der kalkulierbaren Wählerumfrage, sondern im Kern des Neokonservatorismus.
"die online durchsuchung ist verfassungskonform. wenn nicht müssen wir diese eben ändern"
Sorry, aber nur die Tatsache, dass wir uns hier auf der Seite DER ZEIT befinden bewahrt Sie vor rüderen Verbalattacken meinerseits!
Lesen Sie doch diesen sehr guten Artikel von "ed2murrow" einmal.
Was veranlasst die dazu, zu behaupten, dass das Argument, man dürfe nicht Leben gegen Leben abwägen, nicht griffe, denn die Insassen des Flugzeugs stürben unabhängig vom der Abschussentscheidung und dass das BVerfG diesen Fall nicht explizit bedacht habe?
Ich habe schwer den Eindruck, dass Sie die Begründung des BVerG nach Artikel 1 unseres Grundgesetzes - bzw. was das Verbot des Abschusses unschuldiger Menschen mit deren Würde zu tun hat - überhaupt nicht verstehen. Schade eigentlich!
F. Mayer
ist für mich die Tatsache, dass bis jetzt (17.09.2007, ca. 17.25h) seitens der CDU/CSU noch keine Kommentare bekannt geworden sind, die eine klare und eindeutige Aussage dazu machen, dass auch vereidigte Minister wie Jung u. Schäuble dem Grundgesetz verpflichtet sind. Besonders Herr Schäuble, der ja auch "Verfassungsminister" ist, sollte eigentlich seinen Parteifreund Jung in die Schranken weisen. Klar ist aber, dass er das nicht tun wird. Kanzlerin Merkel lässt am Grundgesetz knabbern, äußert sich auch nicht. Es ist schlicht erschreckend, wie Kräfte,
die eigentlich auf das Grundgesetz vereidigt sind, glauben, damit umspringen zu dürfen.
Zu dem Artikel in Zeit-online mit dem Titel "Kalkül mit einem Verfassungsbruch"
http://www.zeit.de/online...
gibt es bereits eine Menge guter Kommentare von Personen wie "Dingele", "ed2murrow", "das unheimliche Holg", "vsteinkuhle" u.etlichen anderen zu lesen.
Auch in SPIEGEL-online gibt es inzw. einen exzellenten Beitrag von Th.Darnstädt, der es lohnt, gelesen zu werden.
http://www.spiegel.de/pol...
Frage: Weshalb schweigt Frau Merkel, wie die gesamte Führungsriege der CDU/CSU zu diesem bösartigen Angriff auf das Grundgesetz? Die Antwort auf diese Frage hätte ich gerne.
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