Onlinedurchsuchung Wie viel Spionage ist erlaubt?

Ein nordrhein-westfälisches Gesetz erlaubt es dem Staat, heimlich private Computer zu durchsuchen. Darf das sein? Das höchste deutsche Gericht soll nun entscheiden

Eines der umstrittensten Themen der Großen Koalition ist von Mittwoch an Gegenstand einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter befassen sich mit der Frage, ob und innerhalb welcher Grenzen Behörden private Computer ausspähen dürfen. Das seit 30. Dezember 2006 geltende Verfassungsschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen ermöglicht einen solchen "heimlichen Zugriff auf informationstechnische Systeme". Dagegen haben eine Journalistin, drei Anwälte und ein Mitglied der Linkspartei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Unter den Klägern ist auch FDP-Mitglied Gerhart Baum. Sie sehen mehrere Grundrechte durch das Gesetz verletzt.

Union und SPD sind sich zwar einig, das Ausspionieren von Computern bundesweit zu ermöglichen. Uneins sind sie sich jedoch darüber, wie die Onlinedurchsuchung im neuen Gesetz über das Bundeskriminalamt (BKA) verankert werden soll. Die SPD will das Gesetz zunächst ohne den umstrittenen Passus einbringen und vor einer endgültigen Entscheidung das Verfassungsurteil abwarten. Ein Spruch aus Karlsruhe ist zwar erst in einigen Monaten zu erwarten, doch schon die Verhandlung könnte für die Politiker richtungweisend sein. Die CDU/CSU will das Gesetz nicht ohne die Spionageerlaubnis verabschieden.

Anzeige

Aus dem geplanten Ablauf der Verhandlung geht hervor, dass der Erste Senat des Verfassungsgerichts unter anderem prüfen will, ob das Landesgesetz der CDU/FDP-Koalition aus Düsseldorf den Kernbereich privater Lebensgestaltung verletzt. Mit Verweis auf deren besonderen Schutz hatte er bereits seine Ablehnung des Großen Lauschangriffs begründet.

Das seit zehn Monaten geltende nordrhein-westfälische Gesetz erlaubt dem Verfassungsschutz des Landes, Computersysteme auf verschiedene Art und Weise auszuspionieren: Zum einen kann er Internetkommunikation wie E-Mails, Chats, Webseiten oder Internet-Telefonate beobachten. Zum anderen können die Behörden heimlich Daten ausspionieren, die auf Festplatten gespeichert sind. Außerdem kann der Geheimdienst Auskünfte von Banken und Finanzunternehmen über Geldbewegungen und die daran Beteiligten verlangen.

Die Kläger sehen dadurch das Fernmeldegeheimnis und die vom Grundgesetz garantierte Unverletzlichkeit der Wohnung in Gefahr. Viele der früher in anderer Form in der Wohnung gesammelter Informationen speicherten die Bürger jetzt auf ihrem privaten PC, auf den die Behörden nun ohne Einschränkung zugreifen dürften. Das Gesetz sei ungenau und sehe zu viele Ausnahmen von der nachträglichen Informationspflicht der Behörden vor. Die Trennung zwischen Polizei und Geheimdienst werde verfassungswidrig aufgehoben, argumentieren sie. Die Verhandlung beginnt um zehn Uhr.

 
Leser-Kommentare
    • gquell
    • 10.10.2007 um 8:47 Uhr

    Die unbemerkte Durchsuchung eines PCs durch Behörden stellt eine per Gesetz strafbare Handlung dar. Es fehlen die üblichen Sicherungen gegen behördliche Willkür, wie Zeugen, unveränderbare Protokolle, etc.. Sollte das BVerfG so etwas gutheißen, dann werden die bürgerlichen Freiheitsrechte in diesem Land noch weiter ausgehöhlt.

    Welche Möglichkeiten hat der durchsuchte Bürger, wenn ihm Daten untergeschoben werden? Ich denke da nur an das "Celler Loch". Angenommen, es wird vermutet, daß die Zielperson ein Terrorist, Kinderschänder oder Raubkopierer ist und man findet keine Daten. Dann wäre es ein leichtes, diese auf dem Rechner zu plazieren und so eine weitere Verfolgung und sogar Verurteilung zu erreichen. Und Daten sind nun mal viel leichter zu manipulieren.

  1. In der gesamten Diskussion um den "Bundestrojaner" wird gerne ein wichtiges Detail übersehen, dass eine wesentlich größere Bedrohung für unsere Grundrechte darstellt.

    Viele Fachleute haben schon ausgeführt, dass es schwierig ist, den Trojaner durch das Internet gezielt auf den PC eines Verdächtigen zu bekommen.
    Daher ist es in dem entsprechenden Gesetzesentwurf auch vorgesehen, ohne irgendeinen richterlichen Beschluss Zugang zu einer Privatwohnung zu bekommen, um so den Trojaner zu installieren.

    Dieser Angriff auf unsere Verfassung zielt eigentlich auf Art. 13 GG (Unverletzlichkeit der Wohnung).

  2. Ihr erster Link zum CCC führt zu einem Beitrag, der als Aprilscherz gekennzeichnet ist:

    Nachtrag: Aufgrund heftiger Reaktionen und entsprechender Nachfragen sehen wir uns angehalten darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Meldung um einen Aprilscherz handelt.

    Aber im Grunde wäre diese Taktik ideal. Die Bürger könnten per Gesetz zur Anwendung einer Software wie ELSTER gezwungen werden, die dann den Trojaner gleich mitinstalliert.

  3. Die Meldung vom CCC (http://www.ccc.de/updates...) war ein Aprilscherz, Herr Nectanebi...

    Und ich kann nur sehr hoffen dass die allgemeine Überwachungsparanoia nicht dazu führt dass so blind Scherze, "Anti-Schäuble-Rufe", "Stasi-Vergleiche" und "Pseudo-PC-Kenntnisse" gekauft und wiederholt werden. Denn was einem Land mehr schadet wie jede Überwachungskamera ist mangelndes Vertrauen in die Politik. Und genau das ist es was hier, noch dazu in solch unreflektierter Weise, verbreitet wird.

  4. Die heimliche Online Durchsuchung von Computern und Mobiltelefonen kann nach unserer Meinung für sehr viele illegitime staatliche Zwecke viel besser eingesetzt werden als für die Bekämpfung des internationalen Terrorismus.

    Einer dieser Aspekte von Grundgesetzlicher Dimension stellen die Pressefreiheit und den investigativen Journalismus dar.

    Wie sollen Redakteure und Journalisten die Identität von Informanten noch geheim halten können (auch angesichts der Tatsache, dass alle Telefon-, Fax- und Emailverbindungen der Vergangenheit per Vorratsdatenspeicherung nachvollziehbar sind) ?

    Welcher Mitarbeiter in einer Behörde wird noch bereit sein, auf illegale und kriminelle Machenschaften selbst anonym hinzuweisen, wenn er sich hierdurch einem existenzgefährdenden Entdeckungsrisiko aussetzt ?

    Die Bundesrepublik ist mit historisch gesehen hoher Geschwindigkeit auf dem Weg in einen Überwachungs- und Obrigkeitsstaat, den vor zehn bis zwanzig Jahren niemand auch nur im Traume für möglich gehalten hätte.

    Die Möglichkeiten zum risikoarmen Machtmissbrauch werden unserer Meinung nach zwangsläufig zu einer Ausweitung der Kriminalität im staatlich organisierten Bereich führen.

    Ein Rechtsstaat beruht aber elementar darauf, dass selbst ein einzelner Bürger die Möglichkeit hat, sich gegen illegitime und kriminelle Handlungen des Staates erfolgreich zur Wehr zu setzen.
    Wenn er von diesen kriminellen Handlungen aber noch nicht einmal etwas erfährt, ist dies natürlich nicht mehr möglich.

    Wir benötigen dringend Gesetzesverschärfungen in diesem Bereich.

    - Am Ende jeder zunächst heimlichen Handlung muss der Betroffenen umfassend über die Maßnahme in Kenntnis gesetzt werden, damit dieser die Möglichkeit hat, die Legitimität des Vorganges zu beurteilen (was zum Teil ja bereits Gesetz ist, aber offenbar nicht praktiziert wird).

    - Es sollten unabhängige und abgegrenzte Bereiche von Polizei und Justiz eingerichtet werden, die sich ausschließlich mit Kriminalität im staatlich organisierten Bereich beschäftigen und nicht aus einem falsch verstandenen Solidaritätsgefühl nicht gegen die „eigenen Leute“ vorgehen.

    Mit freundlichen Grüßen

    GuenterHessen

  5. "Wir haben Aussagen aus dem politischen Raum erhalten, dass wir unverzüglich loslegen müssen."
    http://www.heise.de/newst...

    • zozo
    • 10.10.2007 um 13:08 Uhr

    In mein Linux Computer wird keiner so einfach rumspionieren können. Alle anderen UNIX (MacOS X und ähnliche *BSD) geht es gleich. Was soll dann das ganze ?

  6. technische umsetzung: sehr schwierig bis unmöglich (die beamten müssen zuerst "real" einbrechen), die kosten sind nicht einzuschätzen, die effektivität keineswegs gesichert.

    nützlichkeit in der ermittlung: gleich null, keiner weiss woher und vor wem die daten kommen. kriminelle werden sich einen spaß daraus machen die beamten zu verwirren (beispielsweise einfach mit daten überfluten). beamte werden ausbildungstechnisch immer jahrzente hinterher hinken und sind somit immer unterlegen.

    verschleierung des bundestrojaners: schlicht unmöglich (antiviren hersteller freuen sich bereits auf die herausforderung). die frage ist nun: was passiert wenn ein bundestrojaner entdeckt wird? vor allem wenn die ermittler nicht wissen, dass sie entdeckt wurden? das wird noch lustige geschichten geben!

    nützlichkeit vor gericht: gleich null. niemand kann die authetizität der daten nachweisen (IPs sind nur indirekt und manipulierbar personenbezogen - siehe tor oder auch bot-netze).

    verfassungsgemäß: theoretisch auf keinen fall. praktisch mache ich mir sorgen...

    das beste mittel wenns soweit ist: überwachungs-spamming. ich freue mich drauf!

Bitte melden Sie sich an, um zu kommentieren

  • Quelle ZEIT online, reuters
  • Kommentare 10
  • Versenden E-Mail verschicken
  • Empfehlen Facebook, Twitter, Google+
  • Artikel Drucken Druckversion | PDF
  • Schlagworte
  • Artikel-Tools präsentiert von:

Service