Telefonwerbung Kampf dem Telefon-Terror
Von Telefonwerbung fühlen sich 86 Prozent der Deutschen belästigt. Politiker gehen jetzt härter gegen Call-Center vor. Mündliche Verträge sollen widerrufbar werden. Vebraucherschützern reicht das nicht.
Die Masche ist immer die gleiche. "Wir möchten Ihnen nur helfen, ihre Internetkosten zu senken", heißt es am anderen Ende der Telefonleitung. "Sind Sie nicht auch an einer Traumreise interessiert?". Wenige Minuten später hat der Angerufene zugestimmt, der Vertrag ist abgeschlossen, gültig - und welche Fallen sich dahinter verbergen, finden die meisten Verbraucher erst viel später heraus. Mit welchen miesen Tricks die Call-Center arbeiten, fand kürzlich Günter Wallraf heraus. Der Journalist hatte für DIE ZEIT undercover in einem Call-Center gearbeitet.
Nun soll sich endlich etwas ändern. Die Verbraucherschutzminister der Bundesländer diskutieren auf einer Konferenz in Baden-Baden bis Freitagmittag mit ihrem Bundesminister Horst Seehofer (CSU) über Wege, gegen die lästige Telefonwerbung vorzugehen. Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) plant ein Gesetz, das ein Widerrufsrecht für telefonisch abgeschlossene Verträge vorsieht. Dass die Politiker schnell handeln müssen, zeigt die Stimmung in der Bevölkerung: So fühlen sich 86 Prozent der Deutschen durch Werbung am Telefon belästigt. 64 Prozent der Befragten wurden in den letzten Monaten ohne Einwilligung angerufen. Das fand eine Forsa-Umfrage heraus.
Das für Mitte 2008 geplante Gesetz von Justizministerin Zypries soll den Verbrauchern helfen: Wer im Nachhinein merkt, dass er den telefonisch abgeschlossenen Vertrag nicht behalten will, soll innerhalb von zwei Wochen den Vertrag für ungültig erklären können. Dies gilt heute schon für sogenannte "Haustürgeschäfte", also für den berüchtigten Staubsauger-Vertreter.
Zeitschriftenverlage, Lotterien und Tarifberater müssen in Zukunft eine schriftliche Widerrufserklärung an ihre Telefon-Kunden schicken und sie über ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren. Zulässig sind solche Verkaufsgespräche nur, wenn der Angerufene vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Call-Center, die sich darüber hinwegsetzen, riskieren künftig Bußgelder bis zu 50.000 Euro.
Einigen Verbraucherschützern geht das nicht weit genug. Die Vorschläge böten "keinen optimalen Schutz", sagt der Verbraucherschutzminister von Baden-Württemberg, Peter Hauk (CDU). Er fordert, am Telefon abgeschlossene Verträge als gegenstandslos anzusehen, solange sie nicht aktiv vom Verbraucher bestätigt würden. Also lieber schwarz auf weiß als am Telefon? Die Verbraucherzentrale (vzbz) sieht das genauso. "Verträge sollten erst nach sorgfältiger Prüfung und schriftlicher Bestätigung durch den Verbraucher wirksam werden," forderte der vzbz-Wettbewerbsexperte Patrick von Braunmühl. Dies könne auch per Fax oder E-Mail erfolgen.
Zypries hält eine schriftliche Bestätigung dagegen für "juristisch schwierig." Schließlich habe niemand Lust, eine bestellte Pizza erst per Post zu bestätigen. Die Justizministerin plant noch eine weitere Schutzmaßnahme: Die Rufnummerunterdrückung soll den Call-Centern ebenfalls verboten und mit einem Bußgeld geahndet werden. So können die Anrufer besser sehen, wer sich bei ihnen meldet. Zypries räumte allerdings ein, dass es kaum Druckmittel gebe, falls die Rufnummern weiter unterdrückt würden.
- Datum 14.09.2007 - 10:35 Uhr
- Seite 1 | 2 | Auf einer Seite lesen
- Quelle ZEIT online
- Kommentare 5
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:




Gestern abend bei mir zu Hause. Im Fernsehen lief gerade das Fußballspiel Deutschland gegen Rumänien. Plötzlich klingelt das Telefon, ich geh ran. Eine Damenstimme vom Band:
"HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH! SIE HABEN GERADE €3000 GEWONNEN! Ja, Sie haben richtig gehört: €3000! Bitte holen Sie sich etwas zum Schreiben. Alles, was Sie jetzt tun müssen, ist die folgende Rufnummer anzurufen, damit wir Ihren Namen und Ihre Adresse notieren können. Die Rufnummer lautet ...."
Die Rufnummer habe ich dann doch nicht angerufen, (a) weil ich gerade nichts zum Schreiben dabei hatte, und (b) weil die angegebene Nummer viel zu lang und zu kompliziert war, um sie mir auswendig zu merken.
Das war wohl auch besser so! Was nämlich passiert, wenn man bei so einer Nummer anruft, um sich den angeblichen Gewinn abzuholen, darüber informiert sehr eindringlich der folgende Artikel:
Sie haben gewonnen: Das Protokoll einer zeitlosen Abzocke
Da bezeichnet es Frau Zypries als "juristisch schwierig", am Telefon geschlossene Verträge erst bei schriftlicher Bestätigung wirksam werden zu lassen. Als Begründung wird die bestellte Pizza angeführt. Das wiederum hat doch überhaupt nichts mit Belästigung von Privatpersonen durch Werbeanrufe zu tun! Wieso würde es nicht gelingen, ein Gesetz zu machen, wonach z.B. keine Unterschrift nötig ist, wenn die Initiative vom Verbraucher ausgeht, sprich: wenn er den Anruf tätigt?
Natürlich ist es verständlich, dass die Ministerin nicht dafür verantwortlich sein will, dass durch die Unwirksamkeit mündlich abgeschlossener Verträge Zigtausend Outbound-Call-Center- Mitarbeiter (kurz: Aufschwätzer) in die Arbeitslosigkeit geschickt würden (das wäre dann automatisch der Fall). Für den Rest würde aber zwangsläufig die Lebensqualität spürbar ansteigen, zumal dann einschlägige Unternehmen (z.B. Telekom, Arcor) dafür im Inboundbereich mehr Personal einstellen könnten, das Leuten, die bereits Kunden sind, mit ihren Problemen behilflich sind. Dies würde diesen Unternehmen auch automatisch zu mehr Ansehen verhelfen.
Leider sieht es so aus, als würde Frau Zypries mit Vorliebe Gesetze entwerfen, um die sie a) niemand gebeten hat (Vaterschaftstests) oder die b) von Mutlosigkeit geprägt sind (Callcenteverträge)
Was heisst hier schriftlcihe Bestaetigung juristisch schwierig?
Was ist da dran so kompliziert?
Der Pizzabote ist ja wohl das laecherlichste Beispiel das Frau Zypries einfallen konnte...
Das von winterhart zietierte Beispiel zeigt deutlich die betrügerischen Machenschaften.
Was jedoch unerwähnt blieb ist der Umstand, daß zwar die mißbräuchliche Verwendung der Mehrwertnummern bei der RegTP gemeldet und daraufhin von dieser auch innerhalb kurzer Zeit abgeschaltet werden, der Betrieber jedoch bereits zu diesem Zeitpunkt jederzeit neue Nummer für weiteren Missbrauch beantragen kann.
Selbst wenn völlig klar ist, daß die neu beantragten Nummern ausschließlich für weiteren Missbrauch verwendet werden, kann die Regulierungsbehörde die Nummernzuteilung nicht versagen. Grund sind die fehlenden Rechtsmittel für die RegTP. Sie müssen die Nummern freischalten, auch wenn von diesem Betreiber schon unzählige Nummern missbraucht und bereits abgeschaltet wurden.
Hier ist der Gesetzgeber gefragt.
Das Pizza-Beispiel ist tatsächlich etwas misslungen, weil hier ja der Kunde den Pizzaservice anruft und nicht der Pizzadienst den Kunden, um ihm die Pizza zu "empfehlen".
Vorstellbar wäre aber, daß Rechtsgeschäfte nur dann Gültigkeit erlangen könnten, wenn die Rufnummern angezeigt werden. Rechtsgeschäfte mit unterdrückten Nummern sind von vorn herein gegenstandlos. Da viele User bereits DSL-Modems mit integrierter Telefonanlage besitzen, kann in den Fällen auch ein Nachweis darüber erbracht werden.
entfernt. Bitte bemühen Sie sich um eine angemessene und höfliche Wortwahl. Danke. Die Redaktion/km
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren