Terrorabwehr Jenseits des Rechts
Darf der Staat Unschuldige opfern, um das Leben anderer vor einem Terrorangriff zu schützen? Ja, sagt Innenminister Schäuble. Nein, sagt der Jurist Reinhard Merkel. Er sieht nur eine mögliche Begründung: einen Anschlag auf den Staat selbst
Reinhard Merkel ist Professor für Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Universität Hamburg. In einem Beitrag für DIE ZEIT hatte er 2004 das im vergangenen Jahr vom Bundesverfassungsgericht aufgehobene rot-grüne Luftsicherheitsgesetz kritisiert, das den Abschuss eines von Terroristen entführten, womöglich vollbesetzten Flugzeugs erlaubte, wenn die Maschine als Waffe benutzt werden soll. Seine Argumente gelten auch für die von Verteidigungsminister Jung und Innenminister Schäuble angestoßene aktuelle Debatte um eine Grundgesetzänderung . Wir veröffentlichen den Text leicht gekürzt:
Über die Reichweite von Grundrechten kann man lange streiten. Zum unbestrittenen Kernbestand ihres Sinnes gehört es jedoch, die Zulässigkeit solcher lebensverrechnenden Kalküle kategorisch auszuschließen. Niemand, der ein Grundrecht auf Leben hat, muss dieses Leben zugunsten anderer, denen er nichts getan hat und nichts tun will, die er nicht bedroht, ja nicht einmal kennt, opfern lassen. Das außer Zweifel zu stellen gehört zu den schlechthin primären Funktionen des Lebensrechts. Gestattet sich der Staat nun unter bestimmten Bedingungen selbst eine solche Opferung von Menschenleben zugunsten Dritter, so exkludiert er die Betroffenen im Anwendungsfall aus der Sphäre des Rechts. Er entzieht ihnen den Status als Inhaber von Grundrechten.
Das Katastrophen-Szenario, das dem Gesetzgeber vorschwebte, ist offensichtlich. Der 11. September 2001 hat ihm seine nicht mehr erläuterungsbedürftige Anschaulichkeit gegeben. Worum es vor allem geht, das ist die quälende Vorstellung des von Terroristen entführten Passagierflugzeugs, das auf ein Großstadtzentrum oder ein Atomkraftwerk zurast. Sie hat das Gesetz motiviert und ist primärer Gegenstand seiner Regelung. Niemand wird dem Gesetzgeber die beklemmende Schwierigkeit des Problems bestreiten.
Ohne weiteres legitimierbar ist die Tötung der Terroristen selbst. Sie greifen gegenwärtig und rechtswidrig das Leben anderer Menschen an. Nach dem fundamentalen Rechtsprinzip aller Zeiten und Kulturen sind sie daher legitimes Ziel einer tödlichen Notwehr, wenn man will: eines überdimensionalen »finalen Rettungsschusses«. Als Nothilfe ist er auch Dritten erlaubt und damit dem Staat auf der Grundlage eines förmlichen Gesetzes erst recht.
Die Passagiere in der Maschine freilich greifen niemanden an. Im Verhältnis zu ihnen gibt es nichts »abzuwehren«. Das Notwehrrecht deckt ihre Tötung daher selbst dann nicht, wenn diese mit der rechtmäßigen Abwehrhandlung gegen die Verbrecher, dem Abschuss, zwingend verbunden ist. Wer einen Angriff abwehrt, indem er Rechts- und Lebensgüter unbeteiligter Dritter zerstört, verteidigt diesen gegenüber nicht etwa die eigene, sondern greift in deren rechtliche Schutzsphäre über.
Auch dazu mag er berechtigt sein. Die Notwehr ist nicht das einzige Notrecht, das wir kennen und anerkennen. Unabhängig davon, wer sie angreift, befinden sich die Menschen am bedrohten Zielort der entführten Maschine objektiv in einer tödlichen Gefahr, einem existenziellen Notstand. Auch er vermag Eingriffe in fremde Rechtssphären zu rechtfertigen – allerdings nur in sehr engen Grenzen. Denn es liegt auf der Hand, dass der Übergriff in Schutzgüter Unbeteiligter zur Abwendung eigener Not nicht auf dem Prinzip der berechtigten Selbstverteidigung gründet, sondern auf dem ganz anderen und wesentlich schwächeren der mitmenschlichen Solidarität. Solche Pflichten sind genuin ethischer Provenienz. Zu Rechtspflichten erweitert, werden sie erzwingbar. Den liberalen Vätern unseres heutigen Strafgesetzbuchs aus dem letzten Drittel des 19. Jahrhunderts erschienen solche Rechtspflichten noch gänzlich indiskutabel. Aber selbstverständlich darf auch heute der auf Grundrechten beruhende Verfassungsstaat eine Aufopferungspflicht aus zwangsrechtlicher Solidarität allenfalls für bagatellhafte oder ersetzbare Güter gebieten. Und nur solche Eingriffe darf er daher dem im Notstand Handelnden erlauben.
Niemals kann zu diesen Gütern das Leben gehören. Es ist ausgeschlossen, rechtmäßig unbeteiligte Dritte zu töten, um das eigene oder das Leben anderer, und wären es Millionen, zu retten. Niemand kann rechtlich verpflichtet sein, aus Solidarität das eigene Leben für noch so viele andere herzugeben, die er nicht bedroht. Dass es ihm auch der Staat nicht aus Gründen einer solidarischen Pflicht nehmen darf: das eben stellen die Grundrechte klar. »His life is the only one he has«, schreibt der amerikanische Philosoph Robert Nozick. Wer das Leben seines schwer verletzten Kindes nur dadurch retten kann, dass er gegen den Willen seines Nachbarn dessen Pkw nimmt (Eingriff in Freiheit und Eigentum) und damit unter Verletzung zahlreicher Verkehrsvorschriften (Eingriff in die Sicherheit des Straßenverkehrs) das Kind zur nächsten Klinik fährt, der darf für solche Übergriffe von den Betroffenen eine solidarische Hinnahme verlangen. Undenkbar ist es aber, ihn auch dann zu rechtfertigen, wenn er in der Klinik das dort am einzigen verfügbaren Respirator hängende fremde Kind mit tödlicher Wirkung abhängt, um das eigene anzuschließen, weil es nur so zu retten ist. Und in anderen Situationen mag die Zahl der zu Rettenden so groß sein, wie man will – das ändert nichts. Gegen das Grundrecht auf Leben zählen Zahlen nicht. Käme etwa der Staat der erpresserischen Forderung von Terroristen nach, einen Unschuldigen vor laufenden Kameras öffentlich hinzurichten, weil sich nur so die angedrohte Zündung einer versteckten Atombombe in einer deutschen Großstadt verhindern lässt, so handelte er ohne Zweifel unrecht. Wer das nicht glauben mag, stelle sich vor, er selbst sei der Hinzurichtende. Grundrechte sind anti-utilitaristisch. Sie schützen den einzelnen, nicht den jeweils größten allgemeinen Nutzen.Wäre es anders, so wären sie keine Grundrechte.
- Datum 19.09.2007 - 03:32 Uhr
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Die Beschäftigung mit der Forderung des Herrn Jung führt auf den falschen Pfad. Aus mehreren Gründen:
1. Darf der Verteidigungsminister Piloten selektieren und anstiften vorsätzlich gegen das Grundgesetz zu verstoßen?
- Einzig mögliche Antwort: Nein, in keinem Fall.
2. Ist der Verteidigungsminister im notwendigen Kampf gegen den Terrorismus noch ernst zu nehmen?
- Einzig mögliche Antwort: Mit seiner Abschußanordnung um jeden Preis hat Herr Jung die Möglichkeiten der Terroristen um ein Vielfaches erweitert.
3. Ist der Verteidigungsminister befugt, diese Abschußanordnung zu treffen?
- Spätestens jetzt ist zu klären, wozu die BR Deutschland eine Bundeskanzlerin mit Richtlinienkompetenz finanziert?
4. Hat der Verteidigungsminister in seiner Jugend zu viele John-Wayne-Filme gesehen?
- Diese Frage kann nur Herr Jung beantworten.
5. Vor wem muß die Bevölkerung mehr Angst haben: Vor Terroristen oder vor dem Ministerduo Schäuble/Jung?
- Wenn wir uns den perversen Aktionismus der beiden Regierungsmitglieder in Friedenszeiten erleben, dann möchten wir mit den beiden Herren in verantwortlicher Stellung keine Krise erleben.
In der Nachschau müssen wir festhalten, daß Altbundeskanzler Kohl richtig gehandelt hat, als er Herrn Schäuble für das Bundeskanzleramt aussortierte.
Auch Herr Koch sollte seinen Stellvertreter schleunigst aus dem Kabinett abziehen.
Wer heute im Reichstag die vor allem durch SPD verweigerte Regierungseklärung verfolgte, muss der ZEIT dankbar sein für Merkels (Reinhard) messerscharfe Analyse.
Hilfreich wäre sicher, das Essentielle der Darstellung des Professors zusammenzufassen und hier zu erörtern.
Endlich auch einmal eine differenziertere Betrachtung der rechtlichen Problematik. Gerade die nachvollziehbaren Herleitungen und Begründungen sind ein Grund, dieser Ansicht mehr zu folgen als einer von blindem, politischen Aktionismus getriebenen Forderung nach immer mehr Kompetenzen.
Sicherlich stellt ein vollbesetztes Flugzeug, das auf ein AKW zusteuert ein Fiasko dar. Das kann kaum abgestritten werden. Soweit ein solcher Anflug eine integrale Schädigung der Bundesrepublik Deutschland bedeuten würde, wäre wohl die von Prof. Merkel angesprochene Situation denkbar, in welcher der Staat die Rechte selbst suspendieren muss, um diese letztlich zu erhalten.
Auch hier stellt sich aber wieder die Prognoseproblematik, welche wohl von den Politikern, die derzeit an einem erneuten Entwurf des LuftSiG arbeiten, kaum beachtet oder erst gar nicht wahrgenommen werden dürfte.
Würde der Einschlag einer Chessna bereits zu einem Super-GAU führen? Oder der einer DC-10? Wohl eher weniger, bedenkt man die massive Abschottung der AKWs und ihrer Kerne (soweit nicht gewisse Konzerne Geld sparen wollten).
Auch bei einem solchen Anflug besteht also noch bei weitem nicht immer die Möglichkeit, dass eine solch integrale Bedrohung entsteht. Diese aber muss Voraussetzung für einen solchen Abschuss sein, will man ihn überhaupt zulassen.
Würde man nun, so wie dies populistische Strömungen befürworten, weitergehende Möglichkeiten deklarieren, so wäre dies nicht nur als Rechtsbruch zu sehen. Ein solcher liegt dann ohnehin vor. Vielmehr würden "wir" damit den Terroristen tatsächlich erst recht zeigen, wie wenig wir von diesem Werten halten, die wir "ihnen" angeblich angedeihen lassen wollen. Wie sollen wir da noch ernstgenommen werden, wenn wir uns selbst nicht an unsere eigenen Maximen halten?
Auch würde damit eines der angeblichen Ziele der Terroristen bereits durch eigenes Handeln verwirklicht werden. Nämlich die Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung. Auch wenn dieses Ziel mehr von Politikern als Argument verwandt wird, die diese Rechtsordnung scheinbar selber nicht sonderlich hoch halten, würde dies dem Terrorismus sicherlich Vortrieb leisten.
http://www.tagesschau.de/...
Politik und Recht - deutliche Worte unter
http://www.spiegel.de/pol...
der gute herr jurist schließt als das recht des staates aus, menschen zu töten die auch ohne sein eingreifen bereits dem sicheren tod geweiht sind und opfert damit im ernstfall aus reiner juristischer rechthaberei möglicherweise tausende von weiteren menschen.
man sollte auch nicht aus den augen verlieren, dass bereits die schiere existenz einer abschusserlaubnis terroristen von vornherein von der ausführung einer solchen schweinerei abhalten könnte.
Es gibt nichts zu deuteln - der Staat darf sich nicht zum Vollstrecker machen. Und - auch das muss von jedem guten Juristen berücksichtigt werden - im Zweifelsfall muß ich auch einen des Mordes Angeklagten laufen lassen, wenn ich ihm die Tat nicht nachweisen kann - auch wenn ich glaube, er war es und fürchte, er wird wieder morden (oder schänden etc).
Ihr eigener Beitrag ist entlarvend: Sicherer Tod gegen möglichen anderen Tod. Nicht nur, dass Sie die Menschen in der Passagiermaschine zu reinen Sachen, sozusagen als Teil der Waffe herabwürdigen, sondern Sie nehmen deren Tötung durch staatliche Hand sogar dann billigend in Kauf, wenn nicht einmal feststeht, dass weitergehender Schaden vermieden werden würde. Genau Ihrer Ansicht hat das BVerfG einen eigenen Absatz gewidmet. Aber darum geht es nicht.
Es geht um die Frage, ob der Staat, unter dessen Schutz wir stehen, eine gesetzliche Gestattung zur Tötung seiner Bürger ausgestellt werden darf.
Sie begreifen es womöglich nicht, und es hat bis auf Westerwelle in der aktuellen Stunde niemand deutlich gemacht: Wir sind an der Stelle eines Dammbruchs, wo das Töten menschlichen Lebens zur Frage einer Güterabwägung würde. Ich sage es Ihnen, user blutfee, klar und deutlich: Das sind die Abwägungen der Terroristen, nicht eines Staates ziviler Prägung.
Im übrigen ist bei diesem Thema Ironie nicht angebracht, es sei denn, sie nehmen Schäuble beim Wort und lassen sich durch nichts ihre verbleibende Zeit ernsthaft beeinträchtigen.
Es gibt nichts zu deuteln - der Staat darf sich nicht zum Vollstrecker machen. Und - auch das muss von jedem guten Juristen berücksichtigt werden - im Zweifelsfall muß ich auch einen des Mordes Angeklagten laufen lassen, wenn ich ihm die Tat nicht nachweisen kann - auch wenn ich glaube, er war es und fürchte, er wird wieder morden (oder schänden etc).
Ihr eigener Beitrag ist entlarvend: Sicherer Tod gegen möglichen anderen Tod. Nicht nur, dass Sie die Menschen in der Passagiermaschine zu reinen Sachen, sozusagen als Teil der Waffe herabwürdigen, sondern Sie nehmen deren Tötung durch staatliche Hand sogar dann billigend in Kauf, wenn nicht einmal feststeht, dass weitergehender Schaden vermieden werden würde. Genau Ihrer Ansicht hat das BVerfG einen eigenen Absatz gewidmet. Aber darum geht es nicht.
Es geht um die Frage, ob der Staat, unter dessen Schutz wir stehen, eine gesetzliche Gestattung zur Tötung seiner Bürger ausgestellt werden darf.
Sie begreifen es womöglich nicht, und es hat bis auf Westerwelle in der aktuellen Stunde niemand deutlich gemacht: Wir sind an der Stelle eines Dammbruchs, wo das Töten menschlichen Lebens zur Frage einer Güterabwägung würde. Ich sage es Ihnen, user blutfee, klar und deutlich: Das sind die Abwägungen der Terroristen, nicht eines Staates ziviler Prägung.
Im übrigen ist bei diesem Thema Ironie nicht angebracht, es sei denn, sie nehmen Schäuble beim Wort und lassen sich durch nichts ihre verbleibende Zeit ernsthaft beeinträchtigen.
Es gibt nichts zu deuteln - der Staat darf sich nicht zum Vollstrecker machen. Und - auch das muss von jedem guten Juristen berücksichtigt werden - im Zweifelsfall muß ich auch einen des Mordes Angeklagten laufen lassen, wenn ich ihm die Tat nicht nachweisen kann - auch wenn ich glaube, er war es und fürchte, er wird wieder morden (oder schänden etc).
Ihr eigener Beitrag ist entlarvend: Sicherer Tod gegen möglichen anderen Tod. Nicht nur, dass Sie die Menschen in der Passagiermaschine zu reinen Sachen, sozusagen als Teil der Waffe herabwürdigen, sondern Sie nehmen deren Tötung durch staatliche Hand sogar dann billigend in Kauf, wenn nicht einmal feststeht, dass weitergehender Schaden vermieden werden würde. Genau Ihrer Ansicht hat das BVerfG einen eigenen Absatz gewidmet. Aber darum geht es nicht.
Es geht um die Frage, ob der Staat, unter dessen Schutz wir stehen, eine gesetzliche Gestattung zur Tötung seiner Bürger ausgestellt werden darf.
Sie begreifen es womöglich nicht, und es hat bis auf Westerwelle in der aktuellen Stunde niemand deutlich gemacht: Wir sind an der Stelle eines Dammbruchs, wo das Töten menschlichen Lebens zur Frage einer Güterabwägung würde. Ich sage es Ihnen, user blutfee, klar und deutlich: Das sind die Abwägungen der Terroristen, nicht eines Staates ziviler Prägung.
