Gerichtsurteil Ein bisschen Streik darf sein
Das Arbeitsgericht Chemnitz entschied, dass die Lokführergewerkschaft GDL im Nahverkehr streiken darf. Gleichzeitig untersagte es den Streik im Fern- und Güterverkehr.
Nach knapp achteinhalbstündiger Verhandlung und zweieinhalb Stunden Beratung stand ein salomonisches Urteil. Die Lokführer dürfen streiken, entschied das Chemnitzer Arbeitsgericht am frühen Freitagmorgen. Allerdings nur im Regional- und Nahverkehr, um den Schaden für die Allgemeinheit erträglich zu halten. Ein Erfolg für die Gewerkschaft der Lokomotivführer (GDL): Ihr Chef Manfred Schell hatte sich vor Verhandlungsbeginn noch recht pessimistisch
geäußert,
da dieselbe Kammer des Gerichtes Anfang August einen Streik bei einer Bahn-Tochter verboten hatte
.
Genau das war der Grund, weshalb die Bahn Chemnitz - nicht unbedingt der Nabel der Zug-Welt - als Ort für die gerichtliche Auseinandersetzung wählte, wie die Vertreter des Konzerns hinter vorgehaltener Hand einräumten. An diesem Arbeitsgericht rechneten sie sich die größten Chancen aus, mit einer Einstweiligen Verfügung die Streiks in letzter Minute noch zu verhindern. Am Ende war Bahn-Anwalt Thomas Ubber deshalb auch einigermaßen enttäuscht: «Ich verstehe nicht ganz, wieso im Fern- und Güterverkehr Streiks verboten wurden, im Nahverkehr aber nicht.»
Dem Urteil war eine Sitzung vorausgegangenen, die noch einmal belegte, wie zerrüttet das Verhältnis zwischen der GDL und der Bahn ist. Immer wieder lieferten sich die Prozessparteien offene Wortgefechte. Mit starrem Blick fixierte GDL-Chef Schell seinen Gegenüber, den Tarifverhandlungsführer der Arbeitgeber, Werner Bayreuther. «Prozesshanselei», nannte Schell das Prozedere - und beschimpfte die Bahn-Vertreter einmal als «Drecksäcke». Aber auch Bayreuther ließ sich aus der Ruhe bringen. «Das ist reine Zeitverzögerung, ein Kasperletheater», sagte er.
Auf der Richterbank bemühte sich der Vorsitzende Burkhard Houbertz, Ruhe zu bewahren. Anderthalb Stunden hörte er sich einen Vortrag des GDL-Anwaltes Ulrich Fischer an, weshalb das Gericht als befangen abzulehnen sei. Schließlich wies nach fast fünf Stunden ein Vertretungsrichter den Befangenheitsantrag zurück.
Für die Erörterung der Sache hatte die GDL-Seite einen besonderen Schachzug parat und den Bonner Arbeitsrechtler Gregor Thüsing als Berater mitgebracht. Der legte in seinem Vortrag dar, weshalb der Grundsatz der Tarifeinheit höchst umstritten sei und dass Streiks nur wegen grober Rechtswidrigkeit verboten werden dürften. Zuletzt habe das Bundesarbeitsgericht immer wieder zugunsten des Streikrechts entschieden.
Als die Verhandlung schließlich geschlossen war, reisten die GDL-Vertreter sofort ab. Die Urteilsverkündung warteten sie nicht ab, um die Zustellung der Einstweiligen Verfügung der Bahn so schwer wie möglich zu machen. Denn diese wird erst dann gültig, wenn sie ordnungsgemäß übergeben wurde. Über die lange Verhandlung dürfte sich jener Chemnitzer Taxifahrer am meisten gefreut haben, der das Urteil noch in der Nacht nach Frankfurt/Main transportierte, damit der GDL das Dokument noch vor dem geplanten Beginn um 8 Uhr morgens zugestellt werden konnte.
(Von Erik Nebel, dpa)
- Datum 08.10.2007 - 04:22 Uhr
- Quelle ZEIT online, dpa
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Wie kann es sein, dass in unserem Land das verfassungsmäßige Recht auf Streik per Gerichtsentscheid ausgehebelt wird? Sind wir schon zurück auf dem Weg in die Feudalgesellschaft?
Ich hab für die Lokführer alle Sympathie - in Zeiten, in denen sich ein größenwahnsinniger Bahnchef Mehdorn mit Hilfe eines willfährigen Verkehrsministers Tiefensee daran macht, sich die Taschen vollzustopfen, seinen persönlichen Ehrgeiz zu befriedigen und dabei das von vielen Generationen aufgebaute Volksvermögen zu verschleudern, wird es Zeit, dass sich endlich mal spürbarer Widerstand regt. Stoppt die Bahnprivatisierung, schickt Mehdorn und Tiefensee endlich in die Wüste und gebt das Verkehrsministerium endlich jemandem, der was davon versteht.
Der sehr ehrenwerte Mr. Pelykanos verkennt, dass das Grundgesetz für die Bundesrepubik Deutschland die Grundrechte, so auch die Koalitionsfreiheit und das Streikrecht, nicht absolut, losgelöst von den Rechten anderer einräumt. Selbst das allgemeine Freiheitsrecht aus Art. 2 GG besteht nur in den Schranken der allgemeinen Gesetze, die wiederum das allgemeine Freiheitsrecht nicht unbeschränkt aushöhlen dürfen. Das will Mr. Pelykanos aber in Wirklichkeit gar nicht wissen, weil er nicht in der Lage ist, den Sachverhalt kritisch zu erörtern und abwägend zu beurteilen. Statt dessen gibt er ein Stammtischglaubensbekenntnis seiner Sympathie für die Lokführer ab. Niemand hat etwas gegen Lokführer, aber die Sympathie für eine Prozesspartei ist seit altersher nicht das geeignete Vehikel, um die Qualität einer gerichtlichen Entscheidung zu prüfen. Das Herzerfrischende an Mr. Pelykanos' Dummheit, trotzdem mit diesem Vehikel gegen die Wand zu fahren, ist der Tonfall, mit der er den Triumphmarsch seines Unvermögens von diesem Speaker's Corner aus in alle Welt trompetet. Die Freiheit, das ungehindert tun zu dürfen, verdankt Mr. Pelykanos unserem Grundgesetz und unseren Gerichten, die es anwenden. - By the way: Es fällt auf, dass die Zensoren der "ZEIT", die manchmal durch meine kleinen Beiträge fuhrwerken wie die Wildschweine durch Pettersons Gemüsebeet, Mr. Pelykanos' Formalbeleidigung zum Nachteil des Verletzten, Mr. Mehdorn gänzlich unbeanstandet lassen. Das Prinzip, nach welchem die Zensoren der "ZEIT"-Leserkommentare vorgehen, ist altbekannt, ein gewisser Kriegsverbrecher namens Hermann Göring hat es frech auf den Punkt gebracht: "Wer Jude ist, bestimme ich."
Der sehr ehrenwerte Mr. Fauch macht seinem Namen alle Ehre.
Offenbar selbst bar fast jeder Kenntnis politischer, juristischer und ökonomischer Zusammenhänge, zeiht er andere der "Dummheit" und des "Unvermögens".
Und dann noch der unsägliche Vergleich am Ende seines Beitrages ...!
Im übrigen verweise ich auf meinen Beitrag
http://kommentare.zeit.de...
Dem habe ich auch über zwei Monate später nichts hinzuzufügen.
Leider ließ der Ehrenwerte auch die Gelegneheit aus, "den Sachverhalt kritisch zu erörtern und abwägend zu beurteilen"; wollte er nur nicht und kann er es gar nicht?
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