Terrorabwehr Mit Sicherheit keine PolitikSeite 3/3
Je länger Wolfgang Schäuble sich in der Sicherheitspolitik gewissermaßen immer selber eskaliert (eine neue Negativ-Fantasie gebiert stets schon das nächste Gesetz), muss man leider sagen: Der Mann nimmt aufgrund seines geradezu zwanghaften hypothetischen Aktionismus auch den vernünftigen seiner Gedanken und Fragestellungen nach und nach jede Überzeugungskraft.
Eine solche überreizte Sicherheitspolitik kann nämlich selber zur politischen Brunnenvergiftung werden.
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- Datum 19.09.2007 - 03:25 Uhr
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sehr schoen dargestellt.
herr jung muss sich einfach diese fragen stellen lassen und konkrete antworten geben. sollte er dies nicht koennen, muss er sich dafuer verantworten, als verteidigungsminister so gearbeitet zu haben.
der naechste bitte, herr schaeuble...
Ich möchte hier NICHT eingehen auf die moralisch/ethischen Inhalte der Entscheidung des Bundesverteidigungsministers, sondern auf folgendes:
Sie schreiben, es sei moralisch wie politisch einfach töricht, im Vorwege für sich selber ein simples Verhaltensmuster vorherzusagen, als ob dann alles klar wäre. Dieses sei keine Politik.
Genau das aber ist es.
Das Bundesverfassungsgericht, nicht aber der Bundesverteidigungsminster, hat ein Verhaltensmuster (allerdings kein "simples") vorgegeben. Es lautet: Wir dürfen uns gegen einen solch perfiden Angriff nicht durch Abschuss der angreifenden Maschine verteidigen.
Das ist eine fatale Botschaft an potenzielle Terroristen. Mit seiner veröffentlichten Äusserung hat der Minister dieser fatalen Botschaft -endlich- entgegengewirkt.
Und das ist Politik.
Sie finden mich im Ergebnis einig. Aber erlauben Sie: Die Situation ist nicht deswegen besonders kompliziert, weil es einen Befehlenden und einen Ausführenden gibt. Dieses Bild ist, aufbauend auf die sattsam bekannte Verteidigungslinie in den Nürnberger Prozessen, in der deutschen Lehre und Judikatur hinlänglich mit der Figur der mittelbaren Täterschaft beschrieben und ausdiskutiert. Damit erledigt sich auch die Frage nach der Rechtfertigung einer Befehlsverweigerung von alleine.
Die Dramatik ist, dass dieser Verteidigungsminister das Militär selbst täuscht, indem er einen Rechtfertigungsgrund projiziert, der als solcher schon diskutabel, als „Persilschein“ aber geradezu obsolet ist. Und dass es offensichtlich hierzu Militärs gibt, die dem willfährig folgen.
Ich kann Sie nur ausdrücklich davor warnen, die sehr ausführliche Entscheidung des BVerfG zum Luftsicherheitsgesetz als simplizistisch zu bezeichnen. Der Senatsvorsitzende Papier hat sich in der Entscheidung mit einer jahrzehntelangen Rechtsprechung des Gerichts mit dem Lebens- und Würdeschutz der Bürger der Bundesrepublik auseinandergesetzt. Das Urteil ist eine Exegese der Basis unseres Grundgesetzes, wie es Altkanzler Schmidt erst am Wochenende im bekannten Council ausgeführt hat. Auch Sie sollten daher damit nicht leichtfertig umgehen, es sei denn, Sie wollen, dass jeder Dahergelaufene seine Ansicht zu dem, was Menschenwürde ist, durchsetzen darf. So wie ein Jung.
Die Tatsache, dass Schäuble und Jung zu den "Scharfmachern" der Union gezählt werden können, ist ja nichts Neues. Was mir aber schon Sorgen bereitet ist die Tatsache, dass seitens der gesamten CDU-Führung, einschliesslich der Kanzlerin, keinerlei Worte der Missbilligung, des Tadels, geschweige denn des Nachdenkens darüber zu hören oder zu lesen sind, dass hier zwei Minister der Union, vereidigt auf das Grundgesetz, letztlich dazu aufrufen, dieses zu brechen, wenn es ihnen, situativ bedingt, opportun erscheint.
Was hat sich in der CDU/CSU geändert? Oder war das vielleicht schon immer so? Müssen wir lernen, damit zu leben, dass die zur Zeit stärkste Partei in der Republik ihre Bindung an das Grundgesetz zu den Akten gelegt hat? Oder hat sich in der CDU die Schäubledenke durchgesetzt, wonach "wir das (Grundgesetz) halt ändern müssen, damit es wieder passt?"
Es könnte ja sein, dass wir von unserem Präsidenten, der ja auch aus dieser Partei kommt endlich ein klärendes Wort zum Thema hören.
Bleibt es weiter bei dem bisher beredten Schweigen dieser Kreise fürchte ich, dass wir uns alle ernsthafte Sorgen um das Land machen müssen.
Am Rande bemerkt, beide, Jung wie Schäuble, sind studierte Volljuristen.
auf § 11 des Soldatengesetzes möchte ich es heute belassen.
Ich fürchte, dass § 11 SG das Problem nicht in seiner Komplexität erfasst und schon gar nicht löst.
Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgegangen, wäre § 11 SG kein Thema. Es blieben die gleichen Fragen.
Ich fürchte, dass § 11 SG das Problem nicht in seiner Komplexität erfasst und schon gar nicht löst.
Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgegangen, wäre § 11 SG kein Thema. Es blieben die gleichen Fragen.
"Die SPD sollte sich an die eigene Nase fassen", sagte Bosbach SPIEGEL ONLINE. "Schließlich hat Franz Josef Jung im Grunde keine andere Auffassung vertreten als Rot-Grün im Luftsicherheitsgesetz."
Jenem Gesetz hatte die Union einst die Zustimmung verweigert. Nicht, weil sie keinen Handlungsbedarf sah, sondern, weil sie eine Verfassungsänderung für zwingend hielt und das noch immer tut. Schließlich hatten die Karlsruher Richter unter Verweis auf die in Artikel 1 des Grundgesetzes festgeschriebene Unantastbarkeit der Menschenwürde geurteilt, es sei "schlechterdings unvorstellbar, auf der Grundlage einer gesetzlichen Ermächtigung unschuldige Menschen vorsätzlich zu töten". Niemandem stehe es zu, Leben gegen Leben aufzurechnen."
http://www.spiegel.de/pol...
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Vor diesem Hintergrund der - wiederholte - Hinweis (siehe vorstehend FETTGedrucktes ), dass sich Art. 1 GG eben nicht ändern lässt. Ist der Spiegel-Autor willfähriger Erfüllungsgehilfe als jener, die - und für mich läuft ALLES derzeit nur DARAUF hinaus - Art. 1 GG (entgegen Art.79 Abs. 3 GG) final "beseitigen" wollen? Warum unterlässt er den Hinweis auf die Unveränderbarkeit?
Warum wird auf diese Unveränderbarkeit auch in der ZEIT nicht, zu wenig, nur gelegentlich am Rande .... DARAUF
hingewiesen? ed2murrow hatte wohl erst gestern die Absätze 119, 120 und 121 Urteils des BVerfG zum Flugsicherheitsgesetz nochmals hervorgehoben.
Über diese Unveränderbarkeit der dort niedergelegten Prinzipien als Basis der humanitas sollten wir reden und was es für unsere Gesellschaft bedeutete, wenn Schäuble, Jung und ihre potentiellen Hintermänner mit ihrem Unterfangen reussierten?
Ich fürchte, dass § 11 SG das Problem nicht in seiner Komplexität erfasst und schon gar nicht löst.
Wäre die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts anders ausgegangen, wäre § 11 SG kein Thema. Es blieben die gleichen Fragen.
Morgen, Mittwoch, 19 Sept. Wohl auf Antrag der Liberalen wird es eine Aktuelle Stunde geben.
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