Innere Sicherheit Der falsche Klick
Das Bundeskriminalamt wendet eine neue Fahndungsmethode an: Wer auf der Internetseite des BKA recherchiert, wird registriert - und möglicherweise zurückverfolgt.
Die Internetseite des Bundeskriminalamtes hat nur 14 Zeilen. Unter „offene Tatkomplexe“ beschreibt die Behörde die nach ihrer Darstellung linksterroristische Vereinigung „Militante Gruppe“. Sie erwähnt etwa Bekennerschreiben zu zehn Brandanschlägen in Berlin und Umgebung – und die Beschäftigung der Aktivisten „mit verschiedenen linksradikalen Themenfeldern, aktueller Schwerpunkt ist die beabsichtigte Kürzung von Sozialleistungen“, dazu gibt es ein paar Links. Wer sich im Netz diese offizielle Information einholt, riskiert was: Ausweislich eines Vermerkes der Behörde, der dem Tagesspiegel vorliegt, werden seit September 2004 die IP-Adressen – es geht um Zahlenkolonnen, die der eindeutigen Identifizierung von Rechnern dienen – aller Besucher dieser Internetseite registriert. Zudem versuchte die Behörde, einen Teil der Computerbesitzer zu identifizieren, die die betreffende BKA-Website besucht hatten.
Ursprünglich hatte das BKA die Identität von 417 Personen feststellen wollen. Dabei handelte es sich nicht um Tatverdächtigte, sondern offenbar um alle Personen, die sich zwischen dem 28. März und dem 18. April dieses Jahres auf den Internetseiten des Bundeskriminalamtes über die „Militante Gruppe“ informieren wollten. Weil aber ein großer Teil der IP-Adressen von Providern stammte, die diese nur kurze Zeit speichern, wurde die Identifizierung von „nur“ rund 120 Telekom-Kunden beantragt. Das BKA habe „einen weiteren Teil“ der IP-Adressen „Presseorganen bzw. einzelnen Firmen oder Universitäten“ zugeordnet, heißt es. „Anhand dieser Daten werden weiterführende polizeiliche Ermittlungen wie unter anderem die Identifizierung weiterer Mitglieder der 'militanten gruppe' (mg) ermöglicht“, begründen die Beamten ihren Antrag. Sie verweisen zudem auf die „zeitliche Dringlichkeit der Bearbeitung“, da die Speicherfrist für die IP-Adressen und deren Zuordnung zu bestimmten Kunden begrenzt sei. Die Bundesregierung arbeitet gegenwärtig an einem neuen Gesetz, das Internetprovidern eine längere Datenspeicherung vorschreibt.
Der Zeitraum, in dem das BKA die Identität jedes Besuchers ihrer Website zur „Militanten Gruppe“ feststellen wollte, steht im Zusammenhang mit dem Brandanschlag auf ein Bürogebäude am Märkischen Ufer in Berlin durch die Gruppe: Dieser erfolgte am 16. März. Alle Surfer, die zufällig oder gezielt auf die Website des BKA gelangten, sollten von diesem Zeitpunkt an überprüft werden. Die Aktion der Ermittler endete am 19. April, weil an diesem Tag ein „Positionspapier“ der mutmaßlich terroristischen Gruppe öffentlich wurde, das beim Tagesspiegel eingegangen war.
Das BKA wollte zu der Speicherung und Auswertung der IP-Adressen keine Stellung nehmen und verwies auf die Bundesanwaltschaft. Dort hieß es, dass Internetüberwachung zu den Fahndungsmitteln zähle. Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion im Bundestag, Wolfgang Bosbach, sagte, dass die Registrierung von IP-Adressen im Zusammenhang mit Ermittlungsverfahren zum „täglichen Geschäft“ der Sicherheitsbehörden gehöre. Er sagte aber auch, er könne das „Motiv nicht erkennen, warum das BKA mit einer solchen Website in die Öffentlichkeit geht“. Der SPD-Innenpolitiker Dieter Wiefelspütz wollte den Vorgang nicht kommentieren, er habe sich „damit noch nicht befasst“.
Christian Ströbele, Fraktionsvize der Grünen, sagte, seine Fraktion werde den Fall zum Anlass nehmen, „im Bundestag weitere Aufklärung über die Motive des Bundeskriminalamtes zu verlangen“. Er bezweifle, dass ein solches Vorgehen zulässig sei. Man könne nicht übersehen, dass hier „eine große Zahl völlig unverdächtigter Personen in ein Raster kommen und unbequemen polizeilichen Maßnahmen ausgesetzt werden“. Denn es sei nicht auszuschließen, dass die Polizei bei den Betreffenden anrücke – auch wenn gegen diese nichts vorliegt. Die innenpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Ulla Jelpke, sprach von einer „Fangschaltung“ des Bundeskriminalamtes, dies sei ein „absoluter Skandal“. Es sei doch legitim, sich über die „Militante Gruppe“ zu informieren – und empörend, wenn Menschen deshalb „unter Generalverdacht geraten“.
(Mit freundlicher Genehmigung übernommen aus dem Tagesspiegel vom 01.10.2007)
- Datum 01.10.2007 - 08:08 Uhr
- Quelle ZEIT online, tso
- Kommentare 10
- Versenden E-Mail verschicken
- Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
- Artikel Drucken Druckversion | PDF
-
Artikel-Tools präsentiert von:





vergessen Sie ihre kontonummer, egal wo Sie Ihr auto geparkt haben. Sie wollen wissen, ob ihr/e partner/in Ihnen treu ist?
ist der letzte histologische befund besorgniserregend?
wann und was auch immer Sie wissen wollen:
fragen Sie den innenminister, unseren schützer der verfassung.
er weiß alles.
jeder webserver speichert die IP addressen seiner besucher. das ist soweit also nichts ungewöhnliches.
(dennoch, für alle paranoide: verwendet TOR oder sonstige anonymizer. oder surft von der nächsten uni aus bzw verwendet euer uni server als proxy von zuhause aus).
ungewöhnlich sind die "ermittlungen" gegen jedermann, die jedoch nur zeigen wie hilflos das BKA ist. gut so.
es sind eben keine harten, straff organisierten spezialisten wie im fernsehen, sondern eher wenige unmotivierte, miserabel ausgebildete, gelangweilte, kartenspielende, fussballschauende beamte. ein witz.
ein IT sicherheitsprofi kann auf dem freien markt locker mal 100k im jahr machen, ihr glaubt doch nicht ernsthaft dass sich beim BKA auch nur einer davon verirrt!
das BKA sollte sich eher darauf konzetrieren seine geklauten daten zusammenzuhalten! hier steckt nämlich das wirklich kritische problem: stellt euch vor was kriminelle alles mit den vom BKA zusammengekratzten daten anfangen werden...
wäre Internet verboten.
Die Kommunisten in ihrem Kampf gegen die Schädlinge, haben einfach die Felder und Wiesen abgeschafft...
"Das Pikante an diesem Fall: Was das BKA offenbar macht, hat ein Berliner Amtsgericht dem Bundesjuistizministerium verboten. In einem jetzt veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil vom 27. März 2007 (5 C 314/06) untersagt das Amtsgericht Berlin Mitte der Behörde, über ihre Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Das heißt, dass IP-Adressen nicht archiviert werden dürfen. Für die Richter ist "es durch die Zusammenführung der personenbezogenen Daten mit Hilfe Dritter bereits jetzt ohne großen Aufwand in den meisten Fällen möglich", Internetnutzer zu identifizieren. Das Gericht geht daher von einer klaren "Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung" aus. Geklagt hatte der Jurist Patrick Breyer, der in der Datenschutz-Organisation Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung aktiv ist."
Quelle: SZ
"Die aktuellen Pläne zur Aufzeichnung von Informationen über die Kommunikation, Bewegung und Mediennutzung jedes Bürgers stellen die bislang größte Gefahr für unser Recht auf ein selbstbestimmtes und privates Leben dar.
Unter einer Vorratsdatenspeicherung würden wir alle leiden:
Eine Vorratsdatenspeicherung greift unverhältnismäßig in die persönliche Privatsphäre ein.
Eine Vorratsdatenspeicherung beeinträchtigt berufliche Aktivitäten (z.B. in den Bereichen Medizin, Recht, Kirche, Journalismus) ebenso wie politische und unternehmerische Aktivitäten, die Vertraulichkeit voraussetzen. Dadurch schadet sie letztlich unserer freiheitlichen Gesellschaft insgesamt.
Eine Vorratsdatenspeicherung verhindert Terrorismus oder Kriminalität nicht. Sie ist unnötig und kann von Kriminellen leicht umgangen werden.
Eine Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Menschenrecht auf Privatsphäre und informationelle Selbstbestimmung.
Eine Vorratsdatenspeicherung ist teuer und belastet Wirtschaft und Verbraucher.
Eine Vorratsdatenspeicherung diskriminiert Nutzer von Telefon, Mobiltelefon und Internet gegenüber anderen Kommunikationsformen."
Quelle: www.vorratsdatenspeicheru...
Ich weiss es ist schwer nicht sofort wieder mit "Ich habs doch immer gesagt" daherzukommen, aber unsere Bürgerrechte sind zu wichtig für Stammtisch. Richtig, dieses ist indiskutabel. Auch muss der Staat, vielleicht die ganze Gesellschaft, einsehen das wir nicht immer alles was rein rechtlich möglich ist bis zum letzten ausreizen sollten.