Im übrigen ist bei diesem Thema Ironie nicht angebracht, es sei denn, sie nehmen Schäuble beim Wort und lassen sich durch nichts ihre verbleibende Zeit ernsthaft beeinträchtigen.
Nicht nur, dass Sie die Menschen in der Passagiermaschine zu reinen Sachen, sozusagen als Teil der Waffe herabwürdigen, sondern Sie nehmen deren Tötung durch staatliche Hand sogar dann billigend in Kauf, wenn nicht einmal feststeht, dass weitergehender Schaden vermieden werden würde.
Das Herabwürdigen macht nicht der Staat sondern die muslimischen Terroristen die sie in eine solche SItuation überhaupt erst bringen. Solche Feinheiten sollten bei so einer Frage doch eine gewisse Rolle spielen.
Weiters sollten sie mir schon soviel moralische Integrität zugestehen, dass ich einen Abschuss nur bei absoluter Gewissheit über die Nichtexistenz von Alternativen befürworte.
Es geht um die Frage, ob der Staat, unter dessen Schutz wir stehen, eine gesetzliche Gestattung zur Tötung seiner Bürger ausgestellt werden darf.
Nein, das ist die falsche Frage. Die Frage die es zu stellen gilt ist, ob der Staat, der das Leben seiner Bürger zu schützen hat, das Recht hat, diesen Schutzauftrag jenen gegenüber, die in einem solchen Fall noch nicht dem sicheren Tod geweiht sind, nicht zu erfüllen ?
Denn im Prinzip ist die unterlassene Ergreifung von Maßnahmen (inklusive Abschuss) nichts anderes als ein Todesurteil für viele weitere Menschen, mit dem Unterschied, dass der Staat in dem einen Fall etwas tun kann, im anderen nicht. So gesehen ist der Nichtabschuss in meinen Augen moralisch viel verwerflicher, da es in diesem Fall (und nur in diesem Fall) für den Staat eine Möglichkeit gegeben hätte, das Leben der Bürger noch zu retten.
Zu ihrer Beruhigung sei jedoch erwähnt, dass es technische Möglichkeiten gibt, die Kontrolle über ein Flugzeug an eine Kontrollstelle am Boden zu übertragen, und es würde mich wundern, wenn dieser Weg der Verhinderung muslimischen Terrors noch nicht beschritten würde.
Nicht nur, dass Sie die Menschen in der Passagiermaschine zu reinen Sachen, sozusagen als Teil der Waffe herabwürdigen, sondern Sie nehmen deren Tötung durch staatliche Hand sogar dann billigend in Kauf, wenn nicht einmal feststeht, dass weitergehender Schaden vermieden werden würde.
Das Herabwürdigen macht nicht der Staat sondern die muslimischen Terroristen die sie in eine solche SItuation überhaupt erst bringen. Solche Feinheiten sollten bei so einer Frage doch eine gewisse Rolle spielen.
Weiters sollten sie mir schon soviel moralische Integrität zugestehen, dass ich einen Abschuss nur bei absoluter Gewissheit über die Nichtexistenz von Alternativen befürworte.
Es geht um die Frage, ob der Staat, unter dessen Schutz wir stehen, eine gesetzliche Gestattung zur Tötung seiner Bürger ausgestellt werden darf.
Nein, das ist die falsche Frage. Die Frage die es zu stellen gilt ist, ob der Staat, der das Leben seiner Bürger zu schützen hat, das Recht hat, diesen Schutzauftrag jenen gegenüber, die in einem solchen Fall noch nicht dem sicheren Tod geweiht sind, nicht zu erfüllen ?
Denn im Prinzip ist die unterlassene Ergreifung von Maßnahmen (inklusive Abschuss) nichts anderes als ein Todesurteil für viele weitere Menschen, mit dem Unterschied, dass der Staat in dem einen Fall etwas tun kann, im anderen nicht. So gesehen ist der Nichtabschuss in meinen Augen moralisch viel verwerflicher, da es in diesem Fall (und nur in diesem Fall) für den Staat eine Möglichkeit gegeben hätte, das Leben der Bürger noch zu retten.
Zu ihrer Beruhigung sei jedoch erwähnt, dass es technische Möglichkeiten gibt, die Kontrolle über ein Flugzeug an eine Kontrollstelle am Boden zu übertragen, und es würde mich wundern, wenn dieser Weg der Verhinderung muslimischen Terrors noch nicht beschritten würde.
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