Schweigepflicht

Ausgehöhltes Vertrauen

Deutsche Ärzte sind entsetzt über die geplante Meldepflicht für selbstverschuldete Erkrankungen. Das Bundesministerium für Gesundheit versteht die Aufregung nicht

Es ist eine kleine Meldung neben einem großen Foto. Das Bild zeigt eine Frau mit einer Tätowierung auf der Schulter. Der Text verweist auf einen öffentlichen Referentenentwurf zur Pflegereform, genauer gesagt: auf eine sechzeilige Änderung des Paragrafen 297a im fünften Sozialgesetzbuch. Das 260 Seiten lange Papier ist seit Wochen öffentlich.

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Nichts Großes und nicht ganz Neues also, und trotzdem hat das Nachrichtenmagazin Der Spiegel mit seiner Nachricht eine heiße Nadel im Heuhaufen entdeckt - und eine Welle der Empörung unter Deutschlands Medizinern ins Rollen gebracht. Künftig, das wird nun klar, sollen Ärzte den Kassen melden, wenn ein Patient selbstverschuldet krank wird. Damit die GKV ihre Versicherten an den Kosten beteiligen kann. Neu ist vor allem die Pflicht der Ärzte, den Kassen dabei dienlich zu sein. Von einem Dammbruch ist unter Ärzten und in den Sozialverbänden daher die Rede, von einer Aushöhlung der ärztlichen Schweigepflicht, von einem Einfallstor für gesundheitspolitische Willkür.

Das Gesundheitsministeriums allerdings begegnet dem Gezeter mit großem Unverständnis. "Wir ergreifen jetzt Maßnahmen, die für eine Umsetzung der Gesundheitsreform notwendig sind", sagt die zuständige Sprecherin der Gesundheitsressorts, Dagmar Kaiser, zu ZEIT online. Dass die ärztliche Schweigepflicht angetastet werde, sei eine Behauptung der Ärzte. "Unsere Position ist das nicht." Bereits jetzt gebe es gesetzliche Vorschriften, die den Arzt in bestimmten Situationen von seiner Schweigepflicht entbinden und ihn zum Datentransfer verpflichteten. "Es geht nicht um das Raucherbein", ergänzt Kaiser.

Ein Blick auf die geplante Änderung des Paragrafen 294a im fünften Sozialgesetzbuch lässt aber leider anderes vermuten: Im alten, noch gültigen Absatz geht es allein darum, direkte oder Folgeschäden in Beruf, durch Unfälle, durch Körperverletzungen oder Impfungen - kurz: Schäden zu melden, die in Zusammenhang mit Straftaten, ärztlichen Fehlern oder Unfallversicherungen stehen.

Die neue Fassung erweitert diese Meldepflichten um eine völlig neue Art von Fällen. Jene nämlich, in denen der Patient sich die Erkrankung "vorsätzlich" - also ohne strafbaren Hintergrund -, "oder durch eine medizinisch nicht indizierte Maßnahme" zugezogen hat. Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen werden nur beispielhaft erwähnt. Nach Aussage von Dagmar Kaiser soll mit dem Passus auch nichts anderes als Tattoo, Piercing und Schönheitsoperationen gemeint sein.

Das mag für den Moment stimmen. Vorsätzlich oder medizinisch nicht indiziert kann aber so manches sein: Ein Beinbruch beim Skifahren, die obstruktive Lungenerkrankung nach jahrzehntelangem Nikotinmissbrauch oder gar Krankheit als Folge einer sogenannten Individuellen Gesundheitsleistung (IGeL) - auch diese medizinischen Verfahren sind den Kassen zufolge ja nicht notwendig. Würde die Änderung in der zitierten Formulierung wirksam, bliebe den Krankenkassen also ein erheblicher Spielraum für weitergehende Forderungen.

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Leser-Kommentare

  1. ... zum derzeitig überall grassierenden Schnüffelwahn ... vielleicht sollten lieber alle derzeitig Regierenden mal vorsorglich untersucht werden.

  2. wären mit der Schweigepflicht und der Diskretion. Ich erlebe regelmäßig in Arztpraxen, dass Patienten am Tresen nach dem Grund ihres Terminwunsches oder nach medizinischen Interna ("Wann war Ihre letzte Regel?")gefragt werden, alles vor anderen Patienten. Medikamenteneinnahme wird im Flur erläutert, Akten liegen offen herum.
    Die vorgetragenen Bedenken der Ärzte mit ihrer Schweigepflicht zu begründen, kommt mir deshalb nicht sehr aufrichtig vor.

    • 02.10.2007 um 21:49 Uhr
    • Hirsl

    ICh hatte eine OP und gehe im Ausland
    Arbeiten. Ich habe die Kosten für diese OP längst wieder
    eingezahlt.
    Also zur Last falle ich als Selbständiger bestimmt nicht.
    Die Meldepflicht für Erbkranke ist Rassismus und zeigt eine
    Beunruhigende Entwicklung zur Eugenik Sicherheitsphobie
    und damit die Ersten Schritte zur Diktatur!!!!!!!!!!!

    Wenn es diese 2 Klassengeselschaft geben sollte dann gibt
    das Grundgesetz den Hinweis das ein jeder seine Freiheit
    verteidigen darf wenn es der Staat nicht mehr macht!

  3. Der eigentliche Skandal ist: "... Ministerium signalisiert nach all der Aufregung - obwohl sie diese angeblich nicht nachvollziehen kann ..." Es ist ein Skandal, daß in der Bundesrepublik jemand gezwungen werden soll einen Mitmenschen zu denunzieren und das Ministerium der Ulla Schmidt kann die die Aufregung nicht nachvollziehen. Der Übergang zur Diktatur, und sei es eine Diktatur der Bürokratie, ist fließend. Blockwarte sollen da peu à peu herangezüchtet werden.Schleichend! Und das Ministerium findet nichts dabei!!!

    Warum sollen nicht im nächsten Schritt Arbeitgeber die gleichen Informationen einfordern - wollen doch auch sie nur ...

    @Orchster: Hier geht es nicht um vielleicht sogar strafbere Nachlässigkeiten, hier geht es um ein vom Gesetztgeber eingefordertes Denunziantentum mit dem Ziel dem Patienten zu schaden. Die völlig andere Qualität sollte deutlich sein.

    Wehret den Anfängen!

    • 02.10.2007 um 22:45 Uhr
    • Devin

    Die Tragik daran ist, dass das die eugenische Gesellschaft erst dann diskutiert wird, wenn sie schon fast irreversibel geworden ist. Auch nach Jeremy Rifkin wird die „Die biotechnische Gesellschaft“ definitiv eine eugenische sein. Ich verweise hier auf meine Beiträge unter:
    http://www.zeit.de/2007/2...

  4. kann die Aufregung auch nicht verstehen und sehe mich damit nicht in der Tradition eines Blockwarts. Sondern vielmehr in der Rolle des "Bösen", der die Auswüchse eines völlig aus dem Ruder gelaufenen Gesundheitssystem kritisiert, wo Egomanen ihren Freiheitstrip in Form eines Arschgeweihs versinnbildlichen, und nach eingekehrter Reue ihren Spass auf Kosten der Allgemeinheit entfernen bzw. sozialisieren möchten.
    Wer das nicht versteht, kann ja als Gutmensch den von mir so oft proklamierten Gutmenschenfonds unterstützen, aus dessen dann unerschöpflichten Geldtopf die Allgemeinheit vor diesen Typen mit reversiblen Hang zur körperlichen Selbstverschönerung geschützt werden kann.
    Im Ergebnis haben alle was davon: die Gutmenschen, der Rechtsstaat, die Egomanen, die Ärzte und nicht zuletzt die Allgemeinheit der Versicherungsnehmer.

  5. 7. Ich...

    ...stimme meinem VOrredner absolut zu!!! Wer staendig raucht, kifft, saeuft oder die verruecktesten Extremsportarten betreibt, der sollte auch angemessen an den
    dadurch entstehenden Gesundheitskosten beteiligt werden, z.B. dem Entfernen eines Tatoos.

    Hannes

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    Nur mal um das klarzustellen, Tattooentfernung wird nicht und wurde nie von irgendeiner Kasse finanziert. Hier geht es um auftretende Erkrankungen, die aufgrund von Tattowierungen entstehen können.

  6. auch mehr um die Entfernung eines solchen...
    War eher als Illustration gedacht.

    Hannes

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  • Von Kathrin Zinkant
  • Datum 2.10.2007 - 11:28 Uhr
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