Denn es gibt natürlich Straftaten wo die Behörden sehr wohl auch Digital nachforschen können müssen, wir sollten einen ehrlichen und auch strikten Weg gehen: ganz genau über öffentliche Debatte und dann ein Gesetz definieren wo der Staat hindarf - und gleichzeitig strikt und unmißverständlich definieren wo er keinesfalls hindarf. Dann wissen Bürger und Behörden woran sie sind. Da es um einen großen Teil unserer modernen Lebenswelt geht sollte dies außerdem ins Grundgesetz kommen, in den Artikel der das Fernmeldegeheimnis beschreibt - welcher abgeändert bzw. erneuert werden sollte. Schon der Begriff zeigt auf das dieser schlicht Antiquiert und Überfordert ist mit heutiger Kommunikation.
Klare Befugnisse, Klare (bürgerfreundliche) Grenzen - und wenn diese Instrumente dann nicht reichen muss man sagen: Pech. Für uns alle im Zweifel. Denn so erstrebenswert lückenlose Aufklärung von Gewaltverbrechen natürlich ist, in der Abwägung Freiheit gegen Ermittlungsmöglichkeiten sollten wir uns für die Freiheit entscheiden - dann aber auch nicht nach jedem medienwirksam Fall sofort nach neuen Gesetzen schreien. Das macht die Öffentlichkeit nämlich auch stets. Womit ich schließe, es ist uns als Bürger immer ein einfaches auf "die" zu Schimpfen - lediglich vergessen wir das unsere Politiker ein Spiegel unserer ganzen Gesellschaft sind. Das Klima in der Gesellschaft, das wird jeder selbst nachvollziehen können, wird zunehmend Konfrontativer. Die Politiker können höchstens unterstützend in eine oder andere Richtung eingreifen aber es liegt an uns für ein gutes Klima zu sorgen. Jeden Tag. Denn: in einem gesteigerten Klima des "Vertrauens" der Mitmenschen untereinander haben extreme Innenpolitiker mit den extremen Forderungen sowieso keine Chance. Andersherum aber herrscht ein Klima von gegenseitigem Misstrauen vor und kommen dann noch (sehr reale) Gefahren von Terroranschlägen HINZU...
Sie sagten:
"In einem jetzt veröffentlichten und rechtskräftigen Urteil vom 27. März 2007 (5 C 314/06) untersagt das Amtsgericht Berlin Mitte der Behörde, über ihre Webseite personenbezogene Daten über das Ende des jeweiligen Nutzungsvorgangs hinaus zu speichern. Das heißt, dass IP-Adressen nicht archiviert werden dürfen."
nein, das heisst es nicht. es geht hier um formulardaten wie email-adresse, name, nachname, geburtstag und so weiter. eine IP ist nicht personenbezogen.
zwei sachen:
- die IP muss auf dem server gespeichert werden, wie soll der server denn sonst wissen wem er nach einer anfrage antworten darf. dazu kommt auch noch sicherheitsbedingtes logging der letzten anfragen (um sowohl fehler im system zu entdecken wie auch angreifer zu identifizieren und abzuwehren).
- die IP wird bei privatpersonen in der regel dynamisch vergeben. die IP ändert sich nach jedem einwählen. daher ist es nicht so trivial von einer IP auf eine person zu kommen. genau genommen ist das nahezu unmöglich, die wahrscheinlichkeit kann NIE 100% betragen und die information ist somit vor gericht nicht haltbar. selbst wenn die IP fest ist (firmen, behörden, ect), läßt sich immer noch nicht treffgenau sagen welche "reale" person diese IP genutzt hat - ein einbrecher, spyware, ein hacker... ...oder vielleicht der bundestrojaner?!
der einzige gangbare weg ist es den betroffenen provider zu bitten die daten des accounts auszugeben, die an diesem zeitpunkt eine bestimmte IP verwendet hat. welche person (wenn überhaupt) diese aktion getätigt hat kann der provider auch nicht sagen, erst recht nicht wenn profis im spiel waren.
erkundigen sie sich nächtes mal lieber zuerst was eine IP adresse überhaupt ist. sie ist weder personenbezogen noch rechtlich aufschlussreich.
also, keine panik. rechtlich ist dieser vorgang natürlich ein skandal, technisch passiert das allerdings nach jedem klick im internet.
mit erschrecken musste ich die meldung von experten zur kenntnis nehmen,das in der linken szene nun verstärkt unter dem begriff "militanter widerstand 2.0"zur gründung einer "NAF"-neue armee fraktion-aufgerufen wird und es daher nicht eine frage des ob,sondern nur noch eine frage des wann ist,bis in deutschland wieder anschläge bisher unbekannten ausmasses auf die frei gewählten representanten des demokratischen staatswesens begangen werden.in diesem zusammenhang unseren ermittlungsbehörden durch die veröffentlichung ihrer aufklärungsmethoden auf solch perfide art in den arm zu fallen,finde ich zynisch und bin der meinung,das "die zeit"sich zumindest mitschuldig an den bevorstehenden terroranschlägen macht.wenn sie das als pressefreiheit bezeichnen,zeigt das nur,das sie die bedrohungen unter denen deutschland im zeitalter der globalisierung und des internationalen terrorismus bestehen muss,nicht verstanden haben oder bewusst herunterspielen.das hat mit freiheit nichts mehr zu tun.
Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren