Innere Sicherheit Haft für Terrorcamper

Justizministerin Zypries will die Ausbildung in sogenannten Terrorcamps unter Strafe stellen. Als Reaktion auf die kürzlich vereitelten Anschläge legte sie dazu einen eilends erarbeiteten Gesetzesentwurf vor

Wer sich zur Vorbereitung eines Anschlags in einem Terrorlager ausbilden lässt, soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der Verdächtige tatsächlich ein Attentat plane und ihm dies nachgewiesen werden könne, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. "Ein bloßes Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu begehen, bleibt straflos", heißt es in dem Gesetzentwurf der Ministerin.

Auch die Herstellung von Sprengstoffen oder die Beschaffung der Grundstoffe dafür soll nach dem Entwurf mit Haft zwischen sechs Monaten und zehn Jahren bestraft werden. Auch wer Geld zum Kauf dieser Stoffe oder zur Vorbereitung eines Terroranschlags zu Verfügung stellt, macht sich strafbar.

Anzeige

Der neue Paragraf 89a des Strafrechts zielt allerdings nicht bloß auf islamistische Terroristen. Auch Mitglied einer rechtsextremistischen Wehrsportgruppe, die zur Vorbereitung eines Anschlags einen Sprengmeisterkurs besuchen, können danach bestraft werden. Das Gleiche gilt für Verdächtige, die eine Flugschule besuchen, um ein Passagierflugzeug zu entführen – wie bei den Anschlägen vom 11. September 2001.

Hessens Justizminister Jürgen Banzer (CDU) sagte, die Zypries-Vorschläge seien ein Schritt in die richtige Richtung. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Volker Beck, äußerte grundsätzlich Verständnis für Zypries, meldete aber Zweifel an der praktischen Umsetzung an. Auch die Ministerin selbst räumte ein, der Nachweis für die neuen Strafvorschriften werde nicht immer einfach zu führen sein.

Der Gesetzesentwurf stellt eine Reaktion auf die kürzlich vereitelten Terroranschläge von drei jungen Islamisten dar, von denen mindestens zwei vorher ein Terror-Ausbildungslager in Pakistan besucht haben sollen. Justizministerin Zypries hatte sich zunächst skeptisch gezeigt, dass der Aufenthalt in Terrorcamps unter Strafe gestellt werden könne.

Der Referentenentwurf geht nach Abstimmung innerhalb der Bundesregierung zur Stellungnahme an Länder und Verbände. Laut Zypries soll dann "schnellstmöglichst" ein Regierungsentwurf durch das Bundeskabinett beschlossen werden.

 
Leser-Kommentare
  1. Der Schwachsinn unserer Politiker ist wohl grenzenlos.
    Muß nun nicht künftig auch die Ausbildung von Bundeswehrsoldaten in Hammelburg und von GI's in Grafenwöhr und Bagdad verfolgt werden? Denn was sind diese Stätten anders als Terrorcamps, in denen man Töten und Vernichten lernt?

  2. "Wer sich zur Vorbereitung eines Anschlags in einem Terrorlager ausbilden lässt, soll nach dem Willen von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Voraussetzung sei allerdings, dass der Verdächtige tatsächlich ein Attentat plane und ihm dies nachgewiesen werden könne, sagte die SPD-Politikerin am Dienstag. "Ein bloßes Erwerben von Fertigkeiten ohne die Absicht, damit eine terroristische Gewalttat zu begehen, bleibt straflos", heißt es in dem Gesetzentwurf der Ministerin."

    Unsere Gute - Richtig so, und ich dachte, dass alleine bereits die Vorbereitung eines Attentates, wenn dies nachweisbar ist, unter Strafe steht - wozu dann noch der Aufenthalt im terrorcamp bestraft werden soll erschliesst sich mir nicht.

    Aber ich denke mir auch immer: woher will jemand wissen mit absoluter Sicherheit, dass das erwerben von Terroristischen befähigungen in einem dafür vorgesehenen Camp dazu da ist diese einmal anzuwenden.
    Wozu dann auch solche diskriminierungen wie waffengesetze oder die strafbarkeit des besitzes von drogen usw... - es soll erst einmal nachgewiesen werden, dass jem. der drogen erwirbt und besitzt, diese auch benutzen will - vielleicht will er ja sie sich nur abundzu ansehen - wer weis das schon?
    Wir wollen keine Vorurteile hegen gegen Drogenbesitzer, Waffenbesitzer, Terrorcampbesucher oder....
    und gesinnungshaft wollen wir erst recht nicht (naja, bei Nazis sehen wir das anders - aber bei unschuldigen islamistischen Terrorkampbesuchern, die doch nur einmal etwas an sprengstoff üben wollen, ist das etwas völlig anderes).
    Auch finde ich, dass es einfach unmöglich ist, dass man nicht menschen mit sprengstoffgürteln, maschinengewehren und Handgranaten in Flugzeugen einsteigen lässt - woher will man denn wissen, dass sie die auch benutzen wollen?
    Daher: keine Vorverurteilungen - erst wenn eine tat begangen wurde, ist es absolut klar, das sie auch intentiert wurde.

    Polemik einmal auf seiten gelassen:
    Frau Zypries sagt in meinen Augen nichts anderes, als dass sie den besuch in einen Terrorcamp nicht als eine Vorbereitung auf einen Terroranschlag ansieht und sie deshalb den sinn des gesetzes auszuheben versucht. Der sinn des gesetzes soll IMHO darin bestehen, die Gefahr von Terroristischen Anschlägen zu vermindern (wie ja auch die bestrafung von der PLANUNG (!) eines solchen Anschlages dazu dienen soll).
    Das tret sie einfach um, indem sie nun im Nachhinein - wenn nämlich aufgrund anderer Faktoren (hier Planung bzw. durchführung eines Anschlages) sowieso schon eine gerichtliche Strafe bevorsteht, dass diese nocheinmal gesteigt werden kann.
    Damit hat sie dem Gesetz einen neuen Sinn verliehen, der ihr wohl angenehmer ist.

    P.S.: Kleine Zusatzbemerkung - die Planung als der Wille zur Durchführung einer Tat kann ebenfalls nie absolut festgestellt werden - sondern immer nur aufgrund von sekundärzeichen - wie z. B. Treffen, oder aufgezeichnete Reden, oder die Beschaffung von Materialien für eine Bombe oder das zeichnen von konkreten Plänen usw... - aber rein theoretisch könnte das auch einfach nur eine spielerei wie ein Indianerspiel sein, etwas was rein theoretisch zumindest nicht wirklich intentiert wurde - die absolute !!! Sicherheit hat man erst ab dem Moment der Durchführung - nie vorher, vorher ist es immer nur Interpretation - genauso wie der Besuch in einem Terrorcamp , worauf ja Frau Zypries abstellt, noch keine absolute Sicherheit gibt. Das Argument, man könne sich da auch religiöse Unterweisung holen, zieht nur dann, wenn man glaubt, dass religiöse Unterweisungen einen Menschen prinzipiell nicht zu einem Terrorakt führen könnten. Religiöse Unterweisungen sind aber immer verbale Unterweisungen. In der Konsequenz liefe soch eine Aussage auf die Leugnung von Kommunikation hinaus als ein Menschen beeinflussender Faktor.

    • andrku
    • 18.09.2007 um 13:16 Uhr

    ...wie wollen die herausfinden, ob jemand ein Terrorcamp besucht hat?

    Das läuft doch darauf hinaus, dass man die entsprechenden Länder nicht mehr besuchen kann, oder? Gerade wenn man ein "Risikoprofil" hat, z.B. aus Pakistan kommt und ein Teil der Familie dort wohnt. Müssen sich solche Leute dann, jedesmal nach ihrer Rückkehr, mit einem halben Jahr Untersuchungshaft anfreunden? An die verwanzten Telefone haben die sich sicher ohnehin schon gewöhnt...

    Mir bleibt ebenfalls schleierhaft, wieso man hier eine extra Regelung braucht. Die Vorbereitung von Straftaten steht ja ohnehin unter Strafe und Dank des §129a kann man neuerdings ja schon wegen der Veröffentlichung wissenschaftlicher Arbeiten mal eben in U-Haft genommen werden.

    Was soll das also? Aktionismus zur Beruhigung der BILD-lesenden Minderheit?

    MfG
    AKu

  3. ich bin frau z. sehr dankbar für ihr augenmass,da ich für meinen nächsten urlaub geplant habe,in israel eine privatwirtschaftliche ausbildung zum "private contractor"zu absolvieren.

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT online, Reuters, dpa
  • Kommentare 4
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte Terrorbekämpfung
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